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   EuG, 29.01.2020 - T-239/19   

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EuG, 29.01.2020 - T-239/19 (https://dejure.org/2020,706)
EuG, Entscheidung vom 29.01.2020 - T-239/19 (https://dejure.org/2020,706)
EuG, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - T-239/19 (https://dejure.org/2020,706)
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 29.06.2022 - T-306/20

    Geistiges und gewerbliches Eigentum

    Ein Irrtum oder ein anderer Rechtsfehler, der nur einem der Begründungspfeiler anhaftet, genügt in diesem Fall nicht, um die Aufhebung der streitigen Entscheidung zu rechtfertigen, da dieser Fehler den von dem Organ, das Urheber dieser Entscheidung ist, beschlossenen verfügenden Teil nicht entscheidend hätte beeinflussen können (Urteil vom 20. Januar 2021, Jares Procházková und Jares/EUIPO - Elton Hodinárská [MANUFACTURE PRIM 1949], T-656/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:17, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 29. Januar 2020, Vinos de Arganza/EUIPO - Nordbrand Nordhausen [ENCANTO], T-239/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:12, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach alledem ist festzustellen, dass der Umstand, dass der erste Klagegrund begründet ist, keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung hat, da der zweite Klagegrund, der sich gegen den zweiten Pfeiler dieser Entscheidung richtet, unbegründet ist und dieser zweite Pfeiler allein den verfügenden Teil dieser Entscheidung rechtfertigen kann (vgl. Urteile vom 29. Januar 2020, ENCANTO, T-239/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:12, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 20. Januar 2021, MANUFACTURE PRIM 1949, T-656/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:17, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 25.11.2020 - T-862/19

    Brasserie St Avold/ EUIPO (Forme d'une bouteille foncée)

    Folglich ist das Vorbringen der Klägerin, mit dem sie sich gegen diese Begründung wendet, zurückzuweisen, weil es im vorliegenden Fall ins Leere geht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Januar 2020, Vinos de Arganza/EUIPO - Nordbrand Nordhausen [ENCANTO], T-239/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:12, Rn. 51).
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