Rechtsprechung
   EuG, 27.06.2013 - T-608/11   

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https://dejure.org/2013,14356
EuG, 27.06.2013 - T-608/11 (https://dejure.org/2013,14356)
EuG, Entscheidung vom 27.06.2013 - T-608/11 (https://dejure.org/2013,14356)
EuG, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - T-608/11 (https://dejure.org/2013,14356)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    'Beifa Group / OHMI - Schwan-Stabilo Schwanhäußer (Instrument d''écriture)'

  • EU-Kommission

    Beifa Group Co. Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

    [fremdsprachig]

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • EuG, 14.03.2017 - T-174/16

    Wessel-Werk / EUIPO - Wolf PVG (Semelles de suceur d'aspirateur) -

    Unter diesen Umständen kann die Klägerin nicht geltend machen, sie hätte sich zu den verschiedenen Darstellungen des älteren Geschmacksmusters nicht sachgerecht im Sinne von Art. 62 der Verordnung Nr. 6/2002 äußern können (vgl. Urteil vom 27. Juni 2013, Beifa Group/HABM - Schwan-Stabilo Schwanhäußer [Schreibgeräte], T-608/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:334, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies ist umso weniger möglich, weil die Beschwerdekammer damit betraut war, eine vollständig neue Prüfung des Antrags auf Nichtigerklärung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht vorzunehmen und über den oben in Rn. 40 beschriebenen Streitgegenstand zu entscheiden, u. a., wie im vorliegenden Fall, in Ausübung der Zuständigkeiten der Nichtigkeitsabteilung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Juni 2013, Schreibgeräte, T-608/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:334, Rn. 56).

    Jedenfalls war die Beschwerdekammer nicht dazu verpflichtet, die Klägerin vor dem Erlass der angefochtenen Entscheidung über ihre Absicht zu informieren, ihre Beurteilung der Eigenart des angegriffenen Geschmacksmusters auf eine andere - übrigens in Bezug auf das Aussehen der in Rede stehenden Fadenheber genauere - Darstellung des älteren Geschmacksmusters zu stützen als diejenige, die die Nichtigkeitsabteilung sehr knapp geprüft hatte (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 27. Juni 2013, Schreibgeräte, T-608/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:334, Rn. 51 und 56).

  • EuG, 14.03.2017 - T-175/16

    Wessel-Werk / EUIPO - Wolf PVG (semelles de suceur d'aspirateur) -

    Unter diesen Umständen kann die Klägerin nicht geltend machen, sie hätte sich zu den verschiedenen Darstellungen des älteren Geschmacksmusters nicht sachgerecht im Sinne von Art. 62 der Verordnung Nr. 6/2002 äußern können (vgl. Urteil vom 27. Juni 2013, Beifa Group/HABM - Schwan-Stabilo Schwanhäußer [Schreibgeräte], T-608/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:334, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies ist umso weniger möglich, als die Beschwerdekammer damit betraut war, sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht eine vollständig neue Prüfung des Antrags auf Nichtigerklärung vorzunehmen und über den oben in Rn. 40 beschriebenen Streitgegenstand zu entscheiden, indem sie insbesondere, wie im vorliegenden Fall, die Zuständigkeit der Nichtigkeitsabteilung ausübte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Juni 2013, Schreibgeräte, T-608/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:334, Rn. 56).

    Jedenfalls war die Beschwerdekammer nicht dazu verpflichtet, die Klägerin vor dem Erlass der angefochtenen Entscheidung über ihre Absicht zu informieren, ihre Beurteilung der Eigenart des angegriffenen Geschmacksmusters auf eine andere - übrigens in Bezug auf das Aussehen der in Rede stehenden Fadenheber genauere - Darstellung des älteren Geschmacksmusters zu stützen als diejenige, die die Nichtigkeitsabteilung sehr knapp geprüft hatte (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 27. Juni 2013, Schreibgeräte, T-608/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:334, Rn. 51 und 56).

