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   EuG, 28.04.1993 - T-85/92   

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https://dejure.org/1993,1375
EuG, 28.04.1993 - T-85/92 (https://dejure.org/1993,1375)
EuG, Entscheidung vom 28.04.1993 - T-85/92 (https://dejure.org/1993,1375)
EuG, Entscheidung vom 28. April 1993 - T-85/92 (https://dejure.org/1993,1375)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Paul de Hoe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Fehlen von Klagegründen - Unzulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2; ; Beamtenstatut Art. 24; ; Beamtenstatut Art. 25

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (146)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 31.03.1992 - C-52/90

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus EuG, 28.04.1993 - T-85/92
    Zwar kann der Text der Klageschrift zu spezifischen Punkten durch Bezugnahme auf beigefügte Aktenauszuege untermauert und ergänzt werden, doch kann eine pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke, auch wenn sie der Klageschrift als Anlagen beigefügt sind, nicht das Fehlen der wesentlichen Bestandteile der rechtlichen Ausführungen ausgleichen, die gemäß den genannten Vorschriften in der Klageschrift enthalten sein müssen (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 28, und vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-52/90, Kommission/Dänemark, Slg. 1992, 2187, Randnrn. 17 ff.).
  • EuG, 24.03.1993 - T-72/92

    Hartwig Benzler gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 28.04.1993 - T-85/92
    Das Gericht darf nicht seine eigene Würdigung an die Stelle der Würdigung des Klägers setzen und versuchen, in den Anlagen die Klagegründe, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, zu suchen und zu bestimmen (Beschluß des Gerichts vom 24. März 1993 in der Rechtssache T-72/92, Benzler/Kommission, Slg. 1993, II-347).
  • EuG, 27.11.1991 - T-21/90

    Günter Generlich gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 28.04.1993 - T-85/92
    19 Unter Berufung auf das Urteil des Gerichts vom 27. November 1991 in der Rechtssache T-21/90, Generlich/Kommission, Slg. 1991, II-1322, Randnr. 32 und 33) ist der Kläger der Auffassung, daß er berechtigt gewesen sei, in seiner Erwiderung einen Klagegrund darzulegen, die Bedeutung der Anlagen zu erläutern und jede Art von sachdienlicher Klarstellung vorzunehmen.
  • EuGH, 26.11.1981 - 195/80

    Michel / Parlament

    Auszug aus EuG, 28.04.1993 - T-85/92
    Der Ausdruck "Grund" ("motif") werde im Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht sehr häufig verwendet (Leitsätze des Urteils des Gerichtshofes vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80, Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861) und gehe auch mit dem Ausdruck "Vorbringen" einher.
  • EuGH, 13.12.1990 - 347/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuG, 28.04.1993 - T-85/92
    Zwar kann der Text der Klageschrift zu spezifischen Punkten durch Bezugnahme auf beigefügte Aktenauszuege untermauert und ergänzt werden, doch kann eine pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke, auch wenn sie der Klageschrift als Anlagen beigefügt sind, nicht das Fehlen der wesentlichen Bestandteile der rechtlichen Ausführungen ausgleichen, die gemäß den genannten Vorschriften in der Klageschrift enthalten sein müssen (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 28, und vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-52/90, Kommission/Dänemark, Slg. 1992, 2187, Randnrn. 17 ff.).
  • EuGH, 15.12.1961 - 19/60

    Société Fives Lille Cail und andere gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuG, 28.04.1993 - T-85/92
    Die nur abstrakte Darlegung der Klagegründe in der Klageschrift erfuelle nicht die Voraussetzungen der Satzung und der Verfahrensordnung (Urteil vom 15. Dezember 1961 in den Rechtssachen 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, Slg. 1961, 559, 588).
  • EuG, 10.05.2016 - T-47/15

    Das Gericht bestätigt, dass das deutsche Gesetz von 2012 über erneuerbare

    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage nach den genannten Vorschriften erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (vgl. Beschluss vom 28. April 1993, De Hoe/Kommission, T-85/92, EU:T:1993:39, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zudem entspricht die bloße abstrakte Aufzählung der Klagegründe in der Klageschrift nicht den Anforderungen der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Verfahrensordnung; mit den in diesen Regelungen verwandten Worten "kurze Darstellung der Klagegründe" ist gemeint, dass in der Klageschrift erläutert werden muss, worin der Klagegrund besteht, auf den die Klage gestützt wird (vgl. Beschluss vom 28. April 1993, De Hoe/Kommission, T-85/92, EU:T:1993:39, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Beschluss vom 28. April 1993, De Hoe/Kommission, T-85/92, EU:T:1993:39, Rn. 20).
  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Um die Achtung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens, die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Beschluss des Gerichts vom 28. April 1993 in der Rechtssache T-85/92, de Hoe/Kommission, Slg. 1993, II-523, Randnr. 20, Urteil des Gerichts vom 15. Juni 1999 in der Rechtssache T-277/97, Ismeri Europa/Rechnungshof, Slg. 1999, II-1825, Randnr. 29, und Beschluss des Gerichts vom 12. März 2003 in der Rechtssache T-382/02, Partido Latinoamericano/Rat, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 6).
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