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   EuG, 27.04.2022 - T-436/21   

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https://dejure.org/2022,9050
EuG, 27.04.2022 - T-436/21 (https://dejure.org/2022,9050)
EuG, Entscheidung vom 27.04.2022 - T-436/21 (https://dejure.org/2022,9050)
EuG, Entscheidung vom 27. April 2022 - T-436/21 (https://dejure.org/2022,9050)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Veen/ Europol

    Außervertragliche Haftung - Zusammenarbeit der Polizeibehörden und anderer Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten - Bekämpfung der Kriminalität - Übermittlung von Informationen durch Europol an einen Mitgliedstaat - Behauptete rechtswidrige Datenverarbeitung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außervertragliche Haftung - Zusammenarbeit der Polizeibehörden und anderer Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten - Bekämpfung der Kriminalität - Übermittlung von Informationen durch Europol an einen Mitgliedstaat - Behauptete rechtswidrige Datenverarbeitung - ...

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 29.09.2021 - T-528/20

    Das Gericht weist die von Herrn M. Kocner im Zusammenhang mit den Ermittlungen

    Auszug aus EuG, 27.04.2022 - T-436/21
    Außerdem ist zum Vorbringen von Europol zur Einrede der Unzulässigkeit, die auf die Unzulänglichkeit der vom Kläger vorgelegten Beweise in Bezug auf das behauptete rechtswidrige Verhalten und den behaupteten Schaden gestützt wird, festzustellen, dass solche Fragen nicht in die Beurteilung der Zulässigkeit des Schadensersatzbegehrens, sondern in die Beurteilung seiner Begründetheit fallen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. September 2021, Kocner/Europol, T-528/20, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2021:631, Rn. 39).

    Zum einen ergibt sich daraus, dass Art. 340 Abs. 2 AEUV den Unionsgerichten nur die Zuständigkeit für Klagen auf Ersatz derjenigen Schäden verleiht, die die Organe der Union oder deren Bedienstete in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursacht haben, also auf Ersatz der Schäden, die die außervertragliche Haftung der Union auslösen können (Beschluss vom 9. Juli 2019, Scaloni und Figini/Kommission, T-158/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:491, Rn. 19, und Urteil vom 29. September 2021, Kocner/Europol, T-528/20, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2021:631, Rn. 59).

    Nach ständiger Rechtsprechung umfasst der Begriff "Organ" im Sinne von Art. 340 Abs. 2 AEUV nicht nur die in Art. 13 Abs. 1 EUV aufgeführten Organe der Union, sondern auch alle Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, die mit den Verträgen oder kraft der Verträge errichtet wurden und zur Verwirklichung der Ziele der Union beitragen sollen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2020, Rat u. a./K. Chrysostomides & Co. u. a., C-597/18 P, C-598/18 P, C-603/18 P und C-604/18 P, EU:C:2020:1028, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung), einschließlich der Agenturen der Union, also Europol (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. September 2021, Kocner/Europol, T-528/20, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2021:631, Rn. 60).

  • EuGH, 16.12.2020 - C-597/18

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts, soweit es die

    Auszug aus EuG, 27.04.2022 - T-436/21
    Nach ständiger Rechtsprechung umfasst der Begriff "Organ" im Sinne von Art. 340 Abs. 2 AEUV nicht nur die in Art. 13 Abs. 1 EUV aufgeführten Organe der Union, sondern auch alle Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, die mit den Verträgen oder kraft der Verträge errichtet wurden und zur Verwirklichung der Ziele der Union beitragen sollen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2020, Rat u. a./K. Chrysostomides & Co. u. a., C-597/18 P, C-598/18 P, C-603/18 P und C-604/18 P, EU:C:2020:1028, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung), einschließlich der Agenturen der Union, also Europol (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. September 2021, Kocner/Europol, T-528/20, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2021:631, Rn. 60).

