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   EuG, 28.11.2017 - T-31/16   

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https://dejure.org/2017,45143
EuG, 28.11.2017 - T-31/16 (https://dejure.org/2017,45143)
EuG, Entscheidung vom 28.11.2017 - T-31/16 (https://dejure.org/2017,45143)
EuG, Entscheidung vom 28. November 2017 - T-31/16 (https://dejure.org/2017,45143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Adp Gauselmann / EUIPO (Juwel)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Juwel - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Adp Gauselmann / EUIPO (Juwel)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Juwel - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuG, 29.09.2009 - T-139/08

    'The Smiley Company / HABM (Représentation de la moitié d''un sourire de smiley)'

    Auszug aus EuG, 28.11.2017 - T-31/16
    Nach ständiger Rechtsprechung werden die unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 fallenden Zeichen als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile vom 29. September 2009, The Smiley Company/HABM [Darstellung eines halben Smileys], T-139/08, EU:T:2009:364, Rn. 14, und vom 6. November 2014, Vans/HABM [Darstellung einer Wellenlinie], T-53/13, EU:T:2014:932, Rn. 66 [nicht veröffentlicht]).

    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet oder ihr Schutz beantragt worden ist, und zum anderen im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteile vom 29. September 2009, Darstellung eines halben Smileys, T-139/08, EU:T:2009:364, Rn. 15, und vom 6. November 2014, Darstellung einer Wellenlinie, T-53/13, EU:T:2014:932, Rn. 67 [nicht veröffentlicht]).

    Schon bei einem Mindestmaß an Unterscheidungskraft greift das absolute Eintragungshindernis nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 nicht ein (Urteile vom 29. September 2009, Darstellung eines halben Smileys, T-139/08, EU:T:2009:364, Rn. 16, und vom 6. November 2014, Darstellung einer Wellenlinie, T-53/13, EU:T:2014:932, Rn. 68 [nicht veröffentlicht]).

  • EuG, 06.11.2014 - T-53/13

    'Vans / HABM (Représentation d''une ligne ondulée)'

    Auszug aus EuG, 28.11.2017 - T-31/16
    Nach ständiger Rechtsprechung werden die unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 fallenden Zeichen als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile vom 29. September 2009, The Smiley Company/HABM [Darstellung eines halben Smileys], T-139/08, EU:T:2009:364, Rn. 14, und vom 6. November 2014, Vans/HABM [Darstellung einer Wellenlinie], T-53/13, EU:T:2014:932, Rn. 66 [nicht veröffentlicht]).

    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet oder ihr Schutz beantragt worden ist, und zum anderen im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteile vom 29. September 2009, Darstellung eines halben Smileys, T-139/08, EU:T:2009:364, Rn. 15, und vom 6. November 2014, Darstellung einer Wellenlinie, T-53/13, EU:T:2014:932, Rn. 67 [nicht veröffentlicht]).

    Schon bei einem Mindestmaß an Unterscheidungskraft greift das absolute Eintragungshindernis nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 nicht ein (Urteile vom 29. September 2009, Darstellung eines halben Smileys, T-139/08, EU:T:2009:364, Rn. 16, und vom 6. November 2014, Darstellung einer Wellenlinie, T-53/13, EU:T:2014:932, Rn. 68 [nicht veröffentlicht]).

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 28.11.2017 - T-31/16
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss das EUIPO zwar mit Rücksicht auf die Grundsätze der Gleichbehandlung und der ordnungsgemäßen Verwaltung im Rahmen der Prüfung einer Unionsmarkenanmeldung die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen berücksichtigen und besonderes Augenmerk auf die Frage richten, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht (Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 74).

    Die Eintragung eines Zeichens als Unionsmarke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 75 bis 77).

  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 28.11.2017 - T-31/16
    Die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern ist daher allein auf der Grundlage dieser Verordnung in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter und nicht auf der Grundlage einer vorhergehenden Entscheidungspraxis dieser Beschwerdekammern zu beurteilen (Urteile vom 26. April 2007, Alcon/HABM, C-412/05 P, EU:C:2007:252, Rn. 65, und vom 3. Juli 2013, Warsteiner Brauerei Haus Cramer/HABM - Stuffer [ALOHA 100 % NATURAL], T-243/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:344, Rn. 43).
  • EuGH, 13.02.2008 - C-212/07

