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   EuG, 31.05.2023 - T-67/23   

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https://dejure.org/2023,11969
EuG, 31.05.2023 - T-67/23 (https://dejure.org/2023,11969)
EuG, Entscheidung vom 31.05.2023 - T-67/23 (https://dejure.org/2023,11969)
EuG, Entscheidung vom 31. Mai 2023 - T-67/23 (https://dejure.org/2023,11969)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    UH/ EZB

    Vorläufiger Rechtsschutz - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute - Der EZB übertragene besondere Aufsichtsaufgaben - Beschluss, mit dem einem Kreditinstitut die Zulassung entzogen wird - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Fehlende ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 14.01.2016 - C-517/15

    AGC Glass Europe u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 31.05.2023 - T-67/23
    Diese Partei hat nachzuweisen, dass sie den Ausgang des Verfahrens zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne dass ihr ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden entstünde (vgl. Beschluss vom 14. Januar 2016, AGC Glass Europe u. a./Kommission, C-517/15 P-R, EU:C:2016:21, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum anderen ist ferner darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs im Fall eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung von Maßnahmen der Union der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung nur gerechtfertigt ist, wenn die fragliche Maßnahme die entscheidende Ursache des behaupteten schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens ist (vgl. Beschluss vom 14. Januar 2016, AGC Glass Europe u. a./Kommission, C-517/15 P-R, EU:C:2016:21, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.12.2020 - C-114/20

    Anglo Austrian AAB und Belegging-Maatschappij" Far-East "/ EZB - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuG, 31.05.2023 - T-67/23
    Diese Partei muss also mittels entsprechender Belege die Beweise und Informationen beibringen, aus denen sich ein getreues und umfassendes Abbild ihrer finanziellen Situation ergibt (Beschluss vom 17. Dezember 2020, Anglo Austrian AAB und Belegging-Maatschappij "Far-East"/EZB, C-114/20 P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2020:1059, Rn. 50).
  • EuGH, 13.01.2009 - C-512/07

    Occhetto / Donnici - Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des

    Auszug aus EuG, 31.05.2023 - T-67/23
    Hieraus folgt, dass Schäden, die andere Parteien als der Antragsteller möglicherweise durch die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses erleiden, durch den für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter allenfalls im Rahmen der Interessenabwägung Berücksichtigung finden können (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 13. Januar 2009, 0cchetto und Parlament/Donnici, C-512/07 P[R] und C-15/08 P[R], EU:C:2009:3, Rn. 58).
  • EuG, 12.07.2019 - T-355/19

    EG/ Ausschuss der Regionen

    Auszug aus EuG, 31.05.2023 - T-67/23
    Denn die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Beschlusses, die der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter hier im Rahmen eines lediglich summarischen Verfahrens nur vorläufig anordnen könnte, kann den Ruf der Antragstellerin nicht wiederherstellen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. Juli 2019, CE/Ausschuss der Regionen, T-355/19 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:543, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.01.2009 - C-15/08

    Parlament / Donnici - Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des

    Auszug aus EuG, 31.05.2023 - T-67/23
    Hieraus folgt, dass Schäden, die andere Parteien als der Antragsteller möglicherweise durch die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses erleiden, durch den für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter allenfalls im Rahmen der Interessenabwägung Berücksichtigung finden können (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 13. Januar 2009, 0cchetto und Parlament/Donnici, C-512/07 P[R] und C-15/08 P[R], EU:C:2009:3, Rn. 58).
  • EuG, 18.05.2022 - T-101/22

    OG u.a./ Kommission

    Auszug aus EuG, 31.05.2023 - T-67/23
    Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich die Partei, die die einstweilige Anordnung beantragt, keine Beeinträchtigung der Rechte Dritter oder des Allgemeininteresses geltend machen, um die Dringlichkeit darzutun (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 18. Mai 2022, 0G u. a./Kommission, T-101/22 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:305, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.03.2016 - C-162/15

    Evonik Degussa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuG, 31.05.2023 - T-67/23
    Der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vor (vgl. Beschluss vom 2. März 2016, Evonik Degussa/Kommission, C-162/15 P-R, EU:C:2016:142, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.06.2010 - T-79/10

    Colt Télécommunications France / Kommission

    Auszug aus EuG, 31.05.2023 - T-67/23
    Da das unmittelbar bevorstehende Verschwinden vom Markt tatsächlich einen nicht wiedergutzumachenden und schweren Schaden darstellt, ist der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung in einem solchen Fall offenkundig gerechtfertigt (Beschluss vom 9. Juni 2010, Colt Télécommunications France/Kommission, T-79/10 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:228, Rn. 37).
  • EuGH, 28.11.2013 - C-390/13

    EMA / InterMune UK u.a. - Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren des vorläufigen

    Auszug aus EuG, 31.05.2023 - T-67/23
    Jedoch kann nach ständiger Rechtsprechung ein finanzieller Schaden insbesondere dann als nicht wiedergutzumachend angesehen werden, wenn er selbst bei seinem Eintritt nicht beziffert werden kann (vgl. Beschluss vom 28. November 2013, EMA/InterMune UK u. a., C-390/13 P[R], EU:C:2013:795, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.04.2015 - C-35/15

    Kommission / Vanbreda Risk & Benefits

    Auszug aus EuG, 31.05.2023 - T-67/23
    Für einen solchen Schaden könnte insbesondere im Rahmen einer Schadensersatzklage gemäß den Art. 268 und 340 AEUV Ersatz erlangt werden (vgl. Beschluss vom 23. April 2015, Kommission/Vanbreda Risk & Benefits, C-35/15 P[R], EU:C:2015:275, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.07.2016 - T-131/16

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 19.07.2012 - C-110/12

    Akhras / Rat

  • EuGH, 12.06.2014 - C-21/14

    Kommission / Rusal Armenal

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