Rechtsprechung
   EuGH, 01.02.2005 - C-203/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3525
EuGH, 01.02.2005 - C-203/03 (https://dejure.org/2005,3525)
EuGH, Entscheidung vom 01.02.2005 - C-203/03 (https://dejure.org/2005,3525)
EuGH, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - C-203/03 (https://dejure.org/2005,3525)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3525) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 249 EG und 307 EG - Artikel 2 und 3 der Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Verbot der Beschäftigung von Frauen im untertägigen Bergbau sowie bei Arbeiten in Druckluft und bei Taucherarbeiten

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 249 EG und 307 EG - Artikel 2 und 3 der Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Verbot der Beschäftigung von Frauen im untertägigen Bergbau sowie bei Arbeiten in Druckluft und bei Taucherarbeiten

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich

    Sozialvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Republik Österreich gegen die Artikel 2 und 3 der Richtlinie 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Übereinkommens Nr. 45 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 21. Juni 1935 über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken jeder Art Art. 2; ; Über... einkommens Nr. 45 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 21. Juni 1935 über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken jeder Art Art. 3; ; Übereinkommens Nr. 45 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 21. Juni 1935 über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken jeder Art Art. 7; ; EGV Art. 307 Abs. 1; ; EGV Art. 307 Abs. 2; ; Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg Art. 2 d; ; Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg Art. 3; ; Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz Art. 2; ; Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 249 EG und 307 EG - Artikel 2 und 3 der Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Verbot der Beschäftigung von Frauen im untertägigen Bergbau sowie bei Arbeiten in Druckluft und bei Taucherarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 249 EG und 307 EG - Artikel 2 und 3 der Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Verbot der Beschäftigung von Frauen im untertägigen Bergbau sowie bei Arbeiten in Druckluft und bei Taucherarbeiten

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Nichtdiskriminierung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Nichtdiskriminierung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 10 und 249 EG sowie Artikel 2 und 3 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 04.07.2000 - C-84/98

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 01.02.2005 - C-203/03
    54 Nach Ansicht der Kommission kann die Auslegung von Artikel 307 EG, die der Gerichtshof im Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-84/98 (Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-5215, Randnrn. 51 und 53) vorgenommen habe, unmittelbar auf den vorliegenden Fall übertragen werden.

    56 Im Urteil Kommission/Portugal werde den Mitgliedstaaten keine generelle Verpflichtung auferlegt, völkerrechtliche Verträge im Konfliktfall mit dem Gemeinschaftsrecht zu kündigen.

    61 Wie sich aus Randnummer 50 des Urteils vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-62/98 (Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-5171) ergibt, gehört zu den in Artikel 307 Absatz 2 EG genannten geeigneten Mitteln, um eine solche Unvereinbarkeit zu beheben, insbesondere auch die Kündigung der betreffenden Übereinkunft.

  • EuGH, 10.09.1996 - C-11/95

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 01.02.2005 - C-203/03
    Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-11/95 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4115) macht die Regierung geltend, dass zwischen diesen beiden Phasen erfolgte Änderungen der nationalen Rechtslage nur dann kein Hindernis für die Zulässigkeit der Klage seien, wenn die im vorprozessualen Verfahren angeführten Maßnahmen insgesamt aufrechterhalten worden seien.

    30 Das Urteil Kommission/Belgien steht dieser Auslegung nicht entgegen.

  • EuGH, 02.08.1993 - C-158/91

    Ministère public und Direction du travail und de l'emploi / Levy

    Auszug aus EuGH, 01.02.2005 - C-203/03
    52 In Anbetracht der Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-158/91 (Levy, Slg. 1993, I-4287, Randnrn.

    53 Die Kommission meint, dass die Schlussfolgerung, die die österreichische Regierung aus den Urteilen Levy und Minne ziehe, zu allgemein sei.

  • EuGH, 05.11.2002 - C-475/98

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 01.02.2005 - C-203/03
    Diese Auslegung ergebe sich auch aus dem Urteil vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-475/98 (Kommission/Österreich, Slg. 2002, I-9797, Randnr. 49), in dem der Gerichtshof zu so genannten "Open-skies-Abkommen" ausgeführt habe, dass bei Änderungen eines derartigen vor dem Beitritt geschlossenen Abkommens die Mitgliedstaaten nicht nur keine neuen völkerrechtlichen Verpflichtungen eingehen, sondern auch keine solchen Verpflichtungen aufrechterhalten dürften, wenn sie gegen das Gemeinschaftsrecht verstießen.
  • EuGH, 04.07.2000 - C-62/98

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 01.02.2005 - C-203/03
    61 Wie sich aus Randnummer 50 des Urteils vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-62/98 (Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-5171) ergibt, gehört zu den in Artikel 307 Absatz 2 EG genannten geeigneten Mitteln, um eine solche Unvereinbarkeit zu beheben, insbesondere auch die Kündigung der betreffenden Übereinkunft.
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 01.02.2005 - C-203/03
    45 Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 76/207 erlaubt es jedoch nicht, dass Frauen nur mit der Begründung von einer Beschäftigung ausgeschlossen werden, sie müssten im Verhältnis zu Männern stärker gegen Gefahren geschützt werden, die Männer und Frauen in gleicher Weise betreffen und sich von den in der Richtlinie ausdrücklich erwähnten besonderen Schutzbedürfnissen der Frau unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 44, und vom 11. Januar 2000 in der Rechtssache C-285/98, Kreil, Slg. 2000, I-69, Randnr. 30).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-227/01

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 01.02.2005 - C-203/03
    28 Der Gegenstand der nach Artikel 226 EG erhobenen Klage wird zwar durch das in dieser Bestimmung vorgesehene Vorverfahren umschrieben, weshalb die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden müssen (vgl. u. a. Urteil vom 16. September 2004 in der Rechtssache C-227/01, Kommission/Spanien, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 26).
  • EuGH, 30.06.1998 - C-394/96

    Brown

    Auszug aus EuGH, 01.02.2005 - C-203/03
    43 Der Gerichtshof hat u. a. im Urteil vom 30. Juni 1998 in der Rechtssache C-394/96 (Brown, Slg. 1998, I-4185, Randnr. 17) festgestellt, dass Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 76/207 dadurch, dass er den Mitgliedstaaten das Recht vorbehält, Vorschriften zum Schutz der Frau "bei Schwangerschaft und Mutterschaft" beizubehalten oder einzuführen, anerkennt, dass es im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter gerechtfertigt ist, zum einen die körperliche Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen die besondere Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit nach der Entbindung zu schützen.
  • EuGH, 03.02.1994 - C-13/93

    Office national de l'emploi / Minne

    Auszug aus EuGH, 01.02.2005 - C-203/03
    17 ff.) und vom 3. Februar 1994 in der Rechtssache C-13/93 (Minne, Slg. 1994, I-371, Randnr. 19) sei es den Mitgliedstaaten jedenfalls möglich, Rechte aus solchen Übereinkünften geltend zu machen.
  • EuGH, 11.01.2000 - C-285/98

    FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE

    Auszug aus EuGH, 01.02.2005 - C-203/03
    45 Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 76/207 erlaubt es jedoch nicht, dass Frauen nur mit der Begründung von einer Beschäftigung ausgeschlossen werden, sie müssten im Verhältnis zu Männern stärker gegen Gefahren geschützt werden, die Männer und Frauen in gleicher Weise betreffen und sich von den in der Richtlinie ausdrücklich erwähnten besonderen Schutzbedürfnissen der Frau unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 44, und vom 11. Januar 2000 in der Rechtssache C-285/98, Kreil, Slg. 2000, I-69, Randnr. 30).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-139/00

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz

    Der Unionsgesetzgeber hat mit dem Erlass dieser Richtlinie ein System der Beurteilung und Mitteilung der Risiken sowie das Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten durch eine solche Arbeitnehmerin eingeführt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Februar 2005, Kommission/Österreich, C-203/03, Slg. 2005, I-935, Randnr. 44).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-147/03

    DIE REGELUNG ÜBER DEN ZUGANG ZU DEN ÖSTERREICHISCHEN UNIVERSITÄTEN IST

    73 Nach ständiger Rechtsprechung erlaubt Artikel 307 zwar den Mitgliedstaaten, ihre Verpflichtungen aus vor dem EWG-Vertrag geschlossenen internationalen Übereinkünften gegenüber Drittstaaten einzuhalten, er ermächtigt sie jedoch nicht, Rechte aus solchen Übereinkünften in den innergemeinschaftlichen Beziehungen geltend zu machen (vgl. insbesondere Urteile Kommission/Luxemburg, Randnr. 40, und vom 1. Februar 2005 in der Rechtssache C-203/03, Kommission/Österreich, Slg. 2005, I-0000, Randnrn.
  • EuG, 12.09.2007 - T-36/04

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN FÜR DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN DER ORGANE IN

