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   EuG, 30.10.2003 - T-253/03 R   

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https://dejure.org/2003,28359
EuG, 30.10.2003 - T-253/03 R (https://dejure.org/2003,28359)
EuG, Entscheidung vom 30.10.2003 - T-253/03 R (https://dejure.org/2003,28359)
EuG, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - T-253/03 R (https://dejure.org/2003,28359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals / Kommission

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Pflicht von Unternehmen zur Duldung einer Nachprüfung zur Ermittlung von Beweisen für etwaige wettbewerbswidrige Verhaltensweisen; Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung seitens des Gerichts; Zulassung von Vereinigungen als Streithelfer; ...

  • Judicialis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 30.10.2003 - T-125/03

    Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.10.2003 - T-253/03
    Die Rechtssachen T-125/03 R und T-253/03 R werden für den vorliegenden Beschluss verbunden.

    Der Council of the Bars and Law Societies of the European Union, der Algemene Raad van de Nederlandse Orde van Advocaten und die European Company Lawyers Association werden in den Rechtssache T-125/03 R und T-253/03 R als Streithelfer zugelassen.

    Den Anträgen der Antragstellerinnen auf vertrauliche Behandlung bestimmter Teile der Verfahrensunterlagen der Rechtssachen T-125/03 R und T-253/03 R, die im Schreiben der Kanzlei vom 16. September 2003 an die Antragstellerinnen als vertraulich bezeichnet werden, wird im Verfahren der einstweiligen Anordnung stattgegeben.

    Der Antrag auf einstweilige Anordnung in der Rechtssache T-125/03 R wird zurückgewiesen.

    Die Kostenentscheidung in den Rechtssachen T-125/03 R und T-253/03 R bleibt vorbehalten.

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