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   EuG, 29.01.2013 - T-532/10   

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EuG, 29.01.2013 - T-532/10 (https://dejure.org/2013,1930)
EuG, Entscheidung vom 29.01.2013 - T-532/10 (https://dejure.org/2013,1930)
EuG, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - T-532/10 (https://dejure.org/2013,1930)
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    Wertungskriterien: Auftraggeber hat weiten Beurteilungsspielraum!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wertungskriterien: Auftraggeber hat weiten Beurteilungsspielraum! (IBR 2013, 1147)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuG, 29.01.2013 - T-339/10

    Cosepuri / EFSA - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren -

    Auszug aus EuG, 29.01.2013 - T-532/10
    T-339/10 und Rs. T-532/10.

    wegen eines Antrags auf Nichtigerklärung im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren CFT/EFSA/FIN/2010/01 betreffend Pendelverkehr in Italien und Europa (ABl. 2010/S 51-074689) und eines Antrags auf Schadensersatz (Rechtssache T-339/10) sowie eines Antrags auf Nichtigerklärung der Entscheidung der EFSA vom 15. September 2010, mit der der Klägerin der Zugang zum Angebot des im Rahmen der fraglichen Ausschreibung ausgewählten Bieters verweigert wurde (Rechtssache T-532/10),.

  • EuG, 27.09.2002 - T-211/02

    Tideland Signal / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.01.2013 - T-532/10
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der öffentliche Auftraggeber bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über einen weiten Spielraum verfügt; die Kontrolle durch das Gericht muss sich auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensvorschriften und die Begründungspflicht beachtet wurden, der Sachverhalt richtig ermittelt wurde und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (Urteile des Gerichts vom 27. September 2002, Tideland Signal/Kommission, T 211/02, Slg. 2002, II 3781, Randnr. 33, vom 6. Juli 2005, TQ3 Travel Solutions Belgium/Kommission, T 148/04, Slg. 2005, II 2627, Randnr. 47, und vom 20. Mai 2009, VIP Car Solutions/Parlament, T 89/07, Slg. 2009, II 1403, Randnr. 56).
  • EuG, 10.09.2008 - T-465/04

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.01.2013 - T-532/10
    Aus Art. 100 Abs. 2 der Haushaltsordnung und Art. 149 der Durchführungsbestimmungen ergibt sich, dass der öffentliche Auftraggeber seiner Begründungspflicht genügt, wenn er zunächst die unterlegenen Bieter unverzüglich über die Ablehnung ihres Angebots unterrichtet und anschließend den Bietern, die ein den Anforderungen entsprechendes Angebot gemacht haben und dies ausdrücklich beantragen, innerhalb einer Frist von fünfzehn Kalendertagen ab Eingang des schriftlichen Antrags die Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots sowie den Namen des Auftragnehmers mitteilt (Urteile des Gerichts vom 10. September 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T 465/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47, und Brink's Security Luxembourg/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 160).
  • EuG, 24.01.1995 - T-74/92

    Ladbroke Racing Deutschland GmbH gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 29.01.2013 - T-532/10
    Anschließend obliegt es gemäß Art. 266 AEUV dem betroffenen Organ, die sich aus dem Urteil des Gerichts ergebenden Maßnahmen zu ergreifen (Urteil des Gerichts vom 24. Januar 1995, Ladbroke Racing/Kommission, T 74/92, Slg. 1995, II 115, Randnr. 75).
  • EuG, 12.11.1996 - T-47/96

    Syndicat départemental de défense de droit des agriculteurs gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 29.01.2013 - T-532/10
    Das Gericht ist jedoch nicht befugt, den Unionsorganen Anweisungen zu erteilen (vgl. u. a. Beschluss des Gerichts vom 12. November 1996, SDDDA/Kommission, T 47/96, Slg. 1996, II 1559, Randnr. 45, und Urteil des Gerichts vom 9. September 1999, UPS Europe/Kommission, T 127/98, Slg. 1999, II 2633, Randnr. 50).
  • EuGH, 14.02.2008 - C-450/06

    Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame

    Auszug aus EuG, 29.01.2013 - T-532/10
    Letztere müssen den öffentlichen Auftraggebern alle im Rahmen des Vergabeverfahrens zweckdienlichen Informationen mitteilen können, ohne zu befürchten, dass die öffentlichen Auftraggeber Informationen, deren Preisgabe den Wirtschaftsteilnehmern schaden könnte, an Dritte weitergeben (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 14. Februar 2008, Varec, C 450/06, Slg. 2008, I 581, Randnrn.
  • EuGH, 29.06.2010 - C-139/07

    Die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten betreffend ein Verfahren zur

    Auszug aus EuG, 29.01.2013 - T-532/10
    Dem Organ steht es aber frei, sich hierbei auf allgemeine Vermutungen zu stützen, die für bestimmte Kategorien von Dokumenten gelten, da für Anträge auf Verbreitung von Dokumenten gleicher Art vergleichbare allgemeine Erwägungen gelten können (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 29. Juni 2010, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau, C 139/07 P, Slg. 2010, I 5885, Randnrn.
  • EuGH, 01.07.2008 - C-39/05

    DER GERICHTSHOF GESTATTET GRUNDSÄTZLICH DEN ZUGANG ZU RECHTSGUTACHTEN DES RATES

    Auszug aus EuG, 29.01.2013 - T-532/10
    Außerdem muss im Fall von Art. 4 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 das Organ prüfen, ob nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, das die Verbreitung des betreffenden Dokuments rechtfertigt (Urteil des Gerichts vom 19. Januar 2010, Co-Frutta/Kommission, T 355/04 und T 446/04, Slg. 2010, II 1, Randnr. 123; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C 39/05 P und C 52/05 P, Slg. 2008, I 4723, Randnr. 49).
  • EuG, 21.10.2010 - T-439/08

