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   EuGH, 01.03.2016 - C-443/14, C-444/14   

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https://dejure.org/2016,2775
EuGH, 01.03.2016 - C-443/14, C-444/14 (https://dejure.org/2016,2775)
EuGH, Entscheidung vom 01.03.2016 - C-443/14, C-444/14 (https://dejure.org/2016,2775)
EuGH, Entscheidung vom 01. März 2016 - C-443/14, C-444/14 (https://dejure.org/2016,2775)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Europäischer Gerichtshof

    Alo

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, unterzeichnet am 28. Juli 1951 in Genf - Art. 23 und 26 - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2011/95/EU - Normen für den Inhalt des internationalen Schutzes - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Alo

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, unterzeichnet am 28. Juli 1951 in Genf - Art. 23 und 26 - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2011/95/EU - Normen für den Inhalt des internationalen Schutzes - ...

  • Wolters Kluwer

    Wohnsitzauflage für Personen mit subsidiärem Schutzstatus bei Bezug bestimmter Sozialleistungen; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2011/95/EU Art. 29, RL 2011/95/EU Art. 33, RL 2011/95/EU Art. 26
    Wohnsitzauflage, subsidiärer Schutz, Vorabentscheidungsverfahren, Sozialleistungen, Sozialhilfebezug, Freizügigkeit, Alo, Osso

  • doev.de PDF

    Alo u. Osso - Wohnsitzauflage für subsidiär Schutzberechtigte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnsitzauflage für Personen mit subsidiärem Schutzstatus bei Bezug bestimmter Sozialleistungen; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Der Gerichtshof äußert sich zum Verhältnis zwischen der Freizügigkeit von Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, und den Maßnahmen, die darauf abzielen, die Integration dieser Personen zu erleichtern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Subsidiärer Schutzstatus - und die Wohnsitzauflage zur Integrationserleichterung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Deutsche Wohnsitzauflage: Höchstens rechtmäßig, wenn sie die Integration fördern kann

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verhältnis zwischen der Freizügigkeit von Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, und den Maßnahmen, die darauf abzielen, die Integration dieser Personen zu erleichtern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einschränkung der Freizügigkeit durch eine Wohnsitzauflage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einschränkung der Freizügigkeit durch eine Wohnsitzauflage

  • spiegel.de (Pressebericht, 01.03.2016)

    Länder dürfen bestimmten Flüchtlingen den Wohnsitz vorschreiben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnsitzauflagen für geduldete Flüchtlinge

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnsitzauflage für Personen mit subsidiärem Schutzstatus zur besseren Integration zulässig - EuGH zur Erleichterung der Integration von Personen mit subsidiärem Schutzstatus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wohnsitzauflage für subsidiär Schutzberechtigte

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge: Warten auf den EuGH

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Osso

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, unterzeichnet am 28. Juli 1951 in Genf - Art. 23 und 26 - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2011/95/EU - Normen für den Inhalt des internationalen Schutzes - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1077
  • NVwZ 2016, 445
  • DÖV 2016, 485
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.12.2012 - C-364/11

    Ein Palästinenser, der gezwungen war, das Einsatzgebiet des UNRWA zu verlassen,

    Auszug aus EuGH, 01.03.2016 - C-443/14
    Hierzu ist festzustellen, dass die Genfer Konvention, wie aus den Erwägungsgründen 4, 23 und 24 der Richtlinie 2011/95 hervorgeht, einen wesentlichen Bestandteil des internationalen Rechtsrahmens für den Schutz von Flüchtlingen darstellt und dass die Bestimmungen der Richtlinie über die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und über deren Inhalt erlassen wurden, um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Konvention auf der Grundlage gemeinsamer Konzepte und Kriterien zu leiten (vgl. entsprechend Urteil Abed El Karem El Kott u. a., C-364/11, EU:C:2012:826, Rn. 42).

