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   EuG, 30.11.1992 - T-36/92   

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https://dejure.org/1992,6228
EuG, 30.11.1992 - T-36/92 (https://dejure.org/1992,6228)
EuG, Entscheidung vom 30.11.1992 - T-36/92 (https://dejure.org/1992,6228)
EuG, Entscheidung vom 30. November 1992 - T-36/92 (https://dejure.org/1992,6228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Syndicat français de l'Express international und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinsch

    Unzulässigkeit - Wettbewerbsregeln für Unternehmen - Begriff der anfechtbaren Handlung - Wirkung der Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89/EWG vom 21. Dezember 1989.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde des Syndicat français de l' Expreß international (SFEI) als französischer Berufsverband für auf dem Gebiet der Eilkurierdienste tätige Unternehmen bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Beschwerde gegen die Gewährung logistischer und ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 3 Buchst. f; ; EWG-Vertrag Art. 5 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 90 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 92; ; EWG-Vertrag Art. 173; ; Verordnung Nr. 99/6... 3/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Art. 19 Abs. 1 und 2 der Verordnung Nr. 17 Art. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 30.11.1992 - T-36/92
    Unter Bezugnahme auf das Rechtssprichwort Tu patere legem quam fecisti und das Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89 (Hercules/Kommission, Slg. 1991, II-1711) machen die Kläger geltend, daß sich die Kommission an einer solchen Verpflichtung festhalten lassen müsse.
  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.11.1992 - T-36/92
    Es schließe nämlich die eingeleitete Untersuchung ab, umfasse eine Beurteilung der im Antrag dargelegten Praktiken und hindere die Kläger ° deren rechtliche Stellung es ändere ° daran, die Wiederaufnahme der Untersuchung zu verlangen, sofern sie kein neues Beweismaterial beibrächten (Urteil des Gerichtshofes vom 17. November 1987 in der Rechtssache 142/84 und 156/84, BAT/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnr. 12; Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache T-116/89, Prodifarma/Kommission, Slg. 1990, II-843, Randnr. 70).
  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuG, 30.11.1992 - T-36/92
    23 Die Feststellung, ob gegen die Maßnahme eines Gemeinschaftsorgans die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EWG-Vertrag gegeben sei, richte sich grundsätzlich danach, ob die Maßnahme geeignet sei, Rechtswirkungen zu erzeugen (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263), worunter "verbindliche Rechtswirkungen..., welche die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen" (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9), zu verstehen seien.
  • EuG, 13.12.1990 - T-116/89

    Vereniging Prodifarma u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 30.11.1992 - T-36/92
    Es schließe nämlich die eingeleitete Untersuchung ab, umfasse eine Beurteilung der im Antrag dargelegten Praktiken und hindere die Kläger ° deren rechtliche Stellung es ändere ° daran, die Wiederaufnahme der Untersuchung zu verlangen, sofern sie kein neues Beweismaterial beibrächten (Urteil des Gerichtshofes vom 17. November 1987 in der Rechtssache 142/84 und 156/84, BAT/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnr. 12; Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache T-116/89, Prodifarma/Kommission, Slg. 1990, II-843, Randnr. 70).
  • EuG, 10.07.1990 - T-64/89

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 30.11.1992 - T-36/92
    Sie sei nur eine erste Reaktion ihrer Dienststellen im Hinblick auf eine mögliche Qualifizierung des in der Beschwerde vorgetragenen Sachverhalts nach Artikel 86 und gehöre zur ersten Phase des auf eine Beschwerde folgenden Ermittlungsverfahrens, wie sie vom Gericht im Urteil Automec I (Urteil vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367) untersucht worden sei.
  • EuGH, 30.11.1994 - C-222/92

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.11.1992 - T-36/92
    Mit Klageschrift, die am 16. Mai 1992 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen wurde (Rechtssache C-222/92), erhoben der Beschwerdeführer sowie drei der zehn dem Berufsverband zugehörigen Unternehmen Klage auf Nichtigerklärung dieser Entscheidung.
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81
    Auszug aus EuG, 30.11.1992 - T-36/92
    23 Die Feststellung, ob gegen die Maßnahme eines Gemeinschaftsorgans die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EWG-Vertrag gegeben sei, richte sich grundsätzlich danach, ob die Maßnahme geeignet sei, Rechtswirkungen zu erzeugen (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263), worunter "verbindliche Rechtswirkungen..., welche die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen" (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9), zu verstehen seien.
  • EuG, 15.01.1997 - T-77/95