    Agapiou Joséphidès / Kommission und EACEA

    Auszug aus EuG, 29.01.2013 - T-532/10
    In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass die fraglichen Angebote durch ihre besonderen Klauseln, die gewählte Präsentation und den dargelegten Sachverstand die spezifischen Fachkenntnisse der Bieter betreffen und zur Einzigartigkeit und Attraktivität ihrer Angebote im Rahmen von Ausschreibungen wie der fraglichen beitragen, deren Gegenstand die Auswahl eines Angebots insbesondere nach einer vergleichenden Prüfung der eingereichten Angebote war (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 2010, Agapiou Joséphidès/Kommission und EACEA, T 439/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 127).
  • EuG, 15.09.2011 - T-407/07

    CMB und Christof / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.01.2013 - T-532/10
    Drittens geht in Bezug auf den von der Klägerin angeführten Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung aus der Rechtsprechung hervor, dass zu den Garantien, die die Unionsrechtsordnung für Verwaltungsverfahren vorsieht, u. a. der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung gehört, der die Verpflichtung des zuständigen Organs umfasst, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (vgl. Urteil des Gerichts vom 15. September 2011, CMB und Christof/Kommission, T 407/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 182 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.07.2005 - T-148/04

    TQ3 Travel Solutions Belgium / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuGH, 18.03.2010 - C-419/08

    Trubowest Handel und Makarov / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Dumping -

  • EuG, 20.05.2009 - T-89/07

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES PARLAMENTS, EINEN AUFTRAG FÜR DIE

  • EuG, 31.01.2005 - T-447/04

    Capgemini Nederland / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuG, 06.07.2006 - T-391/03

    Franchet und Byk / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuG, 21.05.2008 - T-495/04

    Belfass / Rat - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches

  • EuG, 09.09.2009 - T-437/05

    'Brink''s Security Luxembourg / Kommission' - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

  • EuG, 14.12.2005 - T-209/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DAS VERBOT DER ÜBERNAHME VON HONEYWELL DURCH

  • EuGH, 21.07.2011 - C-506/08

    Das Urteil des Gerichts und die Entscheidungen der Kommission, mit denen der

  • EuG, 10.12.2009 - T-195/08

    Antwerpse Bouwwerken / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches

  • EuG, 18.09.1996 - T-387/94

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin Automobiles SA, Europe Auto

  • EuG, 19.01.2010 - T-355/04

    Co-Frutta / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

  • EuG, 09.09.1999 - T-127/98

    UPS Europe / Kommission

  • VK Bund, 12.07.2019 - VK 1-35/19

    Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung

    Die Wertung ist daher von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt auf die Einhaltung der Grenzen dieses Beurteilungsspielraums überprüfbar, insbesondere darauf, ob von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wurde, allgemeine Wertungsgrundsätze beachtet wurden und keine sachwidrigen Erwägungen in die Wertung eingeflossen sind (vgl. EuG, Urteil vom 29. Januar 2013, Rs. T-532/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. März 2013, VII-Verg 53/12 m.w.N.).
  • VK Bund, 18.07.2016 - VK 1-48/16

    Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung

    b) Die konkrete Wertung des Angebotskonzepts der ASt in den von ihr beanstandeten Kriterien II.2, III.1, III.2 und III.3 ist ebenfalls vergaberechtskonform, nämlich im Einklang mit den bekannt gegebenen Wertungsvorgaben erfolgt; die Ag hat die Grenzen des ihr hierbei zustehenden Bewertungsspielraums nicht überschritten (vgl. dazu, dass die Nachprüfungsinstanzen die Wertungsentscheidung eines Auftraggebers nur daraufhin überprüfen dürfen, ob diese auf einem unzutreffenden Sachverhalt oder sachfremden Erwägungen beruht oder ob allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht eingehalten wurden: EuG, Urteil vom 29. Januar 2013, Rs. T-532/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. März 2013, VII-Verg 53/12 m.w.N.).
  • VK Bund, 27.09.2017 - VK 2-100/17

    Keine Geltung des Sonderregimes nach § 130 GWB für gemischte

    Die Wertungsentscheidung kann von der Kammer folglich nur daraufhin überprüft werden, ob sie auf einem unzutreffenden Sachverhalt oder sachfremden, insbesondere willkürlichen Erwägungen beruht oder ob allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht eingehalten wurden (EuG, Urteil vom 29. Januar 2013, Rs. T-532/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. März 2013, VII- Verg 53/12 m.w.N.).
  • VK Bund, 27.09.2017 - VK 2-102/17

    Keine Geltung des Sonderregimes nach § 130 GWB für gemischte

    Die Wertungsentscheidung kann von der Kammer folglich nur daraufhin überprüft werden, ob sie auf einem unzutreffenden Sachverhalt oder sachfremden, insbesondere willkürlichen Erwägungen beruht oder ob allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht eingehalten wurden (EuG, Urteil vom 29. Januar 2013, Rs. T-532/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. März 2013, VII- Verg 53/12 m.w.N.).
  • VK Bund, 29.08.2016 - VK 1-76/16

    Nachprüfungsverfahren: Berufsausbildung

    Wertungsentscheidung kann von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden, ob sie auf einem unzutreffenden Sachverhalt oder sachfremden Erwägungen beruht oder ob allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht eingehalten wurden (EuG, Urteil vom 29. Januar 2013, Rs. T-532/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. März 2013, VII-Verg 53/12 m.w.N.).
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