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   EuG, 29.07.2011 - T-302/11 R   

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EuG, 29.07.2011 - T-302/11 R (https://dejure.org/2011,6096)
EuG, Entscheidung vom 29.07.2011 - T-302/11 R (https://dejure.org/2011,6096)
EuG, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - T-302/11 R (https://dejure.org/2011,6096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Auskunftsverlangen - Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Antrag auf einstweilige Anordnung - Dringlichkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    HeidelbergCement / Kommission

    Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Auskunftsverlangen - Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Antrag auf einstweilige Anordnung - Dringlichkeit

  • EU-Kommission

    HeidelbergCement AG gegen Europäische Kommission.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit des kumulativen Vorliegens der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Art. 278 AEUV und Art. 279 AEUV; Grundsatz der fehlenden aufschiebenden Wirkung von Klagen nach Art. 278 AEUV; Finanzieller Schaden als schwerer und irreparabeler ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 27.09.2004 - C-7/04

    Kommission / Akzo und Akcros - Rechtsmittel - Verfahren des vorläufigen

    Auszug aus EuG, 29.07.2011 - T-302/11
    Wenn der angefochtene Beschluss also für rechtswidrig erklärt würde, wäre die Kommission gezwungen, die von dieser Rechtswidrigkeit betroffenen Schriftstücke aus ihren Akten zu entfernen, so dass es ihr unmöglich wäre, sie als Beweiselemente zu verwenden (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 27. September 2004, Kommission/Akzo und Akros, C-7/04 P[R], Slg. 2004, I-8739, Randnrn. 37 und 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter diesen Umständen hat die Möglichkeit, dass die Kommission in einem Verfahren wegen Verstoßes gegen die Art. 101 AEUV und 102 AEUV zu Unrecht angeforderte und erlangte Schriftstücke rechtswidrig verwenden könnte, nur theoretischen Charakter und ist jedenfalls wenig wahrscheinlich (vgl. in diesem Sinne Beschluss Kommission/Akzo und Akros, Randnr. 40).

  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

    Auszug aus EuG, 29.07.2011 - T-302/11
    Der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter kann somit die Aussetzung des Vollzugs anordnen und einstweilige Anordnungen treffen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass diese Anordnungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht notwendig ( Fumus boni iuris ) und dringlich in dem Sinne sind, dass es zur Verhinderung eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Interessen des Antragstellers erforderlich ist, sie bereits vor der Entscheidung zur Hauptsache zu erlassen und wirksam werden zu lassen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. Juli 1995, Kommission/Atlantic Container Line u. a., C-149/95 P[R], Slg. 1995, I-2165, Randnr. 22).

    Im Übrigen verfügt der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter im Rahmen dieser Gesamtprüfung über ein weites Ermessen; er kann im Einzelfall die Art und Weise, in der diese verschiedenen Voraussetzungen zu prüfen sind, sowie die Reihenfolge dieser Prüfung frei bestimmen, da keine Vorschrift des Unionsrechts ihm ein feststehendes Prüfungsschema für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer vorläufigen Entscheidung vorschreibt (Beschluss Kommission/Atlantic Container Line u. a., oben in Randnr. 12 angeführt, Randnr. 23, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 3. April 2007, Vischim/Kommission, C-459/06 P[R], nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

    Auszug aus EuG, 29.07.2011 - T-302/11
    L 343, S. 1]; Urteil des Gerichts vom 15. März 2000, Cimenteries CBR/Kommission, T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, Slg. 2000, II-491; Urteil des Gerichtshofs vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123).
  • EuG, 30.10.2003 - T-125/03

    Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.07.2011 - T-302/11
    Auch ein solches Vorbringen ist als rein hypothetisch anzusehen, da die Antragstellerin nicht dargetan hat, dass es, falls die Kommission Maßnahmen ergreifen sollte, zu denen sie durch rechtswidrig erlangte Informationen angeregt worden ist, tatsächlich objektiv unmöglich wäre, das Bestehen eines Zusammenhangs zwischen diesen Informationen und den getroffenen Maßnahmen aufzuzeigen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Oktober 2003, Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals/Kommission, T-125/03 R und T-253/03 R, Slg. 2003, II-4771, Randnr. 174).
  • EuGH, 29.06.2010 - C-139/07

    Die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten betreffend ein Verfahren zur

    Auszug aus EuG, 29.07.2011 - T-302/11
    36 bis 41, vom 29. Juni 2010, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau, C-139/07 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    Auszug aus EuG, 29.07.2011 - T-302/11
    L 343, S. 1]; Urteil des Gerichts vom 15. März 2000, Cimenteries CBR/Kommission, T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, Slg. 2000, II-491; Urteil des Gerichtshofs vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123).
  • EuGH, 14.06.2011 - C-360/09

    Pfleiderer

    Auszug aus EuG, 29.07.2011 - T-302/11
    61 und 67, und vom 14. Juni 2011, Pfleiderer, C-360/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 19.05.1994 - C-36/92

    SEP / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.07.2011 - T-302/11
    Im Übrigen ist auf die allgemeine Verschwiegenheitspflicht der Kommission gemäß Art. 339 AEUV und Art. 28 der Verordnung Nr. 1/2003 sowie auf die einschlägige Rechtsprechung hinzuweisen, die ein Unternehmen vor der unbefugten Weitergabe sensibler Unternehmensdaten bewahrt (Urteile des Gerichtshofs vom 19. Mai 1994, SEP/Kommission, C-36/92 P, Slg. 1994, I-1911, Randnrn.
  • EuG, 15.12.2011 - T-437/08

    CDC Hydrogene Peroxide / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuG, 29.07.2011 - T-302/11
    Was die von der Antragstellerin angesprochene, zur Zeit anhängige Rechtssache T-437/08 (CDC Hydrogene Peroxide/Kommission) betrifft, so geht es dabei nicht um die etwaige Übermittlung einzelner sensibler Unternehmensdaten an Dritte, sondern lediglich um den Zugang zum Inhaltsverzeichnis der Verfahrensakte eines Kartellverfahrens, wobei die Kommission sogar diesen Zugang unter Hinweis auf die sonst drohende Gefährdung ihrer Untersuchungstätigkeit sowie der geschäftlichen Interessen der am Kartell beteiligten Unternehmen verweigert hat.
  • EuG, 27.08.2008 - T-246/08

    Melli Bank / Rat

    Auszug aus EuG, 29.07.2011 - T-302/11
    Nach ständiger Rechtsprechung kann das Eilverfahren vor dem Gericht jedoch nicht mit dem Ziel betrieben werden, den Ersatz eines bereits erlittenen Schadens zu erlangen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 27. August 2008, Melli Bank/Rat, T-246/08 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 53, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.07.2000 - C-377/98

    Niederlande / Parlament und Rat

  • EuG, 21.03.1997 - T-41/97

    Antillean Rice Mills NV gegen Rat der Europäischen Union. - Regelung über die

  • EuG, 29.10.2009 - T-352/09

    Novácke chemické závody / Kommission

  • EuG, 19.12.2001 - T-195/01

    Government of Gibraltar / Kommission

  • EuGH, 03.04.2007 - C-459/06

    Vischim / Kommission

  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

  • EuG, 26.03.2010 - T-1/10

    PPG und SNF / ECHA

  • EuG, 24.04.2009 - T-52/09

    Nycomed Danmark / EMA

  • EuG, 17.12.2009 - T-396/09

    Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht /

  • EuG, 15.01.2001 - T-241/00

    Le Canne / Kommission

  • EuGH, 24.03.2009 - C-60/08

    Cheminova u.a. / Kommission

  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

  • EuGH, 14.12.2001 - C-404/01

    Kommission / Euroalliages u.a.

  • EuG, 15.11.2001 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission

  • EuG, 04.12.2007 - T-326/07

    Cheminova u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie 91/414/EWG -

  • EuGH, 14.12.1999 - C-335/99

    HFB u.a. / Kommission

  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

  • EuG, 24.02.2014 - T-45/14

    HTTS und Bateni / Rat - Vorläufiger Rechtsschutz - Gemeinsame Außen- und

    Das antragstellende Unternehmen hat insoweit konkrete und vollständige Informa-tionen über seine wirtschaftliche und finanzielle Lage zu liefern (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 29. Juli 2011, HeidelbergCement/Kommission, T-302/11 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17).
  • EuG, 18.01.2016 - T-746/15

    Biofa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Pflanzenschutzmittel -

    Der Antragsteller hat insoweit konkrete und vollständige Informationen über seine wirtschaftliche und finanzielle Lage zu liefern (Beschluss vom 29. Juli 2011, HeidelbergCement/Kommission, T-302/11 R, EU:T:2011:405, Rn. 17).
  • EuG, 07.07.2014 - T-493/14

    Mayer / EFSA - Vorläufiger Rechtsschutz - Zur Europäischen Behörde für

    Vielmehr muss der vom Antragsteller beanstandete Rechtsakt die ausschlaggebende Ursache des geltend gemachten Schadens sein (Beschluss vom 29. Juli 2011, HeidelbergCement/Kommission, T-302/11 R, EU:T:2011:405, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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