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   EuG, 29.06.1995 - T-30/91   

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EuG, 29.06.1995 - T-30/91 (https://dejure.org/1995,296)
EuG, Entscheidung vom 29.06.1995 - T-30/91 (https://dejure.org/1995,296)
EuG, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - T-30/91 (https://dejure.org/1995,296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Abgestimmte Verhaltensweise - Unschuldsvermutung - Verwaltungsverfahren - Verteidigungsrechte - Waffengleichheit - Akteneinsicht.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Verstoßes gegen die Wettbewerbsvorschriften und abgestimmte Verhaltensweisen; Geltendmachung von Verfahrensverstößen in einem Verfahren wegen angeblicher Zuwiderhandlungen gegen europäische Wettbewerbsvorschriften; ...

  • Judicialis

    EWG Art. 85; ; EWG Art. 191; ; EWG Art. 190; ; EWG Art. 177; ; VO 17 Art. 20; ; EG Art. 214

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-30/91
    Die Entscheidung ist ebenfalls Gegenstand einer Klage von ICI (T-36/91).

    21 Mit Beschluß vom 14. Juli 1993 hat der Präsident der Ersten Kammer die vorliegende Rechtssache und die Rechtssache T-36/91 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden.

    44 Im Rahmen der Rechtssache T-36/91, die mit der vorliegenden Rechtssache zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden ist, hat die Kommission erläutert, daß sie die bei ihren Nachprüfungen gefundenen Schriftstücke wie folgt geordnet habe:.

    ICI hat darauf unter Nummer 8 ihrer in der Anhörung eingereichten Erklärungen (Anlage 5 der Klageschrift von ICI in der Rechtssache T-36/91, S. 14 bis 19) hingewiesen, und die Klägerin hat sich auf diese Stelle ausdrücklich bezogen (S. 1 des Schreibens vom 17. Oktober 1990).

    89 Wie die Kommission auf eine Frage des Gerichts in der Rechtssache T-36/91 ausgeführt hat, verfügt sie in einem Fall wie dem vorliegenden über zwei Möglichkeiten.

    Im übrigen hat die Kommission selbst das Schreiben von ICI in diesem Sinne ausgelegt, da sie in ihrem Antwortschreiben vom 24. April 1989 (vgl. Rechtssache T-36/91) ausdrücklich erklärte, daß diese Schriftstücke, wenn sie für die Feststellung einer Zuwiderhandlung von Belang seien, den betroffenen Unternehmen mitgeteilt werden müssten und nur die Informationen weggelassen würden, die wirkliche Geschäftsgeheimnisse beträfen.

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-30/91
    Dies hätte keineswegs die Nichtigerklärung der gesamten Entscheidung zur Folge, sondern wäre nur insoweit von Belang, als der entsprechende Vorwurf der Kommission nur unter Heranziehung dieser Schriftstücke bewiesen werden könnte (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983, Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnrn. 24 bis 30).

    97 Die Würdigung des Gerichts steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil AEG/Kommission (a. a. O.).

  • EuGH, 15.06.1976 - 51/75

    EMI Records / CBS United Kingdom

    Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-30/91
    71 Die Kommission hat sich zur Rechtfertigung für die Heranziehung der früheren Absprachen als Beweismittel für das Vorliegen einer späteren Zuwiderhandlung auf das Urteil vom 15. Juli 1976 in der Rechtssache 51/75 (EMI Records, Slg. 1976, 811, Randnr. 30) berufen, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß in einem Fall, in dem Kartelle ausser Kraft getreten sind, es für die Anwendbarkeit des Artikels 85 EWG-Vertrag ausreicht, daß über das formale Ausserkrafttreten hinaus die Kartellwirkungen fortbestehen.

    Somit können die dem Urteil EMI Records zugrunde liegenden Erwägungen, die die Kommission angeführt hat, für eine Lösung des vorliegenden Rechtsstreits nicht herangezogen werden.

