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   EuG, 27.09.2012 - T-160/10   

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https://dejure.org/2012,28115
EuG, 27.09.2012 - T-160/10 (https://dejure.org/2012,28115)
EuG, Entscheidung vom 27.09.2012 - T-160/10 (https://dejure.org/2012,28115)
EuG, Entscheidung vom 27. September 2012 - T-160/10 (https://dejure.org/2012,28115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    J / Parlament

    Petitionsrecht - Petition an das Europäische Parlament - Entscheidung, die Petition ohne weitere Bearbeitung abzulegen - Nichtigkeitsklage - Begründungspflicht - Petition, die nicht den Tätigkeitsbereich der Union betrifft

  • EU-Kommission

    J gegen Europäisches Parlament.

    Petitionsrecht - Petition an das Europäische Parlament - Entscheidung, die Petition ohne weitere Bearbeitung abzulegen - Nichtigkeitsklage - Begründungspflicht - Petition, die nicht den Tätigkeitsbereich der Union betrifft.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 14.09.2011 - T-308/07

    Tegebauer / Parlament - Petitionsrecht - Petition an das Parlament -

    Auszug aus EuG, 27.09.2012 - T-160/10
    In Beantwortung dieser Frage, die die sich aus dem Urteil des Gerichts vom 14. September 2011, Tegebauer/Parlament (T-308/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), ergebenden Konsequenzen betraf, hat das Parlament in der mündlichen Verhandlung seinen Antrag, die Klage als unzulässig abzuweisen, zurückgenommen, was das Gericht zur Kenntnis genommen hat.

    Deshalb muss eine Entscheidung, mit der eine Petition für unzulässig erklärt wird, die Gründe für diese Unzulässigkeit eindeutig erkennen lassen (in diesem Sinne Urteil Tegebauer/Parlament, Randnr. 24).

    Dies ergibt sich aus der Natur dieses Rechts, das den Bürgern die Möglichkeit gibt, sich ausdrücklich und unmittelbar an das Parlament zu wenden, und auf diese Weise dazu beiträgt, die Tätigkeit der Organe zu legitimieren (Urteil Tegebauer/Parlament, Randnr. 29).

  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.09.2012 - T-160/10
    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass der Umfang der Begründungspflicht von der Art des fraglichen Rechtsakts und den Umständen abhängt, unter denen er erlassen wurde (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998, Enso Española/Kommission, T-348/94, Slg. 1998, II-1875, Randnr. 109).
  • EuG, 18.09.1995 - T-471/93

    Anforderungen an die Begründung einer von den Gemeinschaftsorganen erlassenen

    Auszug aus EuG, 27.09.2012 - T-160/10
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt der Zweck der nach Art. 296 AEUV vorgesehenen Pflicht zur Begründung einer Einzelfallentscheidung darin, dem Betroffenen ausreichende Angaben an die Hand zu geben, um festzustellen, ob die Entscheidung stichhaltig begründet ist oder ob sie an einem Mangel leidet, der sie anfechtbar macht, und dem Unionsrichter zu ermöglichen, seine Kontrolle über die Rechtmäßigkeit der geprüften Entscheidung auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 18. September 1995, Tiercé Ladbroke/Kommission, T-471/93, Slg. 1995, II-2537, Randnr. 29).
  • EuGH, 02.12.2009 - C-89/08

    Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Befreiung von

    Auszug aus EuG, 27.09.2012 - T-160/10
    Prüft der Unionsrichter einen solchen Gesichtspunkt von Amts wegen, geht er nicht über die Grenzen des bei ihm anhängigen Rechtsstreits hinaus und verstößt in keiner Weise gegen die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Darstellung des Streitgegenstands und der Klagegründe in der Klageschrift (Urteil des Gerichtshofs vom 2. Dezember 2009, Kommission/Irland u. a., C-89/08 P, Slg. 2009, I-11245, Randnrn.
  • EuG, 30.09.2015 - T-450/12

    Das Gericht der EU bestätigt, dass die europäische Bürgerinitiative, die darauf

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt der Zweck der nach Art. 296 AEUV vorgesehenen Pflicht zur Begründung eines in einem Einzelfall ergangenen Beschlusses darin, dem Betroffenen ausreichende Angaben an die Hand zu geben, um festzustellen, ob der Beschluss stichhaltig begründet ist oder ob er möglicherweise an einem Mangel leidet, der ihn anfechtbar macht, und dem Unionsrichter zu ermöglichen, seine Kontrolle über die Rechtmäßigkeit des geprüften Beschlusses auszuüben (Urteile vom 18. September 1995, Tiercé Ladbroke/Kommission, T-471/93, Slg, EU:T:1995:167, Rn. 29 und vom 27. September 2012, J/Parlament, T-160/10, EU:T:2012:503, Rn. 20).

    Dies ergibt sich aus der Natur dieses Rechts, das, wie es im ersten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 211/2011 heißt, die europäische Bürgerschaft stärkt und zu einer weiteren Verbesserung der demokratischen Funktionsweise der Union durch Beteiligung der Bürger am demokratischen Leben der Union führt (vgl. entsprechend Urteil J/Parlament, oben in Rn. 22 angeführt, EU:T:2012:503, Rn. 22).

  • EuG, 23.04.2018 - T-561/14

    Das Gericht der EU bestätigt die Entscheidung der Kommission, im Rahmen der

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt der Zweck der in Art. 296 AEUV festgelegten Pflicht zur Begründung eines in einem Einzelfall ergangenen Beschlusses darin, dem Betroffenen ausreichende Angaben an die Hand zu geben, um festzustellen, ob der Beschluss stichhaltig begründet ist oder ob er möglicherweise an einem Mangel leidet, der ihn anfechtbar macht, und dem Unionsrichter zu ermöglichen, seine Kontrolle über die Rechtmäßigkeit des geprüften Beschlusses auszuüben (Urteile vom 18. September 1995, Tiercé Ladbroke/Kommission, T-471/93, EU:T:1995:167, Rn. 29, vom 27. September 2012, J/Parlament, T-160/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:503, Rn. 20, und vom 19. April 2016, Costantini u. a./Kommission, T-44/14, EU:T:2016:223, Rn. 68).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-114/19

    Kommission/ Di Bernardo

    51 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Februar 1997, Kommission/Daffix (C-166/95 P, EU:C:1997:73, Rn. 24), vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala (C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 174 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 27. September 2012, J/Parlament (T-160/10, EU:T:2012:503, Rn. 17).
  • EuGH, 14.11.2013 - C-550/12

    J / Parlament - Art. 227 AEUV - Petitionsrecht - Petition an das Europäische

    Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr J die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 27. September 2012, J/Parlament (T-160/10, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem seine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments vom 2. März 2010, in der Herrn J mitgeteilt worden war, dass seine Petition Nr. 1673/2009 als unzulässig angesehen und ohne weitere Bearbeitung abgelegt worden sei (im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen wurde.
  • EuG, 02.02.2016 - T-169/13

    Benelli Q. J. / OHMI - Demharter (MOTO B)

    Bien que ce moyen nouveau ait été soulevé lors de l'audience, il convient de rappeler, d'une part, qu'une insuffisance de motivation de nature à méconnaître l'article 296, deuxième alinéa, TFUE relève de la violation des formes substantielles au sens de l'article 263 TFUE et constitue d'ailleurs un moyen pouvant, voire devant, être soulevé d'office par le juge de l'Union (voir arrêt du 10 juillet 2008, Bertelsmann et Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, Rec, EU:C:2008:392, point 174 et jurisprudence citée ; arrêt du 27 septembre 2012, J/Parlement, T-160/10, EU:T:2012:503, point 17).
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