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   EuGH, 01.06.2006 - C-324/05 P   

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https://dejure.org/2006,28450
EuGH, 01.06.2006 - C-324/05 P (https://dejure.org/2006,28450)
EuGH, Entscheidung vom 01.06.2006 - C-324/05 P (https://dejure.org/2006,28450)
EuGH, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - C-324/05 P (https://dejure.org/2006,28450)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Plus Warenhandelsgesellschaft / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Verwechslungsgefahr - Anmeldung einer Wortbildmarke mit dem Wortelement "Turkish Power" - Widerspruch der Inhaberin der Wortmarke POWER - Zurückweisung des Widerspruchs - ...

  • EU-Kommission PDF

    Plus Warenhandelsgesellschaft / HABM

    Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Überprüfung der Würdigung der Beweismittel durch den Gerichtshof - Ausschluss außer bei Verfälschung (Artikel 225 EG; Satzung des Gerichtshofes, Artikel 58) (vgl. Randnrn. 28-29)

  • EU-Kommission

    Plus Warenhandelsgesellschaft / HABM

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Ausschluss einer angemeldeten Marke von deren Eintragung ; Kriterien für die Beurteilung einer Verwechslungsgefahr; Uneingeschränkter Anspruch des Inhabers der älteren Marke zur Kombinierung seiner Marke mit freistehenden Wortelementen oder ...

  • Judicialis

    Satzung des Gerichtshofes Art. 56; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 8 Abs. 1 Buchst. b; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 8 Abs. 2 Buchst. a Ziff. ii

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Plus Warenhandelsgesellschaft mbH gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte + Kammer) vom 22. Juni 2005 +Datum in der Rechtssache T-34/04 + , Plus Warenhandelsgesellschaft mbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 22. Juni 2005 in der Rechtssache T-34/04 (Plus Warenhandelsgesellschaft mbH/HABM - Joachim Bälz und Friedmar Hiller), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 28.04.2004 - C-3/03

    Matratzen Concord / HABM

    Auszug aus EuGH, 01.06.2006 - C-324/05
    Außerdem ist bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Ähnlichkeit der Marken nach Bild, Klang oder Bedeutung auf den Gesamteindruck abzustellen, den die Marken hervorrufen, wobei insbesondere die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (Beschluss vom 28. April 2004 in der Rechtssache C-3/03 P, Matratzen Concord/HABM, Slg. 2004, I-3657, Randnr. 29).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuGH, 01.06.2006 - C-324/05
    Die Würdigung der relevanten Tatsachen und der Beweise ist daher vorbehaltlich ihrer Verfälschung keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteile vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-104/00 P, DKV/HABM, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 22, und vom 12. Januar 2006 in der Rechtssache C-173/04 P, Deutsche SiSi-Werke/HABM, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 35).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus EuGH, 01.06.2006 - C-324/05
    Die Würdigung der relevanten Tatsachen und der Beweise ist daher vorbehaltlich ihrer Verfälschung keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteile vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-104/00 P, DKV/HABM, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 22, und vom 12. Januar 2006 in der Rechtssache C-173/04 P, Deutsche SiSi-Werke/HABM, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 35).
  • EuG, 22.06.2005 - T-34/04

    Plus / OHMI - Bälz und Hiller (Turkish Power) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

    Auszug aus EuGH, 01.06.2006 - C-324/05
    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Plus Warenhandelsgesellschaft mbH die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 22. Juni 2005 in der Rechtssache T-34/04 (Plus/HABM - Bälz und Hiller [Turkish Power], Slg. 2005, I-0000, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 25. November 2003 (Sache R 620/2002-2) über die Zurückweisung des Widerspruchs der Rechtsmittelführerin gegen eine von Herrn Bälz und Herrn Hiller angemeldete Wortbildmarke mit dem Wortelement "Turkish Power" (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuG, 06.10.2004 - T-356/02

    Vitakraft-Werke Wührmann / OHMI - Krafft (VITAKRAFT)

    Auszug aus EuGH, 01.06.2006 - C-324/05
    Sie stützt diesen Rechtsmittelgrund auf einen Vergleich zwischen dem angefochtenen Urteil und den Urteilen des Gerichts vom 6. Oktober 2004 in der Rechtssache T-356/02 (Vitakraft-Werke Wührmann/HABM - Krafft [VITAKRAFT], Slg. 2004, II-0000, Randnrn. 50 bis 57) und vom 7. Juli 2005 in der Rechtssache T-385/03 (Miles International /HABM - Biker Miles [Biker Miles], Slg. 2005, II-0000, Randnrn. 42, 43, 45 bis 49 und 51).
  • EuG, 07.07.2005 - T-385/03

    Miles International / OHMI - Biker Miles (Biker Miles) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuGH, 01.06.2006 - C-324/05
    Sie stützt diesen Rechtsmittelgrund auf einen Vergleich zwischen dem angefochtenen Urteil und den Urteilen des Gerichts vom 6. Oktober 2004 in der Rechtssache T-356/02 (Vitakraft-Werke Wührmann/HABM - Krafft [VITAKRAFT], Slg. 2004, II-0000, Randnrn. 50 bis 57) und vom 7. Juli 2005 in der Rechtssache T-385/03 (Miles International /HABM - Biker Miles [Biker Miles], Slg. 2005, II-0000, Randnrn. 42, 43, 45 bis 49 und 51).
  • BPatG, 17.12.2014 - 26 W (pat) 507/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Vita Cavallo (Wort-Bild-Marke)/cavallo" Beschwerde

    Vielmehr bedarf es hierfür stets besonderer Anhaltspunkte und Feststellungen (EuGH MarkenR 2006, 527, 530 - POWER; BGH GRUR 2013, 833, 837 - Culinaria/Villa Culinaria).
  • BPatG, 28.11.2012 - 26 W (pat) 515/11

    Markenbeschwerdeverfahren "JOSE MA SOGAS MASCARO/MASCARÓ" - keine

    Von einer selbständig kennzeichnenden Stellung einer in eine jüngere mehrteilige Marke übernommenen älteren Marke kann jedoch nur dann ausgegangen werden, wenn die ältere Marke in der jüngeren mehrteiligen Marke wie eine Marke eigenständig in Erscheinung tritt, wofür es besonderer Anhaltspunkte und Feststellungen bedarf (EuGH MarkenR 2006, 527, 530 - POWER).
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