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   EuG, 31.01.2013 - T-540/10   

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https://dejure.org/2013,544
EuG, 31.01.2013 - T-540/10 (https://dejure.org/2013,544)
EuG, Entscheidung vom 31.01.2013 - T-540/10 (https://dejure.org/2013,544)
EuG, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - T-540/10 (https://dejure.org/2013,544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses C(2010) 6154 der Kommission vom 13. September 2010, mit dem die finanzielle Beteiligung des Kohäsionsfonds gekürzt wurde, die ursprünglich für vier Vorhaben betreffend den Bau verschiedener Abschnitte der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • EuGH, 04.09.2014 - C-197/13

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Kohäsionsfonds - Kürzung des Zuschusses -

    Mit seinem Rechtsmittel beantragt das Königreich Spanien die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union, Spanien/Kommission (T-540/10, EU:T:2013:47, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht seine Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2010) 6154 der Kommission vom 13. September 2010 über die Kürzung der finanziellen Beteiligung des Kohäsionsfonds an den Projektphasen "Hochgeschwindigkeitsstrecke Madrid-Zaragoza-Barcelona-französische Grenze, Abschnitt Lérida-Martorell (Planum), Unterabschnitt IX-A" (CCI 2001.ES.16.C.PT.005), "Hochgeschwindigkeitsstrecke Madrid-Zaragoza-Barcelona-französische Grenze, Abschnitt Lérida-Martorell (Planum), Unterabschnitt X-B (Avinyonet del Penedés-Sant Sadurní d'Anoia)" (CCI 2001.ES.16.C.PT.008), "Hochgeschwindigkeitsstrecke Madrid-Zaragoza-Barcelona-französische Grenze, Abschnitt Lérida-Martorell (Planum), Unterabschnitte XI-A und XI-B (Sant Sadurní d'Anoia-Gelida)" (CCI 2001.ES.C.PT.009), "Hochgeschwindigkeitsstrecke Madrid-Zaragoza-Barcelona-französische Grenze, Abschnitt Lérida-Martorell (Planum), Unterabschnitt IX-C" (CCI 2001.ES.16.C.PT.010) (im Folgenden: streitiger Beschluss), hilfsweise, auf Nichtigerklärung dieses Beschlusses, soweit er Finanzkorrekturen betrifft, die in Bezug auf die Änderungen infolge der Überschreitung der Lärmschwellen (Unterabschnitt IX-A), der Änderung des Bauleitplans der Gemeinde Santa Oliva (Spanien) (Unterabschnitt IX-A) und der Unterschiede in den geotechnischen Bedingungen (Unterabschnitte X-B, XI-A, XI-B und IX-C) vorgenommen wurden, unter Verringerung der von der Kommission beschlossenen Finanzkorrekturen um 2 348 201, 96 Euro, abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union, Spanien/Kommission (T-540/10, EU:T:2013:47), wird aufgehoben.

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