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   EuG, 27.09.2000 - T-184/97   

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https://dejure.org/2000,12718
EuG, 27.09.2000 - T-184/97 (https://dejure.org/2000,12718)
EuG, Entscheidung vom 27.09.2000 - T-184/97 (https://dejure.org/2000,12718)
EuG, Entscheidung vom 27. September 2000 - T-184/97 (https://dejure.org/2000,12718)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Rechtsschutzinteresse - Teilweise Unzulässigkeit - Artikel 92 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 87 Absatz 3 EG) - Richtlinie 92/81/EWG - Begriff. Pilotprojekt zur technologischen Entwicklung umweltverträglicherer Produkte

  • Europäischer Gerichtshof

    BP Chemicals / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    BP Chemicals Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 4 [nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 4 EG]
    1 Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Handlungen mit verbindlicher Rechtswirkung - Rechtsakt, der substanziell unterschiedliche Teile enthält

  • EU-Kommission

    BP Chemicals Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Rechtsschutzinteresse - Teilweise Unzulässigkeit - Artikel 92 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 87 Absatz 3 EG) - Richtlinie 92/81/EWG - Begriff "Pilotprojekt zur technologischen Entwicklung umweltverträglicherer Produkte".

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Staatliche Beihilfen; Rechtsschutzinteresse; "Pilotprojekt zur technologischen Entwicklung umweltverträglicherer Produkte"

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 92 Abs. 3 (jetzt Art. 87 Abs. 3 EG); ; Richtlinie 92/81/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 28. April 1997 mit dem diese der französischen Regierung ihre Entscheidung mitteilte, gegen die Befreiung von der internen Steuer auf Erdölerzeugnisse, deren Gewährung Frankreich für bestimmte Mengen von Ethyl Tertiary ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 22.10.1996 - T-266/94

    Foreningen af Jernskibs- og Maskinbyggerier i Danmark, Skibsværftsforeningen,

    Auszug aus EuG, 27.09.2000 - T-184/97
    Die Kommission müsse diesem Ermessen Rechnung tragen, wenn sie die Vereinbarkeit einer auf nationaler Ebene erlassenen Steuerbefreiung mit der Richtlinie beurteile (vgl. Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in der Rechtssache T-266/94, Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1399, Randnr. 172).
  • EuG, 14.09.1995 - T-571/93

    Ansprüche aus vertraglicher Haftung der Gemeinschaft ; Vorhandensein einer

    Auszug aus EuG, 27.09.2000 - T-184/97
    Nach gefestigter Rechtsprechung sind aber Ausnahmen von derartigen gemeinschaftlichen Grundprinzipien eng auszulegen und anzuwenden (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 2/62 und 3/62, Kommission/Luxemburg und Belgien, Slg. 1962, 869, und Urteil des Gerichts vom 14. September 1995 in der Rechtssache T-571/93, Lefebvre u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2379, Randnr. 48).
  • EuGH, 14.12.1962 - 2/62

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Großherzogtum Luxemburg

    Auszug aus EuG, 27.09.2000 - T-184/97
    Nach gefestigter Rechtsprechung sind aber Ausnahmen von derartigen gemeinschaftlichen Grundprinzipien eng auszulegen und anzuwenden (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 2/62 und 3/62, Kommission/Luxemburg und Belgien, Slg. 1962, 869, und Urteil des Gerichts vom 14. September 1995 in der Rechtssache T-571/93, Lefebvre u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2379, Randnr. 48).
  • EuG, 30.01.1997 - T-117/95

    N. Corman SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 27.09.2000 - T-184/97
    Natürliche oder juristischer Personen können nach Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag nur solche Handlungen anfechten, die bindende rechtliche Wirkungen entfalten, so dass sie ihre Interessen dadurch beeinträchtigen, dass sie ihre Rechtsstellung in qualifizierter Weise verändern (vgl. Urteile des Gerichts vom 30. Januar 1997 in der Rechtssache T-117/95, Corman/Kommission, Slg. 1997, II-95, und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache T-178/94, ATM/Kommission, Slg. 1997, II-2529, Randnr. 53).
  • EuG, 18.12.1997 - T-178/94

