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   EuGH, 01.04.2004 - C-1/02   

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https://dejure.org/2004,2543
EuGH, 01.04.2004 - C-1/02 (https://dejure.org/2004,2543)
EuGH, Entscheidung vom 01.04.2004 - C-1/02 (https://dejure.org/2004,2543)
EuGH, Entscheidung vom 01. April 2004 - C-1/02 (https://dejure.org/2004,2543)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Landwirtschaft - Zusatzabgabe auf Milch - Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 536/93 - Jährliche Abrechnung der an den Abnehmer gelieferten Milchmengen - Übermittlungsfrist - Art der Frist - Strafbeträge

  • Europäischer Gerichtshof

    Borgmann

  • EU-Kommission PDF

    Privat-Molkerei Borgmann GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Dortmund.

    1. Gemeinschaftsrecht - Auslegung - Mehrsprachige Texte - Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen

  • EU-Kommission

    Privat-Molkerei Borgmann GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Dortmund

    Landwirtschaft , Milcherzeugnisse

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage in einem Rechtsstreit wegen der Verhängung eines Strafbetrags gegen eine Molkerei durch das Hauptzollamt auf Grund der angeblichen Nichteinhaltung der in Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung Nr. 536/93 festgesetzten Frist für die Übermittlung der ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 536/93 der Kommission vom 9. März 1993 mit Durchführungsbestimmungen zur Zusatzabgabe im Milchsektor Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 536/93 d... er Kommission vom 9. März 1993 mit Durchführungsbestimmungen zur Zusatzabgabe im Milchsektor in der sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1001/98 der Kommission vom 13. Mai 1998 ergebenden Fassung Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2; ; MGV § 11 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    MGV § 11 Abs 3
    Abgabenschuld; Fristüberschreitung; Höhere Gewalt; Milchmengen-Garantie-Verordnung; Mitteilung über Erzeuger-Abrechnungen; Postlaufverzögerung; Strafbetragsregelung; Verhältnismäßigkeit; Verschulden

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Borgmann

    [fremdsprachig]

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf - Gültigkeit von Artikel 3 Absatz 2 Verordnung (EWG) Nr. 536/93 der Kommission vom 9. März 1993 mit Durchführungsbestimmungen zur Zusatzabgabe im Milchsektor in der durch die Verordnung Nr. 1001/98 geänderten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2004, 505
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.07.2000 - C-356/97

    Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-1/02
    8 In seinem Urteil vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-356/97 (Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen, Slg. 2000, I-5461) entschied der Gerichtshof, dass Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung Nr. 536/93 in seiner ursprünglichen Fassung insoweit ungültig ist, als er bei Nichtbeachtung der in Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 genannten Frist die Verhängung einer finanziellen Sanktion gegen den Abnehmer vorschreibt, ohne dass dabei das Ausmaß der Fristüberschreitung berücksichtigt werden kann.

    15 Gestützt auf das Urteil Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen, in dem der Gerichtshof Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung Nr. 536/93 wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für ungültig erklärt hat, äußert das Finanzgericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit der durch die Verordnung Nr. 1001/98 eingeführten und ihm zufolge im Ausgangsverfahren anwendbaren Strafbetragsregelung.

    27 Auch wenn die Beachtung des Termins 15. Mai erforderlich ist, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Regelung sicherzustellen, damit die rechtzeitige Zahlung der geschuldeten Beträge gewährleistet ist, darf daraus jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass die Einhaltung dieses Termins für das ordnungsgemäße Funktionieren der Regelung absolut unabdingbar ist, denn eine geringfügige Fristüberschreitung würde die Zahlung der Zusatzabgabe auf Milch vor dem 1. September nicht gefährden (vgl. Urteil Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen, Randnr. 41).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-236/02

    Slob

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-1/02
    31 Dieser Grundsatz verlangt u. a., dass eine Regelung wie die vorliegende, die dazu führen kann, dass den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Belastungen auferlegt werden, klar und deutlich ist, damit diese ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und somit ihre Vorkehrungen treffen können (vgl. Urteil vom 12. Februar 2004 in der Rechtssache C-236/02, Slob, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 37).
  • EuGH, 27.01.1994 - C-98/91

    Herbrink / Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-1/02
    30 Außerdem ist eine Bestimmung des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts möglichst so auszulegen, dass sie mit dem Vertrag und den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts vereinbar ist (Urteil vom 27. Januar 1994 in der Rechtssache C-98/91, Herbrink, Slg. 1994, I-223, Randnr. 9), insbesondere mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit.
  • EuGH, 09.03.2000 - C-437/97

    Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-1/02
    25 Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Gemeinschaftstextes voneinander ab, so muss die fragliche Vorschrift nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. Urteil vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 42).
  • BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14

    Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht

    Gegebenenfalls bedarf es einer primärrechtskonformen Auslegung des Sekundärrechts (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1983, Kommission/Rat, C-218/82, Slg. 1983, I-4063 ; Urteil vom 1. April 2004, Borgmann, C-1/02, Slg. 2004, I-3238 ; BVerfGE 142, 123 ).
  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

    (c) Im Übrigen ist Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG seinerseits primärrechtskonform auszulegen (vgl. zu diesem Auslegungsgrundsatz EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof] Rn. 32, Slg. 2006, I-2397; 1. April 2004 - C-1/02 - [Borgmann] Rn. 30, Slg. 2004, I-3219) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die

    86 Urteil vom 1. April 2004, Borgmann (C-1/02, EU:C:2004:202, Rn. 30).
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