  • EuG, 27.04.2022 - T-327/20

    Group Nivelles/ EUIPO - Easy Sanitary Solutions (Caniveau d'évacuation de douche)

    Nach ständiger Rechtsprechung wirkt ein Aufhebungsurteil jedoch ex tunc und nimmt damit der für nichtig erklärten Handlung rückwirkend ihren rechtlichen Bestand (vgl. Urteile vom 27. Juni 2013, Beifa Group/HABM - Schwan-Stabilo Schwanhäußer [Schreibgeräte], T-608/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:334, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 23. September 2020, CEDC International/EUIPO - Underberg [Form eines Grashalms in einer Flasche], T-796/16, EU:T:2020:439, Rn. 72 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Gründe benennen nämlich zum einen die Bestimmung, die als rechtswidrig angesehen wird, und lassen zum anderen die spezifischen Gründe der im Tenor festgestellten Rechtswidrigkeit erkennen, die das betroffene Organ bei der Ersetzung des aufgehobenen Aktes zu beachten hat (vgl. Urteil vom 27. Juni 2013, Schreibgeräte, T-608/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:334, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 09.02.2017 - T-16/16

    Mast-Jägermeister / EUIPO (Gobelets) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Anmeldung

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör erstreckt sich auf alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, die die Grundlage der Entscheidungsfindung bilden, nicht aber auf den endgültigen Standpunkt, den die Verwaltung einnehmen will (vgl. Urteil vom 27. Juni 2013, Beifa Group/HABM - Schwan-Stabilo Schwanhäußer [Schreibgeräte], T-608/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:334, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.09.2015 - T-608/11

    Beifa Group / OHMI - Schwan-Stabilo Schwanhäußer (Instrument d'écriture)

    Par l'arrêt du Tribunal du 27 juin 2013, Beifa Group/OHMI-Schwan-Stabilo Schwanhäußer (Instruments d'écriture) (T-608/11, EU:T:2013:334), le Tribunal a rejeté le recours et condamné la requérante à supporter les dépens, y compris ceux de l'intervenante, sur le fondement de l'article 87, paragraphe 2, du règlement de procédure du Tribunal du 2 mai 1991.

    Dès lors, et au regard notamment du nombre des références faites, dans le second arrêt rendu par le Tribunal (arrêt Instruments d'écriture, EU:T:2013:334), aux motifs exposés par le premier arrêt rendu par le Tribunal (arrêt Instrument d'écriture, EU:T:2010:190), ainsi que du fait que, dans le cadre des deux procédures, l'intervenante avait été représentée par les mêmes avocats, il convient de conclure que le degré de difficulté juridique des questions de droit soulevées par l'affaire au principal ne saurait plus être qualifié d'exceptionnel.

  • EuG, 13.06.2017 - T-9/15

    Ball Beverage Packaging Europe/ EUIPO - Crown Hellas Can (Canettes) -

    Es ist nämlich festzustellen, dass das mit der Verordnung Nr. 6/2002 geschaffene Eintragungsverfahren für Gemeinschaftsgeschmacksmuster aus einer beschleunigten, im Wesentlichen formellen Kontrolle besteht, die, wie aus dem 18. Erwägungsgrund der Verordnung hervorgeht, keine materiell-rechtliche Prüfung der Erfüllung der Schutzvoraussetzungen durch das Geschmacksmuster vor der Eintragung erfordert und die im Übrigen, anders als das Eintragungsverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Unionsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1), keine Phase vorsieht, die es dem Inhaber eines älteren eingetragenen Geschmacksmusters erlauben würde, der Eintragung zu widersprechen (Urteile vom 16. Februar 2012, Celaya Emparanza y Galdos International, C-488/10, EU:C:2012:88, Rn. 41 und 43, und vom 27. Juni 2013, Beifa Group/HABM - Schwan-Stabilo Schwanhäußer [Schreibgeräte], T-608/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:334, Rn. 77).
  • EuG, 13.06.2019 - T-74/18

    Visi/one/ EUIPO - EasyFix (Porte-affichette pour véhicules) -

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör erstreckt sich auf alle tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte, die die Grundlage der Entscheidungsfindung bilden, nicht aber auf den endgültigen Standpunkt, den die Verwaltung einnehmen will (vgl. Urteile vom 27. Juni 2013, Beifa Group/HABM - Schwan-Stabilo Schwanhäußer [Schreibgeräte], T-608/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:334, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 9. Februar 2017, Mast-Jägermeister/EUIPO [Becher], T-16/16, EU:T:2017:68, Rn. 57, und vom 21. Juni 2018, Haverkamp IP/EUIPO - Sissel [Fußmatte], T-227/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:370, Rn. 67).
  • EuG, 13.12.2017 - T-114/16

    Delfin Wellness/ EUIPO - Laher () und de sauna) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster -

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör erstreckt sich auf alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, die die Grundlage der Entscheidungsfindung bilden, nicht aber auf den endgültigen Standpunkt, den die Verwaltung einnehmen will (vgl. Urteil vom 27. Juni 2013, Beifa Group/HABM - Schwan-Stabilo Schwanhäußer [Schreibgeräte], T-608/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:334, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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