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   EuG, 30.11.2000 - T-5/97   

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EuG, 30.11.2000 - T-5/97 (https://dejure.org/2000,10891)
EuG, Entscheidung vom 30.11.2000 - T-5/97 (https://dejure.org/2000,10891)
EuG, Entscheidung vom 30. November 2000 - T-5/97 (https://dejure.org/2000,10891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Industrie des poudres sphériques / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Industrie des poudres sphériques SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verordnung Nr. 2423/88 des Rates
    1 Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - Festsetzung der Antidumpingzölle - Einführung eines spezifischen Zolls

  • EU-Kommission

    Industrie des poudres sphériques SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Nichtigkeitsklage - Zurückweisung einer Beschwerde - Artikel 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 82 EG) - Missbrauch des Antidumpingverfahrens - Begründung - Verteidigungsrechte.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Roh-Calciummetall; Missbrauch einer beherrschenden Stellung durch die Inanspruchnahme eines Antidumpingverfahrens; Verschiedene Verfahren zur Herstellung reinen Calciums; Angabe des Sauerstoffgehalts von ...

  • Judicialis

    EG Art. 82; ; EG Art. 253; ; Verfahrensordnung Art. 44 § 1 Buchst. c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 7. November 1996, mit der der Antrag der Klägerin nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 (Sache IV/35.151 IPS/Pechiney) hinsichtlich der Abstellung der angeblichen Zuwiderhandlung der Firma Pechiney ...

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuG, 15.10.1998 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Auszug aus EuG, 30.11.2000 - T-5/97
    18 Mit Urteil vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache T-2/95 (Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 1998, II-3939) wies das Gericht diese Klage ab.

    19 Am 16. Dezember 1998 legte IPS ein Rechtsmittel gegen das Urteil Industrie des poudres sphériques/Rat ein.

    Mit Urteil des Gerichtshofes vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-458/98 P (Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 2000, I-0000) wurde dieses Rechtsmittel zurückgewiesen.

    52 In Bezug auf die russischen und chinesischen Hersteller hat das Gericht im Urteil Industrie des poudres sphériques/Rat (Randnr. 304) entschieden, dass die Einführung eines spezifischen Zolles im Gegensatz zur Festsetzung von Zöllen nach Maßgabe eines Schwellenpreises bei der Einfuhr erlaubt, die Gefahr einer Umgehung der Zölle durch Preismanipulationen zu minimieren, da der Betrag der erhobenen Zölle nicht zurückgeht, wenn die Exporteure ihre Preise senken.

    53 Somit verhindert die Verhängung eines spezifischen Zolles als solche die Einfuhren mit Ursprung in China und Russland nicht (Urteil des Gerichts in der Rechtssache Industrie des poudres sphériques/Rat, Randnr. 305).

    Daraus folgt, wie das Gericht in seinem Urteil Industrie des poudres sphériques/Rat entschieden hat, dass der Laurent-Bericht nicht entscheidend ist (vgl. hierzu Randnrn. 259 und 260 des Urteils).

    134 Überdies hat das Gericht für die Zeit von 1991 bis Oktober 1994, als die Antidumpingzölle eingeführt wurden, im Urteil Industrie des poudres sphériques/Rat (Randnr. 255) festgestellt, dass der Gemeinschaftshersteller PEM nicht unerhebliche Anpassungsbemühungen unternommen hatte, um den technischen Bedürfnissen der Klägerin zu entsprechen.

    Dies hat das Gericht in seinem Urteil Industrie des poudres sphériques/Rat bestätigt.

  • EuGH, 11.06.1992 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

    Auszug aus EuG, 30.11.2000 - T-5/97
    14 Mit Urteil vom 11. Juni 1992 in der Rechtssache C-358/89 (Extramet Industrie/Rat, Slg. 1992, I-3813; im Folgenden: Urteil Extramet II) erklärte der Gerichtshof die Verordnung Nr. 2808/89 mit der Begründung für nichtig, dass die Gemeinschaftsorgane weder tatsächlich geprüft hatten, ob PEM - das Unternehmen aus der Gemeinschaft, das im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2423/88 des Rates vom 11. Juli 1988 über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. L 209, S. 1) geschädigt wurde - durch ihre Weigerung, an IPS zu verkaufen, selbst zu der Schädigung beigetragen hatte, noch nachgewiesen hatten, dass die festgestellte Schädigung nicht auf die von der Klägerin angeführten Faktoren zurückging, so dass sie bei der Ermittlung der Schädigung nicht ordnungsgemäß vorgegangen waren.

    15 Im Anschluss an das Urteil Extramet II übersandte PEM der Kommission am 1. Juli 1992 ein Schreiben, in dem sie um Wiedereröffnung der Untersuchung bat, und einen technischen Vermerk über die Beurteilung der Schädigung der Gemeinschaftsindustrie.

    206 In der Entscheidung 91/299/EWG der Kommission vom 19. Dezember 1990 in einem Verfahren nach Artikel 86 EWG-Vertrag (IV/33.133-C: Soda - Solvay) (ABl. 1991, L 152, S. 21; im Folgenden: Solvay-Entscheidung) habe die Kommission festgestellt, welche Auswirkungen die Bestrebungen eines Unternehmens, Antidumpingmaßnahmen aufrechtzuerhalten, auf seine Geschäftspolitik haben könnten, und im Urteil Extramet II habe der Gerichtshof den engen Zusammenhang zwischen den Bereichen des Dumpings und des Wettbewerbs bei der Prüfung der Gültigkeit einer Antidumpingverordnung anerkannt und eine Verordnung zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle mit der Begründung für nichtig erklärt, dass die Gemeinschaftsorgane nicht geprüft hätten, ob PEM mit ihrer Weigerung, an die Klägerin zu verkaufen, zur Schädigung beigetragen habe.

    Generalanwalt Jacobs habe im Übrigen in seinen Schlussanträgen klargestellt, dass die Organe in Dumpingfällen den einschlägigen Gesichtspunkten der Wettbewerbspolitik Rechnung tragen müssten (Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in der Rechtssache Extramet II, Slg. 1992, I-3828).

    Was das Urteil Extramet II und die Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in dieser Rechtssache betrifft, so ist es zwar richtig, dass die streitige Verordnung für nichtig erklärt wurde, weil die Gemeinschaftsorgane nicht geprüft hatten, ob PEM zur Schädigung beigetragen hatte, doch hat der Gerichtshof insoweit der Prüfung durch die Gemeinschaftsbehörden nicht vorgegriffen.

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.11.2000 - T-5/97
    176 Zweitens ist die Klägerin der Ansicht, das Urteil des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85 (Akzo/Kommission, Slg. 1986, 1965) biete keine Grundlage für die Weigerung der Kommission, die Praxis von PEM für missbräuchlich zu erklären, denn in diesem Urteil gehe es nur um den Fall einer Herabsetzung des von einem Unternehmen in beherrschender Stellung verlangten Preises und nicht um dessen Erhöhung.

    Insbesondere können Dritte entgegen der Auffassung der Klägerin nicht geltend machen, dass sie unter den gleichen Voraussetzungen wie die betroffenen Unternehmen einen Anspruch auf Einsicht in die bei der Kommission befindlichen Akten hätten (Urteil Akzo/Kommission, Randnrn. 27 und 28, und Urteil des Gerichts vom 15. Juli 1994 in der Rechtssache T-17/93, Matra Hachette/Kommission, Slg. 1994, II-595, Randnr. 34).

    Hierzu hat der Gerichtshof ausgeführt, dass an einen Beschwerdeführer in keinem Fall Unterlagen weitergeleitet werden dürfen, die Geschäftsgeheimnisse enthalten (Urteile Akzo/Kommission, Randnr. 28, und BAT und Reynolds/Kommission, Randnr. 21).

