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   EuG, 27.03.2009 - T-407/06, T-408/06   

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EuG, 27.03.2009 - T-407/06, T-408/06 (https://dejure.org/2009,31172)
EuG, Entscheidung vom 27.03.2009 - T-407/06, T-408/06 (https://dejure.org/2009,31172)
EuG, Entscheidung vom 27. März 2009 - T-407/06, T-408/06 (https://dejure.org/2009,31172)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China und Vietnam -Status eines unter marktwirtschaftlichen Bedingungen tätigen Unternehmens - Individuelle Behandlung - Stichprobe - Verteidigungsrechte - Gleichbehandlung - ...

Verfahrensgang

 
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  • EuG, 19.11.1998 - T-147/97

    Champion Stationery Manufacturing u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 27.03.2009 - T-407/06
        Zunächst ist auf die ständige Rechtsprechung zu verweisen, wonach die Unternehmen, die von einem dem Erlass einer Antidumpingverordnung vorausgehenden Untersuchungsverfahren betroffen sind, gemäß dem Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte im Lauf des Verwaltungsverfahrens in die Lage versetzt worden sein müssen, ihren Standpunkt zur Richtigkeit und Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihre Auffassung zum Vorliegen einer Dumpingpraktik und der daraus resultierenden Schädigung stützt, sachgerecht zu vertreten (Urteile des Gerichtshofs vom 27. Juni 1991, Al-Jubail Fertilizer/Rat, C-49/88, Slg. 1991, I-3187, Randnr. 17, und vom 3. Oktober 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, C-458/98 P, Slg. 2000, I-8147, Randnr. 99; Urteile des Gerichts vom 19. November 1998, Champion Stationery u. a./Rat, T-147/97, Slg. 1998, II-4137, Randnr. 55, und vom 21. November 2002, Kundan und Tata/Rat, T-88/98, Slg. 2002, II-4897, Randnr. 132).

        Zunächst ist festzustellen, dass Art. 20 der Grundverordnung Einzelheiten zur Ausübung des den betroffenen Parteien, insbesondere den Ausführern, zustehenden Rechts auf Anhörung vorsieht, das eines der vom Gemeinschaftsrecht anerkannten fundamentalen Rechte darstellt und das Recht beinhaltet, über die grundlegenden Tatsachen und Erwägungen unterrichtet zu werden, auf deren Grundlage beabsichtigt wird, die Einführung endgültiger Antidumpingzölle zu empfehlen (vgl. in diesem Sinne Urteile Al-Jubail Fertilizer/Rat, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 15, und Champion Stationery u. a./Rat, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 55).

        Die Kommission hat dadurch, dass sie den Klägerinnen eine Frist von weniger als zehn Tagen eingeräumt hat, um sich zu dem ergänzenden Dokument zur endgültigen Unterrichtung zu äußern, gegen Art. 20 Abs. 5 der Grundverordnung verstoßen (vgl. Urteil Champion Stationery u. a./Rat, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 80).

  • EuG, 04.03.2010 - T-407/06

    Zhejiang Aokang Shoes / Rat - Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus

    Auszug aus EuG, 27.03.2009 - T-407/06
    In den verbundenen Rechtssachen T-407/06 und T-408/06.

    Klägerin in der Rechtssache T-408/06,.

          Mit Beschluss vom 8. Januar 2009 hat der Präsident der Achten Kammer des Gerichts nach Anhörung der Parteien beschlossen, die Rechtssachen T-407/06 und T-408/06 gemäß Art. 50 der Verfahrensordnung des Gerichts zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung zu verbinden.

  • EuG, 21.11.2002 - T-88/98

    Kundan und Tata / Rat

    Auszug aus EuG, 27.03.2009 - T-407/06
        Zunächst ist auf die ständige Rechtsprechung zu verweisen, wonach die Unternehmen, die von einem dem Erlass einer Antidumpingverordnung vorausgehenden Untersuchungsverfahren betroffen sind, gemäß dem Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte im Lauf des Verwaltungsverfahrens in die Lage versetzt worden sein müssen, ihren Standpunkt zur Richtigkeit und Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihre Auffassung zum Vorliegen einer Dumpingpraktik und der daraus resultierenden Schädigung stützt, sachgerecht zu vertreten (Urteile des Gerichtshofs vom 27. Juni 1991, Al-Jubail Fertilizer/Rat, C-49/88, Slg. 1991, I-3187, Randnr. 17, und vom 3. Oktober 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, C-458/98 P, Slg. 2000, I-8147, Randnr. 99; Urteile des Gerichts vom 19. November 1998, Champion Stationery u. a./Rat, T-147/97, Slg. 1998, II-4137, Randnr. 55, und vom 21. November 2002, Kundan und Tata/Rat, T-88/98, Slg. 2002, II-4897, Randnr. 132).

        Unter diesen Umständen ist das Vorbringen der Klägerinnen in Bezug auf einen Verstoß gegen Art. 20 der Grundverordnung dahin auszulegen, dass es sich auf eine Verletzung ihrer in der gemeinschaftlichen Rechtsordnung und auch in dieser Vorschrift verankerten Verteidigungsrechte bezieht (vgl. in diesem Sinne Urteil Kundan und Tata/Rat, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 131).

