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   EuGH, 01.04.1993 - C-136/91   

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https://dejure.org/1993,2302
EuGH, 01.04.1993 - C-136/91 (https://dejure.org/1993,2302)
EuGH, Entscheidung vom 01.04.1993 - C-136/91 (https://dejure.org/1993,2302)
EuGH, Entscheidung vom 01. April 1993 - C-136/91 (https://dejure.org/1993,2302)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Findling Wälzlager / Hauptzollamt Karlsruhe

    Verordnung Nr. 374/87 des Rates, Artikel 1 Absatz 3
    Gemeinsame Handelspolitik; Schutz gegen Dumpingpraktiken; Auslegung der Gemeinschaftsregelung; Antidumpingzoll; Anwendung von Antidumpingzollsätzen, die den Ausführern einzeln zugeordnet sind; Ausfuhr durch einen Zwischenhändler; Unbeachtlich

  • EU-Kommission

    Findling Wälzlager / Hauptzollamt Karlsruhe

  • Wolters Kluwer

    Endgültige Vereinnahmung von hinterlegten Beträgen; Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Lagergehäusen für Wälzlager mit Ursprung in Japan; Auslegungen europarechtlicher Bestimmungen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Antidumpingzoll: Japanische Lagergehäuse für Wälzlager

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; VO Nr. 374/87/EWG Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177; VO Nr. 374/87/EWG Art. 1 Abs. 1
    Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - Auslegung der Gemeinschaftsregelung - Antidumpingzoll - Anwendung von Antidumpingzollsätzen, die den Ausführern einzeln zugeordnet sind - Ausfuhr durch einen Zwischenhändler - Unbeachtlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 522
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.02.1984 - 337/82

    St. Nikolaus Brennerei und Likörfabrik / Hauptzollamt Krefeld

    Auszug aus EuGH, 01.04.1993 - C-136/91
    11 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur der Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in dem die Vorschrift steht, und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 17. November 1983 in der Rechtssache 292/82, Merck, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12, und vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 337/82, St. Nikolaus Brennerei, Slg. 1984, 1051, Randnr. 10).
  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 01.04.1993 - C-136/91
    11 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur der Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in dem die Vorschrift steht, und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 17. November 1983 in der Rechtssache 292/82, Merck, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12, und vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 337/82, St. Nikolaus Brennerei, Slg. 1984, 1051, Randnr. 10).
  • EuGH, 27.10.2016 - C-220/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen ist, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 1. April 1993, Findling Wälzlager, C-136/91, EU:C:1993:133, Rn. 11, und vom 4. Februar 2016, Hassan, C-163/15, EU:C:2016:71, Rn. 19).
  • EuGH, 18.04.2013 - C-595/11

    Steinel Vertrieb - Handelspolitik - Verordnung (EG) Nr. 1470/2001 - Verordnung

    Eine solche einheitliche Anwendung muss nämlich durch die klare, genaue und vollständige Formulierung der fraglichen Unionsvorschrift sichergestellt werden (vgl. Urteil vom 1. April 1993, Findling Wälzlager, C-136/91, Slg. 1993, I-1793, Randnr. 14).

    Diese Überprüfung kann nämlich nur unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein (vgl. in diesem Sinne Urteil Findling Wälzlager, Randnr. 15).

  • FG Hamburg, 24.03.1999 - IV 134/96

    Anwendung eines auf einen bestimmten Hersteller bezogenen Antidumpingzollsatzes

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  • EuGH, 02.06.1994 - C-30/93

    AC-ATEL Electronics / Hauptzollamt München-Mitte

    21 Nach ständiger Rechtsprechung sind für die Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts nicht nur der Wortlaut dieser Vorschrift, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. Urteil vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-136/91, Findling Wälzlager, Slg. 1993, I-1793, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1998 - C-178/97

    Banks u.a.

    In demselben Sinne siehe auch die Urteile vom 1. April 1993 in den Rechtssachen C-136/91 (Findling Wälzlager, Slg. 1993, I-1793, Randnr. 11) und vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-30/93 (AC-ATEL Electronics, Slg. 1994, I-2305, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-374/12

    Valimar - Gemeinsame Handelspolitik - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 384/96 -

    58 - Vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofs vom 1. April 1993, Findling Wälzlager (C-136/91, Slg. 1993, I-1793, Rn. 11).
  • EuGH, 28.03.1996 - C-99/94

    Birkenbeul / Hauptzollamt Koblenz

    12 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehört (vgl. u. a. Urteil vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-136/91, Findling Wälzlager, Slg. 1993, I-1793, Randnr. 11).
  • EuG, 01.06.2017 - T-442/12

    Changmao Biochemical Engineering / Rat - Dumping - Einfuhren von Weinsäure mit

    Auf der Grundlage dieser Bestimmung wurde entschieden, das Überprüfungsverfahren könne, wenn die Überprüfung auf den Antrag einer betroffenen Partei zurückgehe, nur durch veränderte Umstände gerechtfertigt sein (Urteil vom 1. April 1993, Findling Wälzlager, C-136/91, EU:C:1993:133, Rn. 15), wie sich aus dem Wortlaut der betreffenden Bestimmung ergebe.
  • EuG, 09.09.2010 - T-119/06

    Usha Martin / Rat und Kommission - Dumping - Einfuhren von Kabeln und Seilen aus

    Zweitens gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwar für die Frage, ob die Höhe der auferlegten Antidumpingzölle zur Beseitigung des der Gemeinschaftsindustrie entstandenen Schadens geeignet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 1. April 1993, Findling Wälzlager, C-136/91, Slg. 1993, I-1793, Randnr. 13), nicht aber für die Frage der Auferlegung dieser Zölle als solcher (Urteil Arne Mathisen/Rat, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 121).
  • EuG, 04.07.2002 - T-340/99

    Arne Mathisen / Rat

    Drittens gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwar für die Frage, ob die Höhe der auferlegten Antidumping- und Ausgleichszölle zur Beseitigung des der Gemeinschaftsindustrie entstandenen Schadens geeignet ist (Urteil des Gerichtshofes vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-136/91, Findling Wälzlager, Slg. 1993, I-1793, Randnr. 13), nicht jedoch für die Frage der Auferlegung dieser Zölle als solcher.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.1994 - C-30/93

    AC-ATEL Electronics Vertriebs GmbH gegen Hauptzollamt München-Mitte. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1993 - C-304/92

    Lloyd-Textil Handelsgesellschaft mbH & Co. KG gegen Hauptzollamt

  • EuG, 29.09.2000 - T-87/98

    International Potash Company / Rat

  • EuG, 24.09.1998 - T-112/95

    Dethlefs u.a. / Rat und Kommission

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