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   EuG - T-17/15   

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EuG - T-17/15 (https://dejure.org/9999,60761)
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 26.03.2019 - C-621/16

    Kommission / Italien

    Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Europäische Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 15. September 2016, 1talien/Kommission (T-353/14 und T-17/15, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:495), mit dem die Bekanntmachung eines allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/276/14 zur Bildung einer Einstellungsreserve für Beamte der Funktionsgruppe Administration (ABl. 2014, C 74 A, S. 4) und die Bekanntmachung eines allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/294/14 zur Bildung einer Reserveliste für Beamte der Funktionsgruppe Administration im Bereich Datenschutz beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (ABl. 2014, C 391 A, S. 1) (im Folgenden zusammen: streitige Bekanntmachungen) für nichtig erklärt wurden.

    Die Rechtssachen wurden unter den Aktenzeichen T-353/14 bzw. T-17/15 in das Register eingetragen.

    In der Rechtssache T-17/15 trat die Republik Litauen der Italienischen Republik bei.

    Die Rechtssachen T-353/14 und T-17/15 wurden zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-621/16

    Kommission / Italien - Rechtsmittel - Sprachenregelung der Organe der

    Das Gericht erklärte die beiden Bekanntmachungen mit Urteil vom 15. September 2016, 1talien/Kommission (T-353/14 und T-17/15, EU:T:2016:495), für nichtig.

    Am 15. Januar 2015 erhob die Italienische Republik vor dem Gericht eine weitere Klage auf Nichtigerklärung der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens AD 6 (Rechtssache T-17/15).

    Die Rechtssachen T-353/14 und T-17/15 wurden vom Gericht zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamem Endurteil verbunden.

    11 T-353/14 und T-17/15, EU:T:2016:495.

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