    Bei dieser Auslegung sind zudem, wie dem 16. Erwägungsgrund der Richtlinie zu entnehmen ist, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannten Rechte zu achten (vgl. entsprechend Urteil Abed El Karem El Kott u. a., C-364/11, EU:C:2012:826, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.05.2014 - C-604/12

    HN - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der

    Auszug aus EuGH, 01.03.2016 - C-443/14
    Diese Erwägungen sind, soweit sie sich auf die Genfer Konvention beziehen, grundsätzlich nur für die Voraussetzungen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und deren Inhalt relevant, da die in der Konvention vorgesehene Regelung nur für Flüchtlinge gilt und nicht für Personen mit subsidiärem Schutzstatus, der gemäß den Erwägungsgründen 6 und 33 der Richtlinie 2011/95 den in der Konvention festgelegten Schutz der Flüchtlinge ergänzen soll (vgl. in diesem Sinne Urteile Diakité, C-285/12, EU:C:2014:39, Rn. 33, und N., C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 31).
  • EuGH, 09.04.2014 - C-74/13

    GSV - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung -

    Auszug aus EuGH, 01.03.2016 - C-443/14
    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Rechtstexts der Union voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteil GSV, C-74/13, EU:C:2014:243, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.01.2014 - C-285/12

    Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber

    Auszug aus EuGH, 01.03.2016 - C-443/14
    Diese Erwägungen sind, soweit sie sich auf die Genfer Konvention beziehen, grundsätzlich nur für die Voraussetzungen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und deren Inhalt relevant, da die in der Konvention vorgesehene Regelung nur für Flüchtlinge gilt und nicht für Personen mit subsidiärem Schutzstatus, der gemäß den Erwägungsgründen 6 und 33 der Richtlinie 2011/95 den in der Konvention festgelegten Schutz der Flüchtlinge ergänzen soll (vgl. in diesem Sinne Urteile Diakité, C-285/12, EU:C:2014:39, Rn. 33, und N., C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2018 - 18 A 256/18

    Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen teilweise

    Nach der auf das Vorabentscheidungsersuchen des BVerwG, BVerwG, Beschluss vom 19. August 2014 - 1 C 1.14 -, juris Rn. 19 ff., ergangenen Rechtsprechung des EuGH zur Zulässigkeit von Wohnsitzauflagen, vgl. Urteil vom 1. März 2016 - C-443/14 und C -444/14 -, juris Rn. 22 ff., stellt eine Wohnsitzauflage eine Einschränkung der durch Art. 33 der Richtlinie 2011/95/EU gewährleisteten Freizügigkeit dar.
  • EuGH, 21.11.2018 - C-713/17

    Ayubi - Gleiche Sozialhilfeleistungen für Flüchtlinge

    In Art. 29 Abs. 1 der Richtlinie 2011/95 wird eine allgemeine Regel aufgestellt, wonach Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt worden ist - zu denen nach Art. 2 Buchst. a der Richtlinie Flüchtlinge gehören -, in dem Mitgliedstaat, der diesen Schutz gewährt hat, Sozialhilfe wie Staatsangehörige dieses Mitgliedstaats erhalten (Urteil vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 48).

    Zum anderen wäre eine solche Befugnis der Mitgliedstaaten bei den Leistungen für Flüchtlinge unvereinbar mit dem in Art. 23 der Genfer Konvention, in dessen Licht Art. 29 der Richtlinie 2011/95 auszulegen ist, aufgestellten Grundsatz, dass Flüchtlinge auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge und sonstigen Hilfeleistungen ebenso zu behandeln sind wie die eigenen Staatsangehörigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 51).

    Folglich muss ein Mitgliedstaat den Flüchtlingen, denen er diesen Status - sei es befristet oder unbefristet - zuerkannt hat, Sozialleistungen in gleicher Höhe gewähren wie seinen eigenen Staatsangehörigen (Urteil vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 48 und 50).

    Erstens können, da diese Bestimmung eine Gleichbehandlung der Flüchtlinge und der Staatsangehörigen des Mitgliedstaats, der ihnen Schutz gewährt hat, vorschreibt, nur objektive Unterschiede bei der Lage dieser beiden Personengruppen gegebenenfalls für ihre Anwendung relevant sein, nicht aber Unterschiede bei der Lage von zwei verschiedenen Gruppen von Flüchtlingen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 54 und 59).

