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   EuG, 28.01.2016 - T-332/14   

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https://dejure.org/2016,549
EuG, 28.01.2016 - T-332/14 (https://dejure.org/2016,549)
EuG, Entscheidung vom 28.01.2016 - T-332/14 (https://dejure.org/2016,549)
EuG, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - T-332/14 (https://dejure.org/2016,549)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Azarov / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine - Einfrieren von Geldern - Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden - Aufnahme des Namens des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine; Aufnahme in die Liste betroffener Personen und Einrichtungen wegen Verantwortlichkeit für die Veruntreuung staatlicher Gelder; Fortbestand des Rechtsschutzinteresses bei Abänderung der maßgeblichen Rechtsakte; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine; Aufnahme in die Liste betroffener Personen und Einrichtungen wegen Verantwortlichkeit für die Veruntreuung staatlicher Gelder; Fortbestand des Rechtsschutzinteresses bei Abänderung der maßgeblichen Rechtsakte; ...

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Prüfpflicht des Europäischen Rates: Kontensperrung ukrainischer Politiker rechtswidrig

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Azarov / Rat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses 2014/119/GASP des Rates vom 5. März 2014 (ABl. L 66, S. 26), des Durchführungsbeschlusses 2014/216/GASP des Rates vom 14. April 2014 (ABl. L 111, S. 91), der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 (ABl. L 66, S. 1) sowie ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 05.03.2015 - C-220/14

    Ezz and Others v Council - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegenüber

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-332/14
    Zwar haben die Unionsgerichte - wie der Rat geltend macht - im Zusammenhang mit der Anwendung restriktiver Maßnahmen festgestellt, dass die Identifizierung einer Person als für eine Straftat verantwortlich nicht zwingend mit einer Verurteilung wegen dieser Straftat verbunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. März 2015, Ezz u. a./Rat, C-220/14 P, Slg, EU:C:2015:147, Rn. 72, und vom 27. Februar 2014, Ezz u. a./Rat, T-256/11, Slg, EU:T:2014:93, Rn. 57 bis 61).

    Im Kontext der Rechtssachen, die der oben in Rn. 47 angeführten Rechtsprechung zugrunde lagen, hatte der Generalstaatsanwalt des betreffenden Drittlands allerdings zumindest die von einem Strafgericht gebilligte Sicherstellung der Vermögenswerte der Kläger angeordnet (Urteil Ezz u. a./Rat, oben in Rn. 47 angeführt, EU:T:2014:93, Rn. 132).

  • EuG, 27.02.2014 - T-256/11

    Ezz u.a. / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-332/14
    Zwar haben die Unionsgerichte - wie der Rat geltend macht - im Zusammenhang mit der Anwendung restriktiver Maßnahmen festgestellt, dass die Identifizierung einer Person als für eine Straftat verantwortlich nicht zwingend mit einer Verurteilung wegen dieser Straftat verbunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. März 2015, Ezz u. a./Rat, C-220/14 P, Slg, EU:C:2015:147, Rn. 72, und vom 27. Februar 2014, Ezz u. a./Rat, T-256/11, Slg, EU:T:2014:93, Rn. 57 bis 61).

    Im Kontext der Rechtssachen, die der oben in Rn. 47 angeführten Rechtsprechung zugrunde lagen, hatte der Generalstaatsanwalt des betreffenden Drittlands allerdings zumindest die von einem Strafgericht gebilligte Sicherstellung der Vermögenswerte der Kläger angeordnet (Urteil Ezz u. a./Rat, oben in Rn. 47 angeführt, EU:T:2014:93, Rn. 132).

  • EuG, 04.09.2015 - T-577/12

    NIOC u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-332/14
    Sie schließt insbesondere nicht die Möglichkeit aus, im Rahmen eines Schriftsatzes zur Anpassung der Klageanträge die Rechtmäßigkeit einer Vorschrift mit allgemeiner Geltung zu bestreiten, um darauf eine Klage auf Nichtigerklärung einer einzelfallbezogenen restriktiven Maßnahme zu stützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2015, NIOC u. a./Rat, T-577/12, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2015:596, Rn. 93 und 94).
  • EuGH, 28.11.2013 - C-280/12

    Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Rechtsakte des Rates der EU, mit

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-332/14
    Im Übrigen ist es im Streitfall Sache der zuständigen Unionsbehörde, die Stichhaltigkeit der gegen die betroffene Person angeführten Begründung nachzuweisen, und nicht Sache der betroffenen Person, den Negativbeweis der fehlenden Stichhaltigkeit dieser Begründung zu erbringen (Urteile vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, Slg, EU:C:2013:518, Rn. 120 und 121, und vom 28. November 2013, Rat/Fulmen und Mahmoudian, C-280/12 P, Slg, EU:C:2013:775, Rn. 65 und 66).
  • EuG, 06.09.2013 - T-24/11

    Bank Refah Kargaran / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-332/14
    Daher betreffen diese Rechtsakte den Kläger weder unmittelbar noch individuell, und die Anpassung der Klageanträge durch den Kläger, um ihre Nichtigerklärung zu beantragen, ist - wie der Rat geltend gemacht hat - unzulässig (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2013, Bank Refah Kargaran/Rat, T-24/11, Slg, EU:T:2013:403, Rn. 50).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-332/14
    Im Übrigen ist es im Streitfall Sache der zuständigen Unionsbehörde, die Stichhaltigkeit der gegen die betroffene Person angeführten Begründung nachzuweisen, und nicht Sache der betroffenen Person, den Negativbeweis der fehlenden Stichhaltigkeit dieser Begründung zu erbringen (Urteile vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, Slg, EU:C:2013:518, Rn. 120 und 121, und vom 28. November 2013, Rat/Fulmen und Mahmoudian, C-280/12 P, Slg, EU:C:2013:775, Rn. 65 und 66).
  • EuG, 28.01.2016 - T-331/14

    Das Gericht der Europäischen Union erklärt das Einfrieren der Gelder von fünf

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-332/14
    Mit Entscheidung des Präsidenten der Neunten Kammer des Gerichts vom 7. August 2015 wurden die vorliegende Rechtssache und die Rechtssache T-331/14, Azarov/Rat, nach Anhörung der Parteien gemäß Art. 68 der Verfahrensordnung des Gerichts zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden.
  • EuGH, 21.04.2015 - C-605/13

    Anbouba / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-332/14
    Dies setzt eine Überprüfung der Tatsachen voraus, die in der Begründung dieser Entscheidung angeführt werden, so dass sich die gerichtliche Kontrolle nicht auf die Beurteilung der abstrakten Wahrscheinlichkeit der angeführten Gründe beschränkt, sondern auf die Frage erstreckt, ob diese Gründe - oder zumindest einer von ihnen, der für sich genommen als ausreichend angesehen wird, um die betreffende Entscheidung zu stützen - hinreichend genau und konkret belegt sind (vgl. Urteil vom 21. April 2015, Anbouba/Rat, C-605/13 P, Slg, EU:C:2015:248, Rn. 41 und 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.06.2013 - C-183/12

    Ayadi / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-332/14
    Dies setzt voraus, dass die Klage derjenigen Partei, die sie erhoben hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (vgl. Urteil vom 6. Juni 2013, Ayadi/Kommission, C-183/12 P, EU:C:2013:369, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.05.2013 - C-239/12

    und Sicherheitspolitik - Eine Person, gegen die eine Maßnahme des Einfrierens von

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-332/14
    Insoweit ist der Umstand, dass die Aufhebung der in Rede stehenden restriktiven Maßnahmen endgültig war, kein Hindernis für den Fortbestand eines Rechtsschutzinteresses hinsichtlich der Wirkungen der Rechtsakte, mit denen diese Maßnahmen verhängt wurden, zwischen dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens und dem ihrer Aufhebung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, Slg, EU:C:2013:331, Rn. 70 bis 72 und 82).
  • EuG, 10.06.2016 - T-380/14

    Pshonka / Rat

    En effet, ce moyen soulève une question de droit identique à celle sur laquelle le Tribunal a déjà statué dans les arrêts du 26 octobre 2015, Portnov/Conseil (T-290/14, EU:T:2015:806) et du 28 janvier 2016, Azarov/Conseil (T-331/14, EU:T:2016:49), Azarov/Conseil (T-332/14, EU:T:2016:48), Klyuyev/Conseil (T-341/14, EU:T:2016:47), Arbuzov/Conseil (T-434/14, non publié, EU:T:2016:46) et Stavytskyi/Conseil (T-486/14, non publié, EU:T:2016:45) qui sont devenus définitifs et jouissent désormais de l'autorité absolue de la chose jugée.

    En effet, la lettre ne fournit aucune précision sur l'établissement des faits que l'enquête conduite par les autorités ukrainiennes était en train de vérifier et, d'autant moins, sur la responsabilité individuelle, ne fût-ce que présumée, du requérant à leur égard (voir également, en ce sens, arrêt du 28 janvier 2016, Azarov/Conseil, T-332/14, non publié, EU:T:2016:48, point 46).

  • EuG, 28.01.2016 - T-331/14
    Mit Entscheidung des Präsidenten der Neunten Kammer des Gerichts vom 7. August 2015 wurden die vorliegende Rechtssache und die Rechtssache T-332/14, Azarov/Rat, nach Anhörung der Parteien gemäß Art. 68 der Verfahrensordnung des Gerichts zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden.
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