    Syndicat français de l'express international, DHL international, Service CRIE und

    9 Am 16. Mai 1992 erhoben das SFEI, die DHL International, die Service Crie und die May Courier gegen diese Entscheidung eine Nichtigkeitsklage, die vom Gericht für unzulässig erklärt wurde (Beschluß vom 30. November 1992 in der Rechtssache T-36/92, SFEI u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2479).

    10 Mit Schreiben vom 4. August 1994 hob die Kommission die den Gegenstand des Verfahrens in der Rechtssache T-36/92 bildende Entscheidung auf.

    Das Gericht erklärte daher die Hauptsache für erledigt (Beschluß vom 3. Oktober 1994 in der Rechtssache T-36/92, SFEI u. a./Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    22 Nach Auffassung der Kläger ergibt sich aus dem Ablauf des Verfahrens in dieser Sache, u. a. aus dem Treffen vom 18. März 1991, den erwähnten Schreiben der Kommission vom 10. März 1992, vom 4. August 1994, vom 28. Oktober 1994 und vom 30. Dezember 1994, der Prüfung der von der Kommission in der Rechtssache T-36/92 eingereichten Schriftsätze und dem genannten Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1994 eindeutig, daß die Kommission den von den Klägern in ihrer Beschwerde beanstandeten Sachverhalt anhand von Artikel 86 des Vertrages geprüft, und nicht nur, wie von ihr nunmehr behauptet, untersucht hat, ob ein Gemeinschaftsinteresse an der Einleitung einer Untersuchung bestehe.

  • EuGH, 04.03.1999 - C-119/97

    Ufex u.a. / Kommission

    Mit Beschluß vom 30. November 1992 in der Rechtssache T-36/92 (SFEI u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2479) erklärte das Gericht die Nichtigkeitsklage der Rechtsmittelführer und May Courier für unzulässig.

    Das Gericht erklärte daher mit Beschluß vom 3. Oktober 1994 in der Rechtssache T-36/92 (SFEI u. a./Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) die Hauptsache für erledigt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1998 - C-119/97

    Ufex u.a. / Kommission

    Am 16. Mai 1992 erhoben das SFEI, die DHL International, die Service CRIE und die May Courier gegen diese Entscheidung eine Nichtigkeitsklage, die vom Gericht erster Instanz für unzulässig erklärt wurde (Beschluß vom 30. November 1992 in der Rechtssache T-36/92, SFEI u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2479).

    Mit Schreiben vom 4. August 1994 hob die Kommission die den Gegenstand des Verfahrens in der Rechtssache T-36/92 bildende Entscheidung auf.

    Das Gericht erster Instanz erklärte daher die Hauptsache für erledigt (Beschluß vom 3. Oktober 1994 in der Rechtssache T-36/92, SFEI u. a./Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuGH, 16.06.1994 - C-39/93

    S.F.E.I. u.a. / Kommission

    1 Das Syndicat français de l' Expreß international (SFEI) sowie die Firmen DHL International SA (nachstehend: DHL), Service Crie ° LFAL SA (nachstehend: Firma Service Crie) und May Courier International SARL (nachstehend: Firma May Courier) haben mit Schriftsatz, der am 8. Februar 1993 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EWG-Satzung des Gerichtshofes und den entsprechenden Bestimmungen der EGKS-Satzung und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz vom 30. November 1992 in der Rechtssache T-36/92 (SFEI u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2479) eingelegt, mit dem die Klage für unzulässig erklärt wurde, die sie gegen das Schreiben 000978 der Kommission vom 10. März 1992, mit der diese mitteilte, daß sie das Ermittlungsverfahren nach Artikel 86 EWG-Vertrag nicht fortzusetzen beabsichtige, erhoben hatten.