    Insoweit ist daher kein Unterschied zwischen der Lage dieser beiden Personengruppen ersichtlich (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 55).

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 31.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Rechtstextes der Union voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (EuGH, Urteile vom 17. Mai 2017 - C-48/16, ERGO - BB 2017, 1420 Rn. 37 und vom 1. März 2016 - C-443/14, C-444/14, Alo und Osso - NJW 2016, 1077 Rn. 27).
  • EuGH, 14.05.2019 - C-391/16

    Die Bestimmungen der Richtlinie über Flüchtlinge in Bezug auf die Aberkennung und

    Somit hat die Richtlinie 2011/95 nach diesen primärrechtlichen Vorschriften diese Regeln zu wahren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich, wie der dritte Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/95 bestätigt, das gemeinsame europäische Asylsystem, zu dem diese Richtlinie gehört, auf die uneingeschränkte und umfassende Anwendung des Genfer Abkommens und des Protokolls sowie die Versicherung stützt, dass niemand dorthin zurückgeschickt wird, wo er Verfolgung ausgesetzt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a., C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 75, sowie vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 30).

    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen einer Vorschrift des Unionsrechts voneinander ab, muss aber nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteile vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 27, sowie vom 24. Januar 2019, Balandin u. a., C-477/17, EU:C:2019:60, Rn. 31).

  • EuGH, 13.09.2018 - C-369/17

    Eine Person kann nicht von der Gewährung subsidiären Schutzes ausgeschlossen

    Wie sich aus den Erwägungsgründen 6 und 33 der Richtlinie 2011/95 ergibt, soll der subsidiäre Schutz den in der Genfer Flüchtlingskonvention festgelegten Schutz der Flüchtlinge ergänzen (Urteil vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 31).

    Aus den Erwägungsgründen 4, 23 und 24 der Richtlinie 2011/95 geht hervor, dass die Genfer Flüchtlingskonvention einen wesentlichen Bestandteil des internationalen Rechtsrahmens für den Schutz von Flüchtlingen darstellt und dass die Bestimmungen der Richtlinie über die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und über deren Inhalt erlassen wurden, um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Konvention auf der Grundlage gemeinsamer Konzepte und Kriterien zu leiten (Urteil vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass die Bestimmungen dieser Richtlinie, wie die der Richtlinie 2004/83, daher im Licht ihrer allgemeinen Systematik und ihres Zwecks unter Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der in Art. 78 Abs. 1 AEUV angesprochenen anderen einschlägigen Verträge auszulegen sind (Urteile vom 9. November 2010, B und D, C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 78, vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 29, und vom 31. Januar 2017, Lounani, C-573/14, EU:C:2017:71, Rn. 42).

    Diese Erwägungen sind, soweit sie sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention beziehen, zwar nur für die Voraussetzungen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und deren Inhalt relevant, da die in dieser Konvention vorgesehene Regelung nur für Flüchtlinge gilt und nicht für Personen mit subsidiärem Schutzstatus, doch ergibt sich aus den Erwägungsgründen 8, 9 und 39 der Richtlinie 2011/95, dass der Unionsgesetzgeber einen einheitlichen Status für alle Personen, denen internationaler Schutz gewährt wird, einführen wollte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 31 und 32).

  • EuGH, 13.01.2021 - C-507/19

    Bundesrepublik Deutschland (Statut de réfugié d'un apatride d'origine

    Aus den Erwägungsgründen 4, 23 und 24 der Richtlinie 2011/95 geht sodann hervor, dass die Genfer Flüchtlingskonvention einen wesentlichen Bestandteil des internationalen Rechtsrahmens für den Schutz von Flüchtlingen darstellt und dass die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Voraussetzungen der Anerkennung als Flüchtling und über den Inhalt des Flüchtlingen zu gewährenden Schutzes erlassen wurden, um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention auf der Grundlage gemeinsamer Konzepte und Kriterien zu leiten (vgl. entsprechend Urteile vom 17. Juni 2010, Bolbol, C-31/09, EU:C:2010:351, Rn. 37, vom 19. Dezember 2012, Abed El Karem El Kott u. a., C-364/11, EU:C:2012:826, Rn. 42, und vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 28).

    Diese Auslegung muss zudem, wie dem 16. Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/95 zu entnehmen ist, die Achtung der in der Charta der Grundrechte anerkannten Rechte gewährleisten (vgl. entsprechend Urteile vom 17. Juni 2010, Bolbol, C-31/09, EU:C:2010:351, Rn. 38, vom 19. Dezember 2012, Abed El Karem El Kott u. a., C-364/11, EU:C:2012:826, Rn. 43, und vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 29).

  • VG Gelsenkirchen, 10.02.2017 - 8 L 2836/16

    Wohnsitzverpflichtung; Wohnsitzregelung; Wohnsitzauflage; Flüchtling;

    Aus denselben Erwägungen, die vorliegend nach der Gesetzesbegründung (s.o.) Anlass für die neu geschaffene Wohnsitzregelung in § 12a AufenthG waren, steht Art. 33 der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. EU Nr. L 337/9 vom 20. Dezember 2011) einer Wohnsitzauflage für Personen mit internationalem Schutzstatus auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, so EuGH, Urteil vom 1. März 2016 - C-443/14 und C-444/14 -, juris, nicht entgegen.
  • EuGH, 23.05.2019 - C-720/17

    Bilali - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Ferner geht aus dem dritten Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/95 hervor, dass der Unionsgesetzgeber, ausgehend von den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Tampere, dafür sorgen wollte, dass sich das europäische Asylsystem, zu dessen Definition diese Richtlinie beiträgt, auf die uneingeschränkte und umfassende Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention stützt (Urteil vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 30).

    Allerdings heißt es in den Erwägungsgründen 8, 9 und 39 der Richtlinie 2011/95, dass der Unionsgesetzgeber unter Berücksichtigung der Forderung des Stockholmer Programms einen einheitlichen Status für alle Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, einführen wollte und sich deshalb dafür entschieden hat, den Personen mit subsidiärem Schutzstatus, abgesehen von den notwendigen und sachlich gerechtfertigten Ausnahmeregelungen, dieselben Rechte und Leistungen zu gewähren wie Personen, denen der Flüchtlingsstatus zuerkannt worden ist (Urteil vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 31 und 32).

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 8 ME 90/17

    Härte; Rückwirkung; Wohnsitzbeschränkung; Wohnsitzverpflichtung

    Dies zu prüfen, war Sache des vorlegenden Gerichts (EuGH, Urt. v. 1.3.2016 - C-443/14 und C-444/14 -, juris Rn. 64).

    Zudem hat der EuGH festgestellt, dass in Bezug auf Art. 33 der Anerkennungsrichtlinie Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Schutzstatus derselben Regelung unterliegen (EuGH, Urt. v. 1.3.2016 - C-443/14 und C-444/14 -, juris Rn. 34).

    Wie sich auch daraus ergibt, dass der EuGH diesbezüglichen Ausführungen des Generalanwalts (GA Cruz Villalón, Schlussanträge v. 6.10.2015 - C-443/14 -, juris Rn. 98) nicht gefolgt ist, ist eine Individualprüfung, die auf die Umstände des Einzelfalls bezogen ist, nicht erforderlich (Hailbronner, Ausländerrecht, § 12a AufenthG Rn. 16 (Aug. 2016); Thym, Deutscher Bundestag, Ausschuss-Drs.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-490/16

    Unter den außergewöhnlichen Umständen der Flüchtlingskrise ist nach Ansicht von

    121 - Vgl. entsprechend Urteil vom 1. März 2016 , Kreis Warendorf und Osso (C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 29 und 30).

    153 - Urteil vom 1. März 2016, Kreis Warendorf und Osso (C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2018 - C-585/16

    Alheto

  • VG Köln, 31.07.2017 - 5 K 1559/17

    Wohnsitzauflage für anerkannten Flüchtling

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 36.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • EuGH, 17.05.2017 - C-48/16

    ERGO Poist'ovňa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige

  • VG München, 17.11.2017 - M 12 K 17.2797

    Wohnsitznahmeverpflichtung für international Schutzberechtigte

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-391/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet sind die Bestimmungen der Richtlinie

  • VG Köln, 14.11.2017 - 5 K 2256/17
  • BVerwG, 07.06.2016 - 1 C 5.16
  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 32.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • VGH Bayern, 19.03.2018 - 10 C 17.2591

    Räumliche Beschränkung des Aufenthaltstitels eines anerkannt Schutzberechtigten

  • EuGH, 20.12.2017 - C-442/16

    Einem Unionsbürger, der nach mehr als einem Jahr eine Erwerbstätigkeit als

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 37.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 33.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 8 LA 40/16

    Verhängung einer Wohnsitzauflage bei einer mangelnden selbstständigen

  • VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 66/14

    Aufhebung einer der Aufenthaltserlaubnis beigefügten Wohnsitzauflage

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2021 - C-768/19

    Bundesrepublik Deutschland (Membre de la famille)

  • EuGH, 25.10.2018 - C-462/17

    Tänzer & Trasper - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung

  • VG Köln, 14.11.2017 - 5 K 2255/17
  • VG Köln, 14.11.2017 - 5 K 2736/17
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-901/19

    Bundesrepublik Deutschland (Notion de "menaces graves et individuelles")

  • VG Aachen, 14.11.2017 - 8 L 989/17
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-646/16

    Jafari - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzen, Asyl und

  • VG Sigmaringen, 27.02.2018 - 3 K 5977/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Wohnsitzauflage

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 34.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 44.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 43.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 42.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 35.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 39.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-483/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pikamäe läuft es dem Unionsrecht zuwider, dass ein

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 41.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 40.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 38.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-560/14

    M

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2017 - 13 PA 222/17

    Erlass einer Wohnsitzauflage wegen mangelnder Lebensunterhaltssicherung eines

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17

    Aufhebung der zu einer Aufenthaltserlaubnis erteilten und nach Ablauf der

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-212/21

    EIB/ ClientEarth - Rechtsmittel - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Verordnung

  • VG Darmstadt, 21.06.2018 - 6 K 1537/16

    Wohnsitzauflage für subsidiär Schutzberechtigte

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2023 - C-626/22

    Ilva u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2010/75 - Industrieemissionen

  • EuGH, 20.12.2017 - C-277/16

    Polkomtel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Rechtsrahmen für

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2022 - C-720/20

    Bundesrepublik Deutschland (Enfant de réfugiés, né hors de l'État d'accueil) -

  • EuG, 03.12.2019 - T-607/15

    Yieh United Steel / Kommission

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 37.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 31.16

    Finanzielle Abgeltung unionsrechtswidriger Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 38.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 40.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 41.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 32.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 44.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 39.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-403/16

    El Hassani - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-442/16

    Gusa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Besondere

  • EuGH, 22.11.2018 - C-627/17

    ZSE Energia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 861/2007 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-632/20

    Spanien/ Kommission - Rechtsmittel - Außenbeziehungen - Stabilisierungs- und

  • EGMR, 15.04.2021 - 5560/19

    K.I. c. FRANCE

  • VG Arnsberg, 16.05.2018 - 10 K 1190/17
  • VG Augsburg, 21.06.2021 - Au 9 K 20.1486

    Lebensmittelrechtliche Anordnung, Nikotinbeutel, unionsrechtlicher

  • VG Augsburg, 13.09.2021 - Au 9 K 20.2645

    Erfolglose Klage gegen lebensmittelrechtliche Untersagung von Nicotine Pouches

  • EuGH, 18.10.2018 - C-662/17

    E. G.

  • VG Münster, 11.10.2018 - 8 K 5809/17
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-577/16

    Trinseo Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/87/EG -

  • BVerwG - 1 C 8.16 (anhängig)
  • VG Münster, 29.09.2020 - 8 L 726/20
  • SG Kassel, 10.02.2016 - S 12 SO 98/14
  • VG München, 21.07.2017 - M 25 K 15.595

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Klage gegen eine Wohnsitzauflage als

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2019 - L 11 AL 165/18
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