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   EuG, 28.04.2016 - T-267/14   

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https://dejure.org/2016,8304
EuG, 28.04.2016 - T-267/14 (https://dejure.org/2016,8304)
EuG, Entscheidung vom 28.04.2016 - T-267/14 (https://dejure.org/2016,8304)
EuG, Entscheidung vom 28. April 2016 - T-267/14 (https://dejure.org/2016,8304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Zehnder Group International / EUIPO - Stiebel Eltron (comfotherm)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke comfotherm - Ältere nationale Wortmarke KOMFOTHERM - Relatives Eintragungshindernis - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Waren - Maßgebliche Verkehrskreise ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zwischen den Wortmarken "comfotherm" für "Wärmepumpen mit Ausnahme elektrischer Heizgeräte" und "KOMFOTHERM" für "Elektrische Heizgeräte"; Aufhebungsklage des Anmelders gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke comfotherm - Ältere nationale Wortmarke KOMFOTHERM - Relatives Eintragungshindernis - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Waren - Maßgebliche Verkehrskreise ...

  • rechtsportal.de

    Verwechslungsgefahr zwischen den Wortmarken "comfotherm" für "Wärmepumpen mit Ausnahme elektrischer Heizgeräte" und "KOMFOTHERM" für "Elektrische Heizgeräte"; unbegründete Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Zehnder Group International / EUIPO - Stiebel Eltron (comfotherm)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Inhaberin der Wortmarke "comfotherm" für Waren der Klassen 9 und 11 auf Aufhebung der Entscheidung R 1318/2013"4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 21. Februar 2014, mit der die Beschwerde ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 08.05.2014 - T-575/12

    Pyrox / OHMI - Köb Holzheizsysteme (PYROX) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-267/14
    Es handelt sich hierbei um kumulative Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 8. Mai 2014, Pyrox/HABM - Köb Holzheizsysteme [PYROX], T-575/12, EU:T:2014:242, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dasselbe gilt für eine Auswahl wie die hier fragliche, d. h. eine genaue und besonnene Auswahl, die erhebliche finanzielle Konsequenzen impliziert, die im Allgemeinen unter Inanspruchnahme fachmännischer Beratung erfolgt und die der Durchschnittsverbraucher nicht täglich trifft (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile P, oben in Rn. 25 angeführt, EU:T:2011:611, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung, PYROX, oben in Rn. 22 angeführt, EU:T:2014:242, Rn. 40, vom 12. Februar 2015, Compagnie des montres Longines, Francillon/HABM - Staccata [QUARTODIMIGLIO QM], T-76/13, EU:T:2015:94, Rn. 34, und vom 25. Juni 2015, dm-drogerie markt/HABM - Diseños Mireia [M], T-662/13, EU:T:2015:434, Rn. 21).

    Es können auch andere Faktoren wie beispielsweise die Vertriebswege der betreffenden Waren berücksichtigt werden (vgl. Urteil PYROX, oben in Rn. 22 angeführt, EU:T:2014:242, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Solange das Verzeichnis der von den einander gegenüberstehenden Marken erfassten Waren nicht geändert wurde, können sich solche Faktoren in keiner Weise auf die Beurteilung der Frage, ob eine Verwechslungsgefahr im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 vorliegt, auswirken (vgl. in diesem Sinne Urteil PYROX, oben in Rn. 22 angeführt, EU:T:2014:242, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher dürfen zwei Waren nicht allein deswegen als verschieden angesehen werden, weil sie verschiedenen Klassen angehören (Urteile vom 11. Juli 2007, El Corte Inglés/HABM - Bolaños Sabri [PiraÑAM diseño original Juan Bolaños], T-443/05, Slg, EU:T:2007:219, Rn. 38, und PYROX, oben in Rn. 22 angeführt, EU:T:2014:242, Rn. 52).

    Das Vorliegen von Verwechslungsgefahr ist umfassend, gemäß der Wahrnehmung der betreffenden Zeichen sowie der fraglichen Waren oder Dienstleistungen durch die maßgeblichen Verkehrskreise und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der der Waren, zu beurteilen (vgl. Urteil PYROX, oben in Rn. 22 angeführt, EU:T:2014:242, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 20.10.2011 - T-189/09

    Poloplast / OHMI - Polypipe (P) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-267/14
    Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass das maßgebliche Publikum aus Verbrauchern besteht, von denen anzunehmen ist, dass sie sowohl die Waren oder Dienstleistungen der älteren Marke als auch diejenigen der in Rede stehenden Marke nutzen (vgl. Urteil vom 20. Oktober 2011, Poloplast/HABM - Polypipe [P], T-189/09, EU:T:2011:611, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es wurde nämlich bereits entschieden, dass sowohl Geräte wie Zentralheizungskörper oder Klimaanlagen, die zu Zwecken der Erwärmung der Raumtemperatur genutzt werden können, als auch Heizungsanlagen sowohl von Durchschnittsverbrauchern, die die Arbeiten selbst ausführen wollen, als auch von Fachleuten gekauft werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil P, oben in Rn. 25 angeführt, EU:T:2011:611, Rn. 34).

    Im vorliegenden Fall ist im Hinblick auf die Ausführungen in Rn. 38 des vorliegenden Urteils zu den Investitionen, die Heizungssysteme oder Anlagen wie Heizungsanlagen erfordern, zu den wirtschaftlichen und ökologischen Folgen der Auswahl einer Vorrichtung dieser Art sowie zu deren spezieller Natur festzustellen, dass das maßgebliche Publikum in seiner Gesamtheit, einschließlich seines aus dem breiten Publikum bestehenden Teils, einen hohen Grad an Aufmerksamkeit an den Tag legen wird (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil P, oben in Rn. 25 angeführt, EU:T:2011:611, Rn. 37).

    Dasselbe gilt für eine Auswahl wie die hier fragliche, d. h. eine genaue und besonnene Auswahl, die erhebliche finanzielle Konsequenzen impliziert, die im Allgemeinen unter Inanspruchnahme fachmännischer Beratung erfolgt und die der Durchschnittsverbraucher nicht täglich trifft (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile P, oben in Rn. 25 angeführt, EU:T:2011:611, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung, PYROX, oben in Rn. 22 angeführt, EU:T:2014:242, Rn. 40, vom 12. Februar 2015, Compagnie des montres Longines, Francillon/HABM - Staccata [QUARTODIMIGLIO QM], T-76/13, EU:T:2015:94, Rn. 34, und vom 25. Juni 2015, dm-drogerie markt/HABM - Diseños Mireia [M], T-662/13, EU:T:2015:434, Rn. 21).

    Die Spezialisierung und der hohe Grad an Aufmerksamkeit der in Rede stehenden Fachleute bedeutet nämlich nicht, dass sie nicht in Betracht ziehen würden, dass zwei Marken aufgrund von Ähnlichkeiten, die auf kommerzieller Ebene zwischen ihnen bestehen, dieselbe betriebliche Herkunft haben (vgl. Urteil P, oben in Rn. 25 angeführt, EU:T:2011:611, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 02.10.2014 - C-91/14

    Przedsiebiorstwo Handlowe Medox Lepiarz Lepiarz / HABM

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-267/14
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der von den fraglichen Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (vgl. Beschlüsse vom 27. April 2006, L'Oréal/HABM, C-235/05 P, EU:C:2006:271, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 2. Oktober 2014, Przedsiebiorstwo Handlowe Medox Lepiarz/HABM, C-91/14 P, EU:C:2014:2261, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 04.06.2013 - T-514/11

    i-content / OHMI - Decathlon (BETWIN) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-267/14
    Zudem ist ein gewisser fließender Übergang zwischen zwei Warenkategorien ohne besondere genaue Angaben keine hinreichende Voraussetzung dafür, festzustellen, dass es sich um Waren mit derselben Bestimmung handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2013, i-content/HABM - Decathlon [BETWIN], T-514/11, Slg [Auszüge], EU:T:2013:291, Rn. 36).
  • EuGH, 27.04.2006 - C-235/05

    'L''Oréal / HABM'

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-267/14
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der von den fraglichen Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (vgl. Beschlüsse vom 27. April 2006, L'Oréal/HABM, C-235/05 P, EU:C:2006:271, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 2. Oktober 2014, Przedsiebiorstwo Handlowe Medox Lepiarz/HABM, C-91/14 P, EU:C:2014:2261, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 02.07.2015 - T-657/13

    BH Stores / OHMI - Alex Toys (ALEX)

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-267/14
    In einem solchen Fall ergibt sich der Schluss, dass diese Waren im Wesentlichen einen unterschiedlichen Zweck haben (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 2. Juli 2015, BH Stores/HABM - Alex Toys [ALEX], T-657/13, Slg, Rechtsmittel eingelegt, EU:T:2015:449, Rn. 64 bis 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.07.2007 - T-443/05

