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   EuG, 30.01.2002 - T-212/00   

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https://dejure.org/2002,5918
EuG, 30.01.2002 - T-212/00 (https://dejure.org/2002,5918)
EuG, Entscheidung vom 30.01.2002 - T-212/00 (https://dejure.org/2002,5918)
EuG, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - T-212/00 (https://dejure.org/2002,5918)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der eine Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Nichtigkeitsklage - Begünstigtes Unternehmen - Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Nuove Industrie Molisane / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Nuove Industrie Molisane Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 230 EG
    Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Handlungen mit verbindlicher Rechtswirkung - Beurteilung dieser Wirkung nach dem Sachgehalt der Handlung - Entscheidung der Kommission, mit der eine Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Beihilfe, die ...

  • EU-Kommission

    Nuove Industrie Molisane Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der eine Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Nichtigkeitsklage - Begünstigtes Unternehmen - Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung einer staatlichen Beihilfe zugunsten des Unternehmens Nuove Industrie Molisane zur Durchführung einer Investition in Sesto Campo (Molise, Italien); Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung SG(2000)D/103923 der Kommission; Zulässige Beihilfehöchstintensität ...

  • Judicialis

    EGV Art. 87; ; Entscheidung SG(2000)D/103923

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung SG(2000)D/103923 der Kommission vom 30. Mai 2000 betreffend die Beihilfe, die der Klägerin von den italienischen Behörden nach dem "Multisektoralen Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben" (ABl. C 107 vom 7. April ...

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 22.03.2000 - T-125/97

    Coca-Cola / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-212/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Nichtigkeitsklage nur gegen Handlungen gegeben, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1998 in den Rechtssachen C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 62; Urteil des Gerichts vom 22. März 2000 in den Rechtssachen T-125/97 und T-127/97, Coca-Cola/Kommission, Slg. 2000, II-1733, Randnr. 77).

    Für die Feststellung, ob eine Handlung oder eine Entscheidung solche Wirkungen erzeugt, ist ihr Sachgehalt zu untersuchen (Urteil Frankreich u. a./Kommission, Randnr. 63, und Urteil Coca-Cola/Kommission, Randnr. 78).

    Daher befreit die bloße Tatsache, dass die angemeldete Beihilfe durch die Entscheidung für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird und diese somit für die Klägerin grundsätzlich keine Beschwer darstellt, das Gericht nicht von der Prüfung, ob die Beurteilung der Kommission, auf dem betreffenden Markt sei ein relativer Rückgang zu verzeichnen, weshalb für den Wettbewerbsfaktor der Berichtigungsfaktor 0, 75 anzuwenden sei, verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, die die Interessen der Klägerin beeinträchtigen (vgl. entsprechend Urteil Coca-Cola/Kommission, Randnr. 79).

  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-212/00
    Da die Klägerin nicht geltend macht, durch die Nichteröffnung des förmlichen Prüfverfahrens beschwert zu sein, kann folglich nicht angenommen werden, sie habe gegenüber der Entscheidung deshalb ein Rechtsschutzinteresse, weil sie als durch die Beihilfe begünstigtes Unternehmen Beteiligte gewesen sei (Urteil des Gerichtshofes vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809, Randnr. 16) und damit im Fall der Eröffnung des Verfahrens berechtigt gewesen wäre, gegenüber der Kommission insbesondere zur Wettbewerbssituation auf dem Markt Stellung zu nehmen.

    Nach der Rechtsprechung wäre die Klägerin, falls die Kommission eine Entscheidung erließe, durch die ein solches Vorhaben ganz oderteilweise abgelehnt würde, als durch die vorgesehene individuelle Beihilfe begünstigtes Unternehmen berechtigt, dagegen eine Nichtigkeitsklage zu erheben (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris Holland/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 5, Intermills/Kommission, Randnr. 5, und TWD Textilwerke Deggendorf, Randnr. 24).

  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-212/00
    Schließlich sei eine Anrufung der nationalen Gerichte völlig unangebracht, da diese nach ständiger Rechtsprechung an die Entscheidung der Kommission gebunden seien, so dass es für den Beihilfeempfänger ausgeschlossen sei, die Rechtswidrigkeit der Entscheidung geltend zu machen (Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-188/92, TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833).

