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   EuG, 30.06.2005 - T-439/03   

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https://dejure.org/2005,23062
EuG, 30.06.2005 - T-439/03 (https://dejure.org/2005,23062)
EuG, Entscheidung vom 30.06.2005 - T-439/03 (https://dejure.org/2005,23062)
EuG, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - T-439/03 (https://dejure.org/2005,23062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Eppe / Parlament

    Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zu den Prüfungen - Erforderliche Berufserfahrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Zurückweisung einer Bewerbung für das Auswahlverfahren EUR/A/167/02 hinsichtlich der Bildung einer Einstellungsreserve für Verwaltungsrätinnen/Verwaltungsräte für das Europäische Parlament und den Gerichtshof mit einer Ausbildung als Volljurist für ...

  • Judicialis

    EG Art. 12

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 11.02.1992 - T-16/90

    Anastasia Panagiotopoulou gegen Europäisches Parlament. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 30.06.2005 - T-439/03
    Denn alle Bewerber mit derselben Ausbildung werden unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und der rechtlichen Bedeutung ihres Befähigungsnachweises in ihrem Herkunftsland gleichbehandelt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 11. Februar 1992 in der Rechtssache T-16/90, Panagiotopoulou/Parlament, Slg. 1992, II-89, Randnr. 55, und vom 9. Dezember 1999 in der Rechtssache T-299/97, Alonso Morales/Kommission, Slg. ÖD 1999, I-A-249 und II-1227, Randnr. 30).
  • EuG, 16.03.2005 - T-329/03

    Ricci / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.06.2005 - T-439/03
    Außerdem müssen diese Zusicherungen den Bestimmungen des Statuts und den allgemein anwendbaren Vorschriften entsprechen (Urteile des Gerichts vom 5. November 2002 in der Rechtssache T-205/01, Ronsse/Kommission, Slg. ÖD 2002, I-A-211 und II-1065, Randnr. 54, und vom 16. März 2005 in der Rechtssache T-329/03, Ricci/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 79).
  • EuG, 26.09.2002 - T-319/00

    Borremans u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.06.2005 - T-439/03
    57 Denn es ist daran zu erinnern, dass das Recht auf Vertrauensschutz, das eines der grundlegenden Prinzipien des Gemeinschaftsrechts darstellt, nach ständiger Rechtsprechung für jeden Einzelnen gilt, der sich in einer Situation befindet, aus der sich ergibt, dass die Gemeinschaftsverwaltung bei ihm begründete Erwartungen geweckt hat, indem sie ihm präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Zusicherungen von zuständiger und zuverlässiger Seite gemacht hat (Urteile vom 6. Juli 1999 in der Rechtssache T-203/97, Forvass/Kommission, Slg. ÖD 1999, I-A-129 und II-705, Randnr. 70, und vom 26. September 2002 in der Rechtssache T-319/00, Borremans u. a./Kommission, Slg. ÖD 2002, I-A-171 und II-905, Randnr. 63).
  • EuG, 21.11.2000 - T-214/99

    Carrasco Benítez / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.06.2005 - T-439/03
    Folglich hat sich das Gericht, wenn die Beurteilung der Berufserfahrung eines Klägers im Rahmen eines Klagegrundes in Rede steht, auf die Prüfung der Frage zu beschränken, ob dieses Ermessen offensichtlich fehlerhaft ausgeübt worden ist (Urteile des Gerichts vom 21. November 2000 in der Rechtssache T-214/99, Carrasco Benítez/Kommission, Slg. ÖD 2000, I-A-257 und II-1169, Randnrn. 69 bis 71, und Petrich/Kommission, oben in Randnr. 34 zitiert, Randnr. 37).
  • EuG, 23.01.2002 - T-386/00

    Gonçalves / Parlament

    Auszug aus EuG, 30.06.2005 - T-439/03
    Nach ständiger Rechtsprechung folgt daraus, dass der Prüfungsausschuss an den Text und insbesondere die Zulassungsvoraussetzungen gebunden ist, die durch die Ausschreibung des Auswahlverfahrens festgelegt wurden (Urteile des Gerichts vom 23. Januar 2002 in der Rechtssache T-386/00, Gonçalves/Parlament, Slg. ÖD 2002, I-A-13 und II-55, Randnr. 73, und vom 25. März 2004 in der Rechtssache T-145/02, Petrich/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37).
  • EuG, 14.07.2000 - T-146/99