  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85
    Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-30/91
    Wird diese Ungewißheit nicht verringert, liegt keine abgestimmte Verhaltensweise vor (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993, Rechtssache C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnrn.

    Für den Gerichtshof ist daher zu prüfen, ob das Parallelverhalten sich nicht unter Berücksichtigung der Art der Erzeugnisse, der Grösse und der Anzahl der Unternehmen sowie des Marktvolumens anders als durch eine Abstimmung erklären lässt, mit andern Worten, ob die einzelnen Elemente des Parallelverhaltens ein Bündel von ernsthaften, genauen und übereinstimmenden Indizien für eine vorherige Abstimmung darstellen (vgl. das vorgenannte Urteil Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Randnrn. 70 bis 73).

  • EuG, 01.04.1993 - T-65/89

    BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-30/91
    Die Klägerin habe weder im Verwaltungsverfahren noch im schriftlichen Verfahren vor dem Gericht irgend etwas vorgetragen, was diesen Verdacht stützen könnte (Urteil des Gerichts vom 1. April 1993, Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnr. 35).

    Die Akteneinsicht gehört somit zu den Verfahrensgarantien, die die Rechte der Verteidigung schützen sollen (Urteile des Gerichts vom 8. Dezember 1992, Rechtssachen T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 38, und vom 1. April 1993, Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnr. 30).

  • EuG, 29.06.1995 - T-32/91

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-30/91
    39 Im Rahmen eines anderen Angriffsmittels wird in der Klageschrift geltend gemacht, die Kommission könne nicht behaupten, daß zwischen dem Vereinigten Königreich und dem Kontinent ein Handel möglich gewesen sei, wenn sie gleichzeitig feststelle, daß die Klägerin und ICI durch die Verhaltensweisen, die die Kommission nach Artikel 86 des Vertrages verurteilt habe, ihre entsprechenden Märkte abgeschottet hätten (S. 47 der Klageschrift, wo die Klägerin auf die Rechtssachen T-32/91 und T-37/91 verweist).

    Ebenso erübrigt sich eine Entscheidung über die anderen Angriffsmittel zur Begründung der Anträge auf Nichtigerklärung, insbesondere über das Angriffsmittel der nicht ordnungsgemässen Feststellung der angefochtenen Entscheidung, das nicht das gesamte Verwaltungsverfahren vor der Kommission betrifft (vgl. in diesem Zusammenhang das Urteil vom heutigen Tage in der Rechtssache T-32/91, Solvay/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-30/91
    88 Nach einem allgemeinen Grundsatz, der auf das Verwaltungsverfahren Anwendung findet und in Artikel 214 des Vertrages sowie in verschiedenen Bestimmungen der Verordnung Nr. 17 zum Ausdruck kommt, haben die Unternehmen ein Recht auf Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse (vgl. die Urteile des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986, Rechtssache 53/85, Akzo Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965, Randnr. 28, und vom 19. Mai 1994, Rechtssache C-36/92 P, SEP/Kommission, Slg. 1994, I-1911, Randnr. 36).
  • EuGH, 19.05.1994 - C-36/92