    Denn Dokumente wie Mahnschreiben und mit Gründen versehene Stellungnahmen sollen den Streitgegenstand umschreiben, was impliziert, dass sie und die Klage notwendigerweise auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein müssen (Urteile des Gerichtshofs vom 14. Juli 1988, Kommission/Belgien, 298/86, Slg. 1988, 4343, Randnr. 10, und vom 1. Februar 2005, Kommission/Österreich, C-203/03, Slg. 2005, I-935, Randnr. 28).
  • EuGH, 30.09.2010 - C-104/09

    Abhängig beschäftigte Väter haben unabhängig vom beruflichen Status der Mutter

    Was erstens den Schutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft angeht, hat der Gerichtshof wiederholt festgestellt, dass Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 76/207 dadurch, dass er den Mitgliedstaaten das Recht vorbehält, zur Gewährleistung dieses Schutzes Vorschriften beizubehalten oder einzuführen, anerkennt, dass es im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter gerechtfertigt ist, zum einen die körperliche Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen die besondere Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit nach der Entbindung zu schützen (vgl. Urteile vom 12. Juli 1984, Hofmann, 184/83, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25, vom 14. Juli 1994, Webb, C-32/93, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 20, vom 30. Juni 1998, Brown, C-394/96, Slg. 1998, I-4185, Randnr. 17, und vom 1. Februar 2005, Kommission/Österreich, C-203/03, Slg. 2005, I-935, Randnr. 43).
  • EuGH, 01.07.2010 - C-471/08

    Parviainen - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Schutz der Sicherheit und

    Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsgesetzgeber, da bestimmte Tätigkeiten mit einem besonderen Risiko verbunden sein können, dass die schwangere Arbeitnehmerin, die Wöchnerin oder die stillende Arbeitnehmerin gefährlichen Agenzien, Verfahren oder Arbeitsbedingungen wie den in Anhang I der Richtlinie 92/85 aufgeführten ausgesetzt ist, die die Sicherheit oder die Gesundheit gefährden, mit dem Erlass dieser Richtlinie ein System der Beurteilung und Mitteilung der Risiken sowie das Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten eingeführt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Februar 2005, Kommission/Österreich, C-203/03, Slg. 2005, I-935, Randnr. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - GENERALANWALT POIARES MADURO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF

    37 - Als Beispielsfall aus jüngerer Zeit zu den Pflichten der Mitgliedstaaten aus Art. 307 EG vgl. Urteil vom 1. Februar 2005, Kommission/Österreich (C-203/03, Slg. 2005, I-935, Randnr. 59).
  • EuGH, 14.03.2006 - C-177/04

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Der Gerichtshof hat davon insbesondere hergeleitet, dass die Klage, wenn während des Vorverfahrens eine Gesetzesänderung erfolgt ist, nationale Vorschriften betreffen kann, die nicht mit den Vorschriften identisch sind, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme genannt worden sind (vgl. insbesondere Urteil vom 1. Februar 2005 in der Rechtssache C-203/03, Kommission/Österreich, Slg. 2005, I-935, Randnr. 29).
  • EuGH, 22.09.2005 - C-221/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Würde nämlich die Zulässigkeit der Klage in einem solchen Fall verneint, könnte man es damit einem Mitgliedstaat ermöglichen, ein Vertragsverletzungsverfahren dadurch zu behindern, dass er bei jeder Bekanntgabe einer mit Gründen versehenen Stellungnahme seine Rechtsvorschriften geringfügig ändert, die beanstandete Regelung im Übrigen aber aufrechterhält (vgl. Urteil vom 1. Februar 2005 in der Rechtssache C-203/03, Kommission/Österreich, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 30).
  • EuGH, 09.02.2006 - C-305/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    23 Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen dem Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand nicht erweitert oder geändert, sondern lediglich beschränkt worden ist (Urteile vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-139/00, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6407, Randnr. 19, und vom 1. Februar 2005 in der Rechtssache C-203/03, Kommission/Österreich, Slg. 2005, I-935, Randnr. 29).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-457/07

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und

    Demgemäß hat der Gerichtshof angenommen, dass die Klage, wenn während des Vorverfahrens eine Gesetzesänderung erfolgt ist, nationale Vorschriften betreffen kann, die nicht mit den Vorschriften identisch sind, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme genannt worden sind (vgl. insbesondere Urteile vom 1. Februar 2005, Kommission/Österreich, C-203/03, Slg. 2005, I-935, Randnr. 29, und vom 14. März 2006, Kommission/Frankreich, Randnr. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-265/06

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-63/08

    Pontin - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2008 - C-415/05

    Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-346/14

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsverfahren - Verletzung von Art. 4

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-237/12

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung - Richtlinie 91/676/EWG - Schutz der

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-5/12

    Betriu Montull - Sozialpolitik - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2013 - C-198/12

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht