Rechtsprechung
EuG, 01.12.1999 - T-198/99 |
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Volltextveröffentlichung
- Anwaltsblatt
EG Satzung des Gerichtshofes Art. 17; VerfO Art 111
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Buchbinder und Nöcker / Kommission
Klage auf Feststellung, daß die Kommission verpflichtet ist, Bestimmungen zu erlassen, die bestimmte Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit, die hinsichtlich der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs von den deutschen Kammern angeblich vorgenommen werden, beseitigen ...
Papierfundstellen
- AnwBl 2001, 519
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 05.12.1996 - C-174/96
Lopes / Gerichtshof
Auszug aus EuG, 01.12.1999 - T-198/99
(7) Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus dem Wortlaut des Art. 17 Abs. 3 der Satzung und insbesondere aus der Verwendung des Begriffes "vertreten", daß eine "Partei" im Sinne dieser Bestimmung unabhängig von ihrer Eigenschaft nicht selbst vor dem Gerichtshof auftreten darf, sondern sich eines Dritten bedienen muss, der berechtigt ist, vor einem Gericht eines Mitgliedstaats oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens aufzutreten (vgl. Beschl. des Gerichtshofs v. 5.12.1996 in der Rechtssache C-174/96 P, Lopes/Gerichtshof, Slg. I-6401). - EuG, 26.11.1996 - T-167/95
Hedwig Kuchlenz-Winter gegen Rat der Europäischen Union. - Untätigkeitsklage - …
Auszug aus EuG, 01.12.1999 - T-198/99
Das Unterlassen eines solchen Aktes könnte deshalb auch dann nicht Gegenstand einer Untätigkeitsklage gem. Art. 232 Abs. 3 EG sein, wenn die Kommission zu der Aufforderung der Kl, tätig zu werden, nicht, wie die Kl selbst vorgetragen haben, abschlägig Stellung genommen hätte (vgl. Urt. des Gerichtshofes v. 28.3.1979 in der Rechtssache 60/79, Granaria/Rat und Kommission, Slg. 1081; vom 14.2.1989 in der Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 291; vom 20.2.1997 in der Rechtssache C-107/95 P, Bundesverband der Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. I-947; sowie Beschl. v. 26.11.1996 in der Rechtssache T-167/95, Kuchlenz-Winter/Rat, Slg. II1609). - EuGH, 11.07.1979 - 60/79
Producteurs de vins de table und vins de pays / Kommission
Auszug aus EuG, 01.12.1999 - T-198/99
Das Unterlassen eines solchen Aktes könnte deshalb auch dann nicht Gegenstand einer Untätigkeitsklage gem. Art. 232 Abs. 3 EG sein, wenn die Kommission zu der Aufforderung der Kl, tätig zu werden, nicht, wie die Kl selbst vorgetragen haben, abschlägig Stellung genommen hätte (vgl. Urt. des Gerichtshofes v. 28.3.1979 in der Rechtssache 60/79, Granaria/Rat und Kommission, Slg. 1081; vom 14.2.1989 in der Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 291; vom 20.2.1997 in der Rechtssache C-107/95 P, Bundesverband der Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. I-947; sowie Beschl. v. 26.11.1996 in der Rechtssache T-167/95, Kuchlenz-Winter/Rat, Slg. II1609).
- EuG, 15.09.1998 - T-374/94
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN …
Auszug aus EuG, 01.12.1999 - T-198/99
Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gemeinschaftsrichter im Rahmen der von ihm ausgeübten Rechtmäßigkeitskontrolle aber nicht befugt, den Organen Weisungen zu erteilen oder sich an ihre Stelle zu setzen (vgl. insbesondere Urt. v. 15.9.1998, European Night Services u. a./Kommission, verbundene Rechtssachen T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, Slg. II-3141). - EuGH, 14.02.1989 - 247/87
Star Fruit / Kommission
Auszug aus EuG, 01.12.1999 - T-198/99
Das Unterlassen eines solchen Aktes könnte deshalb auch dann nicht Gegenstand einer Untätigkeitsklage gem. Art. 232 Abs. 3 EG sein, wenn die Kommission zu der Aufforderung der Kl, tätig zu werden, nicht, wie die Kl selbst vorgetragen haben, abschlägig Stellung genommen hätte (vgl. Urt. des Gerichtshofes v. 28.3.1979 in der Rechtssache 60/79, Granaria/Rat und Kommission, Slg. 1081; vom 14.2.1989 in der Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 291; vom 20.2.1997 in der Rechtssache C-107/95 P, Bundesverband der Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. I-947; sowie Beschl. v. 26.11.1996 in der Rechtssache T-167/95, Kuchlenz-Winter/Rat, Slg. II1609). - EuGH, 20.02.1997 - C-107/95
EIN BÜRGER ODER VERBAND KANN DIE KOMMISSION NICHT IM KLAGEWEGE ZWINGEN, GEGEN …
Auszug aus EuG, 01.12.1999 - T-198/99
Das Unterlassen eines solchen Aktes könnte deshalb auch dann nicht Gegenstand einer Untätigkeitsklage gem. Art. 232 Abs. 3 EG sein, wenn die Kommission zu der Aufforderung der Kl, tätig zu werden, nicht, wie die Kl selbst vorgetragen haben, abschlägig Stellung genommen hätte (vgl. Urt. des Gerichtshofes v. 28.3.1979 in der Rechtssache 60/79, Granaria/Rat und Kommission, Slg. 1081; vom 14.2.1989 in der Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 291; vom 20.2.1997 in der Rechtssache C-107/95 P, Bundesverband der Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. I-947; sowie Beschl. v. 26.11.1996 in der Rechtssache T-167/95, Kuchlenz-Winter/Rat, Slg. II1609).
- EuG, 13.01.2005 - T-184/04
Sulvida / Kommission
18 ff., und vom 1. Dezember 1999 in der Rechtssache T-198/99, Buchbinder und Nöcker/Kommission, nicht in der Sammlung veröffentlicht, Randnr. 11).