  • EuG, 28.10.2004 - T-35/01

    Shanghai Teraoka Electronic / Rat - Dumping - Einführung endgültiger

    Auszug aus EuG, 27.03.2009 - T-407/06
    Es ist nämlich noch zu prüfen, ob der Umstand, dass die den Klägerinnen zur Verfügung stehende Frist kürzer war als die gesetzliche Frist, geeignet war, konkret ihre Verteidigungsrechte im Rahmen des betreffenden Verfahrens zu beeinträchtigen (Urteil des Gerichts vom 28. Oktober 2004, Shanghai Teraoka Electronic/Rat, T-35/01, Slg. 2004, II-3663, Randnr. 331).
  • EuG, 15.12.1999 - T-33/98

    Republica / Rat

    Auszug aus EuG, 27.03.2009 - T-407/06
    Die Begründung der angefochtenen Verordnung ist nämlich unter Berücksichtigung insbesondere der den Klägerinnen mitgeteilten Informationen und ihrer Stellungnahmen im Verwaltungsverfahren zu beurteilen (Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 1999, Petrotub und Republica/Rat, T-33/98 und T-34/98, Slg. 1999, II-3837, Randnr. 107).
  • EuG, 14.11.2006 - T-138/02

    Nanjing Metalink / Rat - Dumping - Einfuhr von Ferromolybdän mit Ursprung in

    Auszug aus EuG, 27.03.2009 - T-407/06
    Die Untersuchung ist daher auf der Grundlage möglichst aktueller Daten durchzuführen, damit die Antidumpingzölle festgesetzt werden können, die der Schutz des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft gegen Dumpingpraktiken erfordert (Urteil Industrie des poudres sphériques/Rat, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnrn. 91 und 92, und Urteil des Gerichts vom 14. November 2006, Nanjing Metalink/Rat, T-138/02, Slg. 2006, II-4347, Randnr. 60).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-458/98

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Auszug aus EuG, 27.03.2009 - T-407/06
        Zunächst ist auf die ständige Rechtsprechung zu verweisen, wonach die Unternehmen, die von einem dem Erlass einer Antidumpingverordnung vorausgehenden Untersuchungsverfahren betroffen sind, gemäß dem Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte im Lauf des Verwaltungsverfahrens in die Lage versetzt worden sein müssen, ihren Standpunkt zur Richtigkeit und Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihre Auffassung zum Vorliegen einer Dumpingpraktik und der daraus resultierenden Schädigung stützt, sachgerecht zu vertreten (Urteile des Gerichtshofs vom 27. Juni 1991, Al-Jubail Fertilizer/Rat, C-49/88, Slg. 1991, I-3187, Randnr. 17, und vom 3. Oktober 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, C-458/98 P, Slg. 2000, I-8147, Randnr. 99; Urteile des Gerichts vom 19. November 1998, Champion Stationery u. a./Rat, T-147/97, Slg. 1998, II-4137, Randnr. 55, und vom 21. November 2002, Kundan und Tata/Rat, T-88/98, Slg. 2002, II-4897, Randnr. 132).
  • EuGH, 27.06.1991 - 49/88

    Al-Jubail Fertilizer Company u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 27.03.2009 - T-407/06
        Zunächst ist auf die ständige Rechtsprechung zu verweisen, wonach die Unternehmen, die von einem dem Erlass einer Antidumpingverordnung vorausgehenden Untersuchungsverfahren betroffen sind, gemäß dem Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte im Lauf des Verwaltungsverfahrens in die Lage versetzt worden sein müssen, ihren Standpunkt zur Richtigkeit und Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihre Auffassung zum Vorliegen einer Dumpingpraktik und der daraus resultierenden Schädigung stützt, sachgerecht zu vertreten (Urteile des Gerichtshofs vom 27. Juni 1991, Al-Jubail Fertilizer/Rat, C-49/88, Slg. 1991, I-3187, Randnr. 17, und vom 3. Oktober 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, C-458/98 P, Slg. 2000, I-8147, Randnr. 99; Urteile des Gerichts vom 19. November 1998, Champion Stationery u. a./Rat, T-147/97, Slg. 1998, II-4137, Randnr. 55, und vom 21. November 2002, Kundan und Tata/Rat, T-88/98, Slg. 2002, II-4897, Randnr. 132).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG,

    Auszug aus EuG, 27.03.2009 - T-407/06
    Niemand kann eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Verwaltung keine konkreten Zusicherungen gegeben hat (Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 147).
  • EuGH, 10.03.1992 - 171/87

    Canon / Rat

    Auszug aus EuG, 27.03.2009 - T-407/06
    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen die Wirtschaftsteilnehmer, wenn die Gemeinschaftsorgane über einen Ermessensspielraum bei der Wahl der zur Verwirklichung ihrer Politik erforderlichen Mittel verfügen, nicht auf die Beibehaltung des ursprünglich gewählten Mittels vertrauen, das durch Entscheidungen der Gemeinschaftsorgane im Rahmen ihrer Befugnisse verändert werden kann (Urteile des Gerichtshofs vom 7. Mai 1987, Nippon Seiko/Rat, 258/84, Slg. 1987, 1923, Randnr. 34, und vom 10. März 1992, Canon/Rat, C-171/87, Slg. 1992, I-1237, Randnr. 41).
  • EuGH, 25.01.2008 - C-463/07

    Provincia di Ascoli Piceno und Comune di Monte Urano / Rat

  • EuGH, 07.05.1987 - 258/84

    Nippon Seiko / Rat

  • EuGH, 25.01.2008 - C-462/07

    Provincia di Ascoli Piceno und Comune di Monte Urano / Rat

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