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   EuGH, 01.07.2004 - C-65/03   

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https://dejure.org/2004,8399
EuGH, 01.07.2004 - C-65/03 (https://dejure.org/2004,8399)
EuGH, Entscheidung vom 01.07.2004 - C-65/03 (https://dejure.org/2004,8399)
EuGH, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - C-65/03 (https://dejure.org/2004,8399)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Zugang zum Hochschulunterricht - Unterschiedliche Voraussetzungen für die Inhaber von in den anderen Mitgliedstaaten erworbenen Diplomen über eine höhere ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien

    Allgemeine und berufliche Bildung und Jugend , Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Königreichs Belgien gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag durch Unterlassen der Gewährleistung, dass die Inhaber von in den anderen Mitgliedstaaten erworbenen Diplomen über eine höhere Schulbildung unter den gleichen Voraussetzungen wie die Inhaber ...

  • Judicialis

    EGV Art. 12; ; EGV Art. 149; ; EGV Art. 150; ; Königliche Verordnung vom 20. Juli 1971 über die Festlegung der Voraussetzungen und des Verfahrens für die Anerkennung der Gleichwert... igkeit von ausländischen Diplomen und Studienbescheinigungen (Belgien) Art. 1 Buchst. b; ; Verordnung der Regierung der Französischen Gemeinschaft vom 17. Mai 1999 über die Feststellung der Gleichwertigkeit von bestimmten ausländischen Befähigungsnachweisen über den Abschluss einer höheren Schulbildung und dem Certificat homologué de Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Belgien, eingereicht am 14. Februar 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 12, 149 und 150 EG - Versäumnis, den Inhabern von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Diplomen höherer Schulen den Zugang zu dem von der Französischen Gemeinschaft Belgiens erteilten Hochschulunterricht unter den gleichen ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus EuGH, 01.07.2004 - C-65/03
    12 Die Kommission erinnert daran, dass dem Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 (Gravier, Slg. 1985, 593) zu entnehmen sei, dass die Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsausbildung in den Anwendungsbereich des Vertrages fallen.
  • EuGH, 27.09.1988 - 42/87

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 01.07.2004 - C-65/03
    25 Wie der Gerichtshof bereits in Randnummer 25 des Urteils Gravier ausgeführt hat, fallen die Voraussetzungen für den Zugang zur Berufsausbildung in den Anwendungsbereich des Vertrages (vgl. auch Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 24/86, Blaizot, Slg. 1988, 379, Randnr. 11, vom 27. September 1988 in der Rechtssache 42/87, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 5445, Randnr. 7, und vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-295/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4193, Randnr. 15).
  • EuGH, 07.07.1992 - C-295/90

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 01.07.2004 - C-65/03
    25 Wie der Gerichtshof bereits in Randnummer 25 des Urteils Gravier ausgeführt hat, fallen die Voraussetzungen für den Zugang zur Berufsausbildung in den Anwendungsbereich des Vertrages (vgl. auch Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 24/86, Blaizot, Slg. 1988, 379, Randnr. 11, vom 27. September 1988 in der Rechtssache 42/87, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 5445, Randnr. 7, und vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-295/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4193, Randnr. 15).
  • EuGH, 05.12.1989 - 3/88

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 01.07.2004 - C-65/03
    28 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung, der in dem in Artikel 12 Absatz 1 EG verankerten Verbot jeder Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit eine besondere Ausprägung gefunden hat, nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet, sondern auch alle verschleierten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. u. a. Urteile vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88, Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035, Randnr. 8, und vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-388/01, Kommission/Italien, Slg.2003, I-721, Randnr. 13).
  • EuGH, 16.01.2003 - C-388/01