    ATM / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.09.2000 - T-184/97
    Natürliche oder juristischer Personen können nach Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag nur solche Handlungen anfechten, die bindende rechtliche Wirkungen entfalten, so dass sie ihre Interessen dadurch beeinträchtigen, dass sie ihre Rechtsstellung in qualifizierter Weise verändern (vgl. Urteile des Gerichts vom 30. Januar 1997 in der Rechtssache T-117/95, Corman/Kommission, Slg. 1997, II-95, und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache T-178/94, ATM/Kommission, Slg. 1997, II-2529, Randnr. 53).
  • EuGH, 19.05.1993 - C-198/91

    Cook / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.09.2000 - T-184/97
    Da die angefochtene Entscheidung außerdem ohne Durchführung des Verfahrens nach Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag erlassen worden sei, sei die Klägerin gemäß dem Urteil des Gerichtshofes vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-198/91 (Cook/Kommission, Slg. 1993, I-2487) klagebefugt.
  • EuGH, 12.11.1992 - C-134/91

    Kerafina-Keramische / Griechenland

    Auszug aus EuG, 27.09.2000 - T-184/97
    Dieses ihr durch Artikel 93 EG-Vertrag eingeräumte Ermessen erlaubt es der Kommission jedoch nicht, die Mitgliedstaaten zu ermächtigen, von anderen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts als denen abzuweichen, die sich auf die Anwendung von Artikel 92 Absatz 1 EG-Vertrag beziehen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 12. November 1992 in den Rechtssachen C-134/91 und C-135/91, Slg. 1992, I-5699, Randnr. 20).
  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.09.2000 - T-184/97
    Da es bei diesem Ermessen um komplexe wirtschaftliche und soziale Beurteilungen geht, hat die gerichtliche Kontrolle, die der Gemeinschaftsrichter über eine in diesem Rahmen erlassene Entscheidung ausübt, beschränkten Charakter (vgl. Urteil des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 79).
  • EuG, 12.02.2008 - T-289/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS

    Nach einer gefestigten Rechtsprechung erlaubt außerdem das der Kommission in Beihilfesachen durch Art. 88 EG eingeräumte Ermessen ihr nicht, die Mitgliedstaaten zu ermächtigen, von anderen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen als denen abzuweichen, die sich auf die Anwendung von Art. 87 Abs. 1 EG beziehen (Urteil des Gerichtshofs vom 12. November 1992, Kerafina - Keramische und Finanz-Holding und Vioktimatiki, C-134/91 und C-135/91, Slg. 1992, I-5699, Randnr. 20, und Urteil des Gerichts vom 27. September 2000, BP Chemicals/Kommission, T-184/97, Slg. 2000, II-3145, Randnr. 55).
  • EuG, 30.04.2007 - T-387/04

    EnBW Energie Baden-Württemberg / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie

    60 und 62, vom 27. September 2000, BP Chemicals/Kommission, T-184/97, Slg. 2000, II-3145, Randnrn.

    Zweitens können weder die Richtlinie 2003/87, die nur auf Art. 175 EG und nicht auf Art. 89 EG gestützt ist, noch in diesem Zusammenhang erlassene, rechtlich nicht bindende Maßnahmen wie das Schreiben der Kommission vom 17. März 2004 (siehe oben, Randnrn. 21 bis 24) den Geltungsbereich und die praktische Wirksamkeit der Vorschriften über die Kontrolle staatlicher Beihilfen wirksam einschränken (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 12. November 1992, Kerafina und Vioktimatiki, C-134/91 und C-135/91, Slg. 1992, I-5699, Randnr. 20, und Urteil BP Chemicals/Kommission, oben in Randnr. 76 angeführt, Randnr. 55).

    Schließlich erlaubt das Prüfverfahren nach Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie 2003/87 der Kommission keinesfalls, die Mitgliedstaaten zu ermächtigen, von gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen abzuweichen, die nicht in der Richtlinie enthalten sind (vgl. entsprechend Urteile Kerafina und Vioktimatiki, oben in Randnr. 134 angeführt, Randnr. 20, und BP Chemicals/Kommission, oben in Randnr. 76 angeführt, Randnr. 55).

  • EuG, 21.03.2012 - T-50/06

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der die

    Aus den Erwägungsgründen und Art. 1 Abs. 1 der auf der Grundlage von Art. 93 EG erlassenen Richtlinie 92/81 ergibt sich, dass diese über eine Harmonisierung der Verbrauchsteuern auf Mineralöle die Durchführung des freien Verkehrs der betreffenden Erzeugnisse und damit eine Förderung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarkts bezweckt (Urteil des Gerichts vom 27. September 2000, BP Chemicals/Kommission, T-184/97, Slg. 2000, II-3145, Randnr. 61).

    Daraus ergibt sich, dass der gesamte Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 92/81 unter Berücksichtigung der Wettbewerbsverzerrungen auszulegen ist, zu denen die Durchführungsmaßnahmen zu dieser Vorschrift führen können (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil BP Chemicals/Kommission, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnr. 62).

  • EuG, 05.04.2006 - T-351/02

    Deutsche Bahn / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beschwerde eines

    Zweitens fänden die fakultativen Steuerbefreiungen nach Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 92/81 nach der Rechtsprechung ihre Grenzen in den allgemeinen Vorschriften zum Schutz des Wettbewerbs unter Einschluss von Artikel 87 EG (vgl. z. B. Urteil des Gerichts vom 27. September 2000 in der Rechtssache T-184/97, BP Chemicals/Kommission, Slg. 2000, II-3145, Randnr. 62); diese Grenzen müssten daher auch für die streitige Steuerbefreiung gelten.
  • EuG, 15.06.2005 - T-171/02

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    193 Nach Artikel 40 Absatz 4 der Satzung des Gerichtshofes und Artikel 116 § 4 der Verfahrensordnung kann ein Streithelfer zwar keine Anträge stellen, die über die Anträge hinausgehen, zu deren Unterstützung er dem Rechtsstreit beigetreten ist (Urteil des Gerichts vom 27. September 2000 in der Rechtssache T-184/97, BP Chemicals/Kommission, Slg. 2000, II-3145, Randnr. 39), doch ist er berechtigt, diese Anträge nur teilweise zu unterstützen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09

    Kommission / Kronoply und Kronotex - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Klage

    78 - Urteil des Gerichts vom 27. September 2000 (T-184/97, Slg. 2000, II-3145, Randnrn. 33 bis 40).
  • FG Hamburg, 19.06.2012 - 4 K 66/11

    Energiesteuer: Energiesteuerentlastung

    Mit dem Rechtsbegriff "Pilotprojekt zur technologischen Entwicklung umweltverträglicher Produkte" hat sich das Gericht Erster Instanz der Europäischen Union in seinem Urteil vom 27.09.2000 (T-184/97, zu Art. 8 Abs. 2 RL 92/81, der im Wesentlichen Art. 15 RL 2003/96 entspricht) befasst und ausgeführt, dass die Verwirklichung von Pilotprojekten im Allgemeinen die letzte Stufe des Forschungs- und Entwicklungsprozesses darstelle, die der industriellen Umsetzung der Ergebnisse dieser Forschungen im größtmöglichen Maßstab vorausgehe.

    Nach dem bereits zitierten Urteil des Gerichts Erster Instanz der Europäischen Union vom 27.09.2000 (T-184/97) kann eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs umso mehr angenommen werden, je mehr sich die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Stufe der Vermarktung und damit der kommerziellen Nutzung annähert.

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