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   EuG, 28.05.2018 - T-427/17   

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https://dejure.org/2018,13469
EuG, 28.05.2018 - T-427/17 (https://dejure.org/2018,13469)
EuG, Entscheidung vom 28.05.2018 - T-427/17 (https://dejure.org/2018,13469)
EuG, Entscheidung vom 28. Mai 2018 - T-427/17 (https://dejure.org/2018,13469)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Item Industrietechnik/ EUIPO (EFUSE)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke EFUSE - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EU] 2017/1001)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke EFUSE - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EU] 2017/1001)

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Item Industrietechnik/ EUIPO (EFUSE)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke EFUSE - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EU] 2017/1001]

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Item Industrietechnik/ EUIPO (EFUSE)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke EFUSE - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EU] 2017/1001]

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 07.07.2011 - T-208/10

    Cree / HABM (TRUEWHITE)

    Auszug aus EuG, 28.05.2018 - T-427/17
    Diese Bestimmung verfolgt somit das im allgemeinen Interesse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 12).

    Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der angemeldeten Ware oder Dienstleistung dienen können, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 13).

    Folglich fällt ein Zeichen unter das in dieser Bestimmung aufgestellte Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den fraglichen Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es dem betreffenden Publikum ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteil vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem lässt sich der beschreibende Charakter eines Zeichens nur anhand seiner Wahrnehmung durch die angesprochenen Verkehrskreise und in Bezug auf die betroffenen Waren oder Dienstleistungen beurteilen (Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 38, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 17).

  • EuG, 13.11.2008 - T-346/07

    Duro Sweden / HABM (EASYCOVER)

    Auszug aus EuG, 28.05.2018 - T-427/17
    Als Zweites ist bei der Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 zu prüfen, ob hinsichtlich einer bestimmten Bedeutung des in Rede stehenden Wortzeichens aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise ein hinreichend unmittelbarer und konkreter Zusammenhang zwischen dem Zeichen EFUSE und den Merkmalen der Waren besteht, für die die Eintragung begehrt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 2008, Duro Sweden/HABM [EASYCOVER], T-346/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:496, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im vorliegenden Fall steht aber die Kombination aus dem Buchstaben "e", der als Abkürzung der Begriffe "elektrisch" oder "elektronisch" in den Sprachgebrauch eingegangen ist, und dem Hauptwort "fuse" mit den lexikalischen und grammatikalischen Regeln des Englischen im Einklang und ist nicht phantasievoll oder ungewöhnlich in Bezug auf die streitigen Waren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 2008, Eurocopter/HABM [STEADYCONTROL], T-181/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:86, Rn. 44, und vom 13. November 2008, EASYCOVER, T-346/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:496, Rn. 50 bis 53), so dass der sich aus ihr ergebende Begriff nicht über die Summe seiner Bestandteile hinausgeht.

  • EuG, 30.11.2017 - T-798/16

    Hanso Holding / EUIPO (REAL) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke REAL -

    Auszug aus EuG, 28.05.2018 - T-427/17
    Es ist aber daran zu erinnern, dass ein Wortzeichen von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. Urteil vom 30. November 2017, Hanso Holding/EUIPO [REAL], T-798/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:854, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Tatsächlich muss angesichts des dieser Bestimmung zugrunde liegenden Allgemeininteresses, auf das oben in Rn. 15 hingewiesen worden ist, jedes Unternehmen solche Zeichen oder Angaben frei nutzen können, um ein beliebiges Merkmal seiner eigenen Waren unabhängig von dessen wirtschaftlicher Bedeutung zu beschreiben (vgl. Urteil vom 30. November 2017, REAL, T-798/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:854, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 28.05.2018 - T-427/17
    Diese Bestimmung verfolgt somit das im allgemeinen Interesse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 12).

    Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der angemeldeten Ware oder Dienstleistung dienen können, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 13).

  • EuG, 29.04.2009 - T-81/08

    Enercon / OHMI (E-Ship) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 28.05.2018 - T-427/17
    Darüber hinaus ist festzustellen, dass entgegen dem Vorbringen der Klägerin aus dem Urteil vom 29. April 2009, Enercon/HABM (E-Ship) (T-81/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:128), nicht hervorgeht, dass die Tatsache, dass der Buchstabe "e" eine geläufige Abkürzung des Wortes "elektrisch" oder "elektronisch" darstellt, nur dann gelten soll, wenn dieser Bestandteil vom Rest des Zeichens abgegrenzt ist.
  • EuG, 02.04.2008 - T-181/07

    Eurocopter / HABM (STEADYCONTROL)

    Auszug aus EuG, 28.05.2018 - T-427/17
    Im vorliegenden Fall steht aber die Kombination aus dem Buchstaben "e", der als Abkürzung der Begriffe "elektrisch" oder "elektronisch" in den Sprachgebrauch eingegangen ist, und dem Hauptwort "fuse" mit den lexikalischen und grammatikalischen Regeln des Englischen im Einklang und ist nicht phantasievoll oder ungewöhnlich in Bezug auf die streitigen Waren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 2008, Eurocopter/HABM [STEADYCONTROL], T-181/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:86, Rn. 44, und vom 13. November 2008, EASYCOVER, T-346/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:496, Rn. 50 bis 53), so dass der sich aus ihr ergebende Begriff nicht über die Summe seiner Bestandteile hinausgeht.
  • EuG, 30.11.2015 - T-845/14

    August Brötje / HABM (HydroComfort) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 28.05.2018 - T-427/17
    Wie sich aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 ergibt, kann ein Zeichen schon dann nicht als Unionsmarke eingetragen werden, wenn eines der dort aufgezählten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Beschluss vom 30. November 2015, August Brötje/HABM [HydroComfort], T-845/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:934, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.10.2016 - T-56/15

    Raimund Schmitt Verpachtungsgesellschaft / EUIPO (Brauwelt) - Unionsmarke -

    Auszug aus EuG, 28.05.2018 - T-427/17
    Insoweit ist auch die Analyse der fraglichen Wörter anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. Urteil vom 18. Oktober 2016, Raimund Schmitt Verpachtungsgesellschaft/EUIPO [Brauwelt], T-56/15, EU:T:2016:618, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

    Auszug aus EuG, 28.05.2018 - T-427/17
    Außerdem lässt sich der beschreibende Charakter eines Zeichens nur anhand seiner Wahrnehmung durch die angesprochenen Verkehrskreise und in Bezug auf die betroffenen Waren oder Dienstleistungen beurteilen (Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 38, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 17).
  • EuG, 21.05.2008 - T-329/06

    Enercon / OHMI (E) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke E

    Auszug aus EuG, 28.05.2018 - T-427/17
    Drittens kann, da die streitigen Waren - was die Klägerin nicht bestreitet - zum Bereich der Elektrotechnik gehören, der insbesondere die Behandlung von Elektrizität als Energie umfasst, der Anfangsbuchstabe "e" des Zeichens als eine Bezugnahme auf Elektrizität aufgefasst werden, wie die Beschwerdekammer zu Recht festgestellt hat, da dieser Buchstabe oft als Abkürzung dieses Begriffs verwendet wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Mai 2008, Enercon/HABM [E], T-329/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:161, Rn. 24 bis 30, und vom 14. März 2017, Edison/EUIPO - Eolus Vind [e], T-276/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:163, Rn. 27).
  • EuG, 27.04.2010 - T-303/06

    UniCredito Italiano / OHMI - Union Investment Privatfonds (UNIWEB)

  • EuG, 25.11.2014 - T-303/06

    UniCredit / OHMI - Union Investment Privatfonds (UNIWEB)

  • EuG, 14.03.2017 - T-276/15

    Edison / EUIPO - Eolus Vind (e) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung

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