    Indorata-Serviços e Gestão / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 28.11.2017 - T-31/16
    Insoweit genügt der Hinweis, dass, wie aus dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 klar hervorgeht, ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der in dieser Vorschrift aufgezählten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Beschluss vom 13. Februar 2008, 1ndorata-Serviços e Gestão/HABM, C-212/07 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:83, Rn. 27, und Urteil vom 19. April 2016, Spirig Pharma/EUIPO [Daylong], T-261/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:220, Rn. 67).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 28.11.2017 - T-31/16
    Zweitens ist die Eintragung einer Marke, die aus Zeichen oder Angaben besteht, die sonst als Werbeslogans, Qualitätshinweise oder Aufforderungen zum Kauf der Waren oder Dienstleistungen, auf die sich diese Marke bezieht, verwendet werden, zwar nicht schon wegen einer solchen Verwendung ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, EU:C:2010:29, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.09.2009 - T-396/07

    France Télécom / HABM (UNIQUE)

    Auszug aus EuG, 28.11.2017 - T-31/16
    Drittens ist jedenfalls, selbst wenn man unterstellt, dass der Begriff "Juwel", wie die Klägerin geltend macht, nicht geeignet ist, den Verbraucher auf die besondere Qualität der in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen hinzuweisen, daran zu erinnern, dass es nach ständiger Rechtsprechung für die Unterscheidungskraft der angemeldeten Wortmarke nicht genügt, dass sie ihrem semantischen Gehalt nach keine Informationen über die Art der bezeichneten Waren oder Dienstleistungen enthält (vgl. Urteil vom 23. September 2009, France Télécom/HABM [UNIQUE], T-396/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:353, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.07.2013 - T-243/12

    Warsteiner Brauerei Haus Cramer / OHMI - Stuffer (ALOHA 100% NATURAL) -

    Auszug aus EuG, 28.11.2017 - T-31/16
    Die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern ist daher allein auf der Grundlage dieser Verordnung in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter und nicht auf der Grundlage einer vorhergehenden Entscheidungspraxis dieser Beschwerdekammern zu beurteilen (Urteile vom 26. April 2007, Alcon/HABM, C-412/05 P, EU:C:2007:252, Rn. 65, und vom 3. Juli 2013, Warsteiner Brauerei Haus Cramer/HABM - Stuffer [ALOHA 100 % NATURAL], T-243/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:344, Rn. 43).
  • EuG, 21.05.2015 - T-203/14

    Mo Industries / HABM (Splendid)

    Auszug aus EuG, 28.11.2017 - T-31/16
    Daraus ergibt sich, dass es, soweit diese Verkehrskreise die Marke als Herkunftshinweis wahrnehmen, für ihre Unterscheidungskraft unerheblich ist, dass sie gleichzeitig oder sogar in erster Linie als Werbeslogan aufgefasst wird (vgl. Urteil vom 21. Mai 2015, Mo Industries/HABM [Splendid], T-203/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:301, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.04.2016 - T-261/15

    Spirig Pharma / EUIPO (Daylong)

    Auszug aus EuG, 28.11.2017 - T-31/16
    Insoweit genügt der Hinweis, dass, wie aus dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 klar hervorgeht, ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der in dieser Vorschrift aufgezählten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Beschluss vom 13. Februar 2008, 1ndorata-Serviços e Gestão/HABM, C-212/07 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:83, Rn. 27, und Urteil vom 19. April 2016, Spirig Pharma/EUIPO [Daylong], T-261/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:220, Rn. 67).
  • EuG, 15.12.2016 - T-678/15

    Novartis / EUIPO () und représentation d'une courbe verte)

  • EuG, 30.06.2004 - T-281/02

    Norma Lebensmittelfilialbetrieb / HABM (Mehr für Ihr Geld)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuG, 15.09.2009 - T-471/07

    Wella / OHMI (TAME IT) - Gemeinschaftsmarke - Internationale Registrierung -

  • EuG, 09.09.2010 - T-106/09

    'adp Gauselmann / OHMI - Maclean (Archer Maclean''s Mercury)'

  • EuG, 17.01.2013 - T-582/11

    Solar-Fabrik / HABM (Premium XL) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldungen der

  • EuG, 17.01.2017 - T-54/16

    Netguru / EUIPO (NETGURU) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke NETGURU -

  • EuG, 17.05.2017 - T-355/16

    adp Gauselmann / EUIPO (MULTI FRUITS) - Unionsmarke - Anmeldung der

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