    SEP / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-30/91
    88 Nach einem allgemeinen Grundsatz, der auf das Verwaltungsverfahren Anwendung findet und in Artikel 214 des Vertrages sowie in verschiedenen Bestimmungen der Verordnung Nr. 17 zum Ausdruck kommt, haben die Unternehmen ein Recht auf Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse (vgl. die Urteile des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986, Rechtssache 53/85, Akzo Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965, Randnr. 28, und vom 19. Mai 1994, Rechtssache C-36/92 P, SEP/Kommission, Slg. 1994, I-1911, Randnr. 36).
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
    Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-30/91
    Wird diese Ungewißheit nicht verringert, liegt keine abgestimmte Verhaltensweise vor (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993, Rechtssache C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnrn.
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
    Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-30/91
    Wird diese Ungewißheit nicht verringert, liegt keine abgestimmte Verhaltensweise vor (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993, Rechtssache C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnrn.
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85
  • EuG, 29.06.1995 - T-37/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Diese Klägerinnen bekräftigen in ihrer Erwiderung unter Berufung auf die Urteiledes Gerichts vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission) ihren in der Klageschriftvertretenen Standpunkt, daß die begrenzte Akteneinsicht ein Verstoß gegen einewesentliche Formvorschrift sei und sie in ihren Verteidigungsrechten verletzte.Allein die Möglichkeit, daß entlastende Unterlagen vorhanden seien, genügenämlich für die Feststellung einer Verletzung der Verteidigungsrechte, die vomGericht im Rahmen seiner richterlichen Kontrolle nicht mehr geheilt werden könne(Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91, Solvay/Kommission,Randnr. 98, und T-36/91, ICI/Kommission, Randnr. 108).

    In ihrer Gegenerwiderung trägt die Kommission vor, daß die Urteile vom 29. Juni1995 in den Rechtssachen T-30/91, Solvay/Kommission, und T-36/91,ICI/Kommission, bestätigten, daß ein uneingeschränktes Recht auf Akteneinsichtnicht bestehe.

    Während der etwaige Nichtzugang zu belastendenSchriftstücken nur zum Ausschluß der betreffenden Schriftstücke als Beweismittelführe (Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-37/91, ICI/Kommission,Randnr. 71), ziehe die Verweigerung des Zugangs zu entlastenden Schriftstückendie Rechtswidrigkeit der Entscheidung nach sich, da das Gericht die Verletzung derVerteidigungsrechte im Verwaltungsverfahren nicht heilen könne (Urteil vom 29.Juni 1995 in der Rechtssache T-30/91, Solvay/Kommission, Randnr. 98).

    Da die Umstände, die für die Urteile vom 29. Juni 1995 in denRechtssachen T-30/91 und T-36/91 maßgebend gewesen seien — die Feststellung derVerstöße habe sich auf das Parallelverhalten und nicht auf unmittelbare Beweisegestützt, und den nach Artikel 85 EG-Vertrag betroffenen Unternehmen seizusätzlich ein Mißbrauch ihrer beherrschenden Stellung vorgeworfen worden —, hier nicht vorlägen, spreche nichts dafür, daß sich in den nicht übermittelten Unterlageneventuell entlastende Schriftstücke finden könnten.

    Im Rahmen eines nach der Verordnung Nr. 17 durchgeführten kontradiktorischenVerfahrens kann die Kommission nicht allein entscheiden, welche Schriftstücke derVerteidigung dienlich sind (Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91,Solvay/Kommission, Randnr. 81, und T-36/91, ICI/Kommission, Randnr. 91).Angesichts des allgemeinen Grundsatzes der Waffengleichheit kann nichtzugelassen werden, daß die Kommission allein entscheidet, ob sie Schriftstückegegen die Klägerinnen verwendet, während diese keinen Zugang zu denSchriftstücken haben und somit die entsprechende Entscheidung, ob sie von ihnenfür ihre Verteidigung Gebrauch machen sollen, nicht treffen können (Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91, Solvay/Kommission, Randnr. 83, undT-36/91, ICI/Kommission, Randnr. 93).

    Eine eventuelle Verletzung der Verteidigungsrechte stellt einen objektivenTatbestand dar und hängt nicht von der Gut- oder Bösgläubigkeit der Beamten derKommission ab (Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91,Solvay/Kommission, Randnr. 84, und T-36/91, ICI/Kommission, Randnr. 94).

    Eine solche im übrigenzufallsbedingte Zusammenarbeit zwischen Unternehmen kann die Kommissionnicht von ihrer Pflicht entbinden, im Rahmen der Aufklärung eineswettbewerbsrechtlichen Verstoßes die Einhaltung der Verteidigungsrechte derbetroffenen Unternehmen selbst zu gewährleisten (Urteile Solvay/Kommission inden Rechtssachen T-30/91, Randnrn. 85 und 86, und T-36/91, ICI/Kommission,Randnrn. 95 und 96).

