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   EuG, 29.03.2007 - T-369/00   

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https://dejure.org/2007,26284
EuG, 29.03.2007 - T-369/00 (https://dejure.org/2007,26284)
EuG, Entscheidung vom 29.03.2007 - T-369/00 (https://dejure.org/2007,26284)
EuG, Entscheidung vom 29. März 2007 - T-369/00 (https://dejure.org/2007,26284)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Département du Loiret / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Verkaufspreis eines Grundstücks - Entscheidung, mit der die Rückforderung einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren Beihilfe angeordnet wird - Aktualisierter Wert der Beihilfe - Zinseszins - Begründung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    Entscheidung 2002/14/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Département du Loiret / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Verkaufspreis eines Grundstücks - Entscheidung, mit der die Rückforderung einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren Beihilfe angeordnet wird - Aktualisierter Wert der Beihilfe - Zinseszins - Begründung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 10.04.2003 - T-366/00

    Scott / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-369/00
    Mit Klageschrift, die am 30. November 2000 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen und unter der Rechtssachennummer T-366/00 in deren Register eingetragen worden ist, hat Scott eine Klage erhoben, die ebenfalls die teilweise Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung zum Gegenstand hat.

    Auf Antrag von Scott hat das Gericht beschlossen, in einem ersten Schritt nach Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel [88] des EG-Vertrags (ABl. L 83, S. 1) vorab über die von Scott in der Rechtssache T-366/00 aufgeworfene Frage nach der Frist für die Rückforderung der Beihilfe zu entscheiden.

    Mit Urteilen vom 10. April 2003 hat das Gericht die vom Kläger und von Scott erhobenen Klagen abgewiesen, soweit sie auf einen Verstoß der Kommission gegen Art. 15 der Verordnung Nr. 659/1999 gestützt waren; die Entscheidung über die damit verbundenen Kosten ist vorbehalten worden (Urteile vom 10. April 2003, Scott/Kommission, T-366/00, Slg. 2003, II-1763, und Département du Loiret/Kommission, T-369/00, Slg. 2003, II-1789).

    Das Gericht hat das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache und in der Rechtssache T-366/00 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs über das Rechtsmittel von Scott gegen das Urteil Scott/Kommission (siehe oben, Randnr. 18) ausgesetzt.

  • EuG, 08.06.1995 - T-459/93

    Beihilfen zur Förderung der Bereiche Datenverarbeitung und Telekommunikation ;

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-369/00
    Der Ansatz, dem die Kommission in der angefochtenen Entscheidung gefolgt sei, entspreche dem des Gerichts in seinem Urteil vom 8. Juni 1995, Siemens/Kommission (T-459/93, Slg. 1995, II-1675, Randnr. 97), so dass die Entscheidung hinreichend begründet sei.
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-369/00
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteile des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, und vom 30. September 2003, Deutschland/Kommission, C-301/96, Slg. 2003, I-9919, Randnr. 87).
  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Papiers Peints / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-369/00
    Die Kommission hätte in der angefochtenen Entscheidung angeben müssen, dass sie beschlossen hatte, die Zinsen zu kapitalisieren, und ihren Ansatz begründen müssen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 26. November 1975, Fabricants de papiers peints/Kommission, 73/74, Slg. 1975, 1491, Randnrn. 31 bis 34).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-276/03

    Scott / Kommission - Rechtsmittel - Rechtswidrige staatliche Beihilfe - Zeitliche

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-369/00
    Mit Urteil vom 6. Oktober 2005, Scott/Kommission (C-276/03 P, Slg. 2005, I-8437), hat der Gerichtshof das Rechtsmittel von Scott gegen das Urteil vom 10. April 2003, Scott/Kommission (siehe oben, Randnr. 18), zurückgewiesen.
  • EuGH, 30.09.2003 - C-301/96

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-369/00
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteile des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, und vom 30. September 2003, Deutschland/Kommission, C-301/96, Slg. 2003, I-9919, Randnr. 87).
  • EuG, 10.04.2003 - T-369/00

    Département du Loiret / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-369/00
    Mit Urteilen vom 10. April 2003 hat das Gericht die vom Kläger und von Scott erhobenen Klagen abgewiesen, soweit sie auf einen Verstoß der Kommission gegen Art. 15 der Verordnung Nr. 659/1999 gestützt waren; die Entscheidung über die damit verbundenen Kosten ist vorbehalten worden (Urteile vom 10. April 2003, Scott/Kommission, T-366/00, Slg. 2003, II-1763, und Département du Loiret/Kommission, T-369/00, Slg. 2003, II-1789).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2008 - C-295/07

    Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

    Mit Urteil vom 29. März 2007 in der Rechtssache T-369/00, Département du Loiret/Kommission(2) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), hat das Gericht erster Instanz die Entscheidung 2002/14/EG der Kommission vom 12. Juli 2000 betreffend die von Frankreich zugunsten von Scott Paper SA/Kimberly Clark gewährte staatliche Beihilfe(3) (im Folgenden: streitige Entscheidung) für nichtig erklärt.

    Die streitige Entscheidung war Gegenstand zweier separater Klagen, die durch Scott (Rechtssache T-366/00) bzw. das Département du Loiret (Rechtssache T-369/00) beim Gericht erster Instanz eingelegt wurden.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtmittelschrift, die am 21. Juni 2007 eingereicht worden ist, ein Rechtmittel gegen das Urteil T-369/00 eingelegt.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. März 2007 in der Rechtssache T-369/00, Département du Loiret/Kommission, in dem Teil aufzuheben, in dem das Gericht aus der Rechtswidrigkeit der Zinsberechnung die Nichtigerklärung der gesamten streitigen Entscheidung abgeleitet hat;.

  • EuGH, 11.12.2008 - C-295/07

    Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. März 2007, Département du Loiret/Kommission (T-369/00, Slg. 2007, II-851, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses die Entscheidung 2002/14/EG der Kommission vom 12. Juli 2000 betreffend die von Frankreich zugunsten von Scott Paper SA/Kimberly-Clark gewährte staatliche Beihilfe (ABl. 2002, L 12, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) für nichtig erklärt hat, soweit diese Entscheidung die Beihilfe betrifft, die in Form des in ihrem Art. 1 genannten Vorzugspreises für ein Grundstück gewährt wurde.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. März 2007, Département du Loiret/Kommission (T-369/00), wird aufgehoben.

  • EuG, 10.04.2003 - T-366/00
    24 Mit Klageschrift, die am 4. Dezember 2000 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen und unter der Rechtssachennummer T-369/00 in deren Register eingetragen worden ist, hat das Département Loiret eine Klage erhoben, die ebenfalls die teilweise Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung zum Gegenstand hat.

    28 Mit Urteilen vom 10. April 2003 hat das Gericht die von Scott und dem Département du Loiret erhobenen Klagen abgewiesen, soweit sie auf einen Verstoß der Kommission gegen Art. 15 der Verordnung Nr. 659/1999 gestützt waren; die Entscheidung über die damit verbundenen Kosten ist vorbehalten worden (Urteile vom 10. April 2003, Scott/Kommission, T-366/00, Slg. 2003, II-1763, und Département du Loiret/Kommission, T-369/00, Slg. 2003, II-1789).

    29 Das Gericht hat das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache und in der Rechtssache T-369/00 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs über das Rechtsmittel von Scott gegen das Urteil Scott/Kommission (siehe oben, Randnr. 28) ausgesetzt.

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