Rechtsprechung
EuGH, 01.02.2018 - C-263/16 P |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Schenker / Kommission
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Schenker / Kommission
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 101 AEUV - Festsetzung der Preise - Speditionsdienste im internationalen Luftverkehr - Vereinbarung über die Rechnungsstellung, die sich auf den Endpreis der Dienstleistungen auswirkt
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Schenker / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 29.02.2016 - T-265/12
- EuGH, 01.02.2018 - C-263/16 P
Wird zitiert von ...
- EuG, 04.04.2019 - T-108/17
ClientEarth / Kommission
Das Begründungserfordernis ist anhand sämtlicher Umstände des Einzelfalls, insbesondere anhand des Inhalts des Rechtsakts, der Art der angeführten Gründe und des Interesses zu beurteilen, das die Adressaten oder andere durch den Rechtsakt unmittelbar und individuell betroffene Personen an Erläuterungen haben können (vgl. Urteil vom 1. Februar 2018, Schenker/Kommission, C-263/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:58, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).In der Begründung brauchen jedoch nicht alle tatsächlich und rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 Abs. 2 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil vom 1. Februar 2018, Schenker/Kommission, C-263/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:58, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).