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   EuG, 28.04.2016 - T-777/14   

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EuG, 28.04.2016 - T-777/14 (https://dejure.org/2016,8303)
EuG, Entscheidung vom 28.04.2016 - T-777/14 (https://dejure.org/2016,8303)
EuG, Entscheidung vom 28. April 2016 - T-777/14 (https://dejure.org/2016,8303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fon Wireless / EUIPO - Henniger (Neofon)

    Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionswortmarke Neofon - Ältere nationale Wortmarke FON - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechselungsgefahr zwischen den Wortmarken "Neofon" für Telekommunikationsgeräte und "FON" für Kommunikationssysteme und Kommunikationsdienstleistungen; Aufhebungsklage des Anmelders gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum bei fehlerhafter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionswortmarke Neofon - Ältere nationale Wortmarke FON - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • rechtsportal.de

    Verwechselungsgefahr zwischen den Wortmarken "Neofon" für Telekommunikationsgeräte und "FON" für Kommunikationssysteme und Kommunikationsdienstleistungen; Aufhebungsklage des Anmelders gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum bei fehlerhafter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuG, 29.01.2013 - T-283/11

    Fon Wireless / OHMI - nfon (nfon) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-777/14
    Die Beschwerdekammer führte zunächst unter Bezugnahme auf das Urteil vom 29. Januar 2013, Fon Wireless/HABM - nfon (nfon) (T-283/11, EU:T:2013:41, Rn. 57), aus, dass der Begriff "fon" von der breiten Öffentlichkeit als eine Kurzform des Begriffs "Telefon" oder seiner Entsprechungen in den anderen Sprachen der Union wahrgenommen werde.

    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Durchschnittsverbraucher nach ständiger Rechtsprechung, auch wenn er eine Marke normalerweise als Ganzes wahrnimmt und nicht auf ihre verschiedenen Einzelheiten achtet, ein von ihm wahrgenommenes Wortzeichen dennoch in die Wortbestandteile zerlegen wird, die für ihn eine konkrete Bedeutung haben oder ihm bekannten Wörtern ähnlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. November 2008, ecoblue/HABM - Banco Bilbao Vizcaya Argentaria [Ecoblue], T-281/07, EU:T:2008:489, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 29. Januar 2013, nfon, T-283/11, EU:T:2013:41, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sie hat ebenfalls zu Recht hervorgehoben, dass das Wort "fon" von der breiten Öffentlichkeit als eine Kurzform für "telephone" oder "Telefon" verstanden wird, die im Englischen mittlerweile gebräuchlich ist und auch in sämtlichen Unionsländern verstanden wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Januar 2013, nfon, T-283/11, EU:T:2013:41, Rn. 55 und 57).

    Zum einen wird das Wort "fon", wie die Beschwerdekammer zu Recht in den Rn. 40 und 42 der angefochtenen Entscheidung festgestellt hat, von der breiten Öffentlichkeit als Kurzform des Begriffs "Telefon" oder seiner Entsprechungen in den anderen Sprachen der Union verstanden werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Januar 2013, nfon, T-283/11, EU:T:2013:41, Rn. 55 bis 57).

    In dieser Hinsicht bezieht es sich insbesondere auf das Urteil nfon vom 29. Januar 2013, T-283/11, EU:T:2013:41, in dem ein beschreibender Charakter des Bestandteils "fon" festgestellt worden sei, und verweist darauf, dass die betroffenen Waren und Dienstleistungen einen Bezug zum Telefon aufwiesen.

    Das EUIPO macht ferner zu Unrecht geltend, dass das Gericht im Urteil nfon (Urteil vom 29. Januar 2013, T-283/11, EU:T:2013:41) eine fehlende Unterscheidungskraft des Wortbestandteils "fon" anerkannt habe.

    In diesem Urteil hat das Gericht zwar festgestellt, dass der Begriff "fon" eine starke Anspielung auf die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen beinhaltet und damit eine geringe Unterscheidungskraft aufweist (Urteil vom 29. Januar 2013, nfon, T-283/11, EU:T:2013:41, Rn. 76), nicht aber, dass ihm jede Unterscheidungskraft fehlt.

  • EuG, 13.05.2015 - T-102/14

    Deutsche Post / OHMI - PostNL Holding (TPG POST) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-777/14
    In dieser Hinsicht hat es sich auf das Urteil vom 13. Mai 2015, Deutsche Post/HABM - PostNL Holding (TPG POST) (T-102/14, EU:T:2015:279, Rn. 43), bezogen.

    Schließlich ist die angeführte Rechtssache TPG POST (Urteil vom 13. Mai 2015, T-102/14, EU:T:2015:279) im vorliegenden Fall nicht einschlägig, da in dieser Rechtssache das Vorliegen erheblicher Unterschiede zwischen den Zeichen aufgrund des Umstands festgestellt wurde, dass der beiden Marken gemeinsame Bestandteil "Post" erheblich weniger unterscheidungskräftig war als der dominierende Bestandteil "TPG" am Anfang der Anmeldemarke.

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-777/14
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteile vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg, EU:C:1998:442, Rn. 17, und vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, Slg, EU:T:2006:397, Rn. 74).

    Denn die Unterscheidungskraft der älteren Marke ist bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwar zu berücksichtigen (vgl. entsprechend Urteil vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, EU:C:1998:442, Rn. 24), aber bildet dabei nur einen von mehreren Faktoren.

  • EuGH, 24.05.2012 - C-196/11

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, das die markenrechtliche

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-777/14
    Daher muss, um nicht gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 zu verstoßen, einer nationalen Marke, auf die ein Widerspruch gegen die Eintragung einer Unionsmarke gestützt wird, ein gewisser Grad an Unterscheidungskraft zuerkannt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Mai 2012, Formula One Licensing/HABM, C-196/11 P, Slg, EU:C:2012:314, Rn. 40, 41 und 47).

    Das EUIPO hat in der mündlichen Verhandlung weiter vorgetragen, der Umstand, dass dem Begriff "fon" aufgrund seiner Eintragung als Marke auf nationaler Ebene nach dem Urteil Formula One Licensing/HABM (Urteil vom 24. Mai 2012, C-196/11 P, EU:C:2012:314) eine gewisse selbständige Unterscheidungskraft zuerkannt werden müsse, könne nicht bedeuten, dass diese so hoch wäre, dass dadurch ein uneingeschränktes Recht begründet würde, sich der Eintragung aller späteren Marken, in denen er vorhanden ist, zu widersetzen.

  • EuG, 13.12.2007 - T-134/06

    Xentral / OHMI - Pages jaunes (PAGESJAUNES.COM) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-777/14
    Drittens beruft sie sich darauf, dass nach der Rechtsprechung selbst eine geringe Kennzeichnungskraft der älteren Marke das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr nicht ausschließen könne (Urteil vom 13. Dezember 2007, Xentral/HABM - Pages jaunes [PAGESJAUNES.COM], T-134/06, Slg, EU:T:2007:387, Rn. 70).

    Auch im Fall einer älteren Marke mit nur schwacher Unterscheidungskraft kann daher, insbesondere wegen einer Ähnlichkeit der Zeichen und der betreffenden Waren oder Dienstleistungen, eine Verwechslungsgefahr bestehen (Urteil vom 13. September 2007, PAGESJAUNES.COM, T-134/06, EU:T:2007:387, Rn. 70).

  • EuG, 24.11.2005 - T-346/04

    Sadas / OHMI - LTJ Diffusion (ARTHUR ET FELICIE) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-777/14
    Auch wenn die Anlage 8 zur Klageschrift zum ersten Mal vor dem Gericht vorgelegt worden ist, stellt sie kein Beweismittel im eigentlichen Sinne dar, sondern bezieht sich auf die nationale Entscheidungspraxis, auf die sich ein Verfahrensbeteiligter auch erst nach dem Verfahren vor dem EUIPO berufen kann (Urteile vom 24. November 2005, Sadas/HABM - LTJ Diffusion [ARTHUR ET FELICIE], T-346/04, Slg, EU:T:2005:420, Rn. 20, und vom 8. Dezember 2005, Castellblanch/HABM - Champagne Roederer [CRISTAL CASTELLBLANCH], T-29/04, Slg, EU:T:2005:438, Rn. 16).