    Dieses Recht muß jedoch mit derGewährleistung der Verteidigungsrechte in Einklang gebracht werden (Urteile vom29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91, Solvay/Kommission, Randnr. 88 undT-36/91, ICI/Kommission, Randnr. 98).

    Im vorliegenden Fall behauptet sie zudem nichternsthaft, daß sämtliche Informationen in diesen Schriftstücken vertraulich seien.Daher hätte die Kommission eine nichtvertrauliche Fassung der betreffendenSchriftstücke anfertigen oder anfertigen lassen oder, wenn dies zu schwieriggewesen wäre, ein hinreichend genaues Verzeichnis der betreffenden Schriftstückeerstellen können, um das Unternehmen in die Lage zu versetzen, in Kenntnis derSachlage zu entscheiden, ob die angeführten Schriftstücke für seine Verteidigungvon Bedeutung sein könnten (Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91, Solvay/Kommission, Randnrn. 89 bis 95, und T-36/91, ICI/Kommission,Randnrn. 99 bis 105).

    Für die Feststellung einer Verletzung derVerteidigungsrechte genügt der Nachweis, daß die Nichtübermittlung derbetreffenden Schriftstücke den Verfahrensablauf und den Inhalt der Entscheidungzuungunsten der Klägerin hat beeinflussen können (Urteile vom 29. Juni 1995 inden Rechtssachen T-30/91, Solvay/Kommission, Randnrn. 60 und 68, und T-36/91,ICI/Kommission, Randnrn. 70 und 78; vgl. auch für staatliche Beihilfen Urteil vom11. November 1987, Frankreich/Kommission, Randnr. 13).

    Wenn dieKlägerinnen im Verwaltungsverfahren sich auf möglicherweise entlastendeSchriftstücke hätten berufen können, hätten sie nämlich eventuell dieFeststellungen des Kollegiums der Kommissionsmitglieder beeinflussen können(Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91, Solvay/Kommission,Randnr. 98, und T-36/91, ICI/Kommission, Randnr. 108).

  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Die Klägerin beruft sich auf die Rechtsprechung zur Akteneinsicht, wonach die Kommission nicht allein entscheiden kann, welche Schriftstücke der Verteidigung von Unternehmen, die an einem Verfahren der Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln beteiligt sind, dienlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission, T-30/91, Slg. 1995, II-1775, im Folgenden: Urteil Solvay, Rn. 81).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    68 Als Ausfluss des Grundsatzes der Wahrung der Verteidigungsrechte bedeutet das Recht auf Akteneinsicht, dass die Kommission dem betroffenen Unternehmen die Möglichkeit geben muss, alle Schriftstücke in der Ermittlungsakte zu prüfen, die möglicherweise für seine Verteidigung erheblich sind (in diesem Sinne auch Urteile des Gerichts vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-30/91, Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775, Randnr. 81, und des Gerichtshofes vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-199/99 P, Corus UK/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 25.10.2011 - C-109/10

    Der Gerichtshof hebt die Urteile des Gerichts auf und erklärt die Entscheidungen

    Solvay beantragte die Nichtigerklärung der Entscheidungen 91/297 (Rechtssache T-30/91), 91/298 (Rechtssache T-31/91) und 91/299 (Rechtssache T-32/91).

    Die Entscheidung 91/297 wurde mit den Urteilen vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91, Slg. 1995, II-1775) und ICI/Kommission (T-36/91, Slg. 1995, II-1847), wegen Verletzung der Verteidigungsrechte für nichtig erklärt, weil die Kommission im Verwaltungsverfahren keinen ausreichenden Zugang zu den Unterlagen insbesondere zu den Unterlagen, die der Verteidigung hätten dienlich sein können, gewährt hatte.

