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   EuG, 27.10.1994 - T-34/92   

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EuG, 27.10.1994 - T-34/92 (https://dejure.org/1994,1216)
EuG, Entscheidung vom 27.10.1994 - T-34/92 (https://dejure.org/1994,1216)
EuG, Entscheidung vom 27. Oktober 1994 - T-34/92 (https://dejure.org/1994,1216)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Fiatagri UK Ltd und New Holland Ford Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Informationsaustauschsystem - Wettbewerbswidrige Wirkung - Versagung der Freistellung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln der Agricultural Engineers Association Limited durch die Vereinbarung über ein Informationssystem über die Zulassungen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen; Verletzung des Grundsatzes des ordnungsgemäßen Verfahrens durch einseitige ...

  • Judicialis

    EWG Art. 85 Abs. 1; ; EWG Art. 85 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuG, 27.10.1994 - T-35/92

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-34/92
    19 In der Erwiderung haben die Klägerinnen ferner beantragt, die Rechtssache mit der von John Deere Limited erhobenen Klage in der Rechtssache T-35/92 zu verbinden.

    21 In ihrer Gegenerwiderung hat die Kommission dem Gericht mitgeteilt, daß sie einer Verbindung dieser Rechtssachen mit der von John Deere Limited anhängig gemachten Rechtssache T-35/92 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung nicht widerspreche, falls in beiden Rechtssachen getrennte Urteile ergingen.

    Beim Abschluß des schriftlichen Verfahrens hat der Vorsitzende der Zweiten Kammer des Gerichts mit Beschluß vom 28. Oktober 1993 die vorliegende Rechtssache mit der Rechtssache T-35/92, John Deere Limited/Kommission, zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden mit dem Vorbehalt, daß bestimmte Teile der Klageschrift in der Rechtssache T-35/92 und bestimmte Anlagen zu dieser Klageschrift gegenüber den Klägerinnen in der vorliegenden Rechtssache vertraulich behandelt werden.

  • EuGH, 30.06.1966 - 56/65

    Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-34/92
    In einem solchen Fall ist nach ständiger Rechtsprechung bei der Beurteilung etwaiger wettbewerbswidriger Auswirkungen der Vereinbarung auf den Wettbewerb abzustellen, wie er ohne die streitige Vereinbarung bestehen würde (Urteil des Gerichtshofes vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 56/65, Société technique minière u. a., Slg. 1966, 282).
  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-34/92
    Unter Bezugnahme auf den Grundsatz der Auslegung eines verfügenden Teils einer Entscheidung, wie ihn der Gerichtshof in dem Urteil vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663) aufgestellt habe, vertritt die Kommission die Auffassung, daß der verfügende Teil der Entscheidung insbesondere im Hinblick auf Randnummer 61 der Entscheidung eindeutig sei.
  • EuGH, 01.02.1978 - 19/77

    Miller / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-34/92
    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 1. Februar 1978 in der Rechtssache 19/77 (Miller/Kommission, Slg. 1978, 131) müsse die Kommission, um das Vorliegen möglicher Auswirkungen einer Vereinbarung auf den Wettbewerb zu belegen, nachweisen, daß die Vereinbarung geeignet sei, solche Auswirkungen zu zeitigen; dieser Nachweis werde in der Entscheidung in Randnummer 43 und in Randnummer 51 Absatz 4 erbracht.
  • EuG, 09.07.1992 - T-66/89

    Publishers Association gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-34/92
    Das Gericht weist ferner darauf hin, daß es in erster Linie Sache der Unternehmen ist, die eine Vereinbarung anmelden, um von der Kommission eine Einzelfreistellung zu erhalten, die Beweise dafür vorzulegen, daß die Vereinbarung die Voraussetzungen des Artikels 85 Absatz 3 EWG-Vertrag erfuellt (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1984 in den Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19; Urteil des Gerichts vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache T-66/89, Publishers Association/Kommission, Slg. 1992, II-1995).
  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-34/92
    Das Gericht weist ferner darauf hin, daß es in erster Linie Sache der Unternehmen ist, die eine Vereinbarung anmelden, um von der Kommission eine Einzelfreistellung zu erhalten, die Beweise dafür vorzulegen, daß die Vereinbarung die Voraussetzungen des Artikels 85 Absatz 3 EWG-Vertrag erfuellt (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1984 in den Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19; Urteil des Gerichts vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache T-66/89, Publishers Association/Kommission, Slg. 1992, II-1995).
  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-34/92
    56 Nach Auffassung des Gerichts kann der relevante Markt in räumlicher Hinsicht als das Gebiet definiert werden, in dem die Wettbewerbsbedingungen, insbesondere die Nachfrage der Verbraucher, hinreichend homogene Merkmale aufweisen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnr. 11 analog).
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-34/92
    Die Entscheidung lege insbesondere eindeutig dar, daß die durch den Informationsaustausch bewirkten Wettbewerbsbeschränkungen nicht unerläßlich seien; da eine der Voraussetzungen des Artikels 85 Absatz 3 EWG-Vertrag nicht erfuellt sei, habe sie den Freistellungsantrag zurückweisen können, ohne die übrigen Voraussetzungen zu prüfen (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1966 in den verbundenen Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 322).
  • EuGH, 21.02.1984 - 86/82