  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.11.2000 - T-5/97
    224 Ein Vergleich der im Urteil des Gerichtshofes vom 17. November 1987 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84 (BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnrn. 19 und 20) gefundenen Lösung mit der Praxis der GD IV, die im Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847, Randnrn. 102 und 103) gebilligt worden sei, zeige, dass es möglich sei, die Vertraulichkeit bestimmter Unterlagen dadurch zu wahren, dass nach den Anweisungen ihres Verfassers die sensiblen Stellen vor der Übermittlung an interessierte Dritte unkenntlich gemacht würden.

    229 Nach ständiger Rechtsprechung gilt der Grundsatz des kontradiktorischen Charakters des Verwaltungsverfahrens vor der Kommission im Bereich der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln nur gegenüber Unternehmen, gegen die durch eine Entscheidung der Kommission, mit der ein Verstoß gegen Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) oder Artikel 86 EG-Vertrag festgestellt wird, eine Sanktion verhängt werden kann; die Rechte Dritter, wie sie in Artikel 19 der Verordnung Nr. 17 festgelegt sind, sind dagegen auf das Recht beschränkt, sich am Verwaltungsverfahren zu beteiligen (Urteil BAT und Reynolds/Kommission, Randnrn. 19 und 20).

    Hierzu hat der Gerichtshof ausgeführt, dass an einen Beschwerdeführer in keinem Fall Unterlagen weitergeleitet werden dürfen, die Geschäftsgeheimnisse enthalten (Urteile Akzo/Kommission, Randnr. 28, und BAT und Reynolds/Kommission, Randnr. 21).

  • EuGH, 15.12.1961 - 19/60

    Société Fives Lille Cail und andere gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuG, 30.11.2000 - T-5/97
    193 Der Gerichtshof hat insbesondere entschieden, dass die bloße abstrakte Aufzählung der Klagegründe in der Klageschrift nicht den Erfordernissen seiner Satzung und der Verfahrensordnung entspricht und dass mit den dort verwendeten Worten "kurze Darstellung der Klagegründe" gemeint ist, dass in der Klageschrift im Einzelnen dargelegt werden muss, worin der Rechtsfehler besteht, auf den die Klage gestützt wird (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1961 in den Rechtssachen 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, Slg. 1961, 613, 644, sowie Beschluss de Hoe/Kommission, Randnr. 21).
  • EuG, 28.04.1993 - T-85/92

    Paul de Hoe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Fehlen

    Auszug aus EuG, 30.11.2000 - T-5/97
    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage nach den oben genannten Bestimmungen erforderlich, dass die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf denen die Klage beruht, zumindest in gedrängter Form, jedenfalls aber zusammenhängend und verständlich, aus der Klageschrift selbst hervorgehen (Beschluss des Gerichts vom 28. April 1993 in der Rechtssache T-85/92, de Hoe/Kommission, Slg. 1993, II-523, Randnr. 20).
  • EuG, 29.06.1993 - T-7/92

    Asia Motor France SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 30.11.2000 - T-5/97
    199 Speziell in Bezug auf eine Entscheidung der Kommission, mit der eine Beschwerde zurückgewiesen wird, hat das Gericht entschieden, dass die Kommission in der Begründung von Entscheidungen, die sie erlässt, um die Anwendung der Wettbewerbsregeln sicherzustellen, nicht auf alle Argumente einzugehen braucht, die die Betroffenen für ihren Antrag vorbringen, sondern dass es ausreicht, dass sie die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anführt, denen nach der Systematik der Entscheidung eine wesentliche Bedeutung zukommt (Urteile des Gerichts vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache T-7/92, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1993, II-669, Randnr. 31, und vom 27. November 1997 in der Rechtssache T-224/95, Tremblay u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2215, Randnr. 57).
  • EuG, 15.07.1994 - T-17/93

    Matra Hachette SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuG, 30.11.2000 - T-5/97
    Insbesondere können Dritte entgegen der Auffassung der Klägerin nicht geltend machen, dass sie unter den gleichen Voraussetzungen wie die betroffenen Unternehmen einen Anspruch auf Einsicht in die bei der Kommission befindlichen Akten hätten (Urteil Akzo/Kommission, Randnrn. 27 und 28, und Urteil des Gerichts vom 15. Juli 1994 in der Rechtssache T-17/93, Matra Hachette/Kommission, Slg. 1994, II-595, Randnr. 34).
  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 30.11.2000 - T-5/97
    224 Ein Vergleich der im Urteil des Gerichtshofes vom 17. November 1987 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84 (BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnrn. 19 und 20) gefundenen Lösung mit der Praxis der GD IV, die im Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847, Randnrn. 102 und 103) gebilligt worden sei, zeige, dass es möglich sei, die Vertraulichkeit bestimmter Unterlagen dadurch zu wahren, dass nach den Anweisungen ihres Verfassers die sensiblen Stellen vor der Übermittlung an interessierte Dritte unkenntlich gemacht würden.
  • EuG, 02.05.1997 - T-90/96

    Automobiles Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 30.11.2000 - T-5/97
    Zu nennen sei insoweit auch der Beschluss des Gerichts vom 2. Mai 1997 in der Rechtssache T-90/96 (Peugeot/Kommission, Slg. 1997, II-663), in der die Kommission dem Unternehmen mitgeteilt habe, dass sie beabsichtige, seine Antworten den Beschwerdeführern zu übermitteln, und es aufgefordert habe, anzugeben und zu begründen, welche dieser Informationen vertraulich zu behandeln seien.
  • EuG, 27.11.1997 - T-224/95

    Tremblay u.a. / Kommission

  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

  • EuGH, 29.02.1996 - C-56/93

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

  • EuGH, 03.10.2000 - C-458/98

    Industrie des poudres sphériques / Rat

  • BGH, 03.03.2009 - KZR 82/07

    Reisestellenkarte

    So hat das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften einen Missbrauch allein aufgrund preislicher Besserstellung vertikal integrierter Konzerngesellschaften verneint (EuG, Urt. v. 30.11.2000 - T-5/97, Slg. 2000, II-3755 Tz. 183 - Industrie des poudres sphériques).
  • EuG, 10.04.2008 - T-271/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN DIE DEUTSCHE TELEKOM WEGEN DER ZWISCHEN 1998 UND

    Einem ähnlichen Ansatz folgend hat das Gericht im Urteil vom 30. November 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Kommission (T-5/97, Slg. 2000, II-3755), entschieden, dass die Tatsache, dass die Klägerin, die eine Kosten-Preis-Scheren-Praxis gerügt hatte, "vermutlich aufgrund ihrer höheren Verarbeitungskosten, beim Verkauf des Folgeerzeugnisses nicht wettbewerbsfähig ist, die Einstufung der [vom beherrschenden Unternehmen] praktizierten Preise als missbräuchlich nicht rechtfertigen kann" (Randnr. 179).
  • EuG, 29.03.2012 - T-336/07

    Das Gericht bestätigt die von der Kommission gegen Telefónica wegen Missbrauchs

    Drittens stellen die Klägerinnen fest, dass nach dem Urteil des Gerichts vom 30. November 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Kommission (T-5/97, Slg. 2000, II-3755, Randnr. 179), eine als Kosten-Preis-Schere bezeichnete Praxis nur vorliegen könne, wenn der Großkundenpreis, der den Wettbewerbern für das vorgelagerte Produkt in Rechnung gestellt werde, zu hoch sei oder wenn der Endkundenpreis für das Folgeerzeugnis verdrängenden Charakter habe.
  • EuG, 12.12.2006 - T-155/04

    SELEX Sistemi Integrati / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

    Es reicht aus, dass sie die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anführt, denen nach dem Aufbau der Entscheidung eine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. Urteil des Gerichts vom 30. November 2000 in der Rechtssache T-5/97, Industrie des poudres sphériques/Kommission,Slg. 2000, II-3755, Randnr. 199 und die dort zitierte Rechtsprechung, und Urteil FENIN/Kommission, Randnr. 58).
  • EuG, 26.09.2018 - T-574/14

    EAEPC / Kommission

    Hingegen müssen die Beschwerdeführer Gelegenheit erhalten, ihre berechtigten Interessen im Rahmen des von der Kommission eingeleiteten Verfahrens zu wahren, und daher eng in dieses Verfahren einbezogen werden, auch wenn ihre Verfahrensrechte nicht so weit gehen wie der Anspruch auf rechtliches Gehör der Unternehmen, gegen die sich die Untersuchung der Kommission richtet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. November 1987, British American Tobacco und Reynolds Industries/Kommission, 142/84 und 156/84, EU:C:1987:490, Rn. 19 und 20, und vom 30. November 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Kommission, T-5/97, EU:T:2000:278, Rn. 229; vgl. auch den achten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 773/2004 und Nr. 59 der Mitteilung über die Behandlung von Beschwerden).

    Ferner geht aus der Rechtsprechung hervor, dass Dritte nicht geltend machen können, dass sie unter den gleichen Voraussetzungen wie die betroffenen Unternehmen einen Anspruch auf Einsicht in die bei der Kommission befindlichen Akten hätten (Urteile vom 15. Juli 1994, Matra Hachette/Kommission, T-17/93, EU:T:1994:89, Rn. 34, vom 30. März 2000, Kish Glass/Kommission, T-65/96, EU:T:2000:93, Rn. 34, und vom 30. November 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Kommission, T-5/97, EU:T:2000:278, Rn. 229; vgl. auch Nr. 59 der Mitteilung über die Behandlung von Beschwerden).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-295/12

    Generalanwalt Melchior Wathelet schlägt dem Gerichtshof vor, die Rechtssache, in

    295 und 482 der Rechtsmittelschrift und Urteil des Gerichts vom 30. November 2000 (T-5/97, Slg. 2000, II-3755).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08

    Deutsche Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG (jetzt

    20 - Urteil vom 30. November 2000 ("IPS", T-5/97, Slg. 2000, II-3755).
  • EuG, 21.03.2002 - T-231/99

    Joynson / Kommission

    Die Kommission muss auch nicht zu allen Argumenten Stellung nehmen, die die Betroffenen für ihren Antrag vorbringen; vielmehr reicht es aus, dass sie die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anführt, denen nach der Systematik der Entscheidung eine wesentliche Bedeutung zukommt (Urteil des Gerichts vom 30. November 2000 in der Rechtssache T-5/97, Industrie des poudres sphériques/Kommission, Slg. 2000, II-3755, Randnr. 199).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2010 - C-52/09

    TeliaSonera Sverige - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Art. 102 AEUV

    27 - Vgl. Urteil des Gerichts vom 30. November 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Kommission ("IPS") (T-5/97, Slg. 2000, II-3755, Randnr. 57).
  • EuG, 30.06.2009 - T-444/07

    CPEM / Kommission - ESF - Streichung eines Zuschusses - Bericht des OLAF

    Die Darstellung des Klägers ermöglicht der Kommission nämlich nicht die Vorbereitung ihrer Verteidigung und dem Gericht nicht die Ausübung seiner gerichtlichen Kontrolle (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 30. November 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Kommission, T-5/97, Slg. 2000, II-3755, Randnr. 192).
  • EuG, 17.02.2017 - T-596/15

    Batmore Capital / EUIPO - Univers Poche (POCKETBOOK)

  • EuG, 16.03.2016 - T-45/15

    Hydrex / Kommission

  • EuG, 08.06.2016 - T-585/15

    Monster Energy / EUIPO (GREEN BEANS)

  • EuG, 09.07.2003 - T-22/01

    Efthymiou / Kommission

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