    1) Der Beschluß des Gerichts erster Instanz vom 30. November 1992 in der Rechtssache T-36/92 (SFEI u. a./Kommission) wird aufgehoben.

  • EuG, 12.09.2007 - T-60/05

    UFEX u.a. / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Mit Beschluss vom 30. November 1992, SFEI u. a./Kommission (T-36/92, Slg. 1992, II-2479), wies das Gericht die Klage als unzulässig ab.

    Unter solchen Umständen ist die Frage, ob die Beschwerde vom 21. Dezember 1990 von Anfang an gegen einen behaupteten Verstoß gegen Art. 82 EG gerichtet war, nicht relevant (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 1994, SFEI u. a./Kommission, oben in Randnr. 11 angeführt, Randnr. 23).

  • EuG, 24.03.1994 - T-3/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen

    36 Wenn aber die angefochtene Erklärung keine Entscheidung sei, so könnten die Antworten, die das für Wettbewerbsfragen zuständige Mitglied der Kommission der Klägerin gegeben habe, wozu keine Verpflichtung bestanden habe, erst recht nicht an die Stelle einer Entscheidung treten (Beschluß des Gerichts vom 30. November 1992 in der Rechtssache T-36/92, Syndicat français de l' Expreß international u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2479, Randnr. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.1994 - C-39/93

    Syndicat français de l'Express international, DHL International SA, Service

    Im vorliegenden Fall geht es um ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (im folgenden "Gericht" genannt) vom 30. November 1992 in der Rechtssache T-36/92 (1), dem folgender Sachverhalt zugrunde lag.

    Die Rechtsmittelführer beantragen daher, den Beschluß des Gerichts vom 30. November 1992 in der Rechtssache T-36/92 aufzuheben und aus dieser Aufhebung sämtliche rechtlichen Folgerungen zu ziehen, insbesondere die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen und die Kostenentscheidung vorzubehalten.

  • EuG, 14.05.1997 - T-77/94

    Vereniging van Groothandelaren in Bloemkwekerijprodukten, Florimex BV, Inkoop

    Weil die Beschwerdeführerinnen im vorliegenden Fall auf das Schreiben vom 5. August 1992 nicht innerhalb der ihnen gesetzten Frist und nicht einmal in den darauffolgenden Tagen reagiert hätten, habe die Kommission die Beschwerde gemäß Ziffer 165 letzter Absatz des XX. Berichts über die Wettbewerbspolitik und gemäß Randnummer 45 des Beschlusses des Gerichts vom 30. November 1992 in der Rechtssache T-36/92 (SFEI u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2479) als erledigt ansehen dürfen.
  • EuG, 16.04.1997 - T-554/93

    Nichtvermarktungsverpflichtung von Milchlieferungen; Haftung der Gemeinschaft für

    36 Die Nichtigkeitsklage ist nur gegen Handlungen gegeben, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, welche die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9; Beschlüsse des Gerichts vom 30. November 1992 in der Rechtssache T-36/92, SFEI u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2479, Randnr. 38, und vom 21. Oktober 1993 in den Rechtssachen T-492/93 und T-492/93 R, Nutral/Kommission, Slg. 1993, II-1023, Randnr. 24; Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in der Rechtssache T-154/94, Comité des salines de France und Compagnie des salins du Midi et des salines de l'Est/Kommission, Slg. 1996, II-0000, Randnr. 37).
  • EuG, 07.03.1995 - T-432/93

    Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses

    47 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die Frage der rechtlichen Existenz einer Entscheidung unter Berücksichtigung ihres Inhalts und der von ihr erzeugten Wirkungen zu beurteilen (Beschluß des Gerichts vom 30. November 1992 in der Rechtssache T-36/92, SFEI, u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2479, Randnr. 23; Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1994 in der Rechtssache C-39/93 P, SFEI u. a./Kommission, Slg. 1994, I-2681, Randnrn.
  • EuGH, 30.11.1994 - C-222/92

    SFEI u.a. / Kommission

  • EuG, 11.07.1995 - T-23/90

    Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 16.04.1997 - T-541/93

    Verringerung eines Milchüberschusses in der Gemeinschaft ; Prämienzahlungen für

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