    Nach der Rechtsprechung wäre die Klägerin, falls die Kommission eine Entscheidung erließe, durch die ein solches Vorhaben ganz oderteilweise abgelehnt würde, als durch die vorgesehene individuelle Beihilfe begünstigtes Unternehmen berechtigt, dagegen eine Nichtigkeitsklage zu erheben (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris Holland/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 5, Intermills/Kommission, Randnr. 5, und TWD Textilwerke Deggendorf, Randnr. 24).

  • EuG, 25.03.1999 - T-102/96

    Gencor / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-212/00
    Zum einen sei die Änderung der Anmeldung durch die italienischen Behörden kein Gesichtspunkt, der es rechtfertigen könne, dass die Entscheidung jeglicher Kontrolle ihrer Rechtmäßigkeit entzogen sei (vgl. Urteil des Gerichts vom 25. März 1999 in der Rechtssache T-102/96, Gencor/Kommission, Slg. 1999, II-753, Randnr. 45).

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person voraus, dass diese ein Interesse an der Nichtigerklärung der betreffenden Handlung nachweist (vgl. insbesondere Urteile NBV und NVB/Kommission, Randnr. 33, und Gencor/Kommission, Randnr. 40).

  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-212/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Nichtigkeitsklage nur gegen Handlungen gegeben, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1998 in den Rechtssachen C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 62; Urteil des Gerichts vom 22. März 2000 in den Rechtssachen T-125/97 und T-127/97, Coca-Cola/Kommission, Slg. 2000, II-1733, Randnr. 77).

    Für die Feststellung, ob eine Handlung oder eine Entscheidung solche Wirkungen erzeugt, ist ihr Sachgehalt zu untersuchen (Urteil Frankreich u. a./Kommission, Randnr. 63, und Urteil Coca-Cola/Kommission, Randnr. 78).

  • EuGH, 23.11.1995 - C-10/95

    Asocarne / Rat

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-212/00
    Zu dem Argument des Fehlens eines effektiven innerstaatlichen Rechtsschutzes genügt der Hinweis, dass ein solcher Umstand, selbst wenn er bewiesen wäre, keine Änderung des im Vertrag geregelten Rechtsschutz- und Verfahrenssystems im Wege richterlicher Auslegung rechtfertigen könnte (Beschluss des Gerichtshofes vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-10/95 P, Asocarne/Rat, Slg. 1995, I-4149, Randnr. 26, und Urteil des Gerichts vom 22. Februar 2000 in der Rechtssache T-138/98, ACAV u. a./Rat, Slg. 2000, II-341, Randnr. 68).
  • EuGH, 20.03.1984 - 84/82

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-212/00
    Da die italienischen Behörden mit der Änderung der Anmeldung Zweifeln der Kommission Rechnung tragen wollten, die geeignet waren, die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens nach Artikel 4 der Verordnung Nr. 659/1999 zu rechtfertigen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnrn.
  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-212/00
    Nach der Rechtsprechung wäre die Klägerin, falls die Kommission eine Entscheidung erließe, durch die ein solches Vorhaben ganz oderteilweise abgelehnt würde, als durch die vorgesehene individuelle Beihilfe begünstigtes Unternehmen berechtigt, dagegen eine Nichtigkeitsklage zu erheben (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris Holland/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 5, Intermills/Kommission, Randnr. 5, und TWD Textilwerke Deggendorf, Randnr. 24).
  • EuG, 22.02.2000 - T-138/98

    ACAV u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-212/00
    Zu dem Argument des Fehlens eines effektiven innerstaatlichen Rechtsschutzes genügt der Hinweis, dass ein solcher Umstand, selbst wenn er bewiesen wäre, keine Änderung des im Vertrag geregelten Rechtsschutz- und Verfahrenssystems im Wege richterlicher Auslegung rechtfertigen könnte (Beschluss des Gerichtshofes vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-10/95 P, Asocarne/Rat, Slg. 1995, I-4149, Randnr. 26, und Urteil des Gerichts vom 22. Februar 2000 in der Rechtssache T-138/98, ACAV u. a./Rat, Slg. 2000, II-341, Randnr. 68).
  • EuG, 12.12.1996 - T-380/94

    Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-212/00
    Insbesondere habe das Gericht nach der Rechtsprechung zu prüfen, ob die Kommission sich an die Leitlinien, die sie in einer Mitteilung für sich selbst festgelegt habe, gehalten habe (Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in den Rechtssachen T-380/94, AIUFASS und AKT/Kommission, Slg. 1996, II-2169, Randnr. 57).
  • EuG, 17.09.1992 - T-138/89

    Nederlandse Bankiersvereniging und Nederlandse Vereniging van Banken gegen

  • EuGH, 16.03.1978 - 123/77

    UNICME / Rat

  • BVerwG, 26.10.2016 - 10 C 3.15

    Rückabwicklung einer Sportförderung für den Betrieb einer Kletterhalle wegen

    Die Kommission hat ihm mit Schreiben vom 18. Dezember 2013 mitgeteilt, dass er nicht berechtigt sei, gegen ihren Beschluss Beschwerde zu erheben (Blatt 949 der Akte, unter Verweis auf EuG, Urteil vom 30. Januar 2002 - T-212/00 [ECLI:EU:T:2002:21], Molisane Srl - Rn. 35 f.).
  • EuG, 24.03.2011 - T-443/08

    Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Die bloße Tatsache, dass die angefochtene Entscheidung die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt und somit für die Kläger in der Rechtssache T-443/08 grundsätzlich keine Beschwer darstellt, enthebt jedoch den Unionsrichter nicht der Prüfung, ob die Beurteilung der Kommission verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, die die Interessen dieser Kläger beeinträchtigen können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 30. Januar 2002, Nuove Industrie Molisane/Kommission, T-212/00, Slg. 2002, II-347, Randnr. 38, und Salvat père & fils u. a./Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 36).
  • EuG, 22.10.2008 - T-309/04

    TV 2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der dänischen

    Insoweit ist erstens darauf hinzuweisen, dass die vorliegende Rechtssache, die eine Entscheidung betrifft, mit der das Vorliegen einer teils vereinbaren und teils unvereinbaren Beihilfe festgestellt wird, anders gelagert ist als die Rechtssachen, in denen die Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen die Klage eines Beihilfeempfängers gegen eine Entscheidung der Kommission, mit der eine Beihilfemaßnahme für vollständig mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wurde, mangels Klageinteresses für unzulässig erklärt hat (Urteile des Gerichts vom 30. Januar 2002, Nuove Industrie Molisane/Kommission, T-212/00, Slg. 2002, II-347, und Sniace/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt).
  • EuG, 14.01.2009 - T-162/06

    Kronoply / Kommission - Staatliche Beihilfen - Regionalbeihilfen für große

    Es steht außer Zweifel, dass ein Mitgliedstaat nach der Anmeldung eines Beihilfevorhabens und dessen Genehmigung durch die Kommission die Möglichkeit hat, ein Vorhaben anzumelden, mit dem dem begünstigten Unternehmen eine weitere Beihilfe gewährt oder die bereits gewährte Beihilfe geändert werden soll (Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2002, Nuove Industrie Molisane/Kommission, T-212/00, Slg. 2002, II-347, Randnr. 47, und Beschluss Kronoply/Kommission, oben in Randnr. 9 angeführt, Randnr. 50).

    Diese neue Anmeldung unterliegt der Kontrolle der Kommission, die die Beihilfe nach Prüfung der in Art. 87 Abs. 2 und 3 EG vorgesehenen Voraussetzungen für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklären kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Nuove Industrie Molisane/Kommission, Randnr. 46).

  • EuG, 10.04.2008 - T-233/04

    Niederlande / Kommission - Staatliche Beihilfen - Richtlinie 2001/81/EG -

    Insoweit verweist die Kommission auf den Beschluss des Gerichtshofs vom 27. November 2001, Portugal/Kommission (C-208/99, Slg. 2001, I-9183), sowie auf die Urteile des Gerichtshofs vom 18. Juni 2002, Deutschland/Kommission (C-242/00, Slg. 2002, I-5603), und des Gerichts vom 30. Januar 2002, Nuove Industrie Molisane/Kommission (T-212/00, Slg. 2002, II-347).

    In dem oben in Randnr. 28 angeführten Urteil Nuove Industrie Molisane/Kommission hat das Gericht die Klage wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses als unzulässig abgewiesen, nachdem es festgestellt hatte, dass die Klägerin nicht den verfügenden Teil der Entscheidung angefochten hatte, und nachdem es geprüft hatte, ob die von der Klägerin beanstandete Beurteilung verbindliche Rechtswirkungen erzeugte, die ihre Interessen beeinträchtigten (Randnrn. 34 und 38).

  • EuG, 04.07.2006 - T-177/04

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM

    40 Was das Rechtsschutzinteresse der Klägerin angeht, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person nur dann zulässig ist, wenn der Kläger ein Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung hat (Urteile des Gerichts vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnr. 59, vom 25. März 1999 in der Rechtssache T-102/96, Gencor/Kommission, Slg. 1999, II-753, Randnr. 40, und vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-212/00, Nuove Industrie Molisane/Kommission, Slg. 2002, II-347, Randnr. 33).
  • EuG, 10.12.2008 - T-388/02

    Kronoply und Kronotex / Kommission - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der

    Diese von ihr vorzunehmende Beurteilung des konkret anzuwendenden Berichtigungskoeffizienten ist maßgebend für die Höhe der Beihilfe, die für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2002, Nuove Industrie Molisane/Kommission, T-212/00, Slg. 2002, II-347, Randnrn. 39 und 40, und Urteil Kronofrance/Kommission, Randnr. 102).
  • EuG, 20.09.2012 - T-154/10

    Frankreich / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die Frankreich in Form

    Das Gleiche gilt für die Rechtssache, die zum Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2002, Nuove Industrie Molisane/Kommission (T-212/00, Slg. 2002, II-347), geführt hat, in deren Rahmen die Klage eines in den Genuss einer angemeldeten Beihilfe gelangten Unternehmens, also einer Person und nicht eines Mitgliedstaats, wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses abgewiesen wurde, weil die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt worden war und im Übrigen die Beurteilung dieser Vereinbarkeit die Interessen des Unternehmens in keiner Weise beeinträchtigt hatte.
  • EuG, 05.11.2003 - T-130/02

    Kronoply / Kommission

    Zuletzt beruft sich die Kommission darauf, dass die Klägerin, auch wenn die angefochtene Handlung ein angreifbarer Rechtsakt wäre, kein Interesse an ihrer Nichtigerklärung hätte (vgl. Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-212/00, Nuove Industrie Molisane/Kommission, Slg. 2002, II-347, Randnr. 33).

    In einem solchen Fall ist das durch die vorgesehene individuelle Beihilfe begünstigte Unternehmen, wenn die Kommission eine Entscheidung erlässt, durch die ein solches Vorhaben ganz oder teilweise abgelehnt wird, nach der Rechtsprechung berechtigt, dagegen eine Nichtigkeitsklage zu erheben (Urteile des Gerichtshofes vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 5, vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809, Randnr. 5, und vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-188/92, TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833, Randnr. 24, sowie Urteil Nuove Industrie Molisane/Kommission, Randnr. 47).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Nichtigkeitsklage -

    Vgl. Urteile Nuove Industrie Molisane/Kommission (T-212/00, EU:T:2002:21, insbesondere Rn. 38) und Sniace/Kommission (T-141/03, EU:T:2005:129, Rn. 62).
  • EuG, 20.09.2007 - T-136/05

    Salvat père & fils u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen zur

  • EuG, 09.07.2008 - T-301/01

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE

  • EuG, 03.07.2007 - T-212/02

    Commune de Champagne u.a. / Rat und Kommission - Nichtigkeitsklage - Abkommen

  • EuG, 01.12.2004 - T-27/02

    Kronofrance / Kommission - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission,

  • EuG, 24.03.2011 - T-455/08

    Mitteldeutsche Flughafen und Flughafen Leipzig/Halle / Kommission - Staatliche

  • EuG, 14.04.2005 - T-141/03

    Sniace / Kommission - Staatliche Beihilfe - Beteiligungsdarlehen -

  • EuG, 16.09.2004 - T-342/02

    Metro-Goldwyn-Mayer Lion / OHMI - Moser Grupo Media (Moser Grupo Media) -

  • EuGH, 28.01.2004 - C-164/02

    Niederlande / Kommission

  • EuG, 14.02.2008 - T-351/05

    Provincia di Imperia / Kommission - Europäischer Sozialfonds -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-78/03

    Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum

  • EuG, 30.04.2003 - T-167/01

    Schmitz-Gotha Fahrzeugwerke / Kommission

  • EuG, 09.07.2007 - T-6/06

    wheyco / Kommission - Staatliche Beihilfen - Anreizelement - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 26.03.2014 - T-321/13

    Adorisio u.a. / Kommission

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