Rechtsprechung
EuG, 30.05.2017 - T-132/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Modevertrieb Sarnacchiaro / EUIPO - Polo/Lauren (HARVEY MILLER POLO CLUB)
Nichtigkeitsklage - Verstoß gegen Formerfordernisse - Offensichtliche Unzulässigkeit
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuG, 15.06.1999 - T-277/97
Ismeri Europa / Rechnungshof
Auszug aus EuG, 30.05.2017 - T-132/17
Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (…Beschlüsse vom 28. April 1993, De Hoe/Kommission, T-85/92, EU:T:1993:39, Rn. 20, …und vom 21. Mai 1999, Asia Motor France u. a./Kommission, T-154/98, EU:T:1999:109, Rn. 49, Urteil vom 15. Juni 1999, 1smeri Europa/Rechnungshof, T-277/97, EU:T:1999:124, Rn. 29). - EuG, 28.04.1993 - T-85/92
Paul de Hoe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Fehlen …
Auszug aus EuG, 30.05.2017 - T-132/17
Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Beschlüsse vom 28. April 1993, De Hoe/Kommission, T-85/92, EU:T:1993:39, Rn. 20, …und vom 21. Mai 1999, Asia Motor France u. a./Kommission, T-154/98, EU:T:1999:109, Rn. 49…, Urteil vom 15. Juni 1999, 1smeri Europa/Rechnungshof, T-277/97, EU:T:1999:124, Rn. 29). - EuG, 21.05.1999 - T-154/98
Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin automobiles SA und Europe auto …
Auszug aus EuG, 30.05.2017 - T-132/17
Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (…Beschlüsse vom 28. April 1993, De Hoe/Kommission, T-85/92, EU:T:1993:39, Rn. 20, und vom 21. Mai 1999, Asia Motor France u. a./Kommission, T-154/98, EU:T:1999:109, Rn. 49…, Urteil vom 15. Juni 1999, 1smeri Europa/Rechnungshof, T-277/97, EU:T:1999:124, Rn. 29).