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   EuG, 27.04.1995 - T-442/93   

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EuG, 27.04.1995 - T-442/93 (https://dejure.org/1995,3930)
EuG, Entscheidung vom 27.04.1995 - T-442/93 (https://dejure.org/1995,3930)
EuG, Entscheidung vom 27. April 1995 - T-442/93 (https://dejure.org/1995,3930)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung für eine Beihilferegelung des italienischen Staates zugunsten eines Unternehmens; Unmittelbare Betroffenheit der Klägerin von der angegriffenen Entscheidung; Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation der auf dem italienischen Markt bereits vorhandenen ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 92 Absatz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuG, 27.04.1995 - T-443/93

    Streichung einer Rechtssache im Register nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-442/93
    Auch die Association of Sorbitol Producers within the EC (Verband der Sorbiterzeuger in der EG; im folgenden: ASPEC) und eine Reihe von Herstellern von Stärkederivaten sowie Casillo Grani haben die Entscheidung der Kommission mit einer Klage angefochten (Rechtssachen T-435/93 und T-443/93).

    21 Durch Beschluß des Präsidenten der Zweiten erweiterten Kammer vom 28. September 1994 ist die Rechtssache mit den Rechtssachen T-435/93 und T-443/93 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden worden.

    58 Zur Stützung dieses Klagegrunds haben die Klägerinnen geltend gemacht, aus der Klagebeantwortung der Kommission in der Rechtssache T-443/93, Casillo Grani/Kommission, ergebe sich, daß das Kommissionskollegium am 31. Juli 1991, also kaum eine Woche nach der Mitteilung des neuen Investitionsprogramms von Italgrani und der damit verbundenen Beihilfen durch die italienischen Behörden und ausserdem kurz vor den Ferien der Kommission beschlossen habe,.

    In ihrer Erwiderung haben sie die genannten Klagegründe unter Heranziehung der Klagebeantwortung der Kommission in der Rechtssache T-443/93, Casillo Grani/Kommission, geltend gemacht, aus der sich ergibt, daß das Kommissionskollegium in seiner Sitzung vom 31. Juli 1991 auf der Grundlage des Entwurfs eines Schreibens an die italienische Regierung Stellung genommen und beschlossen hat, Herrn Mac Sharry zu ermächtigen, durch eine förmliche Entscheidung die abschließende Genehmigung für die neue Beihilferegelung zu erteilen.

    Ausserdem enthielten die den Klägerinnen zuvor zugänglichen Unterlagen keinen Anhaltspunkt dafür, daß sie vor der Übermittlung der Klagebeantwortung in der Rechtssache T-443/93, Casillo Grani/Kommission, hätten wissen können oder müssen, daß die Entscheidung im Wege der Ermächtigung erlassen worden war und daß sich das Kollegium nur auf der Grundlage des Entwurfs eines Schreibens an die italienische Regierung geäussert hatte.

  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-442/93
    Als der Gerichtshof in seinem Urteil vom 2. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85 (Van der Kooy u. a./Kommission, Slg. 1988, 219) anerkannt habe, daß eine Einrichtung, die die Interessen einer Gruppe von Erzeugern vertrete, von einer Vereinbarkeitsentscheidung der Kommission unmittelbar und individuell betroffen gewesen sei, habe er sich auf drei Gründe gestützt: 1) Die Position der Einrichtung als Verhandlungspartner für die betreffende Tarifregelung sei betroffen gewesen, 2) sie habe aktiv am Verfahren teilgenommen, und 3) sie sei verpflichtet gewesen, neue Tarifverhandlungen aufzunehmen und eine neue Vereinbarung abzuschließen.

    Ausserdem habe die AAC nicht dargelegt, daß ihre Stellung in vergleichbarer Weise wie die des Verbandes im Urteil Van der Kooy u. a./Kommission beeinträchtigt werde.

  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-442/93
    Sie haben insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 131/86 (Vereinigtes Königreich/Rat, "Legehennen", Slg. 1988, 905) und das später durch das PVC-Urteil aufgehobene Urteil des Gerichts vom 27. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-79/89, T-84/89 bis T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89 (BASF u. a./Kommission, Slg. 1992, II-315) Bezug genommen.

    Die Kommission fügt hinzu, das Urteil des Gerichts vom 27. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-79/89, T-84/89 bis T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89 (BASF u. a./Kommission, Slg. 1992, II-315) könne keinesfalls als neuer Grund im Sinne von Artikel 48 der Verfahrensordnung des Gerichts angesehen werden.

  • EuG, 27.04.1995 - T-435/93

    Kriterium der unmittelbaren und individuellen Betroffenheit bei Entscheidungen

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-442/93
    Auch die Association of Sorbitol Producers within the EC (Verband der Sorbiterzeuger in der EG; im folgenden: ASPEC) und eine Reihe von Herstellern von Stärkederivaten sowie Casillo Grani haben die Entscheidung der Kommission mit einer Klage angefochten (Rechtssachen T-435/93 und T-443/93).

    21 Durch Beschluß des Präsidenten der Zweiten erweiterten Kammer vom 28. September 1994 ist die Rechtssache mit den Rechtssachen T-435/93 und T-443/93 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden worden.

  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-442/93
    Hierzu trägt sie unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84 (Cofaz u. a./Kommission, Slg. 1986, 391) vor, im Bereich staatlicher Beihilfen würden nur Unternehmen, die im Verwaltungsverfahren eine gewisse Rolle gespielt hätten und deren Marktstellung durch die Beihilfemaßnahmen, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung seien, spürbar beeinträchtigt werde, als im Sinne von Artikel 173 Absatz 2 EWG-Vertrag (nunmehr Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag) unmittelbar und individuell betroffen angesehen.

    48 Handelt es sich um Entscheidungen der Kommission, mit denen ein gemäß Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages eingeleitetes Verfahren beendet wird, so kann ein Unternehmen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes u. a. deshalb im Sinne von Artikel 173 von einer solchen Entscheidung betroffen sein, weil es die Beschwerde veranlasst hat, die zu dem Untersuchungsverfahren geführt hat, weil es angehört worden ist und weil seine Erklärungen den Verfahrensablauf weitgehend bestimmt haben, vorausgesetzt, daß seine Marktstellung durch die Beihilfe, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung ist, spürbar beeinträchtigt wird (vgl. Urteil Cofaz u. a./Kommission, a. a. O.).

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes und andere gegen Rat

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-442/93
    Sie habe daher eine den Verbänden in den Urteilen des Gerichtshofes vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90 (CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125) und Van der Kooy u. a./Kommission vergleichbare Stellung eingenommen.

    55 Da es sich um ein und dieselbe Klage handelt, braucht die Klagebefugnis der übrigen Klägerinnen nicht geprüft zu werden (vgl. Urteil CIRFS u. a./Kommission, a. a. O.).

  • EuGH, 05.10.1994 - C-47/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-442/93
    Italgrani nahm ihre Klage (C-100/91) später zurück, während der Gerichtshof in der Rechtssache C-47/91 durch Urteil vom 5. Oktober 1994 (Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635) die Punkte I.3 und I.4 der Entscheidung für nichtig erklärte, soweit sie nicht die Beihilfe für die Schaffung von Beständen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen betrafen.

    86 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, darf die Kommission, wenn sie die Anwendung einer allgemeinen Beihilferegelung im Einzelfall untersucht, zunächst ° bevor sie ein Verfahren einleitet ° nur prüfen, ob die Beihilfe durch die allgemeine Regelung gedeckt ist und die in der Entscheidung über die Genehmigung dieser Regelung aufgestellten Bedingungen erfuellt (vgl. Urteil Italien/Kommission, a. a. O.).

  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-442/93
    47 In bezug auf die Frage, ob die Klägerinnen von der streitigen Entscheidung individuell betroffen sind, ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung Personen, die nicht Adressat einer Entscheidung sind, nur dann geltend machen können, im Sinne von Artikel 173 des Vertrages individuell betroffen zu sein, wenn diese Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 20).
  • EuGH, 10.12.1969 - 10/68

    Eridania Zuccherifici u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-442/93
    53 Zwar kann die blosse Tatsache, daß eine Maßnahme geeignet ist, die auf ydem betreffenden Markt bestehenden Wettbewerbsverhältnisse zu beeinflussen, noch nicht ausreichen, um jeden Wirtschaftsteilnehmer, der in irgendeiner Wettbewerbsbeziehung zu dem von der Maßnahme Begünstigten steht, als durch diese Maßnahme unmittelbar und individuell betroffen anzusehen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1969 in den verbundenen Rechtssachen 10/68 und 18/68, Eridania u. a./Kommission, Slg. 1969, 459).
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-442/93
    47 In bezug auf die Frage, ob die Klägerinnen von der streitigen Entscheidung individuell betroffen sind, ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung Personen, die nicht Adressat einer Entscheidung sind, nur dann geltend machen können, im Sinne von Artikel 173 des Vertrages individuell betroffen zu sein, wenn diese Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 20).
  • EuGH, 30.09.1982 - 108/81

    Amylum / Rat

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

  • EuGH, 19.05.1993 - C-198/91

    Matra / Kommission

  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Vereinigtes Königreich / Rat

  • EuGH, 23.02.1988 - 131/86

    AKZO Chemie / Kommission

  • EuGH, 23.09.1986 - 5/85

    Italgrani / Kommission

  • EuGH, 14.12.1962 - 16/62

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH - C-100/91 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
  • EuG, 12.02.2008 - T-289/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS

    60 und 61, und AAC u. a./Kommission, T-442/93, Slg. 1995, II-1329, Randnrn.
  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

    Zwar sei die UIC nicht an dem Verwaltungsverfahren beteiligtgewesen, das zum Erlaß der angefochtenen Entscheidung geführt habe (Urteil desGerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-442/93, AAC u. a./Kommission,Slg. 1995, II-1329), doch habe eine der ihr angehörenden Gruppen, die CCE,tatsächlich an Sitzungen teilgenommen, die der Vorbereitung des Erlasses derRichtlinie 91/440 gedient hätten.
  • EuG, 27.04.1995 - T-435/93

    Cook / Kommission

    Auch die AAC und sechs Hersteller von Stärke und anderer von dem Investitionsprogramm erfasster Erzeugnisse sowie Casillo Grani haben die Entscheidung der Kommission mit einer Klage angefochten (Rechtssachen T-442/93 und T-443/93).

    21 Durch Beschluß des Präsidenten der Zweiten erweiterten Kammer vom 28. September 1994 ist die Rechtssache mit den Rechtssachen T-442/93 und T-443/93 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden worden.

  • EuG, 15.09.1998 - T-11/95

    BP Chemicals / Kommission

    Für den Fall, daß nach Auffassung des Gerichts die Zulässigkeit der Klage bezüglich der ersten beiden Kapitaleinlagen getrennt beurteilt werden müßte, macht die Klägerin hilfsweise geltend, ein Unternehmen könne allein deshalb individuell betroffen sein, weil sich die Beihilfe auf seine Marktstellung auswirke (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-435/93, ASPEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1281, Randnr. 64, und in der Rechtssache T-442/93, AAC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1329, Randnr. 49).
  • EuG, 27.04.1995 - T-443/93

    CIRFS u.a. / Kommission

    4 Durch Beschluß des Präsidenten der Zweiten erweiterten Kammer des Gerichts vom 28. September 1994 ist die Rechtssache mit den Rechtssachen T-435/93, ASPEC u. a./Kommission, und T-442/93, AAC u. a./Kommission, zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden worden.
  • EuG, 06.03.2002 - T-127/99

    Diputación Foral de Álava / Kommission

    Dann wäre aber die Einhaltung der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sowohl gegenüber den Mitgliedstaaten als auch gegenüber den Wirtschaftsteilnehmern gefährdet, da die individuellen Beihilfen, die der Entscheidung über die Genehmigung der Beihilferegelung in vollem Umfang entsprechen, von der Kommission jederzeit wieder in Frage gestellt werden könnten (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635, Randnr. 24; Urteil des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-442/93, AAC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1329, Randnr. 86).
  • EuG, 12.12.1996 - T-380/94

    Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et

    60 f., und T-442/93, AAC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1329, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2020 - C-453/19

    Deutsche Lufthansa/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    16 Vgl. u. a. Urteile vom 27. April 1995, ASPEC u. a./Kommission (T-435/93, EU:T:1995:79, Rn. 65 ff.), vom 27. April 1995, AAC u. a./Kommission (T-442/93, EU:T:1995:80, Rn. 50 ff.), vom 22. Oktober 1996, Skibsværftsforeningen u. a./Kommission (T-266/94, EU:T:1996:153, Rn. 46), und vom 5. November 1997, Ducros/Kommission (T-149/95, EU:T:1997:165, Rn. 42).
  • EuG, 02.10.2009 - T-324/05

    Estland / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund

    Eine solche Ermächtigungsregelung, die auf bestimmte Arten von laufenden Angelegenheiten beschränkt ist, was Grundsatzentscheidungen von vornherein ausschließt, ist nämlich angesichts der beträchtlichen Zunahme der von der Kommission zu treffenden Entscheidungen notwendig, da diese andernfalls ihre Aufgabe nicht erfüllen könnte (Urteil AKZO Chemie und AKZO Chemie UK/Kommission, oben in Randnr. 66 angeführt, Randnr. 37, und Urteil des Gerichts vom 27. April 1995, AAC u. a./Kommission, T-442/93, Slg. 1995, II-1329, Randnr. 84).
  • EuG, 30.05.2013 - T-454/10

    Anicav / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Beihilfe im

    Wenn nach ständiger Rechtsprechung feststeht, dass der Wettbewerber des Empfängers einer Beihilfe von einer Entscheidung der Kommission, mit der ein Mitgliedstaat ermächtigt wird, diese zu gewähren, unmittelbar betroffen ist, sofern die Absicht dieses Staates, dies zu tun, keinem Zweifel unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 27. April 1995, AAC u. a./Kommission, T-442/93, Slg. 1995, II-1329, Randnrn. 45 und 46, ASPEC u. a./Kommission, T-435/93, Slg. 1995, II-1281, Randnrn. 60 und 61, und vom 22. Oktober 1996, Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, T-266/94, Slg. 1996, II-1399, Randnr. 49), ist eine Bestimmung des Unionsrechts, die die Gewährung einer Beihilfe der Union selbst vorsieht, erst recht geeignet, den Wettbewerber des Empfängers dieser Beihilfe unmittelbar im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV zu betreffen.
  • EuG, 05.12.2002 - T-114/00

    Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum / Kommission

  • EuG, 27.05.2004 - T-358/02

    Deutsche Post und DHL / Kommission

  • EuG, 29.03.2012 - T-236/10

    Asociación Española de Banca / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.1997 - C-191/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • EuG, 02.10.2009 - T-316/05

    Zypern / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-200/92

    Imperial Chemical Industries plc (ICI) gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 22.12.1995 - T-219/95

    Atomtests eines Mitgliedstaats; Inhaltliche Anforderungen an einen Antrag auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1994 - C-47/91
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