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   EuGH, 01.02.2017 - C-239/16 P   

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https://dejure.org/2017,2438
EuGH, 01.02.2017 - C-239/16 P (https://dejure.org/2017,2438)
EuGH, Entscheidung vom 01.02.2017 - C-239/16 P (https://dejure.org/2017,2438)
EuGH, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - C-239/16 P (https://dejure.org/2017,2438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sumelj u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Schadensersatzklage - Akte über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union - Verpflichtungen hinsichtlich einer Strategie für die Justizreform - Einführung und anschließende Abschaffung des ...

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Sumelj u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Schadensersatzklage - Akte über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union - Verpflichtungen hinsichtlich einer Strategie für die Justizreform - Einführung und anschließende Abschaffung des ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Sumelj u.a. / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Schadensersatzklage - Akte über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union - Verpflichtungen hinsichtlich einer Strategie für die Justizreform - Einführung und anschließende Abschaffung des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 26.02.2016 - T-546/13

    Sumelj u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.02.2017 - C-239/16
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragen Herr Ante ? umelj, Frau Dubravka Basljan, Frau urÄ'ica Crncevic, Herr Miroslav Lovrekovic, Herr Drago Burazer, Frau Nikolina Ne?¾ic, Frau Bla?¾enka Bosnjak, Frau Bosiljka Grbasic, Frau Tea Toncic, Frau Milica Bjelic, Frau Marijana Kruhoberec, Herr Davor ? kugor, Herr Ivan Gerometa, Frau Kristina Samard?¾ic, Frau Sandra Cindric, Frau Suncica Glo?¾inic, Herr Tomislav Polic und Frau Vlatka Pi?¾eta die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 26. Februar 2016, ? umelj u. a./Kommission (T-546/13, T-108/14 und T-109/14, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:107), mit dem ihre Klagen auf Ersatz des Schadens, der ihnen aufgrund eines Fehlverhaltens der Europäischen Kommission bei der Überwachung der Einhaltung der Beitrittsverpflichtungen durch die Republik Kroatien entstanden sein soll, abgewiesen wurden.

    Mit Klageschriften, die am 20. September 2013 (Rechtssache T-546/13) bzw. am 17. Februar 2014 (Rechtssachen T-108/14 und T-109/14) bei der Kanzlei des Gerichts eingingen, erhoben die Rechtsmittelführer Klage auf Feststellung der Haftung der Union für die Schäden, die sie erlitten hätten, und auf Festsetzung der Höhe dieser Schäden.

    Mit Beschluss vom 5. Mai 2014 wurden die Rechtssachen T-546/13, T-108/14 und T-109/14 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • EuGH, 06.10.2015 - C-418/15

    Cap Actions SNCM / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.02.2017 - C-239/16
    Hat das Gericht die Tatsachen festgestellt oder gewürdigt, ist der Gerichtshof gemäß Art. 256 AEUV zur Kontrolle der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen und der Rechtsfolgen, die das Gericht aus ihnen gezogen hat, befugt (vgl. u. a. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 6. Oktober 2015, Cap Actions SNCM/Kommission, C-418/15 P[I], EU:C:2015:671, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.03.2015 - C-220/14

    Ezz and Others v Council - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegenüber

    Auszug aus EuGH, 01.02.2017 - C-239/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs muss ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen (vgl. u. a. Urteil vom 5. März 2015, Ezz u. a./Rat, C-220/14 P, EU:C:2015:147, Rn. 111 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus EuGH, 01.02.2017 - C-239/16
    Ein Rechtsmittelgrund, der keine rechtliche Argumentation enthält, um aufzuzeigen, inwiefern das Gericht einen Rechtsfehler begangen haben soll, und mit dem schlicht begehrt wird, dass unter Verletzung der Anforderungen, die sich aus der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und aus seiner Verfahrensordnung ergeben, die im ersten Rechtszug eingereichte Klageschrift erneut geprüft wird, entspricht diesen Erfordernissen nicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2007, 11 Ponte Finanziaria/HABM, C-234/06 P, EU:C:2007:514, Rn. 45 und 46).
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