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   EuG, 29.06.2022 - T-69/18 DEP III   

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https://dejure.org/2022,17140
EuG, 29.06.2022 - T-69/18 DEP III (https://dejure.org/2022,17140)
EuG, Entscheidung vom 29.06.2022 - T-69/18 DEP III (https://dejure.org/2022,17140)
EuG, Entscheidung vom 29. Juni 2022 - T-69/18 DEP III (https://dejure.org/2022,17140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe und CarePool Hannover/ Kommission

    Verfahren - Kostenfestsetzung - Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten - Streithelfer - Genauigkeit der Angaben

  • Europäischer Gerichtshof

    Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe und CarePool Hannover/ Kommission

    Verfahren - Kostenfestsetzung - Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten - Streithelfer - Genauigkeit der Angaben

  • Europäischer Gerichtshof

    Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe und CarePool Hannover/ Kommission

    Verfahren - Kostenfestsetzung - Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten - Streithelfer - Genauigkeit der Angaben

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuG, 11.04.2019 - T-403/16

    Stada Arzneimittel / EUIPO - Urgo recherche innovation und developpement

    Auszug aus EuG, 29.06.2022 - T-69/18
    Zu dem von DWEK für das Betreiben des vorliegenden Kostenfestsetzungsverfahrens geltend gemachten Betrag von 7 500 Euro ist daran zu erinnern, dass das Gericht bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kostenfestsetzungsbeschlusses berücksichtigt, einschließlich der für das Kostenfestsetzungsverfahren notwendigen Aufwendungen (vgl. Beschluss vom 11. April 2019, Stada Arzneimittel/EUIPO - Urgo recherche innovation et développement [Immunostad], T-403/16 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:249, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Kostenfestsetzungsantrag weitgehend standardisiert und grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass er für den Anwalt, der mit der Rechtssache bereits in der Sache befasst war, keine Schwierigkeit aufweist (vgl. Beschluss vom 11. April 2019, Stada Arzneimittel/EUIPO - Urgo recherche innovation et développement [Immunostad], T-403/16 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:249, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 10.09.2015 - T-198/09

    UOP / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.06.2022 - T-69/18
    Der Umstand, dass die in Rede stehende Beihilfe im vorliegenden Fall auch DWEK zugutekam, erlaubt es für sich allein nicht, von der Anwendung dieser allgemeinen Regel abzurücken (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. September 2015, UOP/Kommission, T-198/09 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:693, Rn. 24).

    Folglich ist der Betrag der erstattungsfähigen Kosten nicht dadurch zu erhöhen oder zu ermäßigen, dass diesen ein Betrag für das vorliegende Kostenfestsetzungsverfahren hinzugerechnet oder ein solcher Betrag von ihnen in Abzug gebracht wird (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. September 2015, UOP/Kommission, T-198/09 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:693, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 26.01.2017 - T-181/14

    Nürburgring / EUIPO - Biedermann (Nordschleife) - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 29.06.2022 - T-69/18
    Bei der Entscheidung über einen Kostenfestsetzungsantrag braucht das Gericht weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2017, Nürburgring/EUIPO - Biedermann [Nordschleife], T-181/14 DEP, EU:T:2017:41, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auch hat das Gericht, da das Unionsrecht keine Gebührenordnung und keine Bestimmungen über den erforderlichen Arbeitsaufwand enthält, die Umstände des Falls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten der Sache, den Arbeitsaufwand, den das streitige Verfahren den tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beiständen verursachen konnte, und die wirtschaftlichen Interessen, die für die Parteien mit dem Rechtsstreit verbunden waren, zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2017, Nürburgring/EUIPO - Biedermann [Nordschleife], T-181/14 DEP, EU:T:2017:41, Rn. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 14.04.2021 - T-69/18

    Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe und CarePool Hannover/ Kommission -

    Auszug aus EuG, 29.06.2022 - T-69/18
    aufgrund des Urteils vom 14. April 2021, Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe und CarePool Hannover/Kommission (T-69/18, EU:T:2021:189),.

    Mit Urteil vom 14. April 2021, Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe und CarePool Hannover/Kommission (T-69/18, EU:T:2021:189), wies das Gericht die Klage ab und erlegte den Klägern die Kosten der Kommission und der Streithelfer auf.

  • EuGH, 06.11.2018 - C-622/16

    Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der

    Auszug aus EuG, 29.06.2022 - T-69/18
    Gleichwohl warf sie technische Fragen auf der Zulässigkeitsebene auf - insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit einer Klage, die gegen einen Beihilfebeschluss der Kommission von Wettbewerbern der Beihilfeempfänger erhoben wird, und in diesem Zusammenhang hinsichtlich des Begriffs "Rechtsakt mit Verordnungscharakter" -, die Anlass gaben, hierzu, auch unter Berücksichtigung der Verkündung des Urteils vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci (C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873), Fragen an die Parteien zu richten.

    - eine 13-seitige Stellungnahme vom 28. Februar 2020 (im Folgenden: Stellungnahme vom 28. Februar 2020) in Beantwortung der schriftlichen Fragen des Gerichts vom 27. Januar 2020, die sich auf die Zulässigkeit der Klage bezogen, insbesondere im Hinblick auf das Urteil vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci (C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873);.

  • EuG, 26.11.2015 - T-181/14

    Nürburgring / OHMI - Biedermann (Nordschleife) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 29.06.2022 - T-69/18
    Bei der Entscheidung über einen Kostenfestsetzungsantrag braucht das Gericht weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2017, Nürburgring/EUIPO - Biedermann [Nordschleife], T-181/14 DEP, EU:T:2017:41, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auch hat das Gericht, da das Unionsrecht keine Gebührenordnung und keine Bestimmungen über den erforderlichen Arbeitsaufwand enthält, die Umstände des Falls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten der Sache, den Arbeitsaufwand, den das streitige Verfahren den tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beiständen verursachen konnte, und die wirtschaftlichen Interessen, die für die Parteien mit dem Rechtsstreit verbunden waren, zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2017, Nürburgring/EUIPO - Biedermann [Nordschleife], T-181/14 DEP, EU:T:2017:41, Rn. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 17.05.2017 - T-432/12

    VTZ u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 29.06.2022 - T-69/18
    Nach ständiger Rechtsprechung sind aber die Kosten für Anwaltsleistungen, die auf die Koordinierung der Arbeiten zwischen zwei Parteien des Verfahrens entfallen, wie z. B. Koordinierungsarbeiten zwischen Beklagtem und Streithelfer, von den erstattungsfähigen Kosten ausgeschlossen, soweit nicht vom Gericht zur Koordinierung aufgerufen worden ist (Beschluss vom 17. Mai 2017, VTZ u. a./Rat, T-432/12 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:397, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.01.2021 - T-212/18

    Romanska/ Frontex

    Auszug aus EuG, 29.06.2022 - T-69/18
    Schließlich ist zum Stundensatz darauf hinzuweisen, dass es beim derzeitigen Stand des Unionsrechts an einer entsprechenden Gebührenordnung fehlt, so dass das Gericht die Höhe der erstattungsfähigen Honorare von Anwälten und Wirtschaftssachverständigen nur dann abweichend von dem durchschnittlichen in Rechnung gestellten Stundensatz nach billigem Ermessen festsetzen kann, wenn dieser offensichtlich überhöht erscheint (vgl. Beschluss vom 19. Januar 2021, Roma?"ska/Frontex, T-212/18 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:30, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.11.2020 - T-103/15

    Flabeg Deutschland / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 29.06.2022 - T-69/18
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist dem Antrag, den im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens geschuldeten Betrag um Verzugszinsen zu erhöhen, für den Zeitraum zwischen der Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses und der tatsächlichen Erstattung der Kosten stattzugeben (vgl. Beschluss vom 27. November 2020, Flabeg Deutschland/Kommission, T-103/15 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:585, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.12.2011 - T-388/02

    Kronoply und Kronotex / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 29.06.2022 - T-69/18
    Das Fehlen genauerer Angaben über die Zeit, die der jeweilige Verfahrensabschnitt in Anspruch genommen hat - insbesondere für die Erstellung der oben in Rn. 26 genannten Verfahrensschriftstücke -, macht es besonders schwierig, exakt zu überprüfen, welche Kosten für das Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und welche dafür notwendig waren; dies bringt das Gericht in eine Lage, in der es die hier erstattungsfähigen Honorare zwingend strikt zu beurteilen hat (Beschluss vom 14. Dezember 2011, Kronoply und Kronotex/Kommission, T-388/02 DEP II, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:737, Rn. 22).
  • EuGöD, 27.09.2011 - F-55/08

    De Nicola / EIB - Öffentlicher Dienst - Verfahren - Kostenfestsetzung -

  • EuG, 07.10.2015 - T-689/13

    Bilbaina de Alquitranes u.a. / Kommission

  • EuG, 03.03.2010 - T-36/06

    Bundesverband deutscher Banken / Kommission - Staatliche Beihilfen - Übertragung

  • EuG, 18.04.2006 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

  • EuG, 06.03.2017 - T-566/13

    Hostel Tourist World / EUIPO - WRI Nominees (HostelTouristWorld.com)

  • EuG, 30.04.2018 - T-158/12

    European Dynamics Belgium u.a. / EMA

  • EuG, 07.11.2011 - T-163/05

    Bundesverband deutscher Banken / Kommission - Verfahren - Verbindung -

  • EuG, 25.09.2019 - T-689/13

    Bilbaína de Alquitranes u.a./ Kommission

  • EuG, 13.02.2008 - T-310/00

    Verizon Business Global / Kommission

  • EuG, 29.11.2016 - T-105/14

    TrekStor / EUIPO - Scanlab (iDrive) - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 06.03.2003 - T-226/00

    Nan Ya Plastics / Rat

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