Rechtsprechung
   EuG, 30.04.2001 - T-41/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24995
EuG, 30.04.2001 - T-41/00 (https://dejure.org/2001,24995)
EuG, Entscheidung vom 30.04.2001 - T-41/00 (https://dejure.org/2001,24995)
EuG, Entscheidung vom 30. April 2001 - T-41/00 (https://dejure.org/2001,24995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,24995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    British American Tobacco International (Holdings) / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    British American Tobacco International (Holdings) BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 230 Absatz 4 EG; Beschluss 94/90 der Kommission
    Nichtigkeitsklage - Rechtsschutzinteresse - Entscheidung der Kommission, mit der einer juristischen Person der Zugang zu Dokumenten verweigert wird - Klage einer dritten juristischen Person - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    British American Tobacco International (Holdings) BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschafte

    Beschluss 94/90 - Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit - Rechtsschutzinteresse.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung des Grundsatzes der Geheimhaltung ; Vorliegen einer Klagebefugnis ; Zugang zu der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Dokumenten

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 230 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 20. Januar 2000, mit der der Antrag der Klägerin auf Gewährung des Zugangs zu bestimmten Dokumenten des Ausschusses für Verbrauchsteuern betreffend die vorbereitenden Diskussionen bestimmter Vorschriften der Richtlinie ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG - T-4/00

    British American Tobacco International (Holdings) BV / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.04.2001 - T-41/00
    7 Da die Kommission nicht innerhalb der Frist des Artikels 2 Absatz 4 des Beschlusses 94/90 antwortete, erhob die Klägerin mit Klageschrift, die am 14. Januar 2000 bei der Kanzlei des Gerichts einging, eine Klage gegen die stillschweigende Ablehnung des Antrags von RPM, die unter der Nummer T-4/00 in das Register eingetragen wurde.

    10 Nach Klagerücknahme in der Rechtssache T-4/00 wurde diese durch Beschluss des Präsidenten der Ersten Kammer vom 20. März 2000 im Register gestrichen.

    Ihre Klagebefugnis werde auch dadurch bestätigt, dass in der Rechtssache T-4/00 die Zulässigkeit ihrer Klage nicht in Frage gestellt worden sei.

    23 Das Vorbringen, die Zulässigkeit der von der Klägerin in der Rechtssache T-4/00 erhobenen Klage sei vom Gericht nicht in Frage gestellt worden, ist unerheblich, weil es keinen Einfluss auf die Zulässigkeit der vorliegenden Klage hat.

  • EuG, 22.04.1999 - T-112/97

    Monsanto / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.04.2001 - T-41/00
    16 Die Umstände des vorliegenden Falles unterschieden sich im Übrigen erheblich von denjenigen, die zu dem Urteil des Gerichts vom 22. April 1999 in der Rechtssache T-112/97 (Monsanto/Kommission, Slg. 1999, II-1277) geführt hätten.

    Sie hebe sich deshalb in ihrer Eigenschaft als die Tätigkeit von RPM kontrollierende Holding aus dem Kreis aller übrigen Personen heraus (Urteil Monsanto/Kommission).

  • EuG, 30.01.1997 - T-117/95

    N. Corman SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 30.04.2001 - T-41/00
    18 Nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung für die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person, dass diese ein Rechtsschutzinteresse nachweist (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1977 in der Rechtssache 88/76, Société pour l'exportation des sucres/Kommission, Slg. 1977, 709, Randnr. 19, Urteil des Gerichts vom 30. Januar 1997 in der Rechtssache T-117/95, Corman/Kommission, Slg. 1997, II-95, Randnr. 83, und Beschluss des Gerichts vom 29. April 1999 in der Rechtssache T-78/98, Unione provinciale degli agricoltori di Firenze u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1377, Randnr. 30).
  • EuG, 17.06.1998 - T-174/95

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, MIT DER DER ZUGANG

    Auszug aus EuG, 30.04.2001 - T-41/00
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach dem Beschluss 94/90 jedermann die Einsicht in ein unveröffentlichtes Kommissionsdokument beantragen kann, ohne seinen Antrag begründen zu müssen (Urteil des Gerichts vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95, Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II-2289, Randnr. 65).
  • EuG, 26.03.1999 - T-114/96

    Confiserie du TECH SA und Biscuiterie Confiserie LOR SA gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 30.04.2001 - T-41/00
    13 Nach Artikel 113 der Verfahrensordnung kann das Gericht jederzeit von Amts wegen prüfen, ob unverzichtbare Prozessvoraussetzungen fehlen, und hierüber gemäß Artikel 114 §§ 3 und 4 entscheiden; zu den genannten Voraussetzungen gehören nach ständiger Rechtsprechung die in Artikel 230 EG aufgestellten Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage (Beschluss des Gerichts vom 26. März 1999 in der Rechtssache T-114/96, Biscuiterie-Confiserie LOR und Confiserie du Tech/Kommission, Slg. 1999, II-913, Randnr. 24, und die dort angegebene Rechtsprechung).
  • EuG, 29.04.1999 - T-78/98

    Unione provinciale degli agricoltori di Firenze, Unione pratese degli

    Auszug aus EuG, 30.04.2001 - T-41/00
    18 Nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung für die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person, dass diese ein Rechtsschutzinteresse nachweist (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1977 in der Rechtssache 88/76, Société pour l'exportation des sucres/Kommission, Slg. 1977, 709, Randnr. 19, Urteil des Gerichts vom 30. Januar 1997 in der Rechtssache T-117/95, Corman/Kommission, Slg. 1997, II-95, Randnr. 83, und Beschluss des Gerichts vom 29. April 1999 in der Rechtssache T-78/98, Unione provinciale degli agricoltori di Firenze u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1377, Randnr. 30).
  • EuGH, 31.03.1977 - 88/76

    Exportation des Sucres / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.04.2001 - T-41/00
    18 Nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung für die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person, dass diese ein Rechtsschutzinteresse nachweist (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1977 in der Rechtssache 88/76, Société pour l'exportation des sucres/Kommission, Slg. 1977, 709, Randnr. 19, Urteil des Gerichts vom 30. Januar 1997 in der Rechtssache T-117/95, Corman/Kommission, Slg. 1997, II-95, Randnr. 83, und Beschluss des Gerichts vom 29. April 1999 in der Rechtssache T-78/98, Unione provinciale degli agricoltori di Firenze u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1377, Randnr. 30).
  • EuG, 12.05.2011 - T-267/08

    Région Nord-Pas-de-Calais / Kommission - Staatliche Beihilfen - Herstellung von

    Zu diesem Punkt ist darauf hinzuweisen, dass die CAD ein Rechtsschutzbedürfnis nur für die Wahrung ihrer eigenen Verfahrensrechte ins Feld führen kann (vgl. entsprechend Beschluss des Gerichts vom 30. April 2001, British American Tobacco International [Holdings]/Kommission, T-41/00, Slg. 2001, II-1301, Randnrn.
  • EuG, 30.06.2016 - T-545/13

    Al Matri / Rat

    Dès lors, force est de constater que le requérant ne dispose pas d'un intérêt à agir à l'encontre de ces modifications, lesquelles n'affectent en rien ses intérêts propres [voir, par analogie, ordonnance du 30 avril 2001, British American Tobacco International (Holdings)/Commission, T-41/00, Rec, EU:T:2001:125, points 18 à 22].
  • EuG, 26.10.2016 - T-611/15

    Edeka-Handelsgesellschaft Hessenring / Kommission - Nichtigkeits- und

    Da nicht nachgewiesen worden ist, dass die Klägerin Adressatin der bestätigenden Entscheidung im ersten Verfahren war, ist davon auszugehen, dass diese Entscheidung die eigenen Rechte der Klägerin nicht beeinträchtigte, weil sie zum einen nicht selbst den Antrag auf Zugang zu Dokumenten im ersten Verfahren gestellt hatte und zum anderen ihre Möglichkeit, einen solchen Antrag zu stellen, somit nicht in Frage gestellt wurde (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Beschluss vom 30. April 2001, British American Tobacco International [Holdings]/Kommission, T-41/00, EU:T:2001:125, Rn. 20).
  • EuG, 12.05.2011 - T-279/08

    Communauté d'Agglomération du Douaisis / Kommission

    Sur ce point, il y a lieu de relever que la CAD ne dispose d'un intérêt à agir que pour obtenir le respect de ses propres droits procéduraux [voir, par analogie, ordonnance du Tribunal du 30 avril 2001, British American Tobacco International (Holdings)/Commission, T-41/00, Rec.
  • EuG, 25.06.2020 - T-552/19

    Malacalza Investimenti/ EZB

    Die Klägerin ist daher klagebefugt und kann zudem ein Rechtsschutzinteresse für eine Klage gegen den angefochtenen Beschluss geltend machen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 30. April 2001, British American Tobacco International [Holdings]/Kommission, T-41/00, EU:T:2001:125, Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht