Rechtsprechung
   EuG, 09.09.2020 - T-626/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25799
EuG, 09.09.2020 - T-626/17 (https://dejure.org/2020,25799)
EuG, Entscheidung vom 09.09.2020 - T-626/17 (https://dejure.org/2020,25799)
EuG, Entscheidung vom 09. September 2020 - T-626/17 (https://dejure.org/2020,25799)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,25799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Slowenien / Kommission

    Landwirtschaft - Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 - Ursprungsbezeichnungen im Weinbausektor - Etikettierung von Weinen - Nennung des Namens einer Keltertraubensorte, der eine geschützte Ursprungsbezeichnung enthält oder daraus besteht - Verbot - Ausnahme - Delegierte ...

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaft; Verordnung (EU) Nr. 1308/2013; Ursprungsbezeichnungen im Weinbausektor; Etikettierung von Weinen; Nennung des Namens einer Keltertraubensorte, der eine geschützte Ursprungsbezeichnung enthält oder daraus besteht; Verbot; Ausnahme; Delegierte Verordnung ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - Das Gericht weist die Klage Sloweniens auf Nichtigerklärung der Delegierten Verordnung ab, die vorsieht, dass Etiketten kroatischer Weine die Bezeichnung "Teran" tragen dürfen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Bezeichnung "Teran" für kroatische Weine

Sonstiges (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (38)

  • EuGH, 21.01.2016 - C-75/15

    Viiniverla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz geografischer Angaben für

    Auszug aus EuG, 09.09.2020 - T-626/17
    Zweitens entstehe durch die von den kroatischen Weinerzeugern vorgenommene Verwendung des Namens der Keltertraubensorte "teran", der ein perfektes Homonym der g.U. "Teran" sei, die Gefahr, dass die Verbraucher leicht in die Irre geführt würden, wie u. a. das Urteil vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35), und der Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1166/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der Weinbauerzeugniskategorien, der önologischen Verfahren und der diesbezüglichen Einschränkungen (ABl. 2009, L 314, S. 27) verdeutlichten.

    Zudem ist zum Urteil vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35), festzustellen, dass es die Auslegung von Art. 16 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 (ABl. 2008, L 39, S. 16) betrifft.

    Die Republik Slowenien kann sich auch nicht auf das Urteil vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35), berufen, um nachzuweisen, dass die Verwendung des Namens der Keltertraubensorte "teran" durch die kroatischen Weinerzeuger beim Publikum Assoziationen hinsichtlich des Ursprungs des Erzeugnisses hervorrufe, die es diesen Weinerzeugern ermöglichten, in unberechtigter Weise vom Ansehen der slowenischen g.U. "Teran" zu profitieren.

    Zum anderen hat die Kommission, im Gegensatz zur Konstellation in der Rechtssache im Urteil vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35), wo keine besondere Angabe die Etikettierung der fraglichen Getränke ergänzte, die Verwechslungsgefahr für den Verbraucher in der angefochtenen Verordnung durch die Anforderung berücksichtigt, dass das Etikett der kroatischen Weine "teran" eindeutig einen Hinweis darauf enthalten muss, dass der Wein aus dem kroatischen Istrien (g.U. "Hrvatska Istra") stammt.

  • EuGH, 12.05.2005 - C-347/03

    DAS SICH AUS EINEM ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND DER

    Auszug aus EuG, 09.09.2020 - T-626/17
    Die Republik Slowenien beruft sich insoweit auf das Urteil vom 12. Mai 2005, Regione autonoma Friuli-Venezia Giulia und ERSA (C-347/03, EU:C:2005:285).

    Zwar hat der Gerichtshof im Urteil vom 12. Mai 2005, Regione autonoma Friuli-Venezia Giulia und ERSA (C-347/03, EU:C:2005:285, Rn. 133), das das Verbot der Verwendung der italienischen Rebsortennamen "Tocai friulano" und "Tocai italico" aufgrund des Bestehens der ungarischen geografischen Angabe "Tokaj" betraf, auf die Existenz von Synonymen als Ersatz für die Namen "Tocai friulano" und "Tocai italico" hingewiesen, um die Verhältnismäßigkeit des fraglichen Verbots zu begründen.

  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.09.2020 - T-626/17
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die materiell-rechtlichen Vorschriften, um die Beachtung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes zu gewährleisten, so auszulegen, dass sie für vor ihrem Inkrafttreten eingetretene Sachverhalte nur gelten, soweit aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (Urteile vom 24. September 2002, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, C-74/00 P und C-75/00 P, EU:C:2002:524, Rn. 119, und vom 19. Juni 2015, 1talien/Kommission, T-358/11, EU:T:2015:394, Rn. 112).

    Das Verbot ist jedoch nicht absolut und kann ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben, wenn das angestrebte Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet wird (Urteile vom 24. September 2002, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, C-74/00 P und C-75/00 P, EU:C:2002:524, Rn. 119, und vom 10. November 2010, HABM/Simões Dos Santos, T-260/09 P, EU:T:2010:461, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 19.06.2015 - T-358/11

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.09.2020 - T-626/17
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die materiell-rechtlichen Vorschriften, um die Beachtung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes zu gewährleisten, so auszulegen, dass sie für vor ihrem Inkrafttreten eingetretene Sachverhalte nur gelten, soweit aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (Urteile vom 24. September 2002, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, C-74/00 P und C-75/00 P, EU:C:2002:524, Rn. 119, und vom 19. Juni 2015, 1talien/Kommission, T-358/11, EU:T:2015:394, Rn. 112).

    Es ist jedoch noch zu prüfen, ob eine solche rückwirkende Anwendung der nach Art. 100 Abs. 3 Unterabs. 2 der Verordnung Nr. 1308/2013 übertragenen Befugnis einen materiellen Verstoß durch die angefochtene Verordnung darstellt, der geeignet ist, zu ihrer Nichtigerklärung in Bezug auf ihre Wirkung vor dem 1. Januar 2014 zu führen (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Juni 2015, 1talien/Kommission, T-358/11, EU:T:2015:394, Rn. 121).

  • EuGH, 20.09.2016 - C-8/15

    Der Gerichtshof bestätigt die Abweisung der Nichtigkeitsklagen und weist die

    Auszug aus EuG, 09.09.2020 - T-626/17
    Wie nämlich Art. 52 Abs. 1 der Charta zu entnehmen ist, kann die Ausübung des Eigentumsrechts Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Beschränkungen gesetzlich vorgesehen sind, tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Union entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das so gewährleistete Recht in seinem Wesensgehalt antasten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 70).
  • EuGH, 22.11.2001 - C-301/97

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuG, 09.09.2020 - T-626/17
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es für die Frage, ob eine Vorschrift dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, darauf an, ob die gewählten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet sind und ob sie das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen (Urteil vom 22. November 2001, Niederlande/Rat, C-301/97, EU:C:2001:621, Rn. 131; vgl. auch Urteil vom 15. März 2006, 1talien/Kommission, T-226/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2006:85, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.07.2011 - C-150/10

    Beneo-Orafti - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Zucker - Natur und

    Auszug aus EuG, 09.09.2020 - T-626/17
    Somit ist das einzige Kriterium, das in diesem Zusammenhang anzuwenden ist, nicht die Frage, ob die von der Kommission erlassene Maßnahme die einzig mögliche oder die bestmögliche Maßnahme war, sondern, ob sie offensichtlich ungeeignet war (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2011, Beneo-Orafti, C-150/10, EU:C:2011:507, Rn. 77, und vom 28. Juli 2011, Agrana Zucker, C-309/10, EU:C:2011:531, Rn. 44).
  • EuGH, 13.02.2014 - C-31/13

    Der Gerichtshof stellt fest, dass die Eintragung des slowakischen Weinnamens

    Auszug aus EuG, 09.09.2020 - T-626/17
    Was das Vorbringen der Republik Slowenien betrifft, die Kommission habe widersprüchlich gehandelt, da sie vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich behandelt habe, besagt der allgemeine Grundsatz der Gleichbehandlung, der zu den wesentlichen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt wäre (Urteil vom 13. Februar 2014, Ungarn/Kommission, C-31/13 P, EU:C:2014:70, Rn. 73).
  • EuGH, 17.03.2011 - C-221/09

    Die Verordnung, mit der Ringwadenfischern ab Mitte Juni 2008 der Fang von Rotem

    Auszug aus EuG, 09.09.2020 - T-626/17
    Dies gilt insbesondere für die gemeinsame Agrarpolitik als einen Bereich, in dem der Unionsgesetzgeber über ein weites Ermessen verfügt, das seiner politischen Verantwortung, die ihm die Art. 40 bis 43 AEUV übertragen, entspricht (Urteile vom 17. März 2011, AJD Tuna, C-221/09, EU:C:2011:153, Rn. 80, und vom 14. März 2013, Agrargenossenschaft Neuzelle, C-545/11, EU:C:2013:169, Rn. 43).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuG, 09.09.2020 - T-626/17
    Zudem kann ein Wirtschaftsteilnehmer kein wohlerworbenes Recht oder auch nur ein berechtigtes Vertrauen auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation, die durch Entscheidungen der Unionsorgane im Rahmen ihres Ermessens verändert werden kann, geltend machen (Urteil vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Rat, C-280/93, EU:C:1994:367, Rn. 80).
  • EuGH, 12.07.2012 - C-59/11

    Die Richtlinien über den Verkehr mit Gemüsesaatgut sind gültig

  • EuGH, 14.03.2013 - C-545/11

    Agrargenossenschaft Neuzelle - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 02.07.2009 - C-343/07

    DIE EINTRAGUNG DER BEZEICHNUNG "BAYERISCHES BIER" IN DAS VERZEICHNIS DER

  • EuGH, 10.09.2009 - C-201/08

    Plantanol - Richtlinie 2003/30/EG - Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen

  • EuGH, 06.10.2009 - C-562/07

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • EuGH, 12.07.2001 - C-189/01

    Jippes u.a.

  • EuG, 10.11.2010 - T-260/09

    HABM / Simões Dos Santos

  • EuG, 15.03.2006 - T-226/04

    Italien / Kommission

  • EuGH, 26.06.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

  • EuG, 15.01.2013 - T-54/11

    Spanien / Kommission - EFRE - Kürzung einer finanziellen Beteiligung -

  • EuGH, 11.07.1991 - C-368/89

    Crispoltoni / Fattoria Autonoma Tabacchi di Città di Castello

  • EuG, 09.03.2018 - T-462/16

    Portugal / Kommission - EGFL - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben -

  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

  • EuG, 01.03.2018 - T-402/15

    Polen / Kommission - EFRE - Weigerung, eine finanzielle Beteiligung an einem

  • EuG, 09.07.2003 - T-220/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE

  • EuGH, 17.07.1997 - C-183/95

    Affish

  • EuGH, 13.12.1994 - C-306/93

    SMW Winzersekt / Land Rheinland-Pfalz

  • EuG, 18.01.2000 - T-290/97

    Mehibas Dordtselaan / Kommission

  • EuGH, 01.04.1993 - C-260/91

    Diversinte und Iberlacta / Administración Principal de Aduanas e Impuestos

  • EuGH, 28.07.2011 - C-309/10

    Agrana Zucker - Zucker - Befristete Umstrukturierungsregelung für die

  • EuG, 22.11.2018 - T-31/17

    Portugal / Kommission

  • EuGH, 22.03.2010 - C-39/09

    SPM / Rat und Kommission

  • EuGH, 19.05.1983 - 289/81

    Mavridis / Parlament

  • EuG, 01.07.2009 - T-24/07

    ThyssenKrupp Stainless / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Flacherzeugnisse

  • EuG, 21.11.2012 - T-76/11

    Spanien / Kommission - Fischerei - Maßnahmen zur Erhaltung der

  • EuGH, 04.04.2000 - C-269/97

    Kommission / Rat

  • RG, 06.12.1886 - 2392/86

    Kann der nach §. 14 des Gesetzes über den Markenschutz vom 30. November 1874

  • EuGH - 234/79 (anhängig)

    Mazzocchi / Kommission

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht