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   EuG, 27.05.2004 - T-61/03   

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https://dejure.org/2004,19581
EuG, 27.05.2004 - T-61/03 (https://dejure.org/2004,19581)
EuG, Entscheidung vom 27.05.2004 - T-61/03 (https://dejure.org/2004,19581)
EuG, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - T-61/03 (https://dejure.org/2004,19581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Irwin Industrial Tool / HABM (QUICK-GRIP)

  • EU-Kommission PDF

    Irwin Industrial Tool Co. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Wortmarke QUICK-GRIP - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Ablehnung der Eintragung - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt

  • EU-Kommission

    Irwin Industrial Tool Co. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Mode

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Ablehnung der Eintragung des Wortzeichens QUICK-GRIP als Gemeinschaftsmarke für Waren der Klasse 8 wegen ihres beschreibenden Charakters; Zulässigkeit eines Klageantrags auf Erteilung einer Anordnung durch das Gericht gegenüber dem Harmonisierungsamt für ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke in ihrer geänderten Fassung Art. 7 Abs. 1 Buchst. c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Irwin Industrial Tool / HABM (QUICK-GRIP)

    Gemeinschaftsmarke - Wortmarke QUICK-GRIP - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Ablehnung der Eintragung - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Irwin Industrial Tool Company gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, eingereicht am 18. Februar 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigerklärung der Entscheidung R 110/2002-3 der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 20. November 2002, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Anmeldung der Wortmarke "QUICK-GRIP" ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 20.03.2002 - T-355/00

    DaimlerChrysler / OHMI (TELE AID)

    Auszug aus EuG, 27.05.2004 - T-61/03
    Denn nach der Rechtsprechung ist ein Wortzeichen nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 40/94 von der Eintragung ausgeschlossen, wenn es wie im vorliegenden Fall zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Urteil HABM/Wrigley, Randnr. 32, und Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-355/00, DaimlerChrysler/HABM [TELE AID], Slg. 2002, II-1939, Randnr. 30).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 27.05.2004 - T-61/03
    24 Damit werden nach der Verordnung Nr. 40/94 Zeichen und Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Merkmale der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, dienen können, ihrem Wesen nach als ungeeignet angesehen, die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen, unbeschadet eines möglichen Erwerbs von Unterscheidungskraft durch Benutzung gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung Nr. 40/94 (Urteil des Gerichtshofes vom 23. Oktober 2003 in der Rechtssache C-191/01 P, HABM/Wrigley, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuG, 27.05.2004 - T-61/03
    35 Wie sich aus Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 40/94 ergibt, ist ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen, wenn nur eines der darin genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-104/00 P, DKV/HABM, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 29, und Urteil Quick, Randnr. 37).
  • EuG, 23.10.2002 - T-388/00

    Institut für Lernsysteme / OHMI - Educational Services (ELS)

    Auszug aus EuG, 27.05.2004 - T-61/03
    Das Gericht kann dem HABM also keine Anordnungen erteilen (Urteile des Gerichts vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-331/99, Mitsubishi HiTec Paper Bielefeld/HABM [Giroform], Slg. 2001, II-433, Randnr. 33, vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache T-34/00, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], Slg. 2002, II-683, Randnr. 12, und vom 23. Oktober 2002 in der Rechtssache T-388/00, Institut für Lernsysteme/HABM - Educational Services [ELS], Slg. 2002, II-4301, Randnr. 19).
  • EuG, 31.01.2001 - T-331/99

    Mitsubishi HiTec Paper Bielefeld / OHMI (Giroform)

    Auszug aus EuG, 27.05.2004 - T-61/03
    Das Gericht kann dem HABM also keine Anordnungen erteilen (Urteile des Gerichts vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-331/99, Mitsubishi HiTec Paper Bielefeld/HABM [Giroform], Slg. 2001, II-433, Randnr. 33, vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache T-34/00, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], Slg. 2002, II-683, Randnr. 12, und vom 23. Oktober 2002 in der Rechtssache T-388/00, Institut für Lernsysteme/HABM - Educational Services [ELS], Slg. 2002, II-4301, Randnr. 19).
  • EuG, 15.10.2003 - T-295/01

    Nordmilch / HABM (OLDENBURGER)

    Auszug aus EuG, 27.05.2004 - T-61/03
    Da sich im Übrigen das Zeichen QUICK-GRIP aus englischen Bestandteilen zusammensetzt, sind die maßgebenden Verkehrskreise, nach deren Verständnis das absolute Eintragungshindernis zu beurteilen ist, die englischsprachigen Durchschnittsverbraucher der Gemeinschaft (Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26, sowie Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2003 in der Rechtssache T-295/01, Nordmilch/HABM [OLDENBURGER], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35, und Urteil Quick, Randnr. 30).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuG, 27.05.2004 - T-61/03
    Da sich im Übrigen das Zeichen QUICK-GRIP aus englischen Bestandteilen zusammensetzt, sind die maßgebenden Verkehrskreise, nach deren Verständnis das absolute Eintragungshindernis zu beurteilen ist, die englischsprachigen Durchschnittsverbraucher der Gemeinschaft (Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26, sowie Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2003 in der Rechtssache T-295/01, Nordmilch/HABM [OLDENBURGER], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35, und Urteil Quick, Randnr. 30).
  • EuG, 27.02.2002 - T-219/00

    Ellos / HABM (ELLOS)

    Auszug aus EuG, 27.05.2004 - T-61/03
    Solche Zeichen ermöglichen es nämlich nicht, die gewerbliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um den Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, in die Lage zu versetzen, bei einem späteren Erwerb die gleiche Wahl zu treffen, wenn sich die Erfahrung als positiv erweist, oder eine andere Wahl, wenn sie negativ ist (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache T-219/00, Ellos/HABM [ELLOS], Slg. 2002, II-753, Randnr. 28, und vom 27. November 2003 in der Rechtssache T-348/02, Quick/HABM [Quick], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).
  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

    Auszug aus EuG, 27.05.2004 - T-61/03
    Das Gericht kann dem HABM also keine Anordnungen erteilen (Urteile des Gerichts vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-331/99, Mitsubishi HiTec Paper Bielefeld/HABM [Giroform], Slg. 2001, II-433, Randnr. 33, vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache T-34/00, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], Slg. 2002, II-683, Randnr. 12, und vom 23. Oktober 2002 in der Rechtssache T-388/00, Institut für Lernsysteme/HABM - Educational Services [ELS], Slg. 2002, II-4301, Randnr. 19).
  • EuG, 26.11.2003 - T-222/02

    HERON Robotunits / HABM (ROBOTUNITS)

    Auszug aus EuG, 27.05.2004 - T-61/03
    Es wird daher von den betroffenen Verbrauchern nicht als ungewöhnlich wahrgenommen (Urteil des Gerichts vom 26. November 2003 in der Rechtssache T-222/02, HERON Robotunits/HABM [ROBOTUNITS], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39).
  • EuG, 27.11.2003 - T-348/02

    Quick / OHMI (Quick)

  • EuG, 09.07.2008 - T-323/05

    Coffee Store / OHMI (THE COFFEE STORE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Nach ständiger Rechtsprechung fällt ein Wortzeichen jedoch bereits dann unter das Eintragungshindernis des Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Beschluss des Gerichts vom 27. Mai 2004, 1rwin Industrial Tool/HABM [QUICK-GRIP], T-61/03, Slg. 2004, II-1587, Randnr. 32, und Urteil des Gerichts vom 20. Juli 2004, Lissotschenko und Hentze/HABM [LIMO], T-311/02, Slg. 2004, II-2957, Randnr. 47).
  • EuG, 23.10.2007 - T-405/04

    BORCO-Marken-Import Matthiesen / HABM (Caipi) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

    Selbst wenn das Wort "Caipi", wie die Klägerin geltend macht, auch noch andere Bedeutungen als die von der Beschwerdekammer zugrunde gelegte haben sollte, ist überdies daran zu erinnern, dass ein Wortzeichen nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Beschluss des Gerichts vom 27. Mai 2004, 1rwin Industrial Tool/HABM [QUICK-GRIP], T-61/03, Slg. 2004, II-1587, Randnr. 32, und Urteil LIMO, Randnr. 47).
  • EuG, 08.09.2005 - T-178/03

    CeWe Color / HABM (DigiFilm) - Gemeinschaftsmarke - Wortzeichen DigiFilm und

    42 Nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 40/94 ist ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen, wenn nur eines der darin aufgeführten absoluten Eintragungshindernisse, hier das nach Buchstabe c, eingreift (oben in Randnr. 36 zitiertes Urteil COMPANYLINE, Randnr. 30, und Beschluss des Gerichts vom 27. Mai 2004 in der Rechtssache T-61/03, Irwin Industrial Tool/HABM [QUICK-GRIP], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35).
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