    El Corte Inglés / OHMI - Bolaños Sabri (PiraÑAM diseño original Juan Bolaños) -

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-267/14
    Daher dürfen zwei Waren nicht allein deswegen als verschieden angesehen werden, weil sie verschiedenen Klassen angehören (Urteile vom 11. Juli 2007, El Corte Inglés/HABM - Bolaños Sabri [PiraÑAM diseño original Juan Bolaños], T-443/05, Slg, EU:T:2007:219, Rn. 38, und PYROX, oben in Rn. 22 angeführt, EU:T:2014:242, Rn. 52).
  • EuG, 16.05.2007 - T-158/05

    Trek Bicycle / OHMI - Audi (ALLTREK) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-267/14
    Unabhängig von der Frage der Zulässigkeit dieses Beweismittels genügt es insoweit, darauf hinzuweisen, dass die Unionsregelung für Marken ein autonomes System ist, das aus einer Gesamtheit von ihm eigenen Zielsetzungen und Vorschriften besteht und dessen Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2007, Trek Bicycle/HABM - Audi [ALLTREK], T-158/05, EU:T:2007:143, Rn. 63).
  • EuG, 12.02.2015 - T-453/13

    Klaes / OHMI - Klaes Kunststoffe (Klaes) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-267/14
    Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Unternehmen, das auf die Planung und Errichtung von Heizungssystemen für Innenräume spezialisiert ist, auch über Fachwissen auf dem Gebiet der Herstellung sowohl von elektrischen Heizgeräten als auch von für den Einbau in Heizungssysteme bestimmten Wärmepumpen und Brennstoffzellen verfügt (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 12. Februar 2015, Klaes/HABM - Klaes Kunststoffe [Klaes], T-453/13, EU:T:2015:98, Rn. 34).
  • EuG, 13.05.2015 - T-169/14

    Ferring / OHMI - Kora (Koragel)

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-267/14
    Zu berücksichtigen ist auch, dass die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (vgl. Urteil vom 13. Mai 2015, Ferring/HABM - Kora [Koragel], T-169/14, EU:T:2015:280, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.06.2015 - T-273/14

    Lithomex / OHMI - Glaubrecht Stingel (LITHOFIX)

  • EuG, 25.06.2015 - T-662/13

    dm-drogerie markt / OHMI - Diseños Mireia (M)

  • EuG, 12.02.2015 - T-76/13

    Compagnie des montres Longines, Francillon / OHMI - Staccata (QUARTODIMIGLIO QM)

  • EuG, 03.04.2019 - T-468/18

    NSC Holding/ EUIPO - Ibercondor (CONDOR SERVICE, NSC) - Unionsmarke -

    Insoweit lässt nach der Rechtsprechung ein erhöhter Aufmerksamkeitsgrad nicht automatisch den Schluss zu, dass keine Verwechslungsgefahr besteht, da alle anderen Faktoren zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 28. April 2016, Zehnder Group International/EUIPO - Stiebel Eltron [comfotherm], T-267/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:252, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 13. Juli 2017, Migros-Genossenschafts-Bund/EUIPO - Luigi Lavazza [CReMESPRESSO], T-189/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:488, Rn. 87).
  • EuG, 07.02.2020 - T-214/19

    Fleximed/ EUIPO - docPrice (Fleximed) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren -

    Allerdings lässt eine hohe Aufmerksamkeit der maßgeblichen Verkehrskreise nicht ohne Weiteres auf das Nichtvorliegen einer Verwechslungsgefahr schließen, da auch sämtliche anderen Faktoren zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil vom 28. April 2016, Zehnder Group International/EUIPO - Stiebel Eltron [comfotherm], T-267/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:252, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 13. Juli 2017, Migros-Genossenschafts-Bund/EUIPO - Luigi Lavazza (CReMESPRESSO), T-189/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:488, Rn. 87).
  • EuG, 13.07.2017 - T-189/16

    Migros-Genossenschafts-Bund / EUIPO - Luigi Lavazza (CReMESPRESSO) - Unionsmarke

    Par ailleurs, il importe de relever que le public pertinent est composé des consommateurs susceptibles d'utiliser tant les produits ou services de la marque antérieure que les produits ou services de la marque contestée [voir arrêt du 28 avril 2016, Zehnder Group International/EUIPO - Stiebel Eltron (comfotherm), T-267/14, non publié, EU:T:2016:252, point 25 et jurisprudence citée].
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