Rechtsprechung
EuG - T-17/15 |
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Italien / Kommission
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 26.03.2019 - C-621/16
Kommission / Italien
Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Europäische Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 15. September 2016, 1talien/Kommission (T-353/14 und T-17/15, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:495), mit dem die Bekanntmachung eines allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/276/14 zur Bildung einer Einstellungsreserve für Beamte der Funktionsgruppe Administration (ABl. 2014, C 74 A, S. 4) und die Bekanntmachung eines allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/294/14 zur Bildung einer Reserveliste für Beamte der Funktionsgruppe Administration im Bereich Datenschutz beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (ABl. 2014, C 391 A, S. 1) (im Folgenden zusammen: streitige Bekanntmachungen) für nichtig erklärt wurden.Die Rechtssachen wurden unter den Aktenzeichen T-353/14 bzw. T-17/15 in das Register eingetragen.
In der Rechtssache T-17/15 trat die Republik Litauen der Italienischen Republik bei.
Die Rechtssachen T-353/14 und T-17/15 wurden zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-621/16
Kommission / Italien - Rechtsmittel - Sprachenregelung der Organe der …
Das Gericht erklärte die beiden Bekanntmachungen mit Urteil vom 15. September 2016, 1talien/Kommission (T-353/14 und T-17/15, EU:T:2016:495), für nichtig.Am 15. Januar 2015 erhob die Italienische Republik vor dem Gericht eine weitere Klage auf Nichtigerklärung der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens AD 6 (Rechtssache T-17/15).
Die Rechtssachen T-353/14 und T-17/15 wurden vom Gericht zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamem Endurteil verbunden.
11 T-353/14 und T-17/15, EU:T:2016:495.