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   EuGH, 01.02.2007 - C-199/04   

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https://dejure.org/2007,8107
EuGH, 01.02.2007 - C-199/04 (https://dejure.org/2007,8107)
EuGH, Entscheidung vom 01.02.2007 - C-199/04 (https://dejure.org/2007,8107)
EuGH, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - C-199/04 (https://dejure.org/2007,8107)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -Richtlinien 85/337/EG und 97/11/EG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten -Erhebliche Änderung der Nutzung eines Bauwerks oder eines Grundstücks - Unzulässigkeit der Klage

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -Richtlinien 85/337/EG und 97/11/EG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten -Erhebliche Änderung der Nutzung eines Bauwerks oder eines Grundstücks - Unzulässigkeit der Klage

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -Richtlinien 85/337/EG und 97/11/EG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten -Erhebliche Änderung der Nutzung eines Bauwerks oder eines Grundstücks - Unzulässigkeit der Klage

  • EU-Kommission

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzungsklage bezüglich der Umsetzung der Richtlinie 85/337/EWG; Erfordernis der zusammenhängenden und genauen Darstellung der Rügen in der mit Gründen versehenen Stellungnahme und der Klage im Vertragsverletzungsverfahren; Unzulässigkeit einer Klage wegen ...

  • Judicialis

    EG Art. 226; ; Richtlinien 85/337/EG Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinien 85/337/EG Art. 3; ; Richtlinien 85/337/EG Art. 4 Abs. 2; ; Richtlinien 97/11/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwelt und Verbraucher: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 85/337/EG und 97/11/EG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten -Erhebliche Änderung der Nutzung eines Bauwerks oder eines Grundstücks - Unzulässigkeit der Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Erhebliche Änderung der Nutzung eines Bauwerks oder eines Grundstücks - Unzulässigkeit der Klage

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Vereinigte Königreich, eingereicht am 4. Mai 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 2, 3, 4, 5, 6, 8 und 9 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 435
  • EuZW 2007, 187
  • DVBl 2007, 368
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.10.2005 - C-525/03

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nationale

    Auszug aus EuGH, 01.02.2007 - C-199/04
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof von Amts wegen prüfen kann, ob die gemäß Art. 226 EG für die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage geltenden Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 31. März 1992, Kommission/Italien, C-362/90, Kommission/Italien, Slg. 1992, I-2353, Randnr. 8, und vom 27. Oktober 2005, Kommission/Italien, C-525/03, Slg. 2005, I-9405, Randnr. 8).
  • EuGH, 31.03.1992 - C-362/90

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 01.02.2007 - C-199/04
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof von Amts wegen prüfen kann, ob die gemäß Art. 226 EG für die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage geltenden Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 31. März 1992, Kommission/Italien, C-362/90, Kommission/Italien, Slg. 1992, I-2353, Randnr. 8, und vom 27. Oktober 2005, Kommission/Italien, C-525/03, Slg. 2005, I-9405, Randnr. 8).
  • EuGH, 04.05.2006 - C-98/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 01.02.2007 - C-199/04
    So müssen im Vertragsverletzungsverfahren die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage eine zusammenhängende und genaue Darstellung der Rügen enthalten, damit der Mitgliedstaat und der Gerichtshof die Tragweite des diesem Staat vorgeworfenen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht richtig erfassen können, was notwendig ist, damit der betreffende Staat sich gebührend verteidigen und der Gerichtshof überprüfen kann, ob die behauptete Vertragsverletzung vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 4. Mai 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-98/04, Slg. 2006, I-4003, Randnr. 18).
  • EuGH, 07.06.2007 - C-156/04

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Nach seiner ständigen Rechtsprechung kann der Gerichtshof von Amts wegen prüfen, ob die gemäß Art. 226 EG für die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage geltenden Voraussetzungen erfüllt sind (Urteil vom 1. Februar 2007, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-199/04, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Prüfung durch den Gerichtshof erstreckt sich hier somit allein auf die Bestimmungen der fraglichen Regelung, die bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist in Kraft waren, soweit sie in der Klageschrift klar genug dargestellt werden, um die Ausübung der gerichtlichen Kontrolle zu ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2011 - C-39/10

    Kommission / Estland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einrede der

    11 - Vgl. insbesondere Urteile vom 1. Februar 2007, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-199/04, Slg. 2007, I-1221, Randnrn. 21, 25 und 26 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen (C-475/07, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    14 - Vgl. insbesondere Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich (C-199/04, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.12.2012 - C-68/11

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Unter diesem Blickwinkel ist zu prüfen, ob die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage eine zusammenhängende und genaue Darstellung der Beschwerdepunkte enthalten, um es dem Gerichtshof zu ermöglichen, die Tragweite des gerügten Verstoßes gegen das Unionsrecht richtig zu erfassen, was notwendig ist, damit er überprüfen kann, ob die behauptete Vertragsverletzung vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 2007, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-199/04, Slg. 2007, I-1221, Randnrn. 20 und 21, sowie Kommission/Portugal, Randnr. 43).
  • EuGH, 02.06.2016 - C-233/14

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung - Art. 18, 20 und 21 AEUV -

    Daher erfüllt ein Widerspruch in der Darlegung des von der Kommission zur Stützung ihrer Vertragsverletzungsklage geltend gemachten Klagegrundes nicht die gestellten Anforderungen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 2007, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-199/04, EU:C:2007:72, Rn. 25, und vom 28. Juni 2007, Kommission/Spanien, C-235/04, EU:C:2007:386, Rn. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-235/17

    Kommission/ Ungarn (Usufruits sur terres agricoles)

    12 Vgl. insbesondere Urteile vom 9. September 2004, Kommission/Griechenland (C-417/02, EU:C:2004:503, Rn. 16), vom 1. Februar 2007, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-199/04, EU:C:2007:72, Rn. 20), und vom 22. Februar 2018, Kommission/Polen (C-336/16, EU:C:2018:94, Rn. 42).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-457/07

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und

    Die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage nach Art. 228 Abs. 2 EG müssen somit eine zusammenhängende und genaue Darstellung der Rügen enthalten, damit der Mitgliedstaat und der Gerichtshof den Stand der Durchführung des Urteils, mit dem die Vertragsverletzung festgestellt wird, richtig erfassen können, was notwendig ist, damit der betreffende Mitgliedstaat sich gebührend verteidigen und der Gerichtshof überprüfen kann, ob die Vertragsverletzung fortbesteht (vgl. entsprechend Urteil vom 1. Februar 2007, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-199/04, Slg. 2007, I-1221, Randnr. 21).
  • EuGH, 15.11.2012 - C-34/11

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kontrolle der

    Unter diesem Blickwinkel ist zu prüfen, ob die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage eine zusammenhängende und genaue Darstellung der Rügen enthalten, um es dem Gerichtshof zu ermöglichen, die Tragweite des gerügten Verstoßes gegen das Unionsrecht richtig zu erfassen, was notwendig ist, damit der Gerichtshof überprüfen kann, ob die gerügte Vertragsverletzung vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 2007, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-199/04, Slg. 2007, I-1221, Randnrn. 20 und 21, sowie vom 24. März 2011, Kommission/Slowenien, C-365/10, Randnr. 19).
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