    Mit dem ersten Teil des fünften Rechtsmittelgrundes beanstandet die Rechtsmittelführerin, das Gericht sei nicht auf ihr Vorbringen eingegangen, dass sie trotz des Urteils Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission vor Erlass der streitigen Entscheidung hätte gehört werden müssen, da dem Verwaltungsverfahren wegen des fehlenden Aktenzugangs in einem Stadium vor Erlass dieser Entscheidung Unregelmäßigkeiten angehaftet hätten, die die Gültigkeit der die Entscheidung vorbereitenden Maßnahmen berührten, und diese Unregelmäßigkeiten vom Gericht vor Erlass der streitigen Entscheidung im Urteil vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91), auch festgestellt worden seien.

    Die Rechtsmittelführerin verweist insoweit auf das Urteil vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91), und betont, dass das Verfahren in der vorliegenden Sache unter den gleichen Mängeln leide wie denjenigen, die in der Sache, in der jenes Urteil ergangen sei, festgestellt worden seien.

    Selbst wenn das Gericht die Entscheidung 91/299 mangels Feststellung für nichtig erklärt habe, hätte die Kommission auch das Urteil vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91), berücksichtigen müssen, das rechtskräftig eine weitere Verfahrensunregelmäßigkeit festgestellt habe.

    Wie aber in Randnr. 17 des vorliegenden Urteils ausgeführt worden ist, hat das Gericht in den Urteilen vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91) und ICI/Kommission (T-36/91), zu der in Randnr. 12 des vorliegenden Urteils angeführten Entscheidung 91/297, die mit der streitigen Entscheidung zusammenhängt und Gegenstand der gleichen Mitteilung der Beschwerdepunkte war, festgestellt, dass jenes Verwaltungsverfahren mit dem Mangel einer Verletzung der Verteidigungsrechte behaftet war, weil die Kommission dem betroffenen Unternehmen keinen ausreichenden Zugang zu den Unterlagen, insbesondere zu den Unterlagen, die seiner Verteidigung hätten dienlich sein können, gewährt hatte.

    Das Gericht hat deshalb die betreffenden Entscheidungen für nichtig erklärt und dazu u. a. ausgeführt, dass zum einen in Wettbewerbssachen die Akteneinsicht zu den Verfahrensgarantien gehört, die die Rechte der Verteidigung schützen sollen, und zum anderen ein genaues Verzeichnis der Unterlagen, aus denen die Akte besteht, erstellt werden muss, damit das betroffene Unternehmen die Zweckmäßigkeit eines Antrags auf Einsicht in bestimmte, möglicherweise seiner Verteidigung dienliche Schriftstücke beurteilen kann (Urteile vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission, T-30/91, Randnrn. 59 und 101, und ICI/Kommission, T-36/91, Randnrn. 69 und 111).

  • EuGH, 25.10.2011 - C-110/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Sodamarkt in der Gemeinschaft -

    Solvay beantragte die Nichtigerklärung der Entscheidungen 91/297 (Rechtssache T-30/91), 91/298 (Rechtssache T-31/91) und 91/299 (Rechtssache T-32/91).

    Die Entscheidung 91/297 wurde mit den Urteilen vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91, Slg. 1995, II-1775) und ICI/Kommission (T-36/91, Slg. 1995, II-1847), wegen Verletzung der Verteidigungsrechte für nichtig erklärt, weil die Kommission im Verwaltungsverfahren keinen ausreichenden Zugang zu den Unterlagen insbesondere zu den Unterlagen, die der Verteidigung hätten dienlich sein können, gewährt hatte.

    Mit dem ersten Teil des dritten Rechtsmittelgrundes beanstandet die Rechtsmittelführerin, das Gericht sei nicht auf ihr Vorbringen eingegangen, dass sie trotz des Urteils Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission vor Erlass der streitigen Entscheidung hätte gehört werden müssen, da dem Verwaltungsverfahren wegen des fehlenden Aktenzugangs in einem Stadium vor Erlass dieser Entscheidung Unregelmäßigkeiten angehaftet hätten, die die Gültigkeit der die Entscheidung vorbereitenden Maßnahmen berührten, und diese Unregelmäßigkeiten vom Gericht vor Erlass der streitigen Entscheidung im Urteil vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91), auch festgestellt worden seien.

    Die Rechtsmittelführerin verweist insoweit auf das Urteil vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91), und betont, dass das Verfahren in der vorliegenden Sache unter den gleichen Mängeln leide wie denjenigen, die in der Sache, in der jenes Urteil ergangen sei, festgestellt worden seien.

    Selbst wenn das Gericht die Entscheidung 91/298 mangels Feststellung für nichtig erklärt habe, hätte die Kommission auch das Urteil vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91), berücksichtigen müssen, das rechtskräftig eine weitere Verfahrensunregelmäßigkeit festgestellt habe.

    Wie aber in Randnr. 17 des vorliegenden Urteils ausgeführt worden ist, hat das Gericht in den Urteilen vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91) und ICI/Kommission (T-36/91), zu der in Randnr. 12 des vorliegenden Urteils angeführten Entscheidung 91/297, die mit der streitigen Entscheidung zusammenhängt und Gegenstand der gleichen Mitteilung der Beschwerdepunkte war, festgestellt, dass jenes Verwaltungsverfahren mit dem Mangel einer Verletzung der Verteidigungsrechte behaftet war, weil die Kommission dem betroffenen Unternehmen keinen ausreichenden Zugang zu den Unterlagen, insbesondere zu den Unterlagen, die seiner Verteidigung hätten dienlich sein können, gewährt hatte.

    Das Gericht hat deshalb die betreffenden Entscheidungen für nichtig erklärt und dazu u. a. ausgeführt, dass zum einen in Wettbewerbssachen die Akteneinsicht zu den Verfahrensgarantien gehört, die die Rechte der Verteidigung schützen sollen, und zum anderen ein genaues Verzeichnis der Unterlagen, aus denen die Akte besteht, erstellt werden muss, damit das betroffene Unternehmen die Zweckmäßigkeit eines Antrags auf Einsicht in bestimmte, möglicherweise seiner Verteidigung dienliche Schriftstücke beurteilen kann (Urteile vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission, T-30/91, Randnrn. 59 und 101, und ICI/Kommission, T-36/91, Randnrn. 69 und 111).

  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

    23 ff.; Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-30/91, Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775, Randnrn.
  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Erweist sich die Erstellung nicht vertraulicher Fassungen aller Unterlagen als schwierig, so muss sie den Betroffenen eine hinreichend genaue Liste der problematischen Unterlagen übermitteln, damit sie prüfen können, ob es angebracht ist, Zugang zu konkreten Schriftstücken zu verlangen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission, T-30/91, Slg. 1995, II-1775, Randnrn. 88 bis 94).

    24 bis 30, Urteil Solvay/Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 57, und Urteil ICI/Kommission, Randnr. 36),.

    Zudem ist eine Verletzung der Verteidigungsrechte im Verwaltungsverfahren anhand der Rügen zu beurteilen, die die Kommission in der MB und in der Entscheidung erhoben hat (Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1995, 1CI/Kommission, T-36/91, Slg. 1995, II-1847, Randnr. 70, und Urteil Solvay/Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 60).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

    In den jeweils mit Urteil vom 29. Juni 1995 abgeschlossenen Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847) (im folgenden: Soda-Sachen) habe die Kommission geltend gemacht, daß die von ICI nach Erlaß des PVC-Urteils des Gerichts in diesen Rechtssachen eingereichte Ergänzung der Erwiderung keinen Beweis für einen Verstoß der Kommission gegen ihre Geschäftsordnung enthalte und daß es sich bei dem Antrag von ICI auf eine Beweisaufnahme um ein neues Angriffsmittel handele.
  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Die Entscheidung ist ebenfalls Gegenstand einer Klage von Solvay (T-30/91).

    33 In ihrer Klageschrift wirft die Klägerin der Kommission unter Hinweis auf ein Angriffsmittel, das Solvay in der Rechtssache T-30/91 geltend gemacht hat, ausserdem vor, gegen das Kollegialprinzip verstossen zu haben, da entgegen Artikel 4 der Geschäftsordnung der Kommission die Erörterung des Entscheidungsentwurfs nicht verschoben worden sei, obwohl zumindest ein Kommissionsmitglied darum gebeten habe, um die Akten, die ihm verspätet übermittelt worden seien, gebührend prüfen zu können.

    Die Klägerin bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Schriftstücke, die nach ihrer Ansicht belegen, daß Solvay ihre Preise oft bekanntgegeben habe, um Aufträge von Unternehmen im Vereinigten Königreich für die Lieferung von Soda zu erhalten, und daß sie nach einer entsprechenden Anfrage von Rockware, einem im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmen, eine Preisstudie erstellt habe (Anlagen 12 und 13 der Klageschrift von Solvay in der Rechtssache T-30/91, die Solvay der Klägerin in Kopie übermittelt habe).

    Vor Erlaß der Entscheidung habe Solvay der Klägerin keine Einsicht in die ihrer Klageschrift in der Rechtssache T-30/91 beigefügten Unterlagen gewährt, aus denen sich ergebe, daß sie ihre Preise bekanntgegeben habe, um Aufträge von den Unternehmen im Vereinigten Königreich zu erhalten.

    55 Soweit die Klägerin auf Schriftstücke von Solvay und von Matthes & Weber Bezug nehme und vermute, daß diese für ihre Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte sehr nützlich gewesen wären, sei die Feststellung angebracht, daß die Schriftstücke von Solvay, die in der Rechtssache T-30/91 ausführlich erörtert worden seien, keineswegs den Nachweis einer abgestimmten Verhaltensweise zwischen der Klägerin und Solvay widerlegten.

    96 Deshalb ist es für die Verletzung der Verteidigungsrechte unerheblich, daß die Klägerin und Solvay in gewissem Umfang Schriftstücke ausgetauscht haben, und zwar zunächst im Verwaltungsverfahren, als die Klägerin tatsächlich einige Unterlagen Solvay übermittelte (vgl. Randnr. 12 des Urteils vom heutigen Tage, Rechtssache T-30/91, Solvay/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), und später insbesondere von dem Zeitpunkt an, von dem an die beiden Unternehmen auf dem relevanten Markt nicht mehr in Wettbewerb zueinander standen, d. h. Ende 1991.

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

    "Andere Erklärungen" können nur dann das Vorliegen einer abgestimmten Verhaltensweise ausschließen, wenn ein paralleles passives Verhalten mit anderen plausiblen Gründen als einer Absprache unter den betroffenen Unternehmen erklärt werden kann (vgl. Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-30/91, Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775, Randnr. 75 und die dort genannte Rechtsprechung des Gerichtshofes).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • EuG, 27.09.2012 - T-343/06

    Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer

  • EuGH, 12.11.2014 - C-580/12

    Der Gerichtshof setzt die gegen Guardian wegen ihrer Beteiligung am

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

  • EuGH, 02.10.2003 - C-199/99

    Corus UK / Kommission

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

  • EuG, 30.03.2022 - T-324/17

    SAS Cargo Group u.a. / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-314/01

    Avebe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG -

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01

    General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-109/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 12.12.2007 - T-101/05

    DAS GERICHT ERHÖHT DIE VON DER KOMMISSION WEGEN BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre -

  • EuG, 29.06.2012 - T-370/09

    GDF Suez / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuG, 25.10.2002 - T-5/02

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIESE DEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-199/99

    Corus UK / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-110/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell (Art. 81 EG) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

  • EuG, 30.09.2009 - T-161/05

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRES WETTBEWERBSWIDRIGEN VERHALTENS

  • EuG, 11.03.1999 - T-156/94

    Aristrain / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-205/00

    Irish Cement / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-245/92

    Chemie Linz / Kommission

  • EuG, 08.09.2010 - T-29/05

    Das Gericht setzt die gegen Deltafina wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • EuGH, 08.07.1999 - C-227/92

    Hoechst / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-240/07

    Heineken Nederland und Heineken / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 19.06.1996 - T-134/94

    NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl

  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07

    Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 17.12.2009 - T-57/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuGH, 08.07.1999 - C-200/92

    ICI / Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-82/08

    Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 16.06.2011 - T-186/06

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und

  • EuG, 16.06.2011 - T-235/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen die Heineken NV und ihre

  • EuG, 20.03.2002 - T-16/99

    Lögstör Rör / Kommission

  • EuG, 13.12.2001 - T-48/98

    Acerinox / Kommission

  • EuG, 10.07.1997 - T-227/95

    AssiDomän Kraft Products u.a. / Kommission

  • EuG, 29.06.1995 - T-37/91
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-204/07

    C.A.S. / Kommission - Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und

  • EuGH, 08.07.1999 - C-234/92

    Shell / Kommission

  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • EuG, 01.06.2022 - T-481/17

    Wirtschaftspolitik

  • EuG, 27.06.2012 - T-439/07

    Coats Holdings / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse

  • EuG, 17.12.2009 - T-58/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft -

  • EuGH, 07.01.2004 - C-211/00

    Ciments français / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-213/00

    Italcementi - Fabbriche Riunite Cemento / Kommission

  • EuG, 11.03.1999 - T-157/94

    Ensidesa / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-151/94

    British Steel / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-136/94

    Eurofer / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-148/94

    Preussag / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-157/94

    Ensidesa / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-156/94

    Aristrain / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-294/95

    Girish Ojha gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

  • EuGH, 07.01.2004 - C-217/00

    Buzzi Unicem / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-219/00

    Cementir - Cementerie del Tirreno / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-137/94

    ARBED / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-134/94

    NMH Stahlwerke / Kommission

  • EuG, 12.07.2018 - T-447/14

    NKT Verwaltungs und NKT/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-308/04

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Graphitelektroden - Artikel

  • EuGH, 07.01.2004 - C-205/00

    Irish Cement / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-244/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

  • EuG, 19.03.1998 - T-74/96

    Tzoanos / Kommission

  • EuG, 25.09.1997 - T-170/94

    Shanghai Bicycle / Rat

  • EuG, 15.07.2015 - T-189/10

    GEA Group / Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-370/06

    Kuwait Petroleum u.a. / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-191/06

    FMC Foret / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Perborat

  • EuG, 29.04.2004 - T-239/01

    Showa Denko / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-213/00

    Italcementi - Fabbriche Riunite Cemento / Kommission

  • EuG, 29.04.2004 - T-245/01

    Showa Denko / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-219/00

    Cementir - Cementerie del Tirreno / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-217/00

    Buzzi Unicem / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1999 - C-191/98

    Tzoanos / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-199/92

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

  • EuG, 04.05.1999 - T-242/97

    Z / Parlament

  • EuG, 10.12.1997 - T-147/94

    Krupp Hoesch / Kommission

  • EuG, 19.05.1999 - T-175/95

    BASF / Kommission

  • EuG, 11.07.1996 - T-161/94

    Sinochem Heilongjiang gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumping -

  • EuG, 10.10.2006 - T-182/04

    Van der Spree / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-213/98

    Nippon Yusen Kaisha / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-138/94

    Cockerill-Sambre / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-145/94

    Unimétal / Kommission

  • EuG, 05.03.1997 - T-96/95

    Sébastien Rozand-Lambiotte gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 16.05.2000 - T-121/99

    Irving / Kommission

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