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   EuG, 28.06.2016 - T-193/12 DEP   

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EuG, 28.06.2016 - T-193/12 DEP (https://dejure.org/2016,20229)
EuG, Entscheidung vom 28.06.2016 - T-193/12 DEP (https://dejure.org/2016,20229)
EuG, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - T-193/12 DEP (https://dejure.org/2016,20229)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 12.01.2016 - T-368/13

    Boehringer Ingelheim International / OHMI - Lehning entreprise (ANGIPAX)

    Auszug aus EuG, 28.06.2016 - T-193/12
    Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass die erstattungsfähigen Kosten zum einen auf die Aufwendungen für das Verfahren vor dem Gericht und zum anderen auf die für diese Zwecke notwendigen Aufwendungen beschränkt sind (vgl. Beschluss vom 12. Januar 2016, Boehringer Ingelheim International/HABM - Lehning entreprise [ANGIPAX], T-368/13 DEP, EU:T:2016:9, Rn. 11).

    Bei der Entscheidung über einen Kostenfestsetzungsantrag braucht das Gericht weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (Beschluss vom 12. Januar 2016, ANGIPAX, T-368/13 DEP, EU:T:2016:9, Rn. 12).

    Ferner hat das Gericht nach ständiger Rechtsprechung in Ermangelung einer Gebührenordnung die Gegebenheiten des Falles frei zu würdigen, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten des Falles, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem streitigen Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits berücksichtigt (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 2007, Royal County of Berkshire Polo Club/HABM - Polo/Lauren [ROYAL COUNTY OF BERKSHIRE POLO CLUB], T-214/04 DEP, EU:T:2007:16, Rn. 14, und vom 12. Januar 2016, ANGIPAX, T-368/13 DEP, EU:T:2016:913, Rn. 13).

  • EuG, 22.01.2015 - T-193/12

    MIP Metro / OHMI - Holsten-Brauerei (H) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 28.06.2016 - T-193/12
    wegen Festsetzung der Kosten, die der Streithelferin von der Klägerin im Anschluss an das Urteil vom 22. Januar 2015, MIP Metro/HABM - Holsten-Brauerei (H) (T-193/12, EU:T:2015:44), zu erstatten sind,.

    Mit Urteil vom 22. Januar 2015, MIP Metro/HABM - Holsten-Brauerei (H) (T-193/12, EU:T:2015:44), wies das Gericht die Klage ab und verurteilte die Klägerin nach Art. 87 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichts vom 2. Mai 1991 zur Tragung der Kosten einschließlich der Kosten der Streithelferin.

  • EuG, 12.01.2016 - T-647/13

    Meda / OHMI - Takeda (PANTOPREM) - Gemeinschaftsmarke - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 28.06.2016 - T-193/12
    Was viertens die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % auf die Bemessungsgrundlage der Anwaltsleistungen und Verfahrenskosten betrifft, genügt die Feststellung, dass sie keine erstattungsfähigen Kosten im Sinne von Art. 140 Buchst. b der Verfahrensordnung darstellen, soweit die Streithelferin die insoweit gezahlten Beträge abziehen kann und daher nicht zu tragen braucht (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. Januar 2016, Meda/HABM, T-647/13 DEP, EU:T:2016:15, Rn. 33).
  • EuG, 14.07.2015 - T-223/12

    Ntouvas / ECDC

    Auszug aus EuG, 28.06.2016 - T-193/12
    Was zweitens die Kosten für einen Handelsregisterauszug in Höhe von 4, 50 Euro und die Portokosten in Höhe von 98, 54 Euro betrifft, obliegt es grundsätzlich dem Antragsteller, die Höhe und die tatsächliche Entstehung von Verfahrenskosten, deren Erstattung er beantragt, nachzuweisen (Beschluss vom 14. Juli 2015, Ntouvas/ECDC, T-223/12 DEP, EU:T:2015:570, Rn. 31).
  • EuG, 19.01.2016 - T-685/13

    Copernicus-Trademarks / OHMI - Blue Coat Systems (BLUECO) - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 28.06.2016 - T-193/12
    Im vorliegenden Fall sind die für die Prüfung des Urteils des Gerichts sowie dessen Besprechung mit dem Mandanten aufgewandten Stunden nicht als Aufwendungen anzusehen, die für das Verfahren notwendig waren (vgl. Beschluss vom 19. Januar 2016, Copernicus-Trademarks/HABM, T-685/13 DEP, EU:T:2016:31, Rn. 16).
  • EuG, 25.01.2007 - T-214/04

    Royal County of Berkshire Polo Club / OHMI - Polo/Lauren (ROYAL COUNTY OF

    Auszug aus EuG, 28.06.2016 - T-193/12
    Ferner hat das Gericht nach ständiger Rechtsprechung in Ermangelung einer Gebührenordnung die Gegebenheiten des Falles frei zu würdigen, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten des Falles, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem streitigen Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits berücksichtigt (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 2007, Royal County of Berkshire Polo Club/HABM - Polo/Lauren [ROYAL COUNTY OF BERKSHIRE POLO CLUB], T-214/04 DEP, EU:T:2007:16, Rn. 14, und vom 12. Januar 2016, ANGIPAX, T-368/13 DEP, EU:T:2016:913, Rn. 13).
  • EuG, 20.10.2015 - T-11/08

    Kwang Yang Motor / OHMI - Honda Giken Kogyo (Moteur à combustion interne)

    Auszug aus EuG, 28.06.2016 - T-193/12
    In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen erscheint ein Stundensatz von 340 Euro bei der Art des fraglichen Rechtsstreits etwas übertrieben (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 2. Juni 2015, 0ptilingua/HABM - Esposito [ALPHATRAD], T-538/12 DEP, EU:T:2015:366, Rn. 21, vom 17. Juni 2015, Mundipharma/HABM - AFT Pharmaceuticals [Maxigesic] T-328/12 DEP, EU:T:2015:430, Rn. 29, und vom 20. Oktober 2015, Kwang Yang Motor/HABM, T-11/08 DEP, EU:T:2015:831, Rn. 22), so dass ein niedrigerer Satz von 200 Euro pro Stunde heranzuziehen ist.
  • EuG, 02.06.2015 - T-538/12

    Optilingua / OHMI - Esposito (ALPHATRAD)

    Auszug aus EuG, 28.06.2016 - T-193/12
    In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen erscheint ein Stundensatz von 340 Euro bei der Art des fraglichen Rechtsstreits etwas übertrieben (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 2. Juni 2015, 0ptilingua/HABM - Esposito [ALPHATRAD], T-538/12 DEP, EU:T:2015:366, Rn. 21, vom 17. Juni 2015, Mundipharma/HABM - AFT Pharmaceuticals [Maxigesic] T-328/12 DEP, EU:T:2015:430, Rn. 29, und vom 20. Oktober 2015, Kwang Yang Motor/HABM, T-11/08 DEP, EU:T:2015:831, Rn. 22), so dass ein niedrigerer Satz von 200 Euro pro Stunde heranzuziehen ist.
  • EuG, 17.06.2015 - T-328/12

    Mundipharma / OHMI - AFT Pharmaceuticals (Maxigesic) - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 28.06.2016 - T-193/12
    In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen erscheint ein Stundensatz von 340 Euro bei der Art des fraglichen Rechtsstreits etwas übertrieben (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 2. Juni 2015, 0ptilingua/HABM - Esposito [ALPHATRAD], T-538/12 DEP, EU:T:2015:366, Rn. 21, vom 17. Juni 2015, Mundipharma/HABM - AFT Pharmaceuticals [Maxigesic] T-328/12 DEP, EU:T:2015:430, Rn. 29, und vom 20. Oktober 2015, Kwang Yang Motor/HABM, T-11/08 DEP, EU:T:2015:831, Rn. 22), so dass ein niedrigerer Satz von 200 Euro pro Stunde heranzuziehen ist.
  • EuG, 28.06.2004 - T-342/99

    Airtours / Kommission - Kostenfestsetzung - Honorar der Solicitors und Barristers

    Auszug aus EuG, 28.06.2016 - T-193/12
    Der Unionsrichter kann insoweit den Wert der geleisteten Arbeit nur nach Maßgabe der Genauigkeit der mitgeteilten Informationen beurteilen (vgl. Beschluss vom 28. Juni 2004, Airtours/Kommission, T-342/99 DEP, EU:T:2004:192, Rn. 30).
  • EuG, 25.11.2010 - T-139/07

    Pioneer Hi-Bred International / Kommission

  • EuG, 12.05.2021 - T-199/04

    Gul Ahmed Textile Mills / Rat

    Il est également de jurisprudence constante que, à défaut de dispositions de nature tarifaire, le Tribunal doit apprécier librement les données de la cause, en tenant compte de l'objet et de la nature du litige, de son importance sous l'angle du droit de l'Union ainsi que des difficultés de la cause, de l'ampleur du travail que la procédure contentieuse a pu causer aux agents ou aux conseils intervenus et des intérêts économiques que le litige a représentés pour les parties [voir ordonnance du 28 juin 2016, MIP Metro/EUIPO - Holsten-Brauerei (H), T-193/12 DEP, non publiée, EU:T:2016:404, point 11 et jurisprudence citée].
  • EuG, 15.12.2020 - T-425/15

    Schräder/ OCVV - Hansson (SEIMORA) - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Ferner hat das Gericht nach ständiger Rechtsprechung in Ermangelung einer Gebührenordnung die Gegebenheiten des Falles frei zu würdigen, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten des Falles, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem streitigen Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits berücksichtigt (vgl. Beschluss vom 28. Juni 2016, MIP Metro/EUIPO - Holsten-Brauerei [H], T-193/12 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:404, Rn. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.10.2017 - T-330/15

    Keil / EUIPO - NaturaFit Diätetische Lebensmittelproduktion (BasenCitrate) -

    Ferner hat das Gericht nach ständiger Rechtsprechung in Ermangelung einer Gebührenordnung die Gegebenheiten des Falles frei zu würdigen, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten des Falles, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem streitigen Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits berücksichtigt (vgl. Beschluss vom 28. Juni 2016, MIP Metro/EUIPO - Holsten-Brauerei [H], T-193/12 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:404, Rn. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.03.2017 - T-364/14

    Penny-Markt / EUIPO - Boquoi Handels (B!O) - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Mangels einer ihren eigenen Kostenrechnungen beigefügten Rechnung, die belegt, dass der Streithelferin diese Kosten tatsächlich entstanden sind, kann das Gericht ihre Erstattung nicht anordnen (vgl. Beschluss vom 28. Juni 2016, MIP Metro /EUIPO - Holsten-Brauerei [H], T-193/12, EU:T:2016:404, Rn. 27).
  • EuG, 25.06.2018 - T-721/15

    BASF/ EUIPO - Evonik Industries (DINCH) - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung hat das Gericht in Ermangelung einer Gebührenordnung die Gegebenheiten des Falles frei zu würdigen, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten des Falles, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem streitigen Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits berücksichtigt (vgl. Beschluss vom 28. Juni 2016, MIP Metro/EUIPO - Holsten-Brauerei [H], T-193/12 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:404, Rn. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 20.09.2018 - T-212/15

    Aldi / EUIPO - Miquel Alimentació Grup (Gourmet) - Unionsmarke - Verfahren -

    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung hat das Gericht in Ermangelung einer Gebührenordnung die Gegebenheiten des Falls frei zu würdigen, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten des Falls, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem streitigen Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits berücksichtigt (vgl. Beschluss vom 28. Juni 2016, MIP Metro/EUIPO - Holsten-Brauerei [H], T-193/12 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:404, Rn. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.03.2021 - T-425/15

    Schräder/ OCVV - Hansson (SEIMORA) - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung hat das Gericht in Ermangelung einer Gebührenordnung die Gegebenheiten des Falles frei zu würdigen, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten des Falles, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem streitigen Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits berücksichtigt (vgl. Beschluss vom 28. Juni 2016, MIP Metro/EUIPO - Holsten-Brauerei [H], T-193/12 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:404, Rn. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.06.2019 - T-477/15

    European Dynamics Luxembourg u.a. / ECHA

    Il est également de jurisprudence constante que, à défaut de dispositions de nature tarifaire, le Tribunal doit apprécier librement les données de la cause, en tenant compte de l'objet et de la nature du litige, de son importance sous l'angle du droit de l'Union ainsi que des difficultés de la cause, de l'ampleur du travail que la procédure contentieuse a pu causer aux agents ou aux conseils intervenus et des intérêts économiques que le litige a représenté pour les parties [voir ordonnance du 28 juin 2016, MIP Metro/EUIPO - Holsten-Brauerei (H), T-193/12 DEP, non publiée, EU:T:2016:404, point 11 et jurisprudence citée].
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