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   EuG, 27.06.2019 - T-737/15   

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https://dejure.org/2019,29463
EuG, 27.06.2019 - T-737/15 (https://dejure.org/2019,29463)
EuG, Entscheidung vom 27.06.2019 - T-737/15 (https://dejure.org/2019,29463)
EuG, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - T-737/15 (https://dejure.org/2019,29463)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Hydro Aluminium Rolled Products / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Beihilfen durch bestimmte Vorschriften des geänderten deutschen Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien - Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung durch den Gerichtshof - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuG, 10.05.2016 - T-47/15

    Das Gericht bestätigt, dass das deutsche Gesetz von 2012 über erneuerbare

    Auszug aus EuG, 27.06.2019 - T-737/15
    Mit Klageschrift, die am 2. Februar 2015 bei der Kanzlei des Gerichts einging, erhob die Bundesrepublik Deutschland Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2015/1585 (Rechtssache T-47/15, Deutschland/Kommission).

    Mit Beschluss des Präsidenten der Dritten Kammer des Gerichts vom 25. Januar 2016 ist das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zur Entscheidung, die das Verfahren in der Rechtssache T-47/15, Deutschland/Kommission, beendet, ausgesetzt worden; diese erging am 10. Mai 2016.

    Mit Entscheidung des Präsidenten der Sechsten Kammer des Gerichts vom 16. Juni 2016 ist das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zum Ablauf der Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels gegen das Urteil vom 10. Mai 2016, Deutschland/Kommission (T-47/15, EU:T:2016:281), bzw., falls ein Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden sollte, bis zur Entscheidung des Gerichtshofs ausgesetzt worden.

    Am 19. Juli 2016 legte die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsmittel gegen das Urteil vom 10. Mai 2016, Deutschland/Kommission (T-47/15, EU:T:2016:281), ein, das unter dem Aktenzeichen C-405/16 P in das Register eingetragen wurde.

    Mit Urteil vom 28. März 2019, Deutschland/Kommission (C-405/16 P, EU:C:2019:268), hob der Gerichtshof das Urteil vom 10. Mai 2016, Deutschland/Kommission (T-47/15, EU:T:2016:281), auf und erklärte den Beschluss 2015/1585 für nichtig.

  • EuGH, 28.03.2019 - C-405/16

    Deutsches Gesetz von 2012 über erneuerbare Energien (EEG 2012) war keine

    Auszug aus EuG, 27.06.2019 - T-737/15
    Am 19. Juli 2016 legte die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsmittel gegen das Urteil vom 10. Mai 2016, Deutschland/Kommission (T-47/15, EU:T:2016:281), ein, das unter dem Aktenzeichen C-405/16 P in das Register eingetragen wurde.

    Mit Urteil vom 28. März 2019, Deutschland/Kommission (C-405/16 P, EU:C:2019:268), hob der Gerichtshof das Urteil vom 10. Mai 2016, Deutschland/Kommission (T-47/15, EU:T:2016:281), auf und erklärte den Beschluss 2015/1585 für nichtig.

    Am 8. April 2019 hat das Gericht die Parteien aufgefordert, ihre Stellungnahmen zu den Konsequenzen abzugeben, die aus dem Urteil vom 28. März 2019, Deutschland/Kommission (C-405/16 P, EU:C:2019:268), insbesondere hinsichtlich einer etwaigen Feststellung der Erledigung der Hauptsache von Amts wegen im Sinne von Art. 131 der Verfahrensordnung des Gerichts zu ziehen sind.

    Dieser Beschluss ist vom Gerichtshof mit Urteil vom 28. März 2019, Deutschland/Kommission (C-405/16 P, EU:C:2019:268), endgültig für nichtig erklärt worden.

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