    Rui Teixeira Neves gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 30.06.2005 - T-439/03
    Folglich sind der die Art der Tätigkeit und der die Zulassungsvoraussetzungen betreffende Teil der Ausschreibung des Auswahlverfahrens zusammen zu betrachten (vgl. Urteile des Gerichts vom 19. März 1997 in der Rechtssache T-21/96, Giannini/Kommission, Slg. ÖD 1997, I-A-69 und II-211, Randnr. 21, und vom 14. Juli 2000 in der Rechtssache T-146/99, Teixeira Neves/Gerichtshof, Slg. ÖD 2000, I-A-159 und II-731, Randnr. 34).
  • EuG, 25.03.2004 - T-145/02

    Petrich / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.06.2005 - T-439/03
    Nach ständiger Rechtsprechung folgt daraus, dass der Prüfungsausschuss an den Text und insbesondere die Zulassungsvoraussetzungen gebunden ist, die durch die Ausschreibung des Auswahlverfahrens festgelegt wurden (Urteile des Gerichts vom 23. Januar 2002 in der Rechtssache T-386/00, Gonçalves/Parlament, Slg. ÖD 2002, I-A-13 und II-55, Randnr. 73, und vom 25. März 2004 in der Rechtssache T-145/02, Petrich/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37).
  • EuG, 06.07.1999 - T-203/97

    Forvass / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.06.2005 - T-439/03
    57 Denn es ist daran zu erinnern, dass das Recht auf Vertrauensschutz, das eines der grundlegenden Prinzipien des Gemeinschaftsrechts darstellt, nach ständiger Rechtsprechung für jeden Einzelnen gilt, der sich in einer Situation befindet, aus der sich ergibt, dass die Gemeinschaftsverwaltung bei ihm begründete Erwartungen geweckt hat, indem sie ihm präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Zusicherungen von zuständiger und zuverlässiger Seite gemacht hat (Urteile vom 6. Juli 1999 in der Rechtssache T-203/97, Forvass/Kommission, Slg. ÖD 1999, I-A-129 und II-705, Randnr. 70, und vom 26. September 2002 in der Rechtssache T-319/00, Borremans u. a./Kommission, Slg. ÖD 2002, I-A-171 und II-905, Randnr. 63).
  • EuG, 05.11.2002 - T-205/01

    Ronsse / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.06.2005 - T-439/03
    Außerdem müssen diese Zusicherungen den Bestimmungen des Statuts und den allgemein anwendbaren Vorschriften entsprechen (Urteile des Gerichts vom 5. November 2002 in der Rechtssache T-205/01, Ronsse/Kommission, Slg. ÖD 2002, I-A-211 und II-1065, Randnr. 54, und vom 16. März 2005 in der Rechtssache T-329/03, Ricci/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 79).
  • EuG, 09.12.1999 - T-299/97

    Vicente Alonso Morales gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Auszug aus EuG, 30.06.2005 - T-439/03
    Denn alle Bewerber mit derselben Ausbildung werden unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und der rechtlichen Bedeutung ihres Befähigungsnachweises in ihrem Herkunftsland gleichbehandelt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 11. Februar 1992 in der Rechtssache T-16/90, Panagiotopoulou/Parlament, Slg. 1992, II-89, Randnr. 55, und vom 9. Dezember 1999 in der Rechtssache T-299/97, Alonso Morales/Kommission, Slg. ÖD 1999, I-A-249 und II-1227, Randnr. 30).
  • EuG, 22.05.1990 - T-50/89

    Jürgen Sparr gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 19.03.1997 - T-21/96

    Antonio Giannini gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 05.09.2018 - T-671/16

    Villeneuve / Kommission - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Allgemeines

    Das Gericht hat sich daher im Rahmen seiner Rechtmäßigkeitskontrolle auf die Prüfung zu beschränken, ob dieses Ermessen nicht offensichtlich fehlerhaft ausgeübt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1990, Gonzalez Holguera/Parlament, T-115/89, EU:T:1990:84, Rn. 54, und vom 30. Juni 2005, Eppe/Parlament, T-439/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2005:266, Rn. 36).
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