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ITALIEN, WEIL ES VORZUGSTARIFE FÜR DEN ZUGANG ZU

    Auszug aus EuGH, 01.07.2004 - C-65/03
    28 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung, der in dem in Artikel 12 Absatz 1 EG verankerten Verbot jeder Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit eine besondere Ausprägung gefunden hat, nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet, sondern auch alle verschleierten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. u. a. Urteile vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88, Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035, Randnr. 8, und vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-388/01, Kommission/Italien, Slg.2003, I-721, Randnr. 13).
  • EuGH, 20.11.2003 - C-296/01

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 01.07.2004 - C-65/03
    20 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der betreffende Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme festgesetzt wurde, befand; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-103/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-1147, Randnr. 23, und vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-296/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 43).
  • EuGH, 02.02.1988 - 24/86

    Blaizot / Université de Liège u.a.

    Auszug aus EuGH, 01.07.2004 - C-65/03
    25 Wie der Gerichtshof bereits in Randnummer 25 des Urteils Gravier ausgeführt hat, fallen die Voraussetzungen für den Zugang zur Berufsausbildung in den Anwendungsbereich des Vertrages (vgl. auch Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 24/86, Blaizot, Slg. 1988, 379, Randnr. 11, vom 27. September 1988 in der Rechtssache 42/87, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 5445, Randnr. 7, und vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-295/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4193, Randnr. 15).
  • EuGH, 30.01.2002 - C-103/00

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 01.07.2004 - C-65/03
    20 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der betreffende Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme festgesetzt wurde, befand; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-103/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-1147, Randnr. 23, und vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-296/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 43).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-147/03

    DIE REGELUNG ÜBER DEN ZUGANG ZU DEN ÖSTERREICHISCHEN UNIVERSITÄTEN IST

    32 Wie der Gerichtshof bereits in Randnummer 25 des Urteils vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 (Gravier, Slg. 1985, 593) ausgeführt hat, fallen die Voraussetzungen des Zugangs zur Berufsausbildung in den Anwendungsbereich des EG-Vertrags (vgl. auch Urteil vom 1. Juli 2004 in der Rechtssache C-65/03, Kommission/Belgien, Slg. 2004, I-6427, Randnr. 25).

    15 bis 20, und vom 27. September 1988 in der Rechtssache 42/87, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 5445, Randnrn.

    Zu diesen Mitgliedstaaten gehört das Königreich Belgien, das ähnliche Beschränkungen eingeführt hatte, die mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts für unvereinbar erklärt worden sind (vgl. Urteil Kommission/Belgien vom 1. Juli 2004).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-73/08

    Bressol u.a. - Hochschulunterricht - Öffentliches Gesundheitswesen -

    7 f.), vom 1. Juli 2004, Kommission/Belgien (C-65/03, Slg. 2004, I-6427, Randnr. 25), Kommission/Österreich, in Fn. 7 angeführt, Randnr. 32, und vom 11. Januar 2007, Lyyski (C-40/05, Slg. 2007, I-99, Randnr. 28).

    9 - Urteil Kommission/Belgien (C-65/03), in Fn. 8 angeführt, Randnr. 25.

    23 - Vgl. Urteile Kommission/Belgien (C-65/03), in Fn. 8 angeführt, Randnr. 28 (Hervorhebung nur hier) und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie - bezüglich Art. 39 Abs. 2 EG - vom 11. September 2008, Petersen (C-228/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BVerwG, 23.03.2011 - 8 C 47.09

    Aufnahme; Beitritt; Bestandsübertragung; hoheitlich; Lebensversicherung;

    Die mittelbare Diskriminierung knüpft an ein anderes Merkmal als die Staatsangehörigkeit oder den Sitzstaat an, führt aber typischerweise zum selben Ergebnis wie eine Ungleichbehandlung nach diesen Kriterien (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Januar 2003 - Rs. C-388/01, Kommission/Italien - Slg. 2003, I-721 Rn. 13 und vom 1. Juli 2004 - Rs. C-65/03, Kommission/Belgien - Slg. 2004, I-6427 Rn. 29 f.).
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