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   EuG, 28.04.2017 - T-580/16   

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https://dejure.org/2017,12100
EuG, 28.04.2017 - T-580/16 (https://dejure.org/2017,12100)
EuG, Entscheidung vom 28.04.2017 - T-580/16 (https://dejure.org/2017,12100)
EuG, Entscheidung vom 28. April 2017 - T-580/16 (https://dejure.org/2017,12100)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Azoulay u.a. / Parlament

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Bedienstete auf Zeit - Dienstbezüge - Familienzulagen - Erziehungszulage - Ablehnung, die durch den Schulbesuch entstandenen Kosten zu erstatten - Art. 3 Abs. 1 des Anhangs VII des Statuts - Vertrauensschutz - Gleichbehandlung - Grundsatz ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Azoulay u.a. / Parlament

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Bedienstete auf Zeit - Dienstbezüge - Familienzulagen - Erziehungszulage - Ablehnung, die durch den Schulbesuch entstandenen Kosten zu erstatten - Art. 3 Abs. 1 des Anhangs VII des Statuts -Vertrauensschutz - Gleichbehandlung - Grundsatz ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Azoulay u.a. / Parlament

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Bedienstete auf Zeit - Dienstbezüge - Familienzulagen - Erziehungszulage - Ablehnung, die durch den Schulbesuch entstandenen Kosten zu erstatten - Art. 3 Abs. 1 des Anhangs VII des Statuts - Vertrauensschutz - Gleichbehandlung - Grundsatz ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGöD, 08.09.2011 - F-89/10

    Bovagnet / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.04.2017 - T-580/16
    Aufgrund dieser Formulierung umfassen die durch den Schulbesuch entstandenen Kosten sowohl die Kosten, die einem Schüler den Zugang zu der jeweiligen Lehranstalt ermöglichen (Aufnahmegebühr), als auch die Kosten, die es ihm erlauben, den Unterricht zu besuchen und nutzbringend an den Programmen dieser Einrichtung teilzunehmen (Schulgebühren) (Urteil vom 8. September 2011, Bovagnet/Kommission, F-89/10, EU:F:2011:129, Rn. 23).

    Des Weiteren machen die Kläger geltend, angesichts der Tatsache, dass der Begriff der "durch den Schulbesuch entstandenen Kosten" ein eigenständiger Begriff des Unionsrechts sei, könne sein Inhalt nicht von bestehenden Begrifflichkeiten oder auf nationaler Ebene vorgenommenen Einstufungen abhängen, sondern nur von der Natur und den Bestandteilen des zu erstattenden Betrags (Urteil vom 8. September 2011, Bovagnet/Kommission, F-89/10, EU:F:2011:129, Rn. 22).

  • EuG, 11.04.2006 - T-394/03

    Angeletti / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.04.2017 - T-580/16
    Hinsichtlich des zweiten Teils des dritten Klagegrundes ist darauf hinzuweisen, dass die Pflicht, Verwaltungsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist durchzuführen, einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts darstellt, dessen Beachtung der Unionsrichter sicherstellt und der als Bestandteil des Rechts auf eine gute Verwaltung in Art. 41 Abs. 1 der Charta der Grundrechte übernommen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2006, Angeletti/Kommission, T-394/03, EU:T:2006:111, Rn. 162).
  • EuGöD, 05.07.2011 - F-46/09

    V / Parlament

    Auszug aus EuG, 28.04.2017 - T-580/16
    Auf jeden Fall ist darauf hinzuweisen, dass zwar nach dem Grundsatz eines einheitlichen öffentlichen Dienstes, wie er in Art. 9 Abs. 3 des Vertrags von Amsterdam zum Ausdruck kommt, alle Beamten der Union einem einheitlichen Statut unterliegen; dieser Grundsatz bedeutet aber nicht, dass die Organe das ihnen durch das Statut eingeräumte Ermessen auf dieselbe Weise ausüben müssten; vielmehr gilt für sie bei der Personalverwaltung der "Grundsatz der Autonomie" (Urteil vom 5. Juli 2011, V/Parlament, F-46/09, EU:F:2011:101, Rn. 135).
  • EuGH, 04.07.1985 - 134/84

    Williams / Rechnungshof

    Auszug aus EuG, 28.04.2017 - T-580/16
    Die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung muss mit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden, das besagt, dass sich niemand zu seinem Vorteil auf eine gegenüber anderen begangene Rechtsverletzung berufen kann (Urteile vom 4. Juli 1985, Williams/Rechnungshof, 134/84, EU:C:1985:297, Rn. 14, vom 2. Juni 1994, de Compte/Parlament, C-326/91 P, EU:C:1994:218, Rn. 51 und 52, und vom 1. Juli 2010, Casta/Kommission, F-40/09, EU:F:2010:74, Rn. 88).
  • EuGH, 17.01.1989 - 293/87

    Vainker / Parlament

    Auszug aus EuG, 28.04.2017 - T-580/16
    Nach ständiger Rechtsprechung bewirkt ein formal gegen die Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde gerichteter Aufhebungsantrag, dass das Gericht, wenn diese Entscheidung keinen eigenständigen Inhalt hat, mit der Maßnahme befasst wird, gegen die sich die Beschwerde richtet (Urteil vom 17. Januar 1989, Vainker/Parlament, 293/87, EU:C:1989:8, Rn. 8).
  • EuGH, 02.06.1994 - C-326/91

    de Compte / Parlament

    Auszug aus EuG, 28.04.2017 - T-580/16
    Die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung muss mit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden, das besagt, dass sich niemand zu seinem Vorteil auf eine gegenüber anderen begangene Rechtsverletzung berufen kann (Urteile vom 4. Juli 1985, Williams/Rechnungshof, 134/84, EU:C:1985:297, Rn. 14, vom 2. Juni 1994, de Compte/Parlament, C-326/91 P, EU:C:1994:218, Rn. 51 und 52, und vom 1. Juli 2010, Casta/Kommission, F-40/09, EU:F:2010:74, Rn. 88).
  • EuG, 07.07.2004 - T-175/03

    Schmitt / EAR

    Auszug aus EuG, 28.04.2017 - T-580/16
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Grundsatz der Übereinstimmung zwischen der Beschwerde im Sinne von Art. 91 Abs. 2 des Statuts und der anschließenden Klage nämlich als Zulässigkeitsvoraussetzung, dass ein vor dem Unionsrichter geltend gemachter Klagegrund bereits im Rahmen des Vorverfahrens vorgetragen wurde, so dass die Anstellungsbehörde von den Rügen des Betroffenen gegen die angegriffene Entscheidung Kenntnis nehmen konnte (vgl. Urteil vom 7. Juli 2004, Schmitt/EAR, T-175/03, EU:T:2004:214, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.01.2003 - T-307/00

    C / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.04.2017 - T-580/16
    Um zugelassen zu werden, muss die Unterscheidung auf der Grundlage eines objektiven und vernünftigen Kriteriums gerechtfertigt und im Hinblick auf das verfolgte Ziel verhältnismäßig sein (Urteil vom 30. Januar 2003, C/Kommission, T-307/00, EU:T:2003:21, Rn. 48).
  • EuG, 07.11.2002 - T-199/01

    G / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.04.2017 - T-580/16
    Drittens müssen die gegebenen Zusicherungen den geltenden Vorschriften entsprechen (Urteil vom 7. November 2002, G/Kommission, T-199/01, EU:T:2002:271, Rn. 38).
  • EuGöD, 01.07.2010 - F-40/09

    Casta / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.04.2017 - T-580/16
    Die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung muss mit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden, das besagt, dass sich niemand zu seinem Vorteil auf eine gegenüber anderen begangene Rechtsverletzung berufen kann (Urteile vom 4. Juli 1985, Williams/Rechnungshof, 134/84, EU:C:1985:297, Rn. 14, vom 2. Juni 1994, de Compte/Parlament, C-326/91 P, EU:C:1994:218, Rn. 51 und 52, und vom 1. Juli 2010, Casta/Kommission, F-40/09, EU:F:2010:74, Rn. 88).
  • EuGöD, 21.01.2014 - F-102/12

    Van Asbroeck / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2018 - C-390/17

    Azoulay u.a./ Parlament - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge -

    - ihren im ersten Rechtszug im Rahmen der Klage in der Rechtssache T-580/16(11) gestellten Anträgen stattzugeben;.

    10 Urteil des Gerichts vom 28. April 2017, Azoulay u. a./Parlament (T-580/16, EU:T:2017:291).

    11 Urteil des Gerichts vom 28. April 2017, Azoulay u. a./Parlament (T-580/16, EU:T:2017:291).

  • EuGH, 30.05.2018 - C-390/17

    Azoulay u.a./ Parlament - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragen Frau Irit Azoulay, Herr Andrew Boreham, Frau Mirja Bouchard und Herr Darren Neville die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 28. April 2017, Azoulay u. a./Parlament (T-580/16, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2017:291), mit dem dieses ihre Klage auf Aufhebung der individuellen Entscheidungen des Europäischen Parlaments vom 24. April 2015, die Gewährung von Erziehungszulagen für das Jahr 2014/2015 abzulehnen, und, sofern erforderlich, auf Aufhebung der individuellen Entscheidungen des Parlaments vom 17. und 19. November 2015, soweit mit ihnen ihre Beschwerden vom 20. Juli 2015 teilweise zurückgewiesen worden waren, abgewiesen hat.
  • EuG, 02.04.2020 - T-474/18

    Veit/ EZB - Öffentlicher Dienst - Mitarbeiter der EZB - Dienstbezüge -

    Dieser Grundsatz wird nicht durch unterschiedliche Behandlungen verletzt, die durch ein objektives und vernünftiges Kriterium gerechtfertigt sind, wenn diese Unterschiede im Hinblick auf das verfolgte Ziel verhältnismäßig sind (vgl. Urteil vom 28. April 2017, Azoulay u. a./Parlament, T-580/16, EU:T:2017:291, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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