    Hasselblad / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-34/92
    Sie sei nicht verpflichtet gewesen, auf sämtliche von den Unternehmen vorgebrachten tatsächlichen Umstände einzugehen, und sie habe ihren seit der Mitteilung der Beschwerdepunkte eingenommenen Standpunkt aufrechterhalten können, da sie sämtliche von den Klägerinnen vorgebrachten Beweise geprüft habe (Schlussanträge des Generalanwalts Sir Gordon Slynn zu dem Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/82, Hasselblad/Kommission, Slg. 1984, 883, 913).
  • EuGH, 17.10.1989 - 97/87

    Dow Chemical Ibérica u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-34/92
    Eine solche Kopie ist verbindlich, wenn jeder ernstzunehmende Anhaltspunkt dafür fehlt, daß es sich bei ihr um eine nicht ordnungsgemässe Kopie handeln könnte (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1989 in den Rechtssachen 97/87 bis 99/87, Dow Chemical Iberica u. a./Kommission, Slg. 1989, 3165, Randnr. 59, und Urteil des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-43/92, Dunlop Slazenger/Kommission, Slg. 1994, II-441, Randnrn. 24 und 25).
  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Distillers / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

  • EuG, 10.03.1992 - T-9/89

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

  • EuGH, 15.07.1970 - 44/69

    Buchler & Co. / Kommission

  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 17.12.1991 - T-4/89

    BASF AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 24.10.1991 - T-2/89

    Petrofina SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 10.03.1992 - T-15/89

    Chemie Linz AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Papiers Peints / Kommission

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Umwandlung einer Kapitalgesellschaft - Steuerliche Anerkennung von gegebenen

  • BFH, 26.04.1963 - I 86/61 U
  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

    In entsprechender Weise wie in den Polypropylen-Sachen habe das Gericht in den Urteilen vom 27. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-34/92 (Fiatagri und New Holland Ford/Kommission, Slg. 1994, II-905, Randnrn. 24 bis 27) und T-35/92 (Deere/Kommission, Slg. 1995, II-957, Randnrn. 28 bis 31) argumentiert, als es das Vorbringen der Klägerinnen mit der Begründung zurückgewiesen habe, daß diese nicht den geringsten Anhaltspunkt zur Widerlegung der Gültigkeitsvermutung für die von ihnen angefochtene Entscheidung vorgetragen hätten.
  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission

    In entsprechender Weise wie in den Polypropylen-Sachen habe das Gericht in den Urteilen vom 27. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-34/92 (Fiatagri und New Holland Ford/Kommission, Slg. 1994, II-905, Randnrn. 24 bis 27) und T-35/92 (Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnrn. 28 bis 31) argumentiert, als es das Vorbringen der Klägerinnen mit der Begründung zurückgewiesen habe, daß diese nicht den geringsten Anhaltspunkt zur Widerlegung der Gültigkeitsvermutung für die von ihnen angefochtene Entscheidung vorgetragen hätten.
  • EuGH, 28.05.1998 - C-8/95

    New Holland Ford / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-34/92 (Fiatagri und New Holland Ford/Kommission, Slg. 1994, II-905) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Julian Currall, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten, Beistand: Solicitor Leonard Hawkes, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, erläßt DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer).

    Die New Holland Ford Ltd, Gesellschaft englischen Rechts, hat mit Rechtsmittelschrift, die am 13. Januar 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-34/92 (Fiatagri und New Holland Ford/Kommission, Slg. 1994, II-905; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 92/157/EWG der Kommission vom 17. Februar 1992 in einem Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag in der Sache IV/31.370 und 31.446 (UK Agricultural Tractor Registration Exchange, ABl. L 68, S. 19; im folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen worden ist.

    Die Rechtsmittelführerin führt aus, aufgrund einer Umorganisation sei sie nunmehr für den Vertrieb der landwirtschaftlichen Zugmaschinen der Handelsmarken Ford oder Fiatagri im Vereinigten Königreich zuständig; sie vertrete im Rahmen des vorliegenden Rechtsmittels die gemeinsamen Interessen beider Klägerinnen der Rechtssache T-34/92.

    Mit Entscheidung vom 6. Juni 1995 hat der Gerichtshof den von der Rechtsmittelführerin in ihrem Rechtsmittel gestellten Antrag zurückgewiesen, ihr das vollständige Protokoll der mündlichen Verhandlung des Gerichts vom 16. März1994 in der Rechtssache T-34/92 zur Verfügung zu stellen.

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