    Zum anderen hängt die außervertragliche Haftung der Union im Sinne von Art. 340 Abs. 2 AEUV vom Vorliegen dreier kumulativer Voraussetzungen ab, nämlich der Rechtswidrigkeit des dem Unionsorgan vorgeworfenen Verhaltens, dem tatsächlichen Bestehen des Schadens und der Existenz eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verhalten des Organs und dem geltend gemachten Schaden (Urteil vom 16. Dezember 2020, Rat u. a./K. Chrysostomides & Co. u. a. C-597/18 P, C-598/18 P, C-603/18 P und C-604/18 P, EU:C:2020:1028, Rn. 79).

  • EuG, 09.07.2019 - T-158/18

    Scaloni und Figini/ Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.2022 - T-436/21
    Zum einen ergibt sich daraus, dass Art. 340 Abs. 2 AEUV den Unionsgerichten nur die Zuständigkeit für Klagen auf Ersatz derjenigen Schäden verleiht, die die Organe der Union oder deren Bedienstete in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursacht haben, also auf Ersatz der Schäden, die die außervertragliche Haftung der Union auslösen können (Beschluss vom 9. Juli 2019, Scaloni und Figini/Kommission, T-158/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:491, Rn. 19, und Urteil vom 29. September 2021, Kocner/Europol, T-528/20, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2021:631, Rn. 59).
  • EuG, 07.10.2015 - T-79/13

    Der Schaden, den die privaten Inhaber griechischer Schuldtitel im Jahr 2012 im

    Auszug aus EuG, 27.04.2022 - T-436/21
    Eine Klage auf Ersatz von Schäden, die ein Organ der Europäischen Union verursacht haben soll, genügt den Erfordernissen der Klarheit und Deutlichkeit nur, wenn sie Angaben, Beweise oder Beweisangebote enthält, anhand deren sich das dem Organ vom Kläger vorgeworfene Verhalten bestimmen lässt, die Gründe angibt, aus denen nach Auffassung des Klägers ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden besteht, sowie Art und Umfang dieses Schadens bezeichnet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Oktober 2015, Accorinti u. a./EZB, T-79/13, EU:T:2015:756, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.02.2021 - C-615/19

    Institutionelles Recht

    Auszug aus EuG, 27.04.2022 - T-436/21
    Da diese drei Voraussetzungen für die Haftung kumulativ sind, genügt es für die Abweisung einer Schadensersatzklage, dass eine von ihnen nicht vorliegt (Urteil vom 25. Februar 2021, Dalli/Kommission, C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 42).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-175/20

    Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des

    Auszug aus EuG, 27.04.2022 - T-436/21
    Zum geltend gemachten Verstoß gegen die Art. 7 und 8 der Charta ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 52 Abs. 1 der Charta jede Einschränkung der Ausübung der in ihr anerkannten Rechte und Freiheiten gesetzlich vorgesehen sein muss, was insbesondere bedeutet, dass die gesetzliche Grundlage für den Eingriff in die Grundrechte den Umfang, in dem die Ausübung des betreffenden Rechts eingeschränkt wird, selbst festlegen muss und dass die Regelung, die eine Maßnahme enthält, die einen solchen Eingriff ermöglicht, klare und präzise Regeln für die Tragweite und die Anwendung der betreffenden Maßnahme vorsehen und Mindesterfordernisse aufstellen muss, damit die Personen, deren personenbezogene Daten übermittelt worden sind, über ausreichende Garantien verfügen, die einen wirksamen Schutz ihrer Daten vor Missbrauchsrisiken ermöglichen (vgl. Urteil vom 24. Februar 2022, Valsts ie?†emumu dienests [Verarbeitung personenbezogener Daten für steuerliche Zwecke], C-175/20, EU:C:2022:124, Rn. 54 und 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.03.2021 - T-426/20

    Techniplan / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.2022 - T-436/21
    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (vgl. Beschluss vom 11. März 2021, Techniplan/Kommission, T-426/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:129, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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