    Daher sind die genannten Unterlagen zurückzuweisen, ohne dass ihre Beweiskraft geprüft zu werden braucht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. November 2005, ARTHUR ET FELICIE, T-346/04, Slg, EU:T:2005:420, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.11.2008 - T-281/07

    ecoblue / OHMI - Banco Bilbao Vizcaya Argentaria (Ecoblue)

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-777/14
    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Durchschnittsverbraucher nach ständiger Rechtsprechung, auch wenn er eine Marke normalerweise als Ganzes wahrnimmt und nicht auf ihre verschiedenen Einzelheiten achtet, ein von ihm wahrgenommenes Wortzeichen dennoch in die Wortbestandteile zerlegen wird, die für ihn eine konkrete Bedeutung haben oder ihm bekannten Wörtern ähnlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. November 2008, ecoblue/HABM - Banco Bilbao Vizcaya Argentaria [Ecoblue], T-281/07, EU:T:2008:489, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 29. Januar 2013, nfon, T-283/11, EU:T:2013:41, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zunächst ist festzustellen, dass der Umstand, dass eine Marke ausschließlich aus der älteren Marke besteht, an die ein anderes Wort angefügt wurde, einen Hinweis auf die Ähnlichkeit zwischen diesen beiden Marken darstellt (vgl. Urteil vom 12. November 2008, Ecoblue, T-281/07, EU:T:2008:489, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 16.05.2007 - T-158/05

    Trek Bicycle / OHMI - Audi (ALLTREK) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-777/14
    Auch wenn es zutrifft, dass der Verbraucher dem Anfang eines Wortes generell mehr Aufmerksamkeit widmet, kann diese Erwägung nicht in allen Fällen gelten (Urteil vom 16. Mai 2007, Trek Bicycle/HABM - Audi [Alltrek], T-158/05, EU:T:2007:143, Rn. 70).
  • EuGH, 16.01.2014 - C-193/13

    nfon / Fon Wireless und HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-777/14
    Aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs geht nämlich hervor, dass die geringe Unterscheidungskraft der älteren Marke als solche der Feststellung einer Verwechslungsgefahr nicht entgegensteht (vgl. Beschluss vom 16. Januar 2014, nfon/Fon Wireless und HABM, C-193/13 P, EU:C:2014:35, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.07.2013 - T-236/12

    Airbus / HABM (NEO) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke

    Auszug aus EuG, 28.04.2016 - T-777/14
    Der Wortbestandteil "Neo" ist aus der Sicht des relevanten Publikums beschreibend (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juli 2013, Airbus/HABM [NEO], T-236/12, Slg, EU:T:2013:343, Rn. 36 und 40).
  • EuG, 11.06.2014 - T-62/13

    Golam / OHMI - Glaxo Group (METABIOMAX)

  • EuG, 14.12.2006 - T-81/03

    Mast-Jägermeister / OHMI - Licorera Zacapaneca (VENADO avec cadre) -

  • EuG, 08.12.2005 - T-29/04

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM AB,

  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

  • EuG, 17.02.2011 - T-385/09

    Annco / OHMI - Freche und fils (ANN TAYLOR LOFT) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuG, 14.09.2017 - T-103/16

    Aldi Einkauf / EUIPO - Weetabix (Alpenschmaus)

    Zweitens ist entschieden worden, dass der Umstand, dass eine Marke ausschließlich aus der älteren Marke besteht, an die ein anderes Wort angefügt wurde, einen Hinweis auf die Ähnlichkeit zwischen diesen beiden Marken darstellt (vgl. Urteil vom 28. April 2016, Fon Wireless/EUIPO - Henniger [Neofon], T-777/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:253, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 04.10.2017 - T-411/15

    Gappol Marzena Porczynska/ EUIPO - Gap (ITM) - Unionsmarke -

    Dans ce contexte, il y a lieu de rappeler que, selon une jurisprudence constante, la circonstance selon laquelle une marque est composée exclusivement par la marque antérieure à laquelle un autre mot est accolé constitue une indication de la similitude entre ces deux marques [voir arrêt du 28 avril 2016, Fon Wireless/EUIPO - Henniger (Neofon), T-777/14, non publié, EU:T:2016:253, point 37 et jurisprudence citée].
  • EuG, 12.07.2019 - T-467/18

    Audimas/ EUIPO - Audi (AUDIMAS) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren -

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Umstand, dass eine Marke ausschließlich aus der älteren Marke besteht, der ein anderes Wort hinzugefügt ist, auf die Ähnlichkeit zwischen den beiden Marken hindeutet (vgl. Urteil vom 28. April 2016, Fon Wireless/EUIPO - Henniger [Neofon], T-777/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:253, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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