Rechtsprechung
   EuG, 27.04.2021 - T-719/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12204
EuG, 27.04.2021 - T-719/20 (https://dejure.org/2021,12204)
EuG, Entscheidung vom 27.04.2021 - T-719/20 (https://dejure.org/2021,12204)
EuG, Entscheidung vom 27. April 2021 - T-719/20 (https://dejure.org/2021,12204)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,12204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Macías Chávez u.a./ Spanien und Parlament

    Untätigkeits- und Schadensersatzklage - Institutionelles Recht - Petitionsausschuss des Parlaments - Petition wegen Verstößen der spanischen Gerichte gegen das Unionsrecht im Bereich der Grundrechte - Entscheidung, die Petition für erledigt zu erklären - Art. 28 der ...

  • Wolters Kluwer

    Untätigkeits- und Schadensersatzklage; Institutionelles Recht; Petitionsausschuss des Parlaments; Petition wegen Verstößen der spanischen Gerichte gegen das Unionsrecht im Bereich der Grundrechte; Entscheidung, die Petition für erledigt zu erklären; Art. 28 der ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.12.2020 - C-601/19

    BP / FRA

    Auszug aus EuG, 27.04.2021 - T-719/20
    Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei der Verweisung einer Rechtssache an einen erweiterten Spruchkörper um eine Befugnis, nicht um eine Pflicht; für die Ausübung dieser Befugnis enthält die Verfahrensordnung Kriterien (Urteil vom 17. Dezember 2020, BP/FRA, C-601/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:1048, Rn. 95).
  • EuG, 26.10.2023 - T-48/23

    Tomac/ Rat - Nichtigkeitsklage - Institutionelles Recht - Vollständige Anwendung

    Im Übrigen verstößt eine solche Schlussfolgerung nicht gegen das in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, da nach ständiger Rechtsprechung Art. 47 der Charta der Grundrechte nicht darauf abzielt, das in den Verträgen vorgesehene Rechtsschutzsystem und insbesondere die Bestimmungen über die Zulässigkeit direkter Klagen bei den Gerichten der Union zu ändern (vgl. Urteil vom 30. April 2020, 1zba Gospodarcza Producentów i Operatorów Urzadze?" Rozrywkowych/Kommission, C-560/18 P, EU:C:2020:330, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Beschluss vom 20. Mai 2021, LG u. a./Kommission, T-482/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:290, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne entsprechend auch Beschluss vom 27. April 2021, Macías Chávez u. a./Spanien und Parlament, T-719/20, EU:T:2021:216, Rn. 37, nicht veröffentlicht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht