Rechtsprechung
EuG, 28.10.2015 - T-253/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Hammar Nordic Plugg / Kommission
Staatliche Beihilfen - Verkauf und Vermietung von Grundstücken und einer Fertigungsanlage - Beschluss, mit dem eine Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Unterbleiben eines Ausschreibungsverfahrens - Bestimmung des ...
- Europäischer Gerichtshof
Hammar Nordic Plugg / Kommission
Staatliche Beihilfen - Verkauf und Vermietung von Grundstücken und einer Fertigungsanlage - Beschluss, mit dem eine Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Unterbleiben eines Ausschreibungsverfahrens - Bestimmung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bbgundpartner.de (Kurzinformation)
Kommunales Immobiliengeschäft beihilfenrechtswidrig
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Hammar Nordic Plugg / Kommission
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/293/EU der Kommission vom 8. Februar 2012 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C[2012] 546), mit dem die Beihilfe, die das Königreich Schweden in Gestalt des Verkaufs und der Vermietung von Immobilien in öffentlichem Eigentum unter dem ...
Wird zitiert von ... (2)
- EuG, 22.05.2019 - T-791/16
Real Madrid Club de Fútbol / Kommission
Außerdem hat der Gerichtshof hinsichtlich des Umfangs der Kontrolle durch das Gericht im Licht der Rechtsprechung entschieden, dass - selbst wenn diese Kontrolle in Bezug auf die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. 1 AEUV fällt, grundsätzlich umfassend ist - eine solche gerichtliche Kontrolle Beschränkungen unterliegt, wenn die Beurteilungen der Kommission technischen oder komplexen Charakter haben (…vgl. Urteil vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, EU:C:2008:757" Rn. 114 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 28. Oktober 2015, Hammar Nordic Plugg/Kommission, T-253/12, EU:T:2015:811" nicht veröffentlicht, Rn. 30).Nur ein offensichtlicher Fehler bei der Bewertung der Parzelle B-32 kann daher eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses begründen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 2015, Hammar Nordic Plugg/Kommission, T-253/12, EU:T:2015:811, nicht veröffentlicht, Rn. 34).
- EuG, 25.01.2018 - T-818/14
BSCA / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Belgien dem BSCA gewährte …
Wäre dies der Fall, so würde dieses Erfordernis darauf hinauslaufen, dass Mitgliedstaaten, die rechtswidrige Beihilfen zahlen, zulasten derjenigen Staaten begünstigt würden, die die Beihilfen in der Planungsphase anmelden (vgl. Urteil vom 28. Oktober 2015, Hammar Nordic Plugg/Kommission, T-253/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:811, Rn. 130 und die dort angeführte Rechtsprechung).