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   EuG, 27.04.1995 - T-96/92   

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EuG, 27.04.1995 - T-96/92 (https://dejure.org/1995,4667)
EuG, Entscheidung vom 27.04.1995 - T-96/92 (https://dejure.org/1995,4667)
EuG, Entscheidung vom 27. April 1995 - T-96/92 (https://dejure.org/1995,4667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Comité central d'entreprise de la Société générale des grandes sources und andere gegen Kommission

    Wettbewerb - Verordnung Nr. 4064/89 - Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Gewerkschaften und Personalvertretungen - Hinreichendes Interesse, das den rechtlich anerkannten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt ; Bedenken wegen der sozialen Auswirkungen eines angemeldeten Zusammenschlusses ; Unmittelbare und individuelle Betroffenheit des Klägers; Befugnisse der rechtlich anerkannten Vertreter der Arbeitnehmer der ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 4064/89 Art. 18 Absatz 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 09.07.1987 - 43/85

    Ancides / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    Diese Auslegung wird durch das Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1987 in der Rechtssache 43/85 (Ancides/Kommission, Slg. 1987, 3131, Randnr. 8) bestätigt, nach dem im Rahmen der Verordnung Nr. 17 vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages (ABl. 1962, Nr. 13, S. 204), deren Artikel 19 Absatz 2 ausdrücklich und in gleicher Weise wie Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung Nr. 4064/89 bestimmt, daß die Dritten, die ein hinreichendes Interesse darlegen, nur auf Antrag zu hören sind, die verfahrensrechtliche Stellung der qualifizierten Dritten nicht mit der der Beteiligten gleichgesetzt werden kann.
  • EuGH, 10.07.1986 - 282/85

    DEFI / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    Sie führt zunächst aus, daß die Zulässigkeit einer Klage nicht nur von der Erfuellung der beiden in Artikel 173 EG-Vertrag genannten Voraussetzungen abhänge, wonach die Kläger durch die angefochtene Handlung unmittelbar und individuell betroffen sein müssten, sondern auch vom Nachweis eines Rechtsschutzinteresses (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 31. März 1977 in der Rechtssache 88/76, Exportation des sucres/Kommission, Slg. 1977, 709, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 282/85, DEFI/Kommission, Slg. 1986, 2469).
  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    Sie trägt vor, daß der Gerichtshof sowohl auf dem Gebiet des Wettbewerbs wie der staatlichen Beihilfen, des Dumping und der Subventionen die Klagebefugnis Dritter, die über Verfahrensgarantien verfügten, gerade mit dem Ziel anerkannt habe, daß ihm die Kontrolle der Beachtung dieser verfahrensmässigen Rechte ermöglicht werde (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/Kommission, Slg. 1983, 2913, und vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz/Kommission, Slg. 1986, 391).
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    Was erstens die Zulässigkeitsvoraussetzung der Individualisierung der Kläger betrifft, so ist nach gefestigter Rechtsprechung noch erforderlich, daß die angefochtene Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238, und vom 10. Dezember 1969 in den Rechtssachen 10/68 und 18/68, Eridania u. a./Kommission, Slg. 1969, 459, Randnr. 7, sowie Urteil des Gerichts vom 28. Oktober 1993 in der Rechtssache T-83/92, Zunis Holding u. a./Kommission, Slg. 1993, II-1169, Randnrn.
  • EuG, 28.10.1993 - T-83/92

    Zunis Holding SA, Finan Srl und Massinvest SA gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    Was erstens die Zulässigkeitsvoraussetzung der Individualisierung der Kläger betrifft, so ist nach gefestigter Rechtsprechung noch erforderlich, daß die angefochtene Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238, und vom 10. Dezember 1969 in den Rechtssachen 10/68 und 18/68, Eridania u. a./Kommission, Slg. 1969, 459, Randnr. 7, sowie Urteil des Gerichts vom 28. Oktober 1993 in der Rechtssache T-83/92, Zunis Holding u. a./Kommission, Slg. 1993, II-1169, Randnrn.
  • EuGH, 22.10.1986 - 75/84

    Metro / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    Der Gerichtshof hat niemals entschieden, daß die Beteiligung dieser Dritten an dem Verfahren eine notwendige Voraussetzung für die Annahme bildet, daß sie durch die Entscheidung der Kommission individuell betroffen sind (vgl. insbesondere die Urteile des Gerichtshofes Metro/Kommission, a. a. O., Randnr. 13, Fediol/Kommission, a. a. O., Randnrn. 28 bis 31, vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045, Randnrn. 14 und 15, vom 20. März 1985 in der Rechtssache 264/82, Timex/Rat und Kommission, Slg. 1985, 849, Randnr. 11 bis 17, Cofaz u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 25, und vom 22. Oktober 1986 in der Rechtssache 75/84, Metro/Kommission, Slg. 1986, 3021, Randnrn.
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    Vor allem angesichts des Verhandlungsspielraums der verschiedenen Sozialpartner besteht nicht nur theoretisch die Möglichkeit, daß solche Maßnahmen nicht getroffen werden, so daß die Vertreter der Arbeitnehmer durch die Entscheidung, mit der der Zusammenschluß genehmigt wird, nicht unmittelbar betroffen sein können (vgl. die Urteile des Gerichtshofes vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207, und Cofaz u. a./Kommission, a. a. O.).
  • EuGH, 12.11.1992 - C-209/91

    Rask und Christensen / ISS Kantineservice

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    Sollte nach dieser Veräusserung der Tarifvertrag gleichwohl in Frage gestellt werden, so sieht Artikel L.132-8 Absatz 7 des französischen Arbeitsgesetzbuches gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 77/187 dieselbe Regelung vor wie für jede Kündigung durch einen oder mehrere Unterzeichner unabhängig vom Fall des Unternehmensübergangs (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 12. November 1992 in der Rechtssache C-209/91, Watson Rask und Christensen, Slg. 1992, I-5755, Randnrn. 26 ff.).
  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    Sie trägt vor, daß der Gerichtshof sowohl auf dem Gebiet des Wettbewerbs wie der staatlichen Beihilfen, des Dumping und der Subventionen die Klagebefugnis Dritter, die über Verfahrensgarantien verfügten, gerade mit dem Ziel anerkannt habe, daß ihm die Kontrolle der Beachtung dieser verfahrensmässigen Rechte ermöglicht werde (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/Kommission, Slg. 1983, 2913, und vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz/Kommission, Slg. 1986, 391).
  • EuGH, 11.10.1983 - 210/81

    Demo-Studio Schmidt

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-96/92
    Der Gerichtshof hat niemals entschieden, daß die Beteiligung dieser Dritten an dem Verfahren eine notwendige Voraussetzung für die Annahme bildet, daß sie durch die Entscheidung der Kommission individuell betroffen sind (vgl. insbesondere die Urteile des Gerichtshofes Metro/Kommission, a. a. O., Randnr. 13, Fediol/Kommission, a. a. O., Randnrn. 28 bis 31, vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045, Randnrn. 14 und 15, vom 20. März 1985 in der Rechtssache 264/82, Timex/Rat und Kommission, Slg. 1985, 849, Randnr. 11 bis 17, Cofaz u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 25, und vom 22. Oktober 1986 in der Rechtssache 75/84, Metro/Kommission, Slg. 1986, 3021, Randnrn.
  • EuGH, 31.03.1977 - 88/76

    Exportation des Sucres / Kommission

  • EuGH, 04.10.1983 - 191/82

    FEDIOL / Kommission

  • EuGH, 10.12.1969 - 10/68

    Eridania Zuccherifici u.a. / Kommission

  • EuGH, 20.03.1985 - 264/82

    Timex / Rat und Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1995 - C-480/93

    Zunis Holding SA, Finan Srl und Massinvest SA gegen Kommission der Europäischen

    ( 47 ) Urteile vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92 (Comité central d'entreprise de la Société générale des grandes sources u. aVKommission, Slg. 1995, II-1213) und in der Rechtssache T-12/93 (Comité central d'entreprise de la société anonyme Vittel u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1247).

    ( 48 ) Urteil in der Rechtssache T-96/92, Randnrn.

    ( 49 ) Urteil in der Rechtssache T-96/92, Randnr. 46; Urteil in der Rechtssache T-12/93, Randnr. 59.

  • EuG, 27.11.1997 - T-290/94

    Kaysersberg / Kommission

    Während nämlich die von dem betreffenden Zusammenschluß betroffenen Personen, d. h. die an dem der Kommission zur Prüfung vorgelegten Zusammenschlußvorhaben Beteiligten, nachdiesen Bestimmungen über besondere Garantien verfügen, durch die die Beachtung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verwaltungsverfahren gewährleistet ist, wird Dritten, die gegebenenfalls nur durch die Folgewirkungen der Entscheidung berührt werden, in Artikel 18 Absatz 4 nur das Recht auf Anhörung durch die Kommission zuerkannt, sofern sie dies beantragt und den Nachweis erbracht haben, daß sie insoweit über ein hinreichendes Interesse verfügen (Urteil des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92, CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1213, Randnr. 56, und Urteil Dan Air, a. a. O., Randnr. 81).

    Dies gilt um so mehr, als das berechtigte Interesse der qualifizierten Dritten an einer Anhörung zwar die Gewährung einer ausreichenden Frist hierfür erforderlich machen kann, dieses Erfordernis aber mit dem Beschleunigungsgebot in Einklang gebracht werden muß, das für die allgemeine Systematik der Verordnung Nr. 4064/89 kennzeichnend ist und von der Kommission verlangt, Ausschlußfristen für den Erlaß der endgültigen Entscheidung einzuhalten, da sonst das Vorhaben als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt gilt (vgl. Urteil Dan Air, a. a. O., Randnr. 67, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 15. Dezember 1992 in der Rechtssache T-96/92, CCE del la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2579, Randnr. 30).

  • EuG, 01.12.1999 - T-125/96

    Boehringer / Rat

    Nach der Verordnung Nr. 2377/90 ist BI Vetmedica zudem als für das Inverkehrbringen der betroffenen Tierarzneimittel verantwortliche juristische Person ausdrücklich am Verfahren der Festsetzung der HMR zu beteiligen (vgl. analog Urteil des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92, CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1213, Randnrn.
  • EuGH, 23.05.2000 - C-106/98

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

    Sodann hat das Gericht zu dem auf seine Urteile vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92 (CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1213) sowie in der Rechtssache T-12/93 (CCE de Vittel u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1247) gestützten Vorbringen der Rechtsmittelführer in Randnummer 36 des angefochtenen Beschlusses ausgeführt, daß es in diesen beiden Urteilen deshalb davon ausgegangen sei, daß die anerkannten Vertreter der Arbeitnehmer der fraglichen Unternehmen individuell von der Maßnahme betroffen gewesen seien, weil sie in der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (ABl. L 395, S. 1) unter den Dritten, die ein für eine Anhörung durch die Kommission im Verwaltungsverfahren hinreichendes Interesse dargelegt hätten, ausdrücklich genannt und damit aus dem Kreis aller übrigen Dritten hervorgehoben worden seien.
  • EuG, 11.07.1996 - T-528/93

    Freistellung der Regeln über den Erwerb und die Nutzung von Fernsehrechten von

    Wollte man nämlich die Klagebefugnis qualifizierter Dritter, denen in einem Verwaltungsverfahren Verfahrensrechte zustehen, von ihrer tatsächlichen Beteiligung an diesem Verfahren abhängig machen, so käme dies letztlich der Einführung einer zusätzlichen Zulässigkeitsvoraussetzung in Form eines zwingenden Vorverfahrens gleich, die in Artikel 173 des Vertrages nicht vorgesehen ist (vgl. Urteile des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92, Comité central d' entreprise de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1213, Randnrn. 35 und 36, und in der Rechtssache T-12/93, Comité central d' entreprise de la société anonyme Vittel u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1247, Randnrn. 46 und 47).
  • EuG, 17.06.1998 - T-135/96

    UEAPME / Rat

    Außerdem ergebe sich aus dem Urteil des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92 (CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1213, Randnrn. 35 und 36), daß sie schon dann durch die Richtlinie individuell betroffen sei, wenn ihr das Recht auf Teilnahme an den Verhandlungen zustehe; eine effektive Teilnahme sei nicht erforderlich.
  • EuG, 08.07.2003 - T-374/00

    Verband der freien Rohrwerke u.a. / Kommission

    Zweitens macht die Kommission geltend, die Kläger beriefen sich zu Unrecht auf das Urteil vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92 (CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1213), in dem das Gericht festgestellt habe, dass der Umstand, dass in Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung Nr. 4064/89 die rechtlich anerkannten Vertreter der Arbeitnehmer der an einem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen unter den Dritten, die ein für eine Anhörung durch die Kommission hinreichendes Interesse darlegten, ausdrücklich genannt würden, ausreiche, um sie als von der Entscheidung der Kommission über die Vereinbarkeit dieses Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt individuell betroffen anzusehen.
  • EuG, 12.12.1996 - T-87/92

    BVBA Kruidvat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Selektives

    67 Jedoch gestattet die Tatsache allein, daß die Klägerin nicht an dem Verwaltungsverfahren beteiligt gewesen ist, dem Gericht nicht die Feststellung, daß sie von der Entscheidung nicht individuell betroffen ist (vgl. die Urteile des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92, CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1213, Randnrn. 35 und 36, und in der Rechtssache T-12/93, CCE de Vittel u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1247, Randnrn. 46 und 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-70/97

    Kruidvat / Kommission

    (84) - Urteil vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92 (Slg. 1995, II-1213, Randnrn. 35 und 36; im folgenden: Urteil Grandes sources).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-386/96

    Société Louis Dreyfus & Cie und Compagnie Continentale (France) SA gegen

    23 bis 30, vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92, CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1213, Randnrn.
  • EuG, 30.09.2003 - T-346/02

    Cableuropa u.a. / Kommission

  • EuG, 12.10.2011 - T-224/10

    Verbraucherverbände haben unter zwei Voraussetzungen ein Anhörungsrecht im

  • EuG, 18.02.1998 - T-189/97

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-68/94

    Französische Republik und Société commerciale des potasses et de l'azote (SCPA)

  • EuG, 07.04.2000 - T-326/99

    Olivieri / Kommission und EMEA

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1999 - C-106/98

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

  • EuG, 03.11.2021 - T-729/20

    Aurubis/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG -

  • EuGöD, 19.07.2011 - F-105/10

    Bömcke / EIB

  • EuGöD, 19.07.2011 - F-127/10

    Bömcke / EIB

  • EuG, 03.11.2021 - T-731/20

    ExxonMobil Production Deutschland/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt -

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