Rechtsprechung
   EuG, 29.05.2018 - T-577/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13611
EuG, 29.05.2018 - T-577/15 (https://dejure.org/2018,13611)
EuG, Entscheidung vom 29.05.2018 - T-577/15 (https://dejure.org/2018,13611)
EuG, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - T-577/15 (https://dejure.org/2018,13611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,13611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Uribe-Etxebarría Jiménez / EUIPO - Núcleo de comunicaciones y control (SHERPA)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke SHERPA - Ältere nationale Wortmarke SHERPA - Teilweise Nichtigerklärung - Streitgegenstand vor der Beschwerdekammer - Ernsthafte Benutzung der Marke - Art. 42 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 47 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke SHERPA - Ältere nationale Wortmarke SHERPA - Teilweise Nichtigerklärung - Streitgegenstand vor der Beschwerdekammer - Ernsthafte Benutzung der Marke - Art. 42 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 47 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Uribe-Etxebarría Jiménez / EUIPO - Núcleo de comunicaciones y control (SHERPA)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke SHERPA - Ältere nationale Wortmarke SHERPA - Teilweise Nichtigerklärung - Streitgegenstand vor der Beschwerdekammer - Ernsthafte Benutzung der Marke - Art. 42 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 47 ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Uribe-Etxebarría Jiménez / EUIPO - Núcleo de comunicaciones y control (SHERPA)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke SHERPA - Ältere nationale Wortmarke SHERPA - Teilweise Nichtigerklärung - Streitgegenstand vor der Beschwerdekammer - Ernsthafte Benutzung der Marke - Art. 42 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 47 ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 13.09.2010 - T-292/08

    Inditex / OHMI - Marín Díaz de Cerio (OFTEN) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 29.05.2018 - T-577/15
    Nach der Rechtsprechung fügt ein Antrag, die ernsthafte Benutzung einer älteren Marke nachzuweisen, dem Nichtigkeitsverfahren die spezifische Vorfrage der ernsthaften Benutzung der älteren Marke hinzu, die, wenn sie vom Markeninhaber aufgeworfen wurde, vor der Entscheidung über den eigentlichen Antrag auf Nichtigerklärung zu beantworten ist (Urteil vom 13. September 2010, 1nditex/HABM - Marín Díaz de Cerio [OFTEN], T-292/08, EU:T:2010:399, Rn. 31).

    Diese Frage ist also nicht Teil der Prüfung des eigentlichen Antrags auf Nichtigerklärung, der auf die Gefahr einer Verwechslung mit dieser Marke gestützt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2010, OFTEN, T-292/08, EU:T:2010:399, Rn. 33).

  • EuG, 13.02.2007 - T-256/04

    Mundipharma / OHMI - Altana Pharma (RESPICUR) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 29.05.2018 - T-577/15
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf einen Durchschnittsverbraucher der betreffenden Warenart abzustellen, der normal informiert und angemessen aufmerksam und verständig ist und dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (vgl. Urteil vom 13. Februar 2007, Mundipharma/HABM - Altana Pharma [RESPICUR], T-256/04, EU:T:2007:46, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.07.2007 - T-443/05

    El Corte Inglés / OHMI - Bolaños Sabri (PiraÑAM diseño original Juan Bolaños) -

    Auszug aus EuG, 29.05.2018 - T-577/15
    Nach der Rechtsprechung sind bei der Beurteilung der Ähnlichkeit nämlich alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis der Waren und Dienstleistungen zueinander kennzeichnen, u. a. ihre Art, ihr Verwendungszweck, ihre Nutzung sowie die Frage, ob sie miteinander konkurrieren oder sich ergänzen (vgl. Urteil vom 11. Juli 2007, El Corte Inglés/HABM - Bolaños Sabri [PiraÑAM diseño original Juan Bolaños], T-443/05, EU:T:2007:219, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.07.2011 - C-263/09

    Der Inhaber eines Namens kann dessen Benutzung als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 29.05.2018 - T-577/15
    Das Gericht darf nicht seine eigene Beurteilung an die Stelle der von der Beschwerdekammer vorgenommenen Beurteilung setzen oder eine Frage beurteilen, zu der die Beschwerdekammer noch nicht Stellung genommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 2011, Edwin/HABM, C-263/09 P, EU:C:2011:452, Rn. 72).
  • EuG, 09.03.2012 - T-172/10

