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   EuG, 29.08.2017 - T-451/17   

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https://dejure.org/2017,31381
EuG, 29.08.2017 - T-451/17 (https://dejure.org/2017,31381)
EuG, Entscheidung vom 29.08.2017 - T-451/17 (https://dejure.org/2017,31381)
EuG, Entscheidung vom 29. August 2017 - T-451/17 (https://dejure.org/2017,31381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie/ Kommission

    Vorläufiger Rechtsschutz - Berechnung von Treibhausgasemissionen - Biodiesel - Kommissionsmitteilung BK/abd/ener.c.1(2017)2122195 - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Fehlende Dringlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz - Berechnung von Treibhausgasemissionen - Biodiesel - Kommissionsmitteilung BK/abd/ener.c.1(2017)2122195 - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Fehlende Dringlichkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 06.09.2016 - C-378/16

    Inclusion Alliance for Europe / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.08.2017 - T-451/17
    Somit muss ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz für sich allein dem Antragsgegner die Vorbereitung seiner Stellungnahme und dem für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter die Entscheidung über den Antrag, gegebenenfalls ohne weitere Informationen, ermöglichen, wobei sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich der Antrag stützt, unmittelbar aus der Antragsschrift ergeben müssen (vgl. Beschluss vom 6. September 2016, 1nclusion Alliance for Europe/Kommission, C-378/16 P-R, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:668, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem kann in Anbetracht der Zügigkeit, die das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes naturgemäß kennzeichnet, vom Antragsteller mit gutem Grund verlangt werden, dass er - außer in Ausnahmefällen - bereits bei Antragstellung alle verfügbaren Beweise, die den Antrag stützen, vorlegt, damit der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter auf dieser Grundlage die Begründetheit des Antrags beurteilen kann (vgl. Beschluss vom 6. September 2016, 1nclusion Alliance for Europe/Kommission, C-378/16 P-R, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:668, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 19.07.2016 - T-131/16

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.08.2017 - T-451/17
    Der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter kann daher nur in Ausnahmefällen die Vollziehung einer vor dem Gericht angefochtenen Handlung aussetzen oder einstweilige Anordnungen treffen (Beschluss vom 19. Juli 2016, Belgien/Kommission, T-131/16 R, EU:T:2016:427, Rn. 12).
  • EuGH, 02.03.2016 - C-162/15

    Evonik Degussa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuG, 29.08.2017 - T-451/17
    Der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vor (vgl. Beschluss vom 2. März 2016, Evonik Degussa/Kommission, C-162/15 P-R, EU:C:2016:142, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.01.2016 - C-517/15

    AGC Glass Europe u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.08.2017 - T-451/17
    Diese Partei hat nachzuweisen, dass sie den Ausgang des Verfahrens zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne dass ihr ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden entstünde (vgl. Beschluss vom 14. Januar 2016, AGC Glass Europe u. a./Kommission, C-517/15 P-R, EU:C:2016:21, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.04.2015 - C-35/15

    Kommission / Vanbreda Risk & Benefits

    Auszug aus EuG, 29.08.2017 - T-451/17
    Für einen solchen Schaden könnte insbesondere im Rahmen einer Schadensersatzklage gemäß den Art. 268 und 340 AEUV Ersatz erlangt werden (Beschluss vom 23. April 2015, Kommission/Vanbreda Risk & Benefits, C-35/15 P[R], EU:C:2015:275, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.06.2014 - C-21/14

    Kommission / Rusal Armenal

    Auszug aus EuG, 29.08.2017 - T-451/17
    Wenn der geltend gemachte Schaden finanzieller Art ist, sind die beantragten einstweiligen Anordnungen zu rechtfertigen, sofern erkennbar ist, dass der Antragsteller andernfalls in eine Lage geriete, die seine finanzielle Lebensfähigkeit vor dem Ergehen der abschließenden Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache bedrohen könnte, oder dass seine Marktanteile insbesondere im Hinblick auf den Zuschnitt und den Umsatz seines Unternehmens sowie gegebenenfalls die Merkmale des Konzerns, dem er angehört, wesentlich verändert würden (vgl. Beschluss vom 12. Juni 2014, Kommission/Rusal Armenal, C-21/14 P-R, EU:C:2014:1749, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-110/12

    Akhras / Rat

    Auszug aus EuG, 29.08.2017 - T-451/17
    Im Rahmen dieser Gesamtprüfung verfügt der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter über ein weites Ermessen, und er kann im Hinblick auf die Besonderheiten des Einzelfalls die Art und Weise, in der diese verschiedenen Voraussetzungen zu prüfen sind, sowie die Reihenfolge der Prüfung frei bestimmen, da keine Rechtsvorschrift ihm ein feststehendes Prüfungsschema für die Beurteilung vorschreibt, ob eine einstweilige Anordnung erforderlich ist (vgl. Beschluss vom 19. Juli 2012, Akhras/Rat, C-110/12 P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2012:507, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.02.2012 - T-601/11

    Dansk Automat Brancheforening / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.08.2017 - T-451/17
    Die Frage eines derartigen Schadens ist also allein in Bezug auf den Antragsteller selbst und/oder die einzelnen betroffenen Verbandsmitglieder von Bedeutung, und es obliegt daher dem Antragsteller im vorliegenden Fall vorzutragen, warum zu besorgen ist, dass der angefochtene Akt, sofern er nicht ausgesetzt wird, seinen Verbandsmitgliedern einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden im Hinblick auf deren individuelle tatsächliche und rechtliche Situation zufügt (vgl. Beschlüsse vom 15. September 2011, Eurofer/Kommission, T-381/11 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:483, Rn. 20, und vom 13. Februar 2012, Dansk Automat Brancheforening/Kommission, T-601/11 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:66, Rn. 27).
  • EuG, 15.09.2011 - T-381/11

    Eurofer / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Umwelt - Kostenlose Zuteilung

    Auszug aus EuG, 29.08.2017 - T-451/17
    Die Frage eines derartigen Schadens ist also allein in Bezug auf den Antragsteller selbst und/oder die einzelnen betroffenen Verbandsmitglieder von Bedeutung, und es obliegt daher dem Antragsteller im vorliegenden Fall vorzutragen, warum zu besorgen ist, dass der angefochtene Akt, sofern er nicht ausgesetzt wird, seinen Verbandsmitgliedern einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden im Hinblick auf deren individuelle tatsächliche und rechtliche Situation zufügt (vgl. Beschlüsse vom 15. September 2011, Eurofer/Kommission, T-381/11 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:483, Rn. 20, und vom 13. Februar 2012, Dansk Automat Brancheforening/Kommission, T-601/11 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:66, Rn. 27).
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