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   EuG, 18.11.2005 - T-299/04   

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https://dejure.org/2005,44963
EuG, 18.11.2005 - T-299/04 (https://dejure.org/2005,44963)
EuG, Entscheidung vom 18.11.2005 - T-299/04 (https://dejure.org/2005,44963)
EuG, Entscheidung vom 18. November 2005 - T-299/04 (https://dejure.org/2005,44963)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Selmani / Rat und Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Selmani / Rat und Kommission

    Europäische Union - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Befugnisse des Gemeinschaftsrichters - Nach Titel V des Vertrages über die Europäische Union angenommene Rechtsakte - Voraussetzung - Klage wegen Verkennung der Zuständigkeiten der Gemeinschaft (Artikel 46 EU) ...

  • EU-Kommission

    Selmani / Rat und Kommission

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik , Justiz und Inneres , Freier Kapitalverkehr

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (ABl. L 344, S. 70) und von Artikel 1 des ...

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuG, 15.01.2013 - T-392/07

    Strack / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Hierzu ist festzustellen, dass ein Kläger, um dem Auftreten neuer Rechtsakte während des Verfahrens Rechnung zu tragen, seine Klageanträge und -gründe nur anpassen darf, sofern sein Antrag auf Nichtigerklärung des ursprünglich angefochtenen Rechtsakts, als er gestellt wurde, selbst zulässig war (vgl. Beschluss des Gerichts vom 18. November 2005, Selmani/Rat und Kommission, T-299/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es wäre nämlich mit einer geordneten Rechtspflege und dem Erfordernis der Prozessökonomie unvereinbar, wenn der Kläger erneut Klage erheben müsste (vgl. entsprechend Beschluss Selmani/Rat und Kommission, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnr. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG,

    40 ff., sowie vom 18. November 2005 in der Rechtssache T-299/04, Selmani/Rat und Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 23.04.2013 - C-478/11

    und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel zurück, die Herr

    Folglich ist, wenn die [streitigen] Rechtsakte veröffentlicht worden sind, die Klagefrist ab deren Veröffentlichung zu berechnen (vgl. für die Berechnung der Klagefrist gegen einen Beschluss zur Verhängung restriktiver Maßnahmen ab dessen Veröffentlichung den Beschluss des Gerichts vom 18. November 2005, Selmani/Rat und Kommission, T-299/04, ... Randnr. 61), selbst wenn sie [den Rechtsmittelführern] nicht mitgeteilt worden sind.
  • EuG, 17.01.2007 - T-231/04

    Griechenland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame diplomatische

    Daraus ergibt sich auf dem Gebiet des Titels V des EU-Vertrags keine Zuständigkeit des Gerichtshofs (Beschluss des Gerichts vom 18. November 2005, Selmani/Rat und Kommission, T-299/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 54 und 55).
  • EuG, 22.12.2014 - T-407/13

    Al Assad / Rat

    S'agissant de la première fin de non-recevoir soulevée par le Conseil, il y a lieu de rappeler que, selon une jurisprudence constante, la recevabilité d'un recours s'appréciant au moment de son introduction, une partie requérante ne saurait être autorisée à adapter ses conclusions et moyens, de façon à viser la survenance de nouveaux actes durant l'instance, que pour autant que sa demande d'annulation de l'acte initialement attaqué ait été elle-même recevable à la date de son introduction (ordonnance du 18 novembre 2005, Selmani/Conseil et Commission, T-299/04, EU:T:2005:404, points 69 et 70 ; arrêt du 3 juillet 2014, Alchaar/Conseil, T-203/12, EU:T:2014:602, point 46).
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