    Colas / OHMI - García-Teresa Gárate und Bouffard Vicente (BASE-SEAL)

    Auszug aus EuG, 29.05.2018 - T-577/15
    Da dieser Fehler der Beschwerdekammer den Inhalt der angefochtenen Entscheidung in Bezug auf die Anmeldung der angefochtenen Marke für Waren in Klasse 9 entscheidend beeinflussen konnte, ist die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit sie die Beurteilung der Waren in Klasse 9 betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2012, Colas/HABM - García-Teresa Gárate und Bouffard Vicente [BASE-SEAL], T-172/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:119, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.04.2015 - T-258/13

    Matratzen Concord / OHMI - KBT (ARKTIS) - Gemeinschaftsmarke - Verfallsverfahren

    Auszug aus EuG, 29.05.2018 - T-577/15
    In diesem Rahmen darf das Gericht nicht im Licht erstmals bei ihm eingereichter Unterlagen den Sachverhalt neu prüfen (vgl. Urteil vom 16. April 2015, Matratzen Concord/HABM - KBT [ARKTIS], T-258/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:207, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.09.2015 - T-720/13

    Gat Microencapsulation / OHMI - BASF (KARIS)

    Auszug aus EuG, 29.05.2018 - T-577/15
    Nach der Rechtsprechung kann die Berücksichtigung einer solchen Einschränkung im Verwaltungsverfahren jedoch je nach den Umständen des Einzelfalls dazu führen, dass Waren, die vorher als identisch eingestuft worden wären, nun lediglich als ähnlich zu betrachten sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. September 2015, Gat Microencapsulation/HABM - BASF [KARIS], T-720/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:735, Rn. 40), was bei identischen einander gegenüberstehenden Marken dazu führt, dass gegebenenfalls nicht mehr Art. 8 Abs. 1 Buchst. a, sondern Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 einschlägig ist.
  • EuG, 04.10.2017 - T-411/15

    Gappol Marzena Porczynska/ EUIPO - Gap (ITM) - Unionsmarke -

    Auszug aus EuG, 29.05.2018 - T-577/15
    Was den Antrag des Klägers bezüglich der Kosten des Verfahrens vor der Beschwerdekammer betrifft, ist es Sache der Beschwerdekammer, unter Berücksichtigung des vorliegenden Urteils über die Kosten jenes Verfahrens zu entscheiden (Urteil vom 4. Oktober 2017, Gappol Marzena Porczy?"ska/EUIPO - Gap [ITM] [GAPPOL], T-411/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:689, Rn. 209).
  • EuG, 28.04.2010 - T-225/09

    Claro / OHMI - Telefónica (Claro)

    Auszug aus EuG, 29.05.2018 - T-577/15
    Die Beschwerdekammer muss aus den vom Beschwerdeführer eingereichten Schriftsätzen ohne Weiteres verstehen können, warum er die Aufhebung oder Abänderung einer Entscheidung beantragt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. April 2010, Claro/HABM - Telefónica [Claro], T-225/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:169, Rn. 28, und vom 16. Mai 2011, Atlas Transport/HABM - Atlas Air [ATLAS], T-145/08, EU:T:2011:213, Rn. 41).
  • EuG, 16.05.2011 - T-145/08

    Atlas Transport / OHMI - Atlas Air (ATLAS)

    Auszug aus EuG, 29.05.2018 - T-577/15
    Die Beschwerdekammer muss aus den vom Beschwerdeführer eingereichten Schriftsätzen ohne Weiteres verstehen können, warum er die Aufhebung oder Abänderung einer Entscheidung beantragt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. April 2010, Claro/HABM - Telefónica [Claro], T-225/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:169, Rn. 28, und vom 16. Mai 2011, Atlas Transport/HABM - Atlas Air [ATLAS], T-145/08, EU:T:2011:213, Rn. 41).
  • EuG, 12.03.2014 - T-592/10

    El Corte Inglés / OHMI - Technisynthese (BTS)

  • EuG, 11.07.2017 - T-406/16

    Dogg Label / EUIPO